12.07.2015 Aufrufe

Mi(e)teinander (Ausgabe 3 - November 2003) - GBS Saarlouis

Mi(e)teinander (Ausgabe 3 - November 2003) - GBS Saarlouis

Mi(e)teinander (Ausgabe 3 - November 2003) - GBS Saarlouis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Seiten der<strong>Saarlouis</strong>SperrmülltermineUnter der Rufnummer 12 88 20(Mo.-Fr. von 09.00 bis 12.00Uhr) können bei Bedarf Terminefür die Sperrmüllabfuhr in<strong>Saarlouis</strong> vereinbart werden.Zur Zeit sind im Jahr bis zu 4Abfuhren kostenlos.Für nachstehende größereWohnanlagen trifft dies nichtzu. Hier wurden die Abfuhrterminevom Entsorger festgelegt:Do., 06. <strong>November</strong> <strong>2003</strong>Do., 08. Januar 2004Do., 22. April 2004Wallerfanger Straße 150Fasanenallee 2-8Vogelsang 13Husarenweg 18Metzer Str. 19+21VI. Gartenreihe 2+4Do., 20. <strong>November</strong> <strong>2003</strong>Do., 29. Januar 2004D., 13. Mai 2004Max-Planck-Str. 6, 8 u. 10Thomas-Mann-Straße 1-9Beim Fischweiher 1-7Was gehörtzum Sperrmüll?Möbel, Bettgestelle, Fahrräder,Fernsehgeräte (mit fachmännischentlüfteter Bildröhre),Herde, Kinderwagen, Matratzen,Ölöfen, (mit ausgebautemTank), Regale, gerollte Teppichböden,Waschmaschinen (mitausgebauten Gegengewichten).Müllbeutel/Plastiktüten, Autoteile,Papier/Kartonagen, Glasund Bauschutt gehören nichtzum Sperrmüll!!!SondermüllAchtung:Kühlschränke und Gefriertruhenmüssen mit einer beider Stadt erhältlichen Gebührenmarke(Euro 15,34) beklebtwerden. Abholtermine sindüber die Rufnummer 12 88 20zu erfahren.Weitere Tipp’s und Info’s zurMülleinsparung erhalten Siebei uns oder über:www.entsorgungsverband.dewww.saarlouis.deWasser im Keller - was nun ???Gleich zweimal in diesem Jahrkam es nach extrem starkenRegenfällen mit Hagel zuÜberschwemmungen von Kellerräumenim gesamten Stadtgebiet.Einige unserer Häuserund <strong>Mi</strong>eterkeller blieben leiderhiervon nicht verschont.Zwar kann man durch baulicheMaßnahmen vielem vorbeugen,jedoch hilft alles nichts,wenn extreme Naturgewaltenwirken. Kommt dann noch hinzu,dass nach längerer Trockenzeitder Boden „versiegelt“ istund der Hauptkanal die Wassermassennicht mehr aufnehmenkann, sind die Folgenmeist verheerend.der Hausordnung (§ 13) Folgendesgeregelt: „Kellerräumesind nur zum Abstellen vonGebrauchsgegenständen (nichtals Werkstatt etc.) zu nutzen.In dem zur Verfügung gestelltenKellerraum sind keineWertgegenstände abzustellenbzw. Gegenstände so zu lagern,dass sie gegen Bodenfeuchtigkeitbzw. Wasserschäden abgesichertsind (30 cm hoch vomBoden -> Regal).“... denn, kommt es in Folge vonUnwettern zu Schäden, bestehtkein Versicherungsschutz(höhere Gewalt)!Von unserem Notdienst, derüber mehrere Stunden im Einsatzwar, wurde mitgeteilt,dass viele <strong>Mi</strong>eter tatkräftig mitangepackt haben und somitgrößere Schäden vermiedenwurden. Hierfür nochmals eingroßes Dankeschön!!!6Es hat sich aber auch gezeigt,dass viele <strong>Mi</strong>eter ihre Gegenständeim Keller nicht richtiglagern. Nicht ohne Grund ist in

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!