Neuland Uni - Zentrale Studienberatung - Universität Bremen
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Protokolle, mündliche Prüfungen oder auch<br />
praktische Studienarbeiten. Die Lehrenden<br />
legen jeweils fest, in welcher Form die<br />
Prüfung erfolgt.<br />
Die meisten Prüfungen finden zum Ende<br />
des Semesters oder zu Beginn der<br />
Semesterferien statt und umfassen den Stoff<br />
der besuchten Module.<br />
Die Studierenden sind selbst dafür<br />
verantwortlich, sich zu allen Prüfungen im<br />
zuständigen Prüfungsamt anzumelden<br />
(siehe „Fachbereiche und<br />
Prüfungsausschüsse“, Seite 66). Die<br />
<strong>Uni</strong>versität <strong>Bremen</strong> führt schrittweise das<br />
elektronische Prüfungsverwaltungssystem<br />
Prüfungsamt <strong>Bremen</strong> Online (PABO) ein,<br />
mit dem sich Studierende online zu<br />
Prüfungen an- und abmelden können<br />
(www.pabo.uni-bremen.de). Mit diesem<br />
System können sie ihren Studienverlauf<br />
ansehen und über das Internet<br />
Prüfungsergebnisse abfragen. Die<br />
Ausgabe der erforderlichen Passwörter<br />
erfolgt per Post an alle neu<br />
eingeschriebenen Studierenden in den<br />
Studiengängen, in denen PABO eingesetzt<br />
wird. Die Ausgabe der nötigen PIN-/TAN-<br />
Nummern erfolgt dann persönlich im<br />
Prüfungsamt.<br />
� Formalitäten: Leporello,<br />
Rückmeldung, Beurlaubung,<br />
Exmatrikulation<br />
� Leporello<br />
Leporello ist die Bezeichnung für die<br />
maschinell ausgestellten<br />
Semesterunterlagen. Dazu gehören das<br />
Semesterticket,<br />
Immatrikulationsbescheinigungen und<br />
Studierendenausweis. Außerdem liegt der<br />
Zahlschein/Überweisungsträger für den<br />
Semesterbetrag für das folgende<br />
Semester bei.<br />
Das Leporello wird Ihnen automatisch<br />
zugesandt, sobald Sie den Semesterbeitrag<br />
auf das Konto der <strong>Uni</strong>versität <strong>Bremen</strong><br />
überwiesen haben.<br />
� Rückmeldung<br />
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<strong>Neuland</strong> <strong>Uni</strong><br />
Um das Studium ordnungsgemäß<br />
fortzuführen, müssen Sie sich zu jedem<br />
Semester zurückmelden. Dies geschieht an<br />
der <strong>Uni</strong>versität <strong>Bremen</strong> einfach durch<br />
Zahlung des Semesterbeitrags. Bitte<br />
benutzen Sie dafür den<br />
Überweisungsträger, der Ihnen mit den<br />
Semesterunterlagen/Leporello zugesandt<br />
wurde. Weitere Formalitäten sind für eine<br />
Rückmeldung nicht erforderlich.<br />
Es gelten folgende Fristen: Rückmeldung<br />
für das Sommersemester erfolgt bis zum 15.<br />
Februar eines Jahres, Rückmeldung für das<br />
Wintersemester jeweils bis zum 15. August.<br />
� Beurlaubung<br />
Wenn Sie Ihr Studium für eine gewisse Zeit<br />
unterbrechen möchten, können Sie eine<br />
Beurlaubung beantragen. Dafür ist keine<br />
besondere Begründung notwendig.<br />
Allerdings darf die Beurlaubung nicht im<br />
ersten Fachsemester erfolgen. Die Zeit der<br />
Beurlaubung soll zwei Semester nicht<br />
überschreiten. Anträge auf Beurlaubung<br />
werden im Sekretariat für Studierende<br />
gestellt und zwar bis 15. August für das<br />
folgende Wintersemester und bis 15.<br />
Februar für das folgende Sommersemester.<br />
Urlaubssemester zählen nicht als<br />
Fachsemester. Sie dürfen in dieser Zeit<br />
keine Leistungsnachweise erwerben. Wenn<br />
absehbar ist, dass Sie das Semester nicht<br />
studieren können, sollten Sie wegen der in<br />
vielen Bundesländern eingeführten<br />
Studiengebühren für Langzeitstudierende<br />
ein Urlaubssemester beantragen. Der Status<br />
als Studierende bleibt während der<br />
Beurlaubung erhalten. Sie können sich<br />
aussuchen, ob Sie während dieser Zeit das<br />
Semesterticket in Anspruch nehmen<br />
möchten. Entsprechend sind die<br />
Rückmeldegebühren zu entrichten.<br />
BAföG-Empfängerinnen und BAföG-<br />
Empfänger müssen dem BAföG-Amt vor<br />
Beginn der Beurlaubung eine Mitteilung<br />
machen. Urlaubssemester werden nicht<br />
gefördert (Ausnahme: Auslandsstudium).<br />
� Elternzeit<br />
Studierende mit Kind/ern können eine<br />
Beurlaubung aus dem besonderen Grund