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Neuland Uni - Zentrale Studienberatung - Universität Bremen

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14<br />

Protokolle, mündliche Prüfungen oder auch<br />

praktische Studienarbeiten. Die Lehrenden<br />

legen jeweils fest, in welcher Form die<br />

Prüfung erfolgt.<br />

Die meisten Prüfungen finden zum Ende<br />

des Semesters oder zu Beginn der<br />

Semesterferien statt und umfassen den Stoff<br />

der besuchten Module.<br />

Die Studierenden sind selbst dafür<br />

verantwortlich, sich zu allen Prüfungen im<br />

zuständigen Prüfungsamt anzumelden<br />

(siehe „Fachbereiche und<br />

Prüfungsausschüsse“, Seite 66). Die<br />

<strong>Uni</strong>versität <strong>Bremen</strong> führt schrittweise das<br />

elektronische Prüfungsverwaltungssystem<br />

Prüfungsamt <strong>Bremen</strong> Online (PABO) ein,<br />

mit dem sich Studierende online zu<br />

Prüfungen an- und abmelden können<br />

(www.pabo.uni-bremen.de). Mit diesem<br />

System können sie ihren Studienverlauf<br />

ansehen und über das Internet<br />

Prüfungsergebnisse abfragen. Die<br />

Ausgabe der erforderlichen Passwörter<br />

erfolgt per Post an alle neu<br />

eingeschriebenen Studierenden in den<br />

Studiengängen, in denen PABO eingesetzt<br />

wird. Die Ausgabe der nötigen PIN-/TAN-<br />

Nummern erfolgt dann persönlich im<br />

Prüfungsamt.<br />

� Formalitäten: Leporello,<br />

Rückmeldung, Beurlaubung,<br />

Exmatrikulation<br />

� Leporello<br />

Leporello ist die Bezeichnung für die<br />

maschinell ausgestellten<br />

Semesterunterlagen. Dazu gehören das<br />

Semesterticket,<br />

Immatrikulationsbescheinigungen und<br />

Studierendenausweis. Außerdem liegt der<br />

Zahlschein/Überweisungsträger für den<br />

Semesterbetrag für das folgende<br />

Semester bei.<br />

Das Leporello wird Ihnen automatisch<br />

zugesandt, sobald Sie den Semesterbeitrag<br />

auf das Konto der <strong>Uni</strong>versität <strong>Bremen</strong><br />

überwiesen haben.<br />

� Rückmeldung<br />

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<strong>Neuland</strong> <strong>Uni</strong><br />

Um das Studium ordnungsgemäß<br />

fortzuführen, müssen Sie sich zu jedem<br />

Semester zurückmelden. Dies geschieht an<br />

der <strong>Uni</strong>versität <strong>Bremen</strong> einfach durch<br />

Zahlung des Semesterbeitrags. Bitte<br />

benutzen Sie dafür den<br />

Überweisungsträger, der Ihnen mit den<br />

Semesterunterlagen/Leporello zugesandt<br />

wurde. Weitere Formalitäten sind für eine<br />

Rückmeldung nicht erforderlich.<br />

Es gelten folgende Fristen: Rückmeldung<br />

für das Sommersemester erfolgt bis zum 15.<br />

Februar eines Jahres, Rückmeldung für das<br />

Wintersemester jeweils bis zum 15. August.<br />

� Beurlaubung<br />

Wenn Sie Ihr Studium für eine gewisse Zeit<br />

unterbrechen möchten, können Sie eine<br />

Beurlaubung beantragen. Dafür ist keine<br />

besondere Begründung notwendig.<br />

Allerdings darf die Beurlaubung nicht im<br />

ersten Fachsemester erfolgen. Die Zeit der<br />

Beurlaubung soll zwei Semester nicht<br />

überschreiten. Anträge auf Beurlaubung<br />

werden im Sekretariat für Studierende<br />

gestellt und zwar bis 15. August für das<br />

folgende Wintersemester und bis 15.<br />

Februar für das folgende Sommersemester.<br />

Urlaubssemester zählen nicht als<br />

Fachsemester. Sie dürfen in dieser Zeit<br />

keine Leistungsnachweise erwerben. Wenn<br />

absehbar ist, dass Sie das Semester nicht<br />

studieren können, sollten Sie wegen der in<br />

vielen Bundesländern eingeführten<br />

Studiengebühren für Langzeitstudierende<br />

ein Urlaubssemester beantragen. Der Status<br />

als Studierende bleibt während der<br />

Beurlaubung erhalten. Sie können sich<br />

aussuchen, ob Sie während dieser Zeit das<br />

Semesterticket in Anspruch nehmen<br />

möchten. Entsprechend sind die<br />

Rückmeldegebühren zu entrichten.<br />

BAföG-Empfängerinnen und BAföG-<br />

Empfänger müssen dem BAföG-Amt vor<br />

Beginn der Beurlaubung eine Mitteilung<br />

machen. Urlaubssemester werden nicht<br />

gefördert (Ausnahme: Auslandsstudium).<br />

� Elternzeit<br />

Studierende mit Kind/ern können eine<br />

Beurlaubung aus dem besonderen Grund

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