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Jahresbericht - Die Vereinigung ehemaliger Thuner Prögeler (VTP)...

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22<br />

• Das Interesse an einer Mitarbeit im Elternrat,<br />

den nun auch wir auf der Oberstufe einführen<br />

«dürfen», ist äusserst gering.<br />

<strong>Die</strong> Wirtschaft beklagt sich einerseits über<br />

schlecht ausgebildete SchulabgängerInnen, andererseits<br />

ist in der Schweizerischen Lehrerzeitung<br />

folgendes zu lesen:<br />

Wir müssen nicht alle die Besten sein; wer nicht<br />

Spitze oder wenigstens Elite ist, hat es schwer,<br />

in unserer Superlativgesellschaft. Doch jetzt tritt<br />

endlich ein Buch dem um sich greifenden Zwang<br />

zur Exzellenz entgegen: «Lob dem Mittelmass»<br />

Schon das klassische Griechenland habe erkannt,<br />

dass die Exzellenz den Göttern vorbehalten sei.<br />

Der Verfasser meint weiter, dass schliesslich in<br />

allen Unternehmen die Mittelmässigen die Hauptlast<br />

der Arbeit tragen und nur umsetzen, was sich<br />

die Spitze ausgedacht habe. Sie seien die Ruderer,<br />

ohne die das Boot selbst mit dem besten Steuermann<br />

den Strömungen ausgeliefert wäre. Er<br />

folgert, dass gute Schulen für alle ertragreicher<br />

und volkswirtschaftlich sinnvoller seien als Spitzenschulen<br />

für einige wenige.<br />

Juristen haben das Sagen<br />

Vermehrt versuchen Eltern Entscheide der Schulleitung<br />

mit juristischer Hilfe umzustossen. Da<br />

kann doch nun ein Schüler, dem der Besuch des<br />

freiwilligen 10. Schuljahres wegen inakzeptablen<br />

Verhaltens verweigert wurde, nach einer juristischen<br />

Intervention bleiben, obschon eine klar<br />

formulierte Vereinbarung nicht eingehalten wurde.<br />

Begründung: Ein Schüler in dem Alter (15) könne<br />

noch gar nicht in der Lage sein, einen solchen<br />

persönlichen Vertrag einzuhalten (mit Bedingungen<br />

wie … Arbeiten fristgerecht abgeben, den<br />

Unterricht nicht stören, die Anweisungen der LehrerInnen<br />

befolgen, beweisen, dass der Besuch des<br />

10. Schuljahres wirklich angestrebt wird …) Wozu<br />

soll denn der Artikel 42.2 des Volkschulgesetzes<br />

noch angewendet werden? Der Kanton sieht vor:<br />

(…) zur Erlangung einer abgeschlossenen Volksschulbildung<br />

können Schülerinnen und Schüler auf<br />

Gesuch der Eltern die neunte Klasse als zehntes<br />

Schuljahr unentgeltlich an der bisherigen Schule<br />

besuchen. Vermögen sie dem Unterricht nicht zu<br />

folgen oder bereiten sie durch ihr Verhalten besondere<br />

Schwierigkeiten, kann die Schulkommission<br />

den Besuch verweigern oder sie vom Besuch ausschliessen.<br />

Wir fragen uns, wo für die Lehrpersonen<br />

die Akzeptanz von Verhaltensauffälligkeiten,<br />

von Arbeitsverweigerung und von Desinteresse an<br />

einer Weiterentwicklung noch zumutbar ist. Ein<br />

10. Schuljahr (das übrigens pro Schülerin oder<br />

Schüler mehr als Fr. 11000.– pro Jahr kostet)<br />

wird im Normalfall bewilligt, wenn keine besonderen<br />

Probleme bestehen. Sind solche vorhanden,<br />

geben wir den SuS in Zusammenarbeit mit den<br />

internen Fachpersonen eine oder mehrere zusätzliche<br />

Chancen, einen Vertrag zu erfüllen. Da<br />

treten nun eben die Juristen auf den Plan, und<br />

wir geraten in die unerfreuliche Situation, dass<br />

wir dann unter Umständen das Volksschulgesetz<br />

nicht mehr anwenden können.<br />

Wir stellen folgendes fest: Jene SuS, die von uns<br />

die Bewilligung eines zehnten Schuljahres an der<br />

Volksschule nicht bekommen haben, aber durch<br />

externe Beurteilung nun doch bleiben können,<br />

sollten doch besser mit ihren gleichaltrigen Kameraden<br />

die Schule verlassen und in die «Freiheit<br />

des Erwachsenenlebens» entlassen werden. <strong>Die</strong><br />

Schulvorschriften sind ihnen offenbar unbequem.<br />

Wir würden es daher sehr begrüssen, wenn an<br />

den Berufsvorbereitenden Schulen im Kanton<br />

Bern solche SuS in ein 10. Schuljahr aufgenommen<br />

werden könnten.<br />

Politischer Umbruch<br />

<strong>Die</strong> kantonalen Politiker haben beschlossen, die<br />

Kosten der Volksschule im Lastenausgleich neu zu<br />

regeln: Gemeinden spüren nun direkter die finanzielle<br />

Entlastung, wenn sie Klassen schliessen. Wir<br />

befürchten, dass finanzielle Überlegungen über<br />

die pädagogischen Erfordernisse gestellt werden.<br />

Aber uns Lehrern/Lehrerinnen, die wir ja den Beruf<br />

nicht «des Geldes wegen, sondern aus Berufung»<br />

ergriffen haben, traut man zu, dass wir auch<br />

diese kommende Sparübung zur Kenntnis nehmen<br />

werden. <strong>Die</strong> Entwicklung könnte schneller, als allen<br />

lieb ist, zur gleichen Situation wie im Kanton<br />

Zürich führen, wo die Verweildauer im Beruf bei<br />

jungen Lehrkräften und Schulleitungen nur mehr<br />

drei bis vier Jahre beträgt, bevor sie das Bildungs-

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