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und Muster-Verordnung 2004, Fassung vom 01.08.2013 Der ...

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B<strong>und</strong>esrecht konsolidiert Stand 1. August 2013Komplette <strong>Verordnung</strong> siehe ftp://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/stmv-<strong>2004</strong>.pdfEine konsolidierte <strong>Fassung</strong> kann auch unter folgender URL abgerufen werden:http://www.ris.bka.gv.at/Geltende<strong>Fassung</strong>.wxe?Abfrage=B<strong>und</strong>esnormen&Gesetzesnummer=20003495B<strong>und</strong>esrecht konsolidiertSA028SA029SA030SA031SA032SA033SA034SA035Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen <strong>und</strong> diagnostischer Leistungen durchfreiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen<strong>und</strong> PsychotherapeutenAktenverwaltung (Büroautomation)Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger <strong>und</strong> derenGeschäftsapparateVereinsregisterVideoüberwachungDatenübermittlung im KonzernUnterstützungsbek<strong>und</strong>ungen einer Europäischen BürgerinitiativeTransparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen <strong>und</strong> Förderungen anMedieninhaber eines periodischen MediumsSA002 Personalverwaltung für privatrechtliche DienstverhältnisseZweck der Datenanwendung:Verarbeitung <strong>und</strong> Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung <strong>und</strong> Einhaltung vonAufzeichnungs-, Auskunfts- <strong>und</strong> Meldepflichten, soweit dies auf Gr<strong>und</strong> von Gesetzen oder Normenkollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist,einschließlich automationsunterstützt erstellter <strong>und</strong> archivierter Textdokumente (wie z. B.Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggebervorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mitAusnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichenBereiches fallen;Verwendung <strong>und</strong> Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten <strong>vom</strong>Betroffenen angegeben wurden.Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen <strong>und</strong> darüber hinaus solange als gesetzlicheAufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber demArbeitgeber geltend gemacht werden können.BetroffenePersonengruppen:1. Arbeitnehmer,arbeitnehmerähnlichePersonengruppen,Leiharbeitnehmer,freie Dienstnehmer,Lehrlinge,Volontäre <strong>und</strong>Ferialpraktikanten(auch ehemaligeBeschäftigte):Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:01 Personalnummer 1 – 2402 Name 1 – 2503 Frühere Namen (Namensteile) 1 – 2404 Geburtsdatum 1 – 13, 15 – 2305 Geburtsort 1 – 13, 15 – 2206 Geschlecht 1 – 2307 Personenstand 1, 2, 4, 5, 9 – 13, 17 –19, 21, 2208 Kinder <strong>und</strong> sonstige Familienangehörige, imZusammenhang mit Leistungen, die inVerbindung mit dem Arbeitsverhältnis desBetroffenen erbracht werden (insbesondereName, Geburtsdatum,Sozialversicherungsnummer)2, 4, 5, 9 – 13, 17 –19, 21, 2209 Gesetzlicher Vertreter 1, 2, 4, 5, 8 – 19, 21,2210 Staatsbürgerschaft 2 – 12, 16, 21, 2211 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9 – 11, 14,www.ris.bka.gv.at Seite 3 von 24

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