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und Muster-Verordnung 2004, Fassung vom 01.08.2013 Der ...

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B<strong>und</strong>esrecht konsolidiert Stand 1. August 2013Komplette <strong>Verordnung</strong> siehe ftp://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/stmv-<strong>2004</strong>.pdfEine konsolidierte <strong>Fassung</strong> kann auch unter folgender URL abgerufen werden:http://www.ris.bka.gv.at/Geltende<strong>Fassung</strong>.wxe?Abfrage=B<strong>und</strong>esnormen&Gesetzesnummer=20003495B<strong>und</strong>esrecht konsolidiertErstattungsantrag Krankenentgelt gemäß § 8EFZGAnspruch auf PauschalbetragKennzeichen für Krankheit/Unglücksfall,Arbeitsunfall/BerufskrankheitAnspruch in WochenVorbezugstage (Summe, Angabe in Arbeitstagenoder Kalendertagen) Erstattungszeitraum(Beginn, Ende) Fortgezahltes BruttoentgeltArt der Beschäftigung (Arbeiter, Lehrling,Heimarbeiter, Sonstige)Tagesturnus (Anzahl der Tage)Berechnung der Ansprüche nachKalenderjahr/ArbeitsjahrEnde des EntgeltanspruchesVordienstzeiten (von, bis)Arbeitsfreie TageArbeits- <strong>und</strong> Entgeltsbestätigung fürKrankengeldGr<strong>und</strong> der ArbeitseinstellungBeschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst)Bruttoentgelt im letzten Beitragszeitraum ohneSonderzahlungBezug (von, bis, Betrag)BetragssummeSonderzahlungsanspruch (ja, nein)Sachbezug (Anzahl der Tage, Text)Entgelt wird bezahlt bisEFZ-Anspruch in WochenBerechnung der Ansprüche nach Arbeits-Kalenderjahr, Arbeits- KalendertageTeilentgelt – Prozentanteil des Gesamtentgeltes(Prozente, von, bis)Provision während der Arbeitsunfähigkeit (ja,nein)Anrechnung Vorerkrankungen (von, bis)Arbeits- <strong>und</strong> Entgeltsbestätigung fürWochengeldGr<strong>und</strong> der ArbeitseinstellungBeschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst)Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis)Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate(ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge)Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis)Unterbrechung des Bezuges während der letztendrei Monate (von, bis)Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate,Anzahl Wochen)Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes(gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch)Anspruch auf das halbe Entgelt (bis)Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG:MVK-Leitzahl 2, 12, 24MV-Beitragsgr<strong>und</strong>lage (inklusiveSonderzahlungen) 2, 12, 24www.ris.bka.gv.at Seite 5 von 24

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