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betriebsbedingte Kündigung

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Verfahrensablauf mit MAVAblehnungsmöglichkeiten derMAVDer MAV müssen die Notwendigkeiten undGründe der <strong>betriebsbedingte</strong>n <strong>Kündigung</strong>ennachgewiesen werden.Die Sozialauswahl muss nachvollziehbarbegründet und vorgelegt werden.Die ordnungsgemäße Anwendung derSicherungsordnung muss nachgewiesenwerden.Die gesetzlichen und tariflichen<strong>Kündigung</strong>svorschriften (z. B. Fristen)müssen eingehalten werden. Kommt der Arbeitgeber seiner umfassendenInformationspflicht nicht nach, wird das<strong>Kündigung</strong>sverfahren nicht ordnungsgemäß inGang gesetzt. Ist die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführtworden, bzw. besteht eineWeiterbeschäftigungsmöglichkeit, kann die MAV die<strong>Kündigung</strong> im Rahmen von § 45 Abs. 3 MVGablehnen. Die Ablehnung ist inhaltlich schriftlich zu begründen. Der Arbeitgeber kann sich im Rahmen des § 62MVG die Zustimmung der MAV von derSchiedsstelle ersetzen lassen.Möglichkeiten desArbeitnehmersInnerhalb von 3 Wochen nach Zustellungder <strong>Kündigung</strong> kann<strong>Kündigung</strong>sschutzklage gemäß § 4 KSchGbeim Arbeitsgericht eingereicht werden.Prüfung des Arbeitsgerichtes: Ist die MAV ordnungsgemäß beteiligt worden? Ist eine <strong>betriebsbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong> notwendig? Ist die Sozialauswahl ordnungsgemäßdurchgeführt worden?3

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