12.07.2015 Aufrufe

und kunststoffverarbeitende Gewerbe gültig ab 1

und kunststoffverarbeitende Gewerbe gültig ab 1

und kunststoffverarbeitende Gewerbe gültig ab 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 2 -<strong>ab</strong>geschlossen zwischen derKOLLEKTIVVERTRAGB<strong>und</strong>esinnung der Tischler,B<strong>und</strong>esinnung der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler <strong>und</strong> Karosserielackierersowie der Wagner,B<strong>und</strong>esinnung der Bildhauer, Binder, Bürsten- <strong>und</strong> Pinselmacher, Drechsler, Korb<strong>und</strong>Möbelflechter sowie Spielzeughersteller,B<strong>und</strong>esinnung der Kunststoffverarbeiter,B<strong>und</strong>esinnung der Musikinstrumentenerzeuger,einerseits <strong>und</strong> demÖsterreichischen Gewerkschaftsb<strong>und</strong>,Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.1. Räumlich:Artikel I - GeltungsbereichB<strong>und</strong>esinnung der Tischler: Für das Gebiet der Republik Österreich.B<strong>und</strong>esinnung der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler <strong>und</strong> Karosserielackierersowie der Wagner: Für das Gebiet der Republik Österreich.B<strong>und</strong>esinnung der Bildhauer, Binder, Bürsten- <strong>und</strong> Pinselmacher, Drechsler, Korb<strong>und</strong>Möbelflechter sowie Spielzeughersteller: Für das Gebiet der Republik Österreich.B<strong>und</strong>esinnung der Kunststoffverarbeiter: Für das Gebiet der Republik Österreich.B<strong>und</strong>esinnung der Musikinstrumentenerzeuger: Für das Gebiet der Republik Österreich.2. Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe derB<strong>und</strong>esinnung der Tischler,B<strong>und</strong>esinnung der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler <strong>und</strong> Karosserielackierersowie der Wagner (ausgenommen Betriebe, die seit 1.1.2000 Mitgliederder B<strong>und</strong>esinnung der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler <strong>und</strong> Karosserielackierersowie der Wagner sind <strong>und</strong> über eine <strong>Gewerbe</strong>berechtigung für dieAusübung des Spenglerhandwerks ("Karosseriespengler") oder des Lackiererhandwerks("Karosserielackierer") verfügen).B<strong>und</strong>esinnung der Bildhauer, Binder, Bürsten- <strong>und</strong> Pinselmacher, Drechsler, Korb<strong>und</strong>Möbelflechter sowie Spielzeughersteller,B<strong>und</strong>esinnung der Kunststoffverarbeiter,B<strong>und</strong>esinnung der Musikinstrumentenerzeuger.3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter <strong>und</strong> Arbeiterinnen,einschließlich der Lehrlinge (mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!