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PDF (2 MB) - Stadtwerke Bielefeld

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Frischer Wind für die Energiewende<br />

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause konnte die Politik mit der Neugestal-<br />

tung der Solarförderung und der Einigung um die Haftungsfragen beim Anschluss<br />

von Offshore-Windparks zwei wesentliche Hindernisse aus dem Weg räumen.<br />

Rückwirkend zum 1. April treten Änderungen<br />

des seit Januar 2012 geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

(EEG) in Kraft.<br />

Der Bundesrat stimmte am 29. Juni 2012<br />

dem im Vermittlungsausschuss erzielten<br />

Gesetzesentwurf zu. Das neue Gesetz behebt<br />

Fehlentwicklungen beim Ausbau und<br />

bei der Markt- und der technischen Integration<br />

der Photovoltaik-Kapazitäten.<br />

Bremse für den Ausbau<br />

Dem bislang ungebremsten Ausbau der<br />

Photovoltaik-Kapazitäten begegnet das<br />

Gesetz mit einem Deckel. Ohne ein Zeitfenster<br />

ist im EEG ein Gesamtausbauziel<br />

von 52.000 MW installierter Leistung verankert.<br />

Ist das Ziel erreicht, erhalten neue<br />

Anlagen keine gesetzlich garantierte Vergütung<br />

mehr. Die Netzbetreiber müssen<br />

deren Photovoltaik-Strom aber über dieses<br />

Ziel hinaus vorrangig abnehmen. Der bereits<br />

zuvor festgelegte Ausbaukorridor von<br />

2.500 bis 3.000 MW bleibt weiterhin erhalten,<br />

bis dieses Ziel erreicht ist.<br />

Das neue Gesetz sieht fünf Vergütungsklassen<br />

vor. So erhalten Betreiber von<br />

Dachanlagen mit bis zu 10 kW Leistung<br />

19,50 Cent/kWh. Einspeisungen aus Anlagen<br />

zwischen zehn und 40 kW müssen die<br />

Netzbetreiber mit 18,50 Cent/kWh vergü-<br />

ten. Für größere Anlagen mit bis zu 1.000<br />

kW Leistung gilt ein Satz von 16,50 Cent/<br />

kWh. Am geringsten sind die Einspeisevergütungen<br />

für Dachanlagen mit mehr als<br />

ein und bis zu zehn MW Leis tung. Sie betragen<br />

ebenso wie bei allen Freiflächenanlagen<br />

bis 10 MW 13,50 Cent. Großanlagen<br />

über 10 MW Leistung fallen vollständig<br />

aus dem Förderrahmen heraus.<br />

Zubauabhängige Degression<br />

Die neuen Vergütungssätze gelten rückwirkend<br />

seit April 2012. Bis Oktober 2012<br />

sieht das Gesetz über alle Klassen eine<br />

monatlich um ein Prozent sinkende Vergütung<br />

vor. Ab November 2012 ist diese sogenannte<br />

Degression zubauabhängig. Dann<br />

setzt die Bundesnetzagentur auf Basis his -<br />

torischer Daten dreimonatlich die jeweiligen<br />

Vergütungssätze fest. Das Gesetz<br />

sieht bei deutlicher Unterschreitung des<br />

Zielkorridors vor, die Degression auszusetzen<br />

oder umzukehren.<br />

Einigung über Referentenentwurf<br />

Inzwischen liegt auch eine Einigung der<br />

Bundesminister für Wirtschaft, Philipp<br />

Rösler (FDP), und Umwelt, Peter Altmaier<br />

(CDU), zum schnelleren Ausbau der Off-<br />

forum | enervision<br />

shore-Windkraft vor. Im Kern geht es dabei<br />

um die Haftungsregeln bei verzögertem<br />

Netzausbau und einen verbindlichen Netzentwicklungsplan<br />

für Offshore-Windparks.<br />

Der Kompromiss geht auf die Empfehlungen<br />

der AG »Beschleunigung Offshore-<br />

Netzanbindung« zurück. Windparkbetreiber<br />

erhalten von den Übertragungsnetz -<br />

betreibern 90 Prozent der entgangenen<br />

Einspeisevergütung, wenn ihr Netzanschluss<br />

nicht rechtzeitig zustande kommt oder<br />

wegen einer Störung ausfällt. Die Netzbetreiber<br />

dürfen die Entschädigung an die<br />

Stromkunden weitergeben. Einen detaillierten<br />

Referentenentwurf kündigten die<br />

beiden Ministerien für diesen Sommer an.<br />

Keine Entlastung bei der EEG-Umlage<br />

Entlastungen für die EEG-Umlage bringen<br />

die Neuregelungen kurz- und mittelfristig<br />

nicht. Professor Georg Erdmann von der<br />

Technischen Universität Berlin hat im Auftrag<br />

der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft<br />

(VBW) errechnet, dass sich die EEG-<br />

Umlage bis zum Jahr 2030 auf zehn<br />

Cent/kWh annähernd verdreifachen<br />

könne. Erdmann führt an, dass die Vergütungen<br />

20 Jahre festgeschrieben und die<br />

Entwicklung der Börsenpreise für die Ver-<br />

gütungszahlungen unerheblich seien.<br />

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