PDF (2 MB) - Stadtwerke Bielefeld
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Frischer Wind für die Energiewende<br />
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause konnte die Politik mit der Neugestal-<br />
tung der Solarförderung und der Einigung um die Haftungsfragen beim Anschluss<br />
von Offshore-Windparks zwei wesentliche Hindernisse aus dem Weg räumen.<br />
Rückwirkend zum 1. April treten Änderungen<br />
des seit Januar 2012 geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) in Kraft.<br />
Der Bundesrat stimmte am 29. Juni 2012<br />
dem im Vermittlungsausschuss erzielten<br />
Gesetzesentwurf zu. Das neue Gesetz behebt<br />
Fehlentwicklungen beim Ausbau und<br />
bei der Markt- und der technischen Integration<br />
der Photovoltaik-Kapazitäten.<br />
Bremse für den Ausbau<br />
Dem bislang ungebremsten Ausbau der<br />
Photovoltaik-Kapazitäten begegnet das<br />
Gesetz mit einem Deckel. Ohne ein Zeitfenster<br />
ist im EEG ein Gesamtausbauziel<br />
von 52.000 MW installierter Leistung verankert.<br />
Ist das Ziel erreicht, erhalten neue<br />
Anlagen keine gesetzlich garantierte Vergütung<br />
mehr. Die Netzbetreiber müssen<br />
deren Photovoltaik-Strom aber über dieses<br />
Ziel hinaus vorrangig abnehmen. Der bereits<br />
zuvor festgelegte Ausbaukorridor von<br />
2.500 bis 3.000 MW bleibt weiterhin erhalten,<br />
bis dieses Ziel erreicht ist.<br />
Das neue Gesetz sieht fünf Vergütungsklassen<br />
vor. So erhalten Betreiber von<br />
Dachanlagen mit bis zu 10 kW Leistung<br />
19,50 Cent/kWh. Einspeisungen aus Anlagen<br />
zwischen zehn und 40 kW müssen die<br />
Netzbetreiber mit 18,50 Cent/kWh vergü-<br />
ten. Für größere Anlagen mit bis zu 1.000<br />
kW Leistung gilt ein Satz von 16,50 Cent/<br />
kWh. Am geringsten sind die Einspeisevergütungen<br />
für Dachanlagen mit mehr als<br />
ein und bis zu zehn MW Leis tung. Sie betragen<br />
ebenso wie bei allen Freiflächenanlagen<br />
bis 10 MW 13,50 Cent. Großanlagen<br />
über 10 MW Leistung fallen vollständig<br />
aus dem Förderrahmen heraus.<br />
Zubauabhängige Degression<br />
Die neuen Vergütungssätze gelten rückwirkend<br />
seit April 2012. Bis Oktober 2012<br />
sieht das Gesetz über alle Klassen eine<br />
monatlich um ein Prozent sinkende Vergütung<br />
vor. Ab November 2012 ist diese sogenannte<br />
Degression zubauabhängig. Dann<br />
setzt die Bundesnetzagentur auf Basis his -<br />
torischer Daten dreimonatlich die jeweiligen<br />
Vergütungssätze fest. Das Gesetz<br />
sieht bei deutlicher Unterschreitung des<br />
Zielkorridors vor, die Degression auszusetzen<br />
oder umzukehren.<br />
Einigung über Referentenentwurf<br />
Inzwischen liegt auch eine Einigung der<br />
Bundesminister für Wirtschaft, Philipp<br />
Rösler (FDP), und Umwelt, Peter Altmaier<br />
(CDU), zum schnelleren Ausbau der Off-<br />
forum | enervision<br />
shore-Windkraft vor. Im Kern geht es dabei<br />
um die Haftungsregeln bei verzögertem<br />
Netzausbau und einen verbindlichen Netzentwicklungsplan<br />
für Offshore-Windparks.<br />
Der Kompromiss geht auf die Empfehlungen<br />
der AG »Beschleunigung Offshore-<br />
Netzanbindung« zurück. Windparkbetreiber<br />
erhalten von den Übertragungsnetz -<br />
betreibern 90 Prozent der entgangenen<br />
Einspeisevergütung, wenn ihr Netzanschluss<br />
nicht rechtzeitig zustande kommt oder<br />
wegen einer Störung ausfällt. Die Netzbetreiber<br />
dürfen die Entschädigung an die<br />
Stromkunden weitergeben. Einen detaillierten<br />
Referentenentwurf kündigten die<br />
beiden Ministerien für diesen Sommer an.<br />
Keine Entlastung bei der EEG-Umlage<br />
Entlastungen für die EEG-Umlage bringen<br />
die Neuregelungen kurz- und mittelfristig<br />
nicht. Professor Georg Erdmann von der<br />
Technischen Universität Berlin hat im Auftrag<br />
der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft<br />
(VBW) errechnet, dass sich die EEG-<br />
Umlage bis zum Jahr 2030 auf zehn<br />
Cent/kWh annähernd verdreifachen<br />
könne. Erdmann führt an, dass die Vergütungen<br />
20 Jahre festgeschrieben und die<br />
Entwicklung der Börsenpreise für die Ver-<br />
gütungszahlungen unerheblich seien.<br />
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