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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO Anlage 9 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>49196</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 9 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55029513 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047HerstellerO.Z. SpaSeite 10 von 10PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 15. April 2013Pohl00193710.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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