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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO Anlage 9 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>49196</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 9 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55029513 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047HerstellerO.Z. SpaSeite 6 von 10A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichteverwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahlund Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm <strong>zum</strong> Bremssattel zu achten.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. FürFahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über denFelgenrand hinausragen.A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse(Einzelradaufhängung).Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigenReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zuüberprüfen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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