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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-21.1-910 - Halfen

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HALFEN LUFTSCHICHTANKERZ-HEA 17FASSADE


Deuuch ••Institutru.BeutKhnikDlBtAllgel!ieine .<strong>bauaufsichtliche</strong><strong>Zulassung</strong>.' ,- --,.1Zulu.ungl stelle tu. B.uprodukte u n.d Bl uart.nBa.,' .. hnlsc:hn Priifam tEine vom Bund und den LindernlIemelnllm g e lr~ e n 9 Anstalt dM öffentlichen RechtsMitglied der EOTA. dilr UEA1C und de. WFTAOOa'um:Gescnaftsaichen:14.05.2012 r 22- 1.21. 1-6112<strong>Zulassung</strong>snum mer:Z-<strong>21.1</strong>-<strong>910</strong>Antragsteller:<strong>Halfen</strong> GmbHUeblgslraße 1440764 L.angenfeldGeltungsdauervom: 1. Juni 2012bI.: 1. Juni 2017<strong>Zulassung</strong>s gegenstand:Half."...L.uftschicht-Einschlaganker Typ HEADer oben genannte ZuJassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelDiese allgemeine <strong>bauaufsichtliche</strong> <strong>Zulassung</strong> umfasst sechs Saften und vier Anlagen.Der Gegenstand ist erstmals am , 4. Mai 1992 allgemein bauaulsichtlich zugelassen worden.Dentscbei lJl!liIUl ,"n.. Oantecb"jl,; ....-',ii-,., ;("~". ." ,.',0181 1 Kolonn ...... traBe 30 BI 0·1082'9 B


D8UtschesIn5titutfürBautechnikD1Bt<strong>Allgemeine</strong> bau8ufsichlliche <strong>Zulassung</strong>Nr. Z-<strong>21.1</strong>-<strong>910</strong> Seite 2 yon 611 4. Msl 2012ALLGEMEINE BESnMMUNGEN1 Mit der allgemeinen <strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarke~des <strong>Zulassung</strong>sgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.2 Sofern in der allgemeinen <strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> Anforderungen an die besondereSachkunde und Ertahrung der m~ der Herstellung von Bauprodu'den und Bauartenbetrauten Personen nach den § 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechendenLänderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Ertahrungauch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegtwerden kann. Dies gilt ggf. auch fOr im Rahmen des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertigeNachweise.3 Die allgemeine bauaufsichtliehe <strong>Zulassung</strong> ersetzt nicht die IQrBauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen,Bescheinigungen.die Durchführung vonZustimmungen und4 Die allgemeine bauaufsichlliche <strong>Zulassung</strong> wird unbeschadet der Rechte Dritter,insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.5 Hersteller und Vertreiber des <strong>Zulassung</strong>sgegenstandes haben, unbeschadet weitergehender R(!gelungen in den 'Besonderen Bestimmungen' , dem Verwender bzw. Anwenderdes <strong>Zulassung</strong>sgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtllchen <strong>Zulassung</strong> zurVertOgung zu stellen und darauf hinzuw(!isen, dass die allgemeine <strong>bauaufsichtliche</strong><strong>Zulassung</strong> an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligtenBehörden Kopien der allgemeinen <strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> zur Vertügung zu stellen.6 Die allgemeine bauautsichtliche <strong>Zulassung</strong> darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eineauszugsweise VeröHentlichung bedart der Zustimmung des Deutschen Instituts fürBautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürten der allgemeinen<strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> nicht widersprechen. Überselzungen der allgemeinenbauaufsichllicheo <strong>Zulassung</strong> müssen den Hinweis ·Vom Deutschen Institut für Bautechniknicht gepriifte Übersetzung der deutschen Originalfassung' enthalten.7 Die allgemeine bauaufsichlliche <strong>Zulassung</strong> wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen derallgemeinen <strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> können nachträglich ergänzt undl.i'-d~werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. ~l!! "~i'i \-


OeutschesIn $1it ll1tu.Baute


DeutschesIn$1lt lltfiirB'1I1echnikDIBt<strong>Allgemeine</strong> bau8ufalehllieh. <strong>Zulassung</strong>Nr. Z-21 .1-<strong>910</strong> Seile 4 von 6114. Mai 20122.2 Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung2.2.1 Verpackung und LagerungDer Dübel dar! nur als Befesligungseinheil (Spreizhtllse und Drahlanker) verpackt undgeliefert werden.2.2.2 KennzeichnungJede Verpackung der Dübel muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen nachden Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Zusätzlichist auf der Verpackung das Werkzeichen, die <strong>Zulassung</strong>snummer und die vollstandigeBezeichnung des Spiralankers anzugeben. Oie Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn dieVoraussetzungen nach Abschnitl2.3 erfOli1 sind.Der Dübel wird nach dem zugehörigen Durchmesser des Drahtankers in mm bezeichnet,z. B. HEA 4. Jedem Dübel ist das Werkzeichen nach Anlage 2 einzuprägen.Der B4Jndbohrer und das Einschlagwerkzeug erhalten eine Kennzeichnung nach Anlage 4.2.3 Obereinstimmungsnachweia2_3.' <strong>Allgemeine</strong>sOie Bestätigung der Übereinstimmung des Dübels mit den Bestimmungen dieserallgemeinen bauaufsichtJichen <strong>Zulassung</strong> muss fIIr jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertilikatauf der Grundlage einer werkseigenen ProduktionskOllIrOlle und einerregelmäßigen FremdübelWachung einschließlich einer ErstprOfung des DObeis nachMaßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen.FOr die Erteilung des Überelnslimmungszertifikats und die FremdübelWachung einschließlichder dabei durchzufüh renden Produktprüfungen hat der Hersteller des Dübels eine hierfüranerkanme Zerti1izierungssteJle sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelleeinzuschalten.Die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat etleilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnungdes Dübels mit dem Übereinstimmungszeichen tü-Zeichen) unter Hinweis aufden Verwendungs zweck abzugeben.Dem Deutschen Institut für Beutechnik ist von der Zetlifizierungsslelle eine Kopie des von Ihrerteilten Übereinstimmungszertilikats zur Kenmnis zu geben_2.3.2 Werkseigene ProduktionskontrolleIn jedem Herstellwerk Ist eine werkseigene Produklionskomrolle einzurichten und durchzuführen.Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmendekominuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass dievon ihm herg&stellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtrichen<strong>Zulassung</strong> entsprechen.FOr Umfang, Art und Haufigkeit der werkseigenen ProduktionskontroUe ist der beimDeutschen Institut für Bautechnik und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegte Prüf- undÜberwachungsplan maßgebend_Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskonlrolle sind aufzuzeichnen undauszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials und der BestandteileArt der KontrOlle oder PrOfungDatum der Herstellung und der Prüfung des Beuprodukts bzw_ des Ausgangsm.!t9rian ,oder der Bestandteile ~....-Ergebnis der Kontrolle und Prüfungen und soweit zutreffend Vergl h m ~~,'"AnforderungenJSi,.:Unterschrift des für die werkseigene ProduktIonskontrolle Verantwortlich In. .rrDeutsche. hl31 it1ll !U~ulcch ni k24355.12


D.utsche,In.titutro,BautechnlkDIEtAllgemein. b.u.ulsiehlllc:n. Zul .... ungNr. Z-<strong>21.1</strong>-91 0Seite 5 von 6 11 .4. M.12012Die Aufzeichnungen sind mindestens lünf Jahre aufzubewahren und der fOr die FremdOberwachungeingeschaltelen Überwachungsstelle V(lrzulegen. Sie sind dem Deutschen InstitutfOr Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichisbehörde auf Verlangenvorzulegen.Bei ungenOgendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzOglich die erforderlichenMaßnahmen zur Abstelfung des MangelS zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungennicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit Obereinstimmendenausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels Ist - soweit technisch möglich undzum Nachweis der Mängefbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzOglich ZUwiederholen.2.3.3 Fr.mdOberwachungIn jedem Herstellweric Ist die wericseigene ProcIuktionskontrolie durch eine Fremdüber·wachung regelmäßig zu Oberprüfen, mindestens jedoch einmal jährlich.Im Rahmen der Fremdüberwachung Is\ eine Erstprüfung der DObel durchzufOhren und esmüssen auch Proben für Stichprobenprüfungen entnommen werden. Die Probenahme undPrOfungen obliegen jeweils der anericann!en Überwachungsstelle.Für Umfang, Art und Häuligkeit der Fremdüberwachung ist der beim deutschen Institut 10rBautechnlk und der fremdüberwachenden Slelle hinterlegte PrOf· und Oberwachungsplanmaßgebend.Die Ergebnisse der Zertifizierung und FremdOberwachung sind mindestens fOnf Jahreaufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. dor Oberwachungsstelle demDeutschen Institut lür Bautechnik und der zuSlAndigen obersten Bauaufsichtsbehörde aulVerfangen vorzulegen.3 Bestimmungen IOr Entwurf und BemessungDie Verankerungen sind Ingenieurmäßig zu planen und zu bemessen. Unter BerOcksichtigungder zu verankemden Lasten, Bauteilabmessungen und Toleranzen sind prO!bareBerechnungen und Konstruktionszeichnungen anzufertigen.Der Nachweis der unmittelbaren örtlichen Kl1I.heinleltung in den Verankerungsgrund Isterbracht.Die in Anlage 3 angegebenen Montage- und Dubelkennwerle sind einzuhalten.4 Bestimmungen für d ie Ausführung4.1 <strong>Allgemeine</strong>sDer OIibel darf nur als seriengemAß geIleiMe Befestigungseinheit verwendet werden.Einzelteile dOrfen nicht ausgetauscht werden.Die Montage des zu verankernden DObels ist nach den gemäß Abschnitt 3 gefertigtenKonstruktionszeichnungen und der Montageanweisung des Antragste1lers unter Verwendungder zugehörigen Montagewerkzeuge nach Anlage 4 vorzunehmen.Vor dem Setzen des Dübels Isl anhand der Bauunterlagen oder durch Festigkeitsunl8f'suchungen die Betonfestigkeitsklasse des Verankerungsgrundes festzustellen.4.2 BohriochherstellungDas Bohrloch ISI rechtwinklig zur Oberfläche des Verankerungsgrundes mit einer Hammer·bohrmaschine unter Verwendung des zugehörigen Bundbohrers nach Anlage 4 zu ~~ ....Die erforderliche Bohrfochtlele Ist erreicht, wenn der Bond des Bohrers aufoberfläche aufliegt.


DeutschesInstitutffi.BautechnikDIBt<strong>Allgemeine</strong> bl!ulutllchltiche Zul ... ungNr. Z-<strong>21.1</strong>-<strong>910</strong> Seitl 6 von 6114. Mel 2012Der Hartmetall-Hammerbohrer muss den Angaben des Merkblatts des Deutschen Institutsfür Bautechnik und des FachVt!rbandes Werkzeugindustrie e.V. über "Kennwerte, Anforderungenund Pni1ungen von Mauerbohrem mit Schneidköpfen), die zur Herstellung der Bohrlöchervon DObelverbindungen verwendet werden" (Fassung Januar 2002) entsprechen. DieEinhaltung der Bohrerkennwerte ist entsprechend Abschnitt 5 des Merkblattes zu belegen.Bohremenndurchmesser, Bohrerschneidendurchmesser und Bohrlochtiefe müssen denWerten nach Anlage 3 entsprechen.Das Bohrmehl ist aus dem Bohrloch zu entfemen. Die Lage des Bohrloches ist beibewehrten 8etonwänden mit der Bewehrung so abzustimmen, dass ein Beschädigen derBewehnmg vermieden win::l.Bei einer Fehlbohrung Ist ein neues Bohrloch im Abstand von mindestens 1 x Tiefe der Fehlbohrunganzuordnen, wobei als Größtabstand 5 x DObelaußendurchmessar genügt.4.3 Setzen des OObeisDer Drahtankar mit der aufgeschobenen SpreizhOlse muss sich von Hand oder unter nurleichtem Klopfen in das Bohr1och einsetzen lassen.Die SpreizhOlse ist richtig monliert, wenn sie mit den drei Schlitzen zurn Drahtankerkonuszeigt (siehe Anlage 2).Der Dübel ist richtig verankert, wenn nach d em Einschlagen die SprelzhOlse mit der BetonoberflächeabschließtDer DObel darf nur einmal montiert wen::len.4.4 Kontrolle der AusführungBel der Herslellung von Verankerungen muss der mit der Verankerung von Dübeln betrauteUnternehmer oder der von ihm beauftragte Bauleiter oder ein fachkundiger Vertreler desBauleiters auf der Baustelle anwesend sein. Er hat fO r die on::lnungsgemäße Au sfOhrung derArbeiten zu sorgen .Während der Herstellung der Verankerungen sind Aufzeichnungen über den Nachweis dervorhandenen Baustoffe und Festigkeitsklassen und die ordnungsgemäße Montage derDObel vom Bauleiter oder seinem Vertreter zu lühren. Die Aufzeichnungen mOssen währendder Bauze~ auf der Baustelle bereitliegen und sind den mit der Bauüberwachung Beauftragtenaul Verlangen vorzulegen. Sie sind ebenso wie die lieferscheine nach Abschluss derArbeiten mindestens 5 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren.Andreas KummerowAeferalsleiter24355.12 1.2U06'12


<strong>Allgemeine</strong> blIuauftichtllche 2ul .. aungNr. 2 -<strong>21.1</strong>..<strong>910</strong> YOm 14. "812012o.ut.Kne,In,titutfür8 tutechnik DlBtL:..Spreizhülse&-E-:-- - 1 -Beton<strong>Halfen</strong> Luftschicht-Einschlaganker Typ HEAEinbauzustandAnlage 12N7.12


<strong>Allgemeine</strong> bIIu.",fslehtlk:he Z",I","'ngNr. Z-<strong>21.1</strong>-<strong>910</strong> '«Im 14. "..12012o.uu.c:h ..Inl1itutfür8.IItKhnikOIBtAnker und Spreizhülse Prägung PrägungHEA4 HEA 5Ansicht A Ansicht B Ansicht CH H im Kreis11 11~: : t I' ; : I 4> I I.J~ L ~r u III11 I II I"4- 4>I II -L . .J 11 I •I I IIIII 11 I I11 1 1 I I11 I I · I~ ,'c-'"I I I; !W IW I . I111 111 I I ISchnitt I - I Schnitt 11 - 11 Schnitt 111 - 111 I . I0g oI I I~I . IDraufsicht~emI ! ICHOlse Bereich I I I., .,konisch zusammengedrückt, Ir ' - '- '- ', damit Klemmwirkung auf· IAnker erreicht wird. I I IA A (alternative Ausführung)- --~,,~*~ ~~• -("B di~ ~:' C" - I eS!-~ •--\I"'-- ~/ / =.Typr=\\ •. B'v" C" ../I•d D di L[mm] [mm] [mm] [mm] IIHEA -4 4 6 4,1 1601 2001 2501300HEA - 5 5 7 5,2 1601 20012501 300<strong>Halfen</strong> Luftschicht-Einschfaganker Typ HEADÜbelabmessungen!i...~~,c:b l,,· lItUl1)""" e. .~~ j'ir ßII\ltCcl'''i~Anlage 228557.12


<strong>Allgemeine</strong> baueufelehtllehe Zule .. ungNr. Z-21 .1·<strong>910</strong> vom 14. Mal 2012O'uttc:h ..InstitutfO,BauteehnikDIEtAbmessungent ~:~~ ~,~ ~~~~"Wi%~ ~ ~' ~~ ~ ~~ ~~ ~ ~~~~~ ~~~ ~~~,~~'~~~~~ ..,~ ~ , ~ .~ ~~ ~ ~ " t, ~ 'l::,,/'"' " ' ,;Y;~'i.;Y;; , ,~ , , " ~0 ~Eintreiben der Spreizhülse. . . . . . .-Einbauzustand. .Betonfestigkeitsklasse ~C20 /25 sC50/60 (DIN EN 206-1:2001-07)~ B 25 SB55 (DIN 1045:1988-07)Typ Drahtanker - Abstand derHEA Durchmesser Länge Mauerwerksschalen[mm] [mm] [mm]- 160/ 4 4- 160/ 5 160 0-455- 200/ 4 4- 200/ 5 5- 250/ 4 4- 250/ 5 5- 300/ 4 4- 300/ 5 5200 45 - 85250 85· 135300 135 - 185Typ 4 5Bohrernenndurchmesser mm 6 7 ja. a .. jBohrerschneidendurchmesser s mm 6,4 7,45/1. illBohrlochtiefe t = mm 42 42Durchmesser der Drahtanker mm 4 5Bauteildicke Beton d 2: cm 10 10 / r r I.Achsabstand a2:cm 18 18Randabstand bei Beton a,.' cm 9 9<strong>Halfen</strong> Luftschicht-Einschlaganker Typ HEAl' 3Deulscl.e. 1 CJIUI !Zi557.12Montage- und Dübelkennwerte"• '" Anlage 3


<strong>Allgemeine</strong> beuaufslchtllche Zulas$ungNr. Z·21 .1-<strong>910</strong> vom 14. Ma i 2012DeutsehesIn $tiwtfi),. DIBtBauteehnikEinschlagwerkzeug HEA - EW 4 und HEA - EW 5r- Prägung~~ b = l --- --- -I - - - - - t~ ®LI 110 1HEAL[mm]d[mm]-EW4 305 4,3-EW5 420 5,2L\\II .rU LBundbohrer HEA - BB 4 (6 mm) und HEA - BB 5 (7 mm)~ PrägungI ~ ( : ]I 42 I"CC~"0?HEAd[m m]- BB4 6- BB 5 7· "f'\'\.~,1 ./l \! Deli/sc}\ les 1 J,· f··.'; 1lst.;IU ·lI~ I ,<strong>Halfen</strong> Luftschlcht-Einschlaganker Typ HEA ~ '~:YSelzwerkzeug und BundbohrerAnlage 4Z955T.1 2 1.<strong>21.1</strong>-6112


ADRESSENVERTRIEBHALFEN Vertriebsgesellschaft mbH · Katzbergstraße 3 · 40764 LangenfeldTelefon: 02173/970 - 0, Telefax: 02173/970 - 225, E-Mail: info@halfen.deTECHNISCHE BERATUNGHALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, Technischer Innendienst · Katzbergstraße 3 · 40764 LangenfeldVERANKERUNGSTECHNIK Telefon: 02173/970 - 9020Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.stahlbeton@halfen.deMONTAGETECHNIK Telefon: 02173/970 - 9021Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.stahl@halfen.deHALFEN POWERCLICK MONTAGESYSTEM Telefon: 02173/970 - 9021Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.stahl@halfen.deDETAN STABSYSTEME Telefon: 02173/970 - 9020Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.stahl@halfen.deBEWEHRUNGSTECHNIK Telefon: 02173/970 - 9031Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.stahlbeton@halfen.deTelefon: 02173/970 - 9030Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.stahlbeton@halfen.deTRANSPORTANKERSYSTEME Telefon: 02173/970 - 9025Telefax: 02173/970 - 427E-Mail: ti.tpa@halfen.deBETONFASSADE Telefon: 02173/970 - 9026Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.fassade@halfen.deFASSADE VERBLENDMAUERWERK Telefon: 02173/970 - 9035Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.fassade@halfen.deFASSADE NATURSTEIN Telefon: 02173/970 - 9036Telefax: 02173/970 - 225E-Mail: ti.fassade@halfen.de• <strong>Halfen</strong>schienen HTA-CE, HZA und Zubehör• HB Dübelsysteme• HCW Curtain Wall• HALFEN Montageschienen und <strong>Halfen</strong>schrauben• HALFEN Flexible Rahmenkonstruktionen• Montagetechnik - Zubehör• HALFEN PC Powerclick System 63 + 41 + 22• HALFEN Powerclick Zubehör• DETAN Zugstabsystem S 460• DETAN Edelstahl Zugstabsystem• HDB Dübelleiste, Durchstanzbewehrung• HBS-05 Schraubanschluss• HBT Rückbiegeanschluss• HSC Stud Connector• HLB Loop Box• HFR Glasfaserbewehrung• HUC Universal Connection• HLJ Load Joint• HSD Schubdorn• HCC Stützenschuh• HIT Iso-Element• ISI Schalldämmprodukte• MBT Bewehrungsanschluss• Kugelkopfanker• FRIMEDA Transportanker• HD-Anker• Hülsenanker• FPA Fassadenplattenanker und Zubehör• BRA Brüstungsanker• SP Sandwichplattenanker• HBJ-W Betojuster• HK4 Konsolanker und Zubehör• GA Gerüstanker• Luftschichtanker• Bodyanker• Einmörtelanker• ZubehörINTERNETwww.halfen.de • Produkte • News/Presse • Druckschriften • Software • Service • Referenzobjekte • Kontakt/Adressen • UnternehmenDas Qualitätsmanagementsystem der <strong>Halfen</strong> GmbH ist für die Standorte in Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, der Schweizund der Tschechischen Republik zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008, Zertifikat-Nr. QS-281 HH.© 2012 HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH,gilt auch für auszugsweise VervielfältigungF - 102 - 06/12 PDF 06/12

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