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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-21.1-910 - Halfen

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DeutschesInstitutffi.BautechnikDIBt<strong>Allgemeine</strong> bl!ulutllchltiche Zul ... ungNr. Z-<strong>21.1</strong>-<strong>910</strong> Seitl 6 von 6114. Mel 2012Der Hartmetall-Hammerbohrer muss den Angaben des Merkblatts des Deutschen Institutsfür Bautechnik und des FachVt!rbandes Werkzeugindustrie e.V. über "Kennwerte, Anforderungenund Pni1ungen von Mauerbohrem mit Schneidköpfen), die zur Herstellung der Bohrlöchervon DObelverbindungen verwendet werden" (Fassung Januar 2002) entsprechen. DieEinhaltung der Bohrerkennwerte ist entsprechend Abschnitt 5 des Merkblattes zu belegen.Bohremenndurchmesser, Bohrerschneidendurchmesser und Bohrlochtiefe müssen denWerten nach Anlage 3 entsprechen.Das Bohrmehl ist aus dem Bohrloch zu entfemen. Die Lage des Bohrloches ist beibewehrten 8etonwänden mit der Bewehrung so abzustimmen, dass ein Beschädigen derBewehnmg vermieden win::l.Bei einer Fehlbohrung Ist ein neues Bohrloch im Abstand von mindestens 1 x Tiefe der Fehlbohrunganzuordnen, wobei als Größtabstand 5 x DObelaußendurchmessar genügt.4.3 Setzen des OObeisDer Drahtankar mit der aufgeschobenen SpreizhOlse muss sich von Hand oder unter nurleichtem Klopfen in das Bohr1och einsetzen lassen.Die SpreizhOlse ist richtig monliert, wenn sie mit den drei Schlitzen zurn Drahtankerkonuszeigt (siehe Anlage 2).Der Dübel ist richtig verankert, wenn nach d em Einschlagen die SprelzhOlse mit der BetonoberflächeabschließtDer DObel darf nur einmal montiert wen::len.4.4 Kontrolle der AusführungBel der Herslellung von Verankerungen muss der mit der Verankerung von Dübeln betrauteUnternehmer oder der von ihm beauftragte Bauleiter oder ein fachkundiger Vertreler desBauleiters auf der Baustelle anwesend sein. Er hat fO r die on::lnungsgemäße Au sfOhrung derArbeiten zu sorgen .Während der Herstellung der Verankerungen sind Aufzeichnungen über den Nachweis dervorhandenen Baustoffe und Festigkeitsklassen und die ordnungsgemäße Montage derDObel vom Bauleiter oder seinem Vertreter zu lühren. Die Aufzeichnungen mOssen währendder Bauze~ auf der Baustelle bereitliegen und sind den mit der Bauüberwachung Beauftragtenaul Verlangen vorzulegen. Sie sind ebenso wie die lieferscheine nach Abschluss derArbeiten mindestens 5 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren.Andreas KummerowAeferalsleiter24355.12 1.2U06'12

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