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leitartikelIng. FriedrichRinnhofer,Vorsitzen<strong>der</strong><strong>der</strong> BL 27Redaktionsschluss fürdie nächste Ausgabe:8. februar 2011TelefonischeAdressenberichtigung:01/534 54-131 o<strong>der</strong> 132Liebe Kolleginnen und Kollegen!Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zeigt sich einmal mehr als ein Eckpfeiler desStaates. Zuverlässigkeit in schwierigen Zeiten, verantwortungsvoll in den Verhandlungen,weitblickend in ihren Entscheidungen und Mahner bei Fehlentwicklungen. Dassind Werte, die unverzichtbar sind – gerade in schwierigen Zeiten.Am 27. Oktober wurden die Gehaltsverhandlungen fürden Öffentlichen Dienst abgeschlossen. Auf Grund <strong>der</strong>wirtschaftlichen Situation und unter Berücksichtigung<strong>der</strong> Inflationsrate konnte das Verhandlungsteam <strong>der</strong>GÖD unter Vors. Präs. Fritz Neugebauer einen Gehaltsabschlussmit einer Erhöhung von durchschnittlich1,03 % erreichen.• Die Erhöhung beträgt 0,85 % in allen Gehaltsstufen,• muss allerdings für nie<strong>der</strong>e Gehälter auf jeden Fallt 25,50 pro Monat betragen und• alle Zulagen, die in EURO-Beträgen ausgedrückt sind,erhöhen sich um 1 %.Es zeigt sich, dass dieser Gehaltsabschluss breite Zustimmunggefunden hat. Beson<strong>der</strong>s erfreulich ist aus meinerSicht, dass durch den Sockelbetrag die niedrigsten Einkommenstärker angehoben worden sind.Budgetbegleitgesetz 2011Die Bundesregierung hat Ende Oktober eine Reihe vonGesetzesvorhaben in Begutachtung geschickt. An diesenEntwürfen zeigt sich, dass unausgereifte, unverhandelte,familienfeindliche und in manchen Fällen auchunmenschliche Vorhaben umgesetzt werden sollen. DieGÖD hat in diesen Wochen wie<strong>der</strong> alle Hände voll zu tun,um die schlimmsten Vorhaben noch abzuwehren, bzw.wo immer es geht zumindest sinnvolle Übergangsbestimmungenin die Gesetze hinein zu reklamieren.BildungsausgabenIch habe in <strong>der</strong> letzen Ausgabe dieser Zeitung wie<strong>der</strong>darüber berichtet, dass die Bundesleitung und ich alsverantwortlicher Vorsitzen<strong>der</strong> mehrfach die Bundesregierungauf die ungenügende Budgetvorsorge für dieLandwirtschaftsschulen hingewiesen haben. Dem Bundeskanzlerwaren diese Schreiben keine Rückmeldungwert, dem Vizekanzler nur ein Bestätigungsschreiben.Aus dem Landwirtschaftsministerium habe ich nun docheine Reaktion erhalten, die mich jedoch fassungs- undbeinahe sprachlos macht. Wenn mir mitgeteilt wird,dass die Län<strong>der</strong> noch immer nicht genügend eingesparthaben, so ist schon die Frage zu stellen, wo die Rechenkünstedes Ministeriums bleiben.Seit dem Jahr 1996 sind die Kosten für die Gehälter <strong>der</strong>Vertragslehrer/innen um rd. 40 % gestiegen, die Kostenfür die Gehälter <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Lehrer/innenum ca. 30 %. Im selben Zeitraum ist <strong>der</strong> Aufwand fürdie Lehrerbesoldung nur um 14 % gestiegen. Wer dieseEinsparung leugnet, hat seine Abschlusszeugnisse nichtredlich verdient. Auf die gigantischen Budgetsteigerungenin an<strong>der</strong>en Bereichen (z.B. Zentralverwaltung <strong>der</strong>Ministerien) habe ich mehrfach hingewiesen.Ich darf hier auch nochmals anführen, dass gerade dasLandw. Schulwesen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> mit anteiligen Lehrerkostenvon rd. t 6.000 pro Schüler zu den kostengünstigstenzählt, während ein Schüler an einer HLBLA lt. einermir vorliegenden Aufstellung <strong>der</strong> APA (= Austria PresseAgentur) mehr als das doppelte kostet. (Vermutlich hatLH Erwin Pröll auch diese Statistik gelesen und for<strong>der</strong>tjetzt, dass alle Lehrer/innen von den Län<strong>der</strong>n verwaltetwerden sollen.)Son<strong>der</strong>bar ist die Reaktion des Ministeriums auch imHinblick auf die zugeteilten 3 Werteinheiten je Schüler.Diese extrem knapp bemessene Maßzahl wurdeals bundeseinheitliche Regelung vor Jahren unter <strong>der</strong>Fe<strong>der</strong>führung des lei<strong>der</strong> vor Kurzem viel zu früh verstorbenenDr. Ortner aus Kärnten entwickelt und wurde vonden Län<strong>der</strong>n zuletzt auch eingehalten. Jetzt, wo die 3 WEeingehalten werden, erklärt das Ministerium plötzlich,dass dies keine bundeseinheitliche Regelung sei! Ist dasnoch ein verlässlicher Partner für die Län<strong>der</strong>?Dasselbe Ministerium ruft gleichzeitig zu mehr Bildungauf und bedauert im Antwortschreiben die „längereVerweildauer“ an den Schulen! Will man etwa Schulabbrecher,die nicht so lästig mit ihrem Bildungswillensind? Wer den Schüler/innen nicht einen ordentlichenBerufsabschluss bieten will, <strong>der</strong> hat die Bedürfnisse <strong>der</strong>Jugend nicht erkannt.Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen in dieserbewegten Zeit ein gesegnetes Weihnachtsfest 2010.Für das kommende Jahr 2011 wünsche ich allen Lehrerinnenund Lehrern in den Berufs- und FachschulenGesundheit, Glück und Gottes Segen.Mit herzlichen GrüßenHacklerregelung undNachkauf von SchulzeitenPersonalvertretung und Gewerkschaft informieren: Alle Details zum Begutachtungsentwurfbeim Thema „Hacklerregelung“ und Nachkauf von Schulzeitenkönnen Sie hier nachlesen.1. Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) fürbis 31.12.1953 geborene pragmatisierte Lehrer/innen undVertragslehrer bzw. für bis 31.12.1958 geborene VertragslehrerinnenInfolge massiven gewerkschaftlichen Einsatzes bleibtdie Langzeitversichertenregelung bis 31.12.2013von den Rahmenbedingungen her grundsätzlichunverän<strong>der</strong>t.Zur Erinnerung: Sie gilt für pragmatisierte Lehrerund Lehrerinnen sowie für Vertragslehrer, die biszum 31.12.1953 geboren wurden. Für Vertragslehrerinnenabweichend gilt die Regelung für bis zum31.12.1958 Geborene.Die Bedingungen:• Erfor<strong>der</strong>liche beitragsgedeckte Gesamtdienstzeitbzw. Beitragsjahre: 40 Jahre (für pragmatisierteLehrer/innen und Vertragslehrerinnen), 45 Jahrefür Vertragslehrer;• Frühestes Pensionsantrittsalter: 60 Jahre für pragmatisierteLehrer/innen und Vertragslehrer, 55Jahre für Vertragslehrerinnen (was aber bei dieserGruppe eher selten zu schaffen ist).ABER: Nach dem vorliegenden Begutachtungsentwurf(dies ist noch kein Gesetz, <strong>der</strong> Gesetzesbeschlusserfolgt erst im Dezember, d.h. es kannnoch zu Än<strong>der</strong>ungen kommen) kommt es zu einerdeutlichen Erhöhung <strong>der</strong> monatlichen Nachkaufsbeträgefür Schul- und Studienzeiten, wenn dieNovellierung in Kraft tritt.Kosten lt. Entwurf fürPragmatisierte:Statt t 284,66 (für Schulzeiten wie HBLA, OberSt. Veit, usw.) und t 569,31 für Studienzeiten(UNI, BOKU, usw.) werden lt. Entwurf einheitlicht 937,08 (= 22,8% <strong>der</strong> monatlichen Höchstbeitragsgrundlagevon t 4.110,00) pro Monat verrechnet.Dazu kommt für alle vor dem 1.1.1954 Geborenenein Risikozuschlag von 122% (Nachkaufsantrag zwischen55. und 60. Lebensjahr) bzw. 134% (Nachkaufsantragüber dem 60. Lebensjahr) zum Tragen,sodass die Nachkaufskosten je Monat über €t 2000,--!!! betragen können. Nach dem 31.12.1953 Geborenehaben keinen Zuschlag (= „Harmonisierte“).Kosten lt. Entwurf fürVertragslehrer/innen:Nicht weniger dramatisch entwickeln sich die Kostenhier: Von t 312,08 (für Schulzeiten) bzw.t 624,72 für Studienzeiten wird einheitlich auft 937,08 je Monat erhöht. Auch die obigen Risikozuschläge(122% bzw. 134%) sind <strong>der</strong> Altersstaffelentsprechend zur Anwendung zu bringen.DAHER: Wer zu den Bedingungen <strong>der</strong> Hacklerregelung,wie sie bis spätestens 31.12.2013 gelten, inDAHER: Wer zu den Bedingungen <strong>der</strong> Hacklerregelung,wie sie bis spätestens 31.12.2013 gelten, in Pension gehenPension gehen möchte und dafür noch Schul- undmöchte und dafür noch Schul- und Studienzeiten nachkaufenmuss, sollte dies unverzüglich per Antrag an denStudienzeiten nachkaufen muss, sollte dies unverzüglichper Antrag an den Dienstgeber (= pragmatisierte Lehrer/innen)o<strong>der</strong> bei seiner PensionsversicherungsanstaltDienstgeber (= pragmatisierte Lehrer/innen) o<strong>der</strong> bei seinerPensionsversicherungsanstalt (= alle Vertragslehrer/innen)(= alle Vertragslehrer/innen) tun. Mit Ablauf des Kundmachungstages<strong>der</strong> Novelle werden nämlich nur mehrtun. Mit Ablauf des Kundmachungstages <strong>der</strong> Novelle werdennämlich nur mehr die neuen erhöhten Sätze je Monatdie neuen erhöhten Sätze je Monat verrechnet! (Achtungverrechnet! (Achtung Ausnahme: siehe Punkt 3)Ausnahme: siehe Punkt 3)Wurde die Nachkaufsumme bereits bescheidmäßigfestgestellt und bereits bezahlt bzw. ist die Ratenzahlungvereinbart, so tritt keine Än<strong>der</strong>ung mehrein.Nachgekaufte Schul- und Studienzeiten sind aufAntrag des Lehrers gemäß § 124d Abs. 8 LLDG1985 – mit den entsprechenden ASVG- Aufwertungsfaktorenaufgewertet – zurückzuerstatten.aktuellVon DominikusPlaschg,Vorsitzen<strong>der</strong>Stellvertreter2 3

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