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Organ <strong>der</strong> Bundesvertretung Landwirtschaftslehrer/innen in <strong>der</strong> Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<strong>der</strong> <strong>landwirtschaftslehrer</strong>inhaltWir wünschen gesegneteWeihnachtenund einerfolgreiches Jahr 2010Foto: Mikel Wohlschlegel – Fotolia.<strong>com</strong>3NeuerungenKin<strong>der</strong>betreuungsgeld8Das war diePV-Wahl 2009112. FolgeDezember 2009


Liebe Kolleginnen und Kollegen!Die Personalvertretungswahlen 2009 sind mit einem deutlichen Signal an die Politikabgeschlossen worden. Nach einem Jahr mit beispielloser Lehrerhetze durchPolitiker/innen und viele Medien haben die Wähler/innen jetzt sehr deutlich zumAusdruck gebracht, auf wen sie vertrauen können.leitartikelIng. FriedrichRinnhofer,Vorsitzen<strong>der</strong><strong>der</strong> BL 27Redaktionsschluss fürdie nächste Ausgabe:10. Februar 2010TelefonischeAdressenberichtigung:01/534 54-131 o<strong>der</strong> 132Vertrauen zu starken PersonalvertreternDie Kampfansage <strong>der</strong> Unterrichtsministerin an die Gewerkschaft hat Wirkung gezeigt und es wurden jene Personalvertreternochmals gestärkt, die bereits bisher sehr erfolgreich die Interessen <strong>der</strong> Lehrkräfte vertreten haben.Unsachliche Angriffe und untergriffige Bemerkungen des Bundeskanzlers o<strong>der</strong> eines Staatssekretärs aus demFinanzministerium, <strong>der</strong> we<strong>der</strong> Sachkompetenz noch Lösungskompetenz hat, haben dazu beigetragen, dass auchdiesmal wie<strong>der</strong> die Beteiligung an <strong>der</strong> PV-Wahl sehr groß war und diejenigen gewählt wurden, die die täglicheArbeit für die Kollegenschaft leisten.Ein herzliches Dankeschön an alle, die zur Wahl gegangen sind! Für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst istdieser Vertrauensbeweis ein Arbeitsauftrag, <strong>der</strong> gerne wahrgenommen wird.Dienstrechtliche NeuerungenDie Verhandlungen <strong>der</strong> Bundesvertretung <strong>der</strong> Landwirtschaftslehrer/innen mit dem BMLFUW zum LLDG habenjetzt doch noch einige Anpassungen und Fortschritte gebracht. Durch den permanenten Geldmangel des Ministeriumsund durch das mangelnde Interesse vieler Bildungsverantwortlicher für das landwirtschaftliche Schulwesensind diese Gespräche immer wie<strong>der</strong> sehr mühsam und bringen daher nie große Lösungen mit sich. Aberauch kleine Steine ergeben ein Mosaik – dafür darf ich mich hier einmal sehr herzlich bei Fr. Frau Mag. BarbaraWiesinger-Arthold bedanken, die unsere Anliegen sehr positiv aufnimmt.Die Neuerungen kann ich hier nur kurz anführen, da die Gesetze <strong>der</strong>zeit erst im Parlament behandelt werden.• Neu ist die Möglichkeit, dass sich auch Vertragslehrer/innen um eine Schulleitung bewerben können.• Weiters ist eine Verbesserung <strong>der</strong> Ernennungserfor<strong>der</strong>nisse für Lehrpersonen für Unterrichtsgegenstände imBereich <strong>der</strong> Wirtschaft vorgesehen.• Die Ablegung einer „Berufsreifeprüfung“ wird bei Lehrerkräften <strong>der</strong> Verwendungsgruppe L 2b1 erstmalsberücksichtigt.• Die Verwendungsbezeichnungen „Professor“ o<strong>der</strong> „Professorin“, bzw. „Berufsschullehrer“ o<strong>der</strong> „Berufsschullehrerin“,bzw. „Fachsschullehrer“ o<strong>der</strong> „Fachschullehrerin“ werden in das Land- und forstwirtschaftlicheLandesvertragslehrergesetz (LLVG) aufgenommen.• Im Landesvertragslehrergesetz (LLVG) wird auch geregelt, dass Vertragslehrer als Leiter einer Berufs- o<strong>der</strong>Fachschule die Verwendungsbezeichnung „Berufsschuledirektorin“ o<strong>der</strong> „Berufsschuldirektor“, bzw. „Fachschuldirektor“o<strong>der</strong> „Fachschuldirektorin“ führen.• Im LLVG wird darüber hinaus auch die Freistellung von bis zu einem Jahr zur Ablegung einer Ausbildung zumBachelor of Education (BEd) geregelt.• In die gesetzlichen Regelungen des LLDG werden erstmals auch Bestimmungen zu einem „Mobbingverbot“aufgenommen. Damit erfolgt auch hier eine Verbesserung <strong>der</strong> Stellung <strong>der</strong> Lehrkräfte mit eindeutigen gesetzlichenRegelungen.• In <strong>der</strong> kommenden Dienstrechtsnovelle wird auch die befristete Erhöhung des Kilometergeldes um ein Jahr,bis Ende 2010, verlängert werden.Ministerielle Eigenwerbung ist völlig unangebrachtDen Schulstart hat sich die Unterrichtsministerin etwas kosten lassen. Zu Zeiten, da scheinbar kein Geld fürdie Bildung da ist, gibt sie innerhalb von nur 2 Wochen 458.543,23 EURO für überflüssige PR-Aktionen aus. Fastdrei Viertel davon gingen an nur 3 Boulevardblätter, die sich bisher mit Loblie<strong>der</strong>n auf die Ministerin beson<strong>der</strong>shervorgetan haben. Mit diesem Geld hätten schon wie<strong>der</strong> mehr als 20 Junglehrer/innen ein Jahr lang bezahltwerden können. Man hätte das Geld aber auch dem Landwirtschaftsministerium überweisen können, das mitseinem Anteil an <strong>der</strong> verfassungsmäßig vorgeschriebenen 50-Prozent-Finanzierung <strong>der</strong> Besoldungskosten fürLehrer ohnehin schon seit Jahren immer wie<strong>der</strong> im Verzug ist.Mit herzlichen Grüßen, den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfestund ein erfolgreiches Jahr 20102


Monatsbezug bei langerDienstverhin<strong>der</strong>ungserviceNiemand wünscht sich in seiner Dienstausübung einen längeren Krankenstand.Sollte dies doch einmal passieren, kommen womöglich zu den Anstrengungen umdie Gesundwerdung auch existenzielle Sorgen. Ein Überblick über die wichtigstenbesoldungsrechtlichen Bestimmungen für pragmatisierte Lehrer/innen.V o n V o r s . - S t e l lv e r t r e t e r D o m i n i k u s P l a s c h g1) Grundsatzbestimmung (§ 13 c GehG 1956)§ 13 c. (1) Ist <strong>der</strong> Lehrer durch Unfall (ausgenommenDienstunfall) o<strong>der</strong> durch Krankheit an<strong>der</strong> Dienstausübung verhin<strong>der</strong>t, gebührt diesemab einer Dauer <strong>der</strong> Dienstverhin<strong>der</strong>ung von 182Kalen<strong>der</strong>tagen <strong>der</strong> Monatsbezug in <strong>der</strong> Höhe von80% des Ausmaßes, das ihm ohne diese Dienstverhin<strong>der</strong>unggebührt hätte. Die Kin<strong>der</strong>zulage ist vonso einer Kürzung ausgenommen.(2) Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Wie<strong>der</strong>antrittdes Dienstes erneut eine Dienstverhin<strong>der</strong>ungdurch Krankheit o<strong>der</strong> infolge desselbenUnfalls ein, so gilt sie als Fortsetzung <strong>der</strong> früherenDienstverhin<strong>der</strong>ung (§ 13 c GehG 1956).2) Welche Dienstverhin<strong>der</strong>ungen könnenüberhaupt zu einer Kürzung desMonatsbezuges nach § 13c GehG 1956führen?Ein Dienstunfall – weil oben explizit ausgenommen-kann also we<strong>der</strong> die Fortzahlungs- nochdie Zusammenrechnungsfrist auslösen. Das giltauch für Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nachdem Mutterschutzgesetz. Eine Dienstverhin<strong>der</strong>ungdurch einen neuerlichen Unfall wird ebenso nichtals Forstsetzung <strong>der</strong> früheren Dienstverhin<strong>der</strong>unggerechnet.Dienstverhin<strong>der</strong>ungen, die we<strong>der</strong> durch Unfallnoch durch Krankheit ausgelöst worden sind,fallen ebenfalls nicht unter die Anwendung des§ 13 c (z.B. Zeiten eigenmächtiger, ungerechtfertigterAbwesenheit vom Dienst, Suspendierungusw.).3) Wann beginnt die Zeit einerDienstverhin<strong>der</strong>ung?Die Zeit einer Dienstverhin<strong>der</strong>ung nach § 13c Abs.1 beginnt mit dem ersten Tag <strong>der</strong> Dienstunfähigkeitdes Lehrers (= erster Tag <strong>der</strong> „Krankschreibung“durch den Arzt), unabhängig davon, ob an diesemTag Dienst zu versehen gewesen wäre o<strong>der</strong> nicht.Wenn eine ärztliche Bestätigung nach § 35 LLDG1985 nicht erfor<strong>der</strong>lich ist, ist nach den Angabendes Lehrers über die Dienstfähigkeit vorzugehen.4) Wann endet die Zeit einerDienstverhin<strong>der</strong>ung?Die Zeit einer Dienstverhin<strong>der</strong>ung nach§ 13c Abs. 1 endet:1. mit dem Ablauf des Tages, <strong>der</strong> dem Tag <strong>der</strong>Wie<strong>der</strong>erlangung <strong>der</strong> Dienstunfähigkeit durch denLehrer vorangeht (= letzter Tag <strong>der</strong> „Krankschreibung“durch den Arzt) o<strong>der</strong> bei vorzeitigem Wie<strong>der</strong>antrittentsprechend früher o<strong>der</strong>2. mit dem Tag <strong>der</strong> Ruhestandsversetzung, wenn<strong>der</strong> Aktivstand des Lehrers ohne Wie<strong>der</strong>antritt desDienstes endet. Ist eine ärztliche Bestätigung nach§ 35 LLDG 1985 nicht erfor<strong>der</strong>lich, so ist auch hiernach den Angaben des Lehrers über die Erlangung<strong>der</strong> Dienstfähigkeit vorzugehen. Die Krank- undGesundmeldepflicht gilt auch für Zeiten innerhalb<strong>der</strong> (Haupt-)Ferien!5 ) W i e w i r k t s i c h d i e K ü r z u n g a u f80 % aus, wenn <strong>der</strong> Lehrer bereits einenverringerten Monatsbezug (z.B. wegenHalbbeschäftigung) erhält?Die 80 %ige Kürzung erfolgt vom Monatsbezug,<strong>der</strong> dem Lehrer auf Grund des Beschäftigungsausmaßeszusteht. Die Kürzung beträgt also beispielsweisebei Halbbeschäftigung ein Fünftel vom50%igen Grundgehalt des Lehrers.4


6) Wie wirken sich Zulagen und Nebenge b ü h r e n , d i e d e r L e h r e r v o r d e rDienstverhin<strong>der</strong>ung bezogen hat unddie auf Grund <strong>der</strong> Dienstverhin<strong>der</strong>ungweggefallen sind, auf die Kürzung desMonatsbezuges aus?Gemäß § 13c Abs. 3 und 4 vermin<strong>der</strong>t sich dadurchdie Kürzung des Monatsbezuges. Voraussetzungdafür ist jedoch, dass <strong>der</strong> Lehrer diese Zulagen bzw.Nebengebühren ohne die konkrete Dienstverhin<strong>der</strong>ungweiter beziehen würde. Die Summe dieserZulagen und Nebengebühren bilden eine eigene„Bemessungsbasis“. 80 % dieser Bemessungsbasissind <strong>der</strong> Kürzung des Monatsbezuges (20 %) gegenüberzustellenund vermin<strong>der</strong>n die Kürzung.Die (gekürzten) Nebengebühren stehen aber maximalin dem Ausmaß zu, mit dem sie in Summe mitdem gekürzten Gehalt wie<strong>der</strong>um das volle Grundgehalt(100%) des Lehrers bilden.7) Welche Bezugsbestandteile fallen indie Bemessungsbasis nach § 13c Abs. 4?In die Bemessungsbasis fallen:Zulagen gemäß § 3 GehG (ohne Son<strong>der</strong>zahlungen)mit Ausnahme <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>zulage. Diese werden imLehrerbereich für die Bemessungsbasis nach § 13cAbs. 4 aber kaum in Betracht kommen, da sie ausAnlass einer Abwesenheit vom Dienst nicht wegfallen,son<strong>der</strong>n als Bestandteil des Monatsbezuges ingekürztem Ausmaß weitergebühren (z.B. Leiterzulage,Erzieherzulage). Weiters Nebengebühren mitAusnahme <strong>der</strong> Belohnung (§ 19), des Fahrtkostenzuschusses(§ 20b) und <strong>der</strong> Jubiläumszuwendung(§ 20c). Das sind insbeson<strong>der</strong>e die• Vergütung <strong>der</strong> Mehrdienstleistung (§ 61).• Vergütung für die Führung <strong>der</strong> Klassenvorstandsgeschäfte(§§ 61a, 61c und 61e).• Vergütung für Kustodiate und Nebenleistungen(§§ 61b und 61d).•Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen(§63a).8) Fortzahlungsfrist nach § 13c Abs. 1Die Fortzahlungsfrist nach § 13c Abs. 1 beträgtexakt 182 Tage. Wird diese Frist nicht durcheinen Wie<strong>der</strong>antritt des Dienstes gehemmt,läuft sie mit Ende des 182. Kalen<strong>der</strong>tages <strong>der</strong>Dienstverhin<strong>der</strong>ung ab. Auch bei mehreren nach§ 13c Abs. 2 zusammenzuzählenden Dienstverhin<strong>der</strong>ungenvermin<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> Monatsbezug nach§ 13c also erstmals am 183. Tag.Wird die Bezugskürzung nur für einen Teil desKalen<strong>der</strong>monates wirksam, ist <strong>der</strong> Monatsbezug nuraliquot zu kürzen, wobei die Berechnung auf denverhältnismäßigen Teil des Monats abzustellen ist.9) Zusammenrechnungsfrist nach§ 13c Abs. 2Alle Krankenstände, die innerhalb von sechs Monatennach Beendigung des ersten Krankenstandesbeginnen, gelten als Fortsetzung des ersten Krankenstandes.Erst wenn zwischen dem Beginn einesaktuellen Krankenstandes (egal, wie viele davondazwischen waren) und dem Ende des ersten Krankenstandes(= Anlasskrankenstand) mehr als sechsMonate liegen, beginnt die Zählung neu zu laufen.Da das Ende des ersten Krankenstandes fristauslösendist, kommt es bei einem langenAnlasskrankenstand in <strong>der</strong> Folge mit weiteren (kurzen)Krankenständen eher zu einer Bezugskürzungals bei einem kurzen Anlasskrankenstand.10) Wie wird eine allfällige Ergänzungszulagenach § 13c Abs. 6ermittelt?Falls <strong>der</strong> durch die Maßnahme nach § 13c gekürzteMonatsbezug unter die von <strong>der</strong> Bundesregierungverordneten Mindestsätze fällt, gebührt eine Ergänzungszulageauf diesen Mindestsatz. Das Einkommensonstiger Personen ist dabei an<strong>der</strong>s wie beiden Pensionisten nicht zu berücksichtigen. DieseErgänzungszulage ist kein Bestandteil des Monatsbezuges,sie ist jedoch <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlungzu Grunde zu legen.11) Rechtslage bei ÜbergenüssenIn vielen Fällen wird sich erst nach <strong>der</strong> Auszahlungdes Monatsbezuges herausstellen, dass er zukürzen gewesen wäre. Der Lehrer kann gegen eineRückfor<strong>der</strong>ung den Einwand „Empfang im gutenGlauben“ nicht geltend machen(§ 13c Abs. 7).Für Vertragslehrer/innen gelten zumTeil gravierend an<strong>der</strong>e Bestimmungen,die wir in <strong>der</strong> nächsten Folge beleuchtenwerden.service5


serviceKriseninterventionin <strong>der</strong> SchuleEin wesentliches Merkmal von Krisensituationen ist ihr seltenes, aber plötzliches,oft unvorhersehbares Auftreten. Die Lehrergewerkschaften haben über Initiative <strong>der</strong>Bundesvertretung <strong>der</strong> BMHS-Gewerkschaft Schritte gesetzt, damit möglichst vieleKolleginnen und Kollegen auf kompetentes Handeln im Notfall vorbereitet sind.Die Handmappeist auch alsDownload auf<strong>der</strong> Websitewww.krisenintervention.tsn.atzu finden.Um in Krisensituationenhandeln zu können, sindklare VerantwortungsundMeldestrukturenan <strong>der</strong> eigenen Schulenotwendig. Wer sichrechtzeitig über einemögliche NotfallsituationGedanken macht,kann für ein rasches undkoordiniertes Vorgehensorgen, wenn tatsächlichein Notfall eintritt. DerUmgang mit betroffenenKolleg/innen, mit Eltern, mit <strong>der</strong> Presse sollteklar und einwandfrei funktionieren. Schulrechtliche,eventuell auch strafrechtlich relevante Vorgängesollen gut durchdacht und sachlich bestens fundiertabgewickelt werden.HandmappeEine Handmappe als Anleitung mit einer Sammlungvon Checklisten für die wichtigsten Vorfälle ist inden vergangenen Wochen über die Landesvorsitzendenbereits an jede Berufs- und Fachschule ergangen.Diese Orientierung für Notfälle soll in je<strong>der</strong>Direktion bzw. im Konferenzzimmer aufliegen undbei Bedarf praxisnahe und einfache Handlungsmöglichkeitenaufzeigen. In <strong>der</strong> nachfolgenden Übersichtsind die wichtigsten Inhalte dargestellt:Allgemeine Checklisten/Spezifische ChecklistenLehrer/innengesundheit/Anhang• Notrufnummern• Telefonbuch• Ablaufskizze• Akute Krisensituation• Schulleitung• Internes Krisenteam• Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen• Pressearbeit• Gewalt• Bullying (Mobbing unter Schülern)• School Shooting• Sexueller Missbrauch• Depression• Essstörungen• Selbstverletzendes Verhalten• Suizidalität• Suchtmittelmissbrauch• Burnout• Depression• Mobbing im Arbeitsprozess• Rechtliche Information• Innerschulisches Krisenteam• Inhalt <strong>der</strong> Website• Beratungsstellen6Foto :Jürgen RainerWillkommen in <strong>der</strong> Gewerkschaft Öffentlicher Dienst-Bundesvertretung 27 – Gewerkschaft <strong>der</strong> Landwirtschaftslehrer/innenDipl.-Päd. Karin ERTLER, LFS Buchhof (K), DI Wilhelm VISOTSCHNIG, LFS Goldbrunnhof (K), Dipl.-Päd. Martin UITZ,LFS Goldbrunnhof (K), Ing. Christoph PONGRATZ, LFS Goldbrunnhof (K), Ing. Maria MATSCHNIGG, LFS Althofen (K),Ing. Rosemarie PONGRATZ, LFS Eberndorf (K), Dipl.-Päd. Christian Pongratz, LFS St. Andrä (K), Manfred DORFMAIR,LFS Hohenlehen (N), Ing. Helmut KÄFER, LFS Hohenlehen (N), Ing. Maria UDULUTSCH, LFS Warth (N), Ing. KlausKARPF, LFS Warth, (N), Dipl.Päd. Martina EBERL, FS Obersiebenbrunn (N), Ing. Charlotte EBENAUER, FS Tullnerbach(N), Ferdinand FINK, FS Tullnerbach (N) DI Dr. Waltraud WUDY, FS Tullnerbach (N), Ing. Reinhold HOLLER, LFSSilberberg (ST), Ing. Anna THALLER, FS St. Martin (ST), Dipl.-Päd. Elisabeth KLEIN, FS St. Johann (ST), Dipl.-Päd.Ursula GANGL-SCHRIEBL, FS Schloß Frauenthal (ST), Dipl.-Päd. Martina Pfanner, FS Neudorf/Wagna (ST), VeronikaSPATH, LFS Silberberg (ST), Dipl.-Päd. Beatrix BANDUR, FS Neudorf (ST), Kathrin APOLONIO, BEd, LHS Breitenwang(T), Dipl.-Päd. Christine SCHNEGG, LHS Landeck (T) Dipl.-Päd. Christina HUBER, LHS Landeck (T), Sylvia WURZER,BEd, LLA St. Johann i.T. (T) Martina WERLBERGER, BEd, LLA St. Johann i.T. (T), Rebecca HAIDACHER, BEd, LLA St.Johann/T (T) Martina MÖSCHL, Mag., LLA St. Johann/T (T)Viel Erfolg und Danke für eure Solidarität!


Jugend is(s)t in BewegungZwei innovative Projekte an den Fachschulen für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaftstellen die mentale und körperliche Gesundheit <strong>der</strong> Schüler/innen in denMittelpunkt. Unter Einbindung aller Betroffenen sollen die gesundheitlichen Rahmenbedingungenan den Fachschulen verbessert werden.V o n V o r s . - S t e l lv e r t r e t e r D o m i n i k u s P l a s c h glän<strong>der</strong>„Ziel ist es, Rahmenbedingungen an den Fachschulenzu schaffen, die die Gesundheit <strong>der</strong> 2800Schüler/innen steiermarkweit aber auch <strong>der</strong> Lehrer/innen und Bediensteten sowie im sozialen Umfeld<strong>der</strong> Schüler/innen positiv beeinflussen“ erklärte FIIng. Sieglinde Rothschedl bei <strong>der</strong> groß angelegtenAuftaktveranstaltung.„ERNÄHRUNG – BEWEGUNG –MENTALE GESUNDHEIT“Das Projekt geht über zwei Schuljahre, sodass Verbesserungenausprobiert und ins Schulgeschehenimplementiert werden können. „Die Einbindungaller Betroffenen – <strong>der</strong> Lehrer/innen und Direktoren/innen,Schüler/innen, Wirtschaftsleiter/innen,Köche/Köchinnen, Eltern - in das Projekt ist unsbeson<strong>der</strong>s wichtig“ schil<strong>der</strong>t LSI HR DI Franz Patz.Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Lehrbeauftragte<strong>der</strong> Fachhochschule JOANNEUM unddurch Ernährungswissenschaftlerinnen von Styriavitalis, die bei <strong>der</strong> Erhebung des Ist-Zustandes undden Analysen helfen. Mittel des Fonds GesundesÖsterreich und <strong>der</strong> Gesundheitsplattform Steiermarkunterstützen das Projekt finanziell.BEWEGUNGSBILANZ AN DEN SCHULENErste Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung weisen darauf hin,dass die Schulen natürliche Voraussetzungen fürdie För<strong>der</strong>ung von Bewegung haben, so liegen 21Schulen mitten im Grünen, weitere 7 Schulen habenZugang zu Seen, Teichen o<strong>der</strong> Bächen und 2 Schulenhaben eigene Schwimmbä<strong>der</strong>. Diese Möglichkeitenwerden in den Schulen auch gerne genutzt. Weitersgibt es in allen Schulen eine Vielzahl an Bewegungsangebotensowohl während des Unterrichts (wieSporttage, Kreativtage, Tanzkurse…) als auch fürdie Freizeit (wie Schwimmen, Volleyball, Walken…). Einige Schulen gaben an, regelmäßig NordicWalking in den Schulalltag integriert zu haben. DieBefragung zeigte auch, dass Mädchen im Vergleichzu Burschen eher einen Bewegungsmangel in <strong>der</strong>Wochenbilanz aufweisen.„GEMEINSAM ESSEN“Die Analyse <strong>der</strong> Speisepläne in den Fachschulenfür Land- und Ernährungswirtschaft zeigte,dass die durchschnittliche tägliche Energiezufuhrgering unter den entsprechenden D-A-CH-Referenzwerten liegt. Die tägliche Aufnahmean Protein (Eiweiß) liegt in <strong>der</strong> Norm, die Kohlenhydratzufuhrum durchschnittlich 5% unter<strong>der</strong> Empfehlung. Hervorzuheben ist <strong>der</strong> Anteilan Zucker, <strong>der</strong> trotz täglichem Dessert, mit 8,7Energie% (max. 10%) gut in <strong>der</strong> Norm ist. Dieerhöhten Anteile an Fett 39% (max. 30%) undCholesterin mit 358 mg (max. 300 mg) deckensich mit den Österreich weiten Ergebnissen. DieZufuhr an Omega-3-Fettsäuren ist zufriedenstellend.VIELFÄLTIGES ANGEBOTZur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> mentalen Gesundheit werdenin den Unterrichtsfächern „Persönlichkeitsbildung“und „Gesundheit und Soziales“ vor allemdie Lebenskompetenzen vermittelt, insbeson<strong>der</strong>edie Eigenwahrnehmung sensibilisiert, GesprächsundKonfliktlösungsstrategien geübt, Konzentrations-,Entspannungsübungen und Wohlfühlmassagenerlernt sowie in die Ermutigungspädagogikeingeführt. Mit Outdoor- sowie Orientierungstagenwerden diese Angebote abgerundet. Auchneue Lern- und Lehrformen, wie COOL-Lernen,werden bereits an einigen Schulen praktiziert.Die Schüler/innen werden in die Gestaltung ihrerAufenthalts- o<strong>der</strong> Klassenräume miteingebunden.Viele Fachschulen haben schulspezifische,innovative Angebote kreiert („Kummerkasten“,„Box- o<strong>der</strong> Schreiraum“, sportwissenschaftlicheBegleitung, gesundes Frühstück für externeSchüler/innen …).„Regelmäßige Bewegung soll in den Schuleninstitutionalisiert werden, was sich bewährt, sollauch an an<strong>der</strong>en Schulen übernommen werdenkönnen“ so die Initiatorin Sieglinde Rothschedlabschließend.Fotos: FA6C-Steiermark7


Das war die PV-Wahl 2009Österreich 2009 2004 1999Wahlberechtigte 1968 1809 1817Abgegebene Stimmen 1800 1701 1683Ungültige Stimmen 119 74 96Gültige Stimmen 1681 1627 1587GÖD-FCG 1681 1627 1584FSG 0 0 3I n g . F r i e d r i c h R i n n h o f e r , V o r s i t z e n d e rB u n d e s v e r t r e t u n g L a n d w i r t s c h a f t s l e h r e r / i n n e nDas Ergebnis <strong>der</strong> Wahlen zu den Zentralausschüssen<strong>der</strong> Landwirtschaftslehrerbedeutet in allen acht Bundeslän<strong>der</strong>n eineBestätigung für die Fraktion ChristlicherGewerkschafter. Zu den PV-Wahlen vom25. und 26. November 2009 darf ich dienachfolgende Zusammenfassung präsentierenund mich herzlich für die Beteiligung an<strong>der</strong> Wahl bedanken.BundeslandBurgenlandKärntenNie<strong>der</strong>österreichOberösterreichSalzburgSteiermarkTirolVorarlbergStimmen GÖD-FCG FSGWahlbeteiligungJahrWahlberechtigtgebegültigabge-un-gültig Stimmen Mandate % Stimmen Mandate % %2009 44 44 2 42 42 4 100,0 0 0 0,0 100,02004 41 40 0 40 40 4 100,0 0 0 0,0 97,562009 205 192 17 175 175 4 100,0 0 0 0,0 93,662004 194 182 10 172 172 4 100,0 0 0 0,0 93,812009 369 335 17 318 318 4 100,0 0 0 0,0 90,792004 308 284 20 264 264 4 100,0 0 0 0,0 92,212009 470 408 64 344 344 4 100,0 0 0 0,0 86,812004 446 422 29 393 393 4 100,0 0 0 0,0 94,622009 158 138 0 138 138 4 100,0 0 0 0,0 87,342004 144 121 3 118 118 4 100,0 0 0 0,0 84,032009 444 438 13 425 425 4 100,0 0 0 0,0 98,652004 414 408 7 401 401 4 100,0 0 0 0,0 98,552009 231 199 5 194 194 4 100,0 0 0 0,0 86,152004 223 205 4 201 201 4 100,0 0 0 0,0 91,932009 47 46 1 45 45 4 100,0 0 0 0,0 97,872004 39 39 1 38 38 4 100,0 0 0 0,0 100,0impressum„<strong>der</strong> <strong>landwirtschaftslehrer</strong>“ ist das Organ <strong>der</strong> Bundesvertretung 27 <strong>der</strong> Landwirtschaftslehrer/innen in <strong>der</strong> Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH., Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich:Ing. Friedrich Rinnhofer, 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5. Stock, Tel.: 0664/301 31 68, Ing. Dominikus Plaschg, Brandhofstraße 1, 8510 Stainz,Tel.: 03463/23 64–0, E-Mail: dominikus.plaschg@stmk.gv.at. Produktion und Konzeption: Mo<strong>der</strong>n Times Media Verlagsges. m. b. H., 4020 Linz,Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6/2/35, Tel.: 01/513 15 50. Druck: Nie<strong>der</strong>österreichisches Pressehaus, Druck- und Verlagsges.m.b.H.,3100 St. Pölten. DVR-Nr.: 0046655.P.b.b. • Erscheinungsort Wien • Verlagspostamt 1010 Wien • GZ 03Z035303MEin Ersuchen des Verlages an den Briefträger:Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bittehier den Grund und gegebenenfalls die neue o<strong>der</strong> richtige Anschrift mit.NameStraßeNr.Postleitzahlort

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