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Mit Erfolg selbstständig - Nürnberger Versicherung AG

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Die Gewerbeberechtigung und das Berufsbild 38<br />

d) erfolgreicher Abschluss des Universitätslehrganges für <strong>Versicherung</strong>swirtschaft oder<br />

Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrganges für Finanzdienstleistungen<br />

oder<br />

e) Nachweis einer dreijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe oder im Gewerbe<br />

<strong>Versicherung</strong>smakler entweder als Selbstständiger oder als Betriebsleiter oder<br />

f) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe<br />

oder im Gewerbe <strong>Versicherung</strong>smakler als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die<br />

begünstigte Person für die betreffende Tätigkeit eine vorherige Ausbildung nachweisen<br />

kann, die durch ein staatlich anerkanntes Zeugnis bescheinigt oder von einer zuständigen<br />

Berufsorganisation als vollwertig anerkannt ist oder<br />

g) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe<br />

oder im Gewerbe <strong>Versicherung</strong>smakler als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die<br />

begünstigte Person nachweist, dass sie die betreffende Tätigkeit mindestens drei Jahre als<br />

abhängig Beschäftigter ausgeübt hat oder<br />

h) Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe, im<br />

Gewerbe <strong>Versicherung</strong>smakler oder bei einem <strong>Versicherung</strong>sunternehmen als abhängig<br />

Beschäftigter, wenn die begünstigte Person für die betreffende Tätigkeit eine vorherige<br />

Ausbildung nachweisen kann, die durch ein staatlich anerkanntes Zeugnis bescheinigt oder<br />

von einer Berufsorganisation als vollwertig anerkannt ist.<br />

Die in den Punkten f) und g) geregelten Tätigkeiten dürfen vom Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung<br />

an gerechnet nicht vor mehr als zehn Jahren beendet worden sein.<br />

6.4 Fachliche Qualifikationserfordernisse für <strong>Versicherung</strong>smakler<br />

a) erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder<br />

b) Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe<br />

entweder als Selbstständiger oder als Betriebsleiter oder<br />

c) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe als<br />

Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die begünstigte Person für die betreffende<br />

Tätigkeit eine vorherige Ausbildung nachweisen kann, die durch ein staatlich anerkanntes<br />

Zeugnis bescheinigt oder von einer zuständigen Berufsorganisation als vollwertig anerkannt<br />

ist oder<br />

d) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe als<br />

Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die begünstigte Person nachweist, dass sie

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