Mit Erfolg selbstständig - Nürnberger Versicherung AG
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Die Gewerbeberechtigung und das Berufsbild 38<br />
d) erfolgreicher Abschluss des Universitätslehrganges für <strong>Versicherung</strong>swirtschaft oder<br />
Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrganges für Finanzdienstleistungen<br />
oder<br />
e) Nachweis einer dreijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe oder im Gewerbe<br />
<strong>Versicherung</strong>smakler entweder als Selbstständiger oder als Betriebsleiter oder<br />
f) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe<br />
oder im Gewerbe <strong>Versicherung</strong>smakler als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die<br />
begünstigte Person für die betreffende Tätigkeit eine vorherige Ausbildung nachweisen<br />
kann, die durch ein staatlich anerkanntes Zeugnis bescheinigt oder von einer zuständigen<br />
Berufsorganisation als vollwertig anerkannt ist oder<br />
g) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe<br />
oder im Gewerbe <strong>Versicherung</strong>smakler als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die<br />
begünstigte Person nachweist, dass sie die betreffende Tätigkeit mindestens drei Jahre als<br />
abhängig Beschäftigter ausgeübt hat oder<br />
h) Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe, im<br />
Gewerbe <strong>Versicherung</strong>smakler oder bei einem <strong>Versicherung</strong>sunternehmen als abhängig<br />
Beschäftigter, wenn die begünstigte Person für die betreffende Tätigkeit eine vorherige<br />
Ausbildung nachweisen kann, die durch ein staatlich anerkanntes Zeugnis bescheinigt oder<br />
von einer Berufsorganisation als vollwertig anerkannt ist.<br />
Die in den Punkten f) und g) geregelten Tätigkeiten dürfen vom Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung<br />
an gerechnet nicht vor mehr als zehn Jahren beendet worden sein.<br />
6.4 Fachliche Qualifikationserfordernisse für <strong>Versicherung</strong>smakler<br />
a) erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder<br />
b) Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe<br />
entweder als Selbstständiger oder als Betriebsleiter oder<br />
c) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe als<br />
Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die begünstigte Person für die betreffende<br />
Tätigkeit eine vorherige Ausbildung nachweisen kann, die durch ein staatlich anerkanntes<br />
Zeugnis bescheinigt oder von einer zuständigen Berufsorganisation als vollwertig anerkannt<br />
ist oder<br />
d) Nachweis einer ununterbrochenen zweijährigen fachlichen Tätigkeit in diesem Gewerbe als<br />
Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn die begünstigte Person nachweist, dass sie