Mit Erfolg selbstständig - Nürnberger Versicherung AG
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Zahlen gehen auch Sie etwas an 57<br />
8 Zahlen gehen auch Sie etwas an<br />
8.1 Vorbemerkungen<br />
Ein Unternehmen zu führen bedeutet auch, das gesamte betriebliche Geschehen zahlenmäßig<br />
erfassen zu müssen. Es ist ein betriebliches Rechnungswesen zu installieren. Die Aufzeichnungen<br />
sind nötig, um Grundlagen für die Steuerbemessung zu ermitteln und den Betrieb planen<br />
und überwachen zu können, also sehen zu können, ob es sich ausgeht, ob sich ein Unternehmen<br />
zu führen rechnet oder ob Sie "drauflegen". Bedenken Sie, dass Sie mit Ihren Einnahmen<br />
(dem Umsatz) alle betrieblichen Ausgaben finanzieren müssen und dass nach Zahlung der<br />
Einkommensteuer noch Geld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben sollte.<br />
Jeder Unternehmer hat verpflichtend in seinem Betrieb Aufzeichnungen zu führen; entweder als<br />
Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder als doppelte Buchführung. Empfehlenswert ist, eine<br />
Kostenrechnung im Betrieb einzuführen, welche bei GmbH und <strong>AG</strong> verpflichtend ist. <strong>Mit</strong> der<br />
Kostenrechnung wird ermittelt, was eine im Betrieb erstellte Leistung tatsächlich kostet und in<br />
der weiteren Folge, welche Verkaufspreise zumindest angesetzt werden müssten, um kostendeckend<br />
arbeiten zu können.<br />
8.2 Wie sehen Ihre betrieblichen Aufzeichnungspflichten aus<br />
Sie als Unternehmer sind verpflichtet, die verschiedenen Einnahmen- und Ausgabenbelege zu<br />
sammeln und Aufzeichnungen zu führen. Sie haben diese auch 7 Jahre aufzubewahren.<br />
Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, bei denen hinsichtlich des nicht<br />
unternehmerisch genutzten Teiles ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden konnte,<br />
sind ab 1.5.2004 22 Jahre, ansonsten 12 Jahre aufzubewahren. Ihre Aufzeichnungen als<br />
Einnahmen-/Ausgabenrechner sind das Einnahmen-/Ausgabenbuch, das Sie als kombiniertes<br />
Bank- und Kassabuch führen können. Hier sind alle Bar-, Zu- und Abflusszahlungen auf das<br />
bzw. vom Konto bzw. der Kasse erfasst.