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Mit Erfolg selbstständig - Nürnberger Versicherung AG

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Zahlen gehen auch Sie etwas an 57<br />

8 Zahlen gehen auch Sie etwas an<br />

8.1 Vorbemerkungen<br />

Ein Unternehmen zu führen bedeutet auch, das gesamte betriebliche Geschehen zahlenmäßig<br />

erfassen zu müssen. Es ist ein betriebliches Rechnungswesen zu installieren. Die Aufzeichnungen<br />

sind nötig, um Grundlagen für die Steuerbemessung zu ermitteln und den Betrieb planen<br />

und überwachen zu können, also sehen zu können, ob es sich ausgeht, ob sich ein Unternehmen<br />

zu führen rechnet oder ob Sie "drauflegen". Bedenken Sie, dass Sie mit Ihren Einnahmen<br />

(dem Umsatz) alle betrieblichen Ausgaben finanzieren müssen und dass nach Zahlung der<br />

Einkommensteuer noch Geld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben sollte.<br />

Jeder Unternehmer hat verpflichtend in seinem Betrieb Aufzeichnungen zu führen; entweder als<br />

Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder als doppelte Buchführung. Empfehlenswert ist, eine<br />

Kostenrechnung im Betrieb einzuführen, welche bei GmbH und <strong>AG</strong> verpflichtend ist. <strong>Mit</strong> der<br />

Kostenrechnung wird ermittelt, was eine im Betrieb erstellte Leistung tatsächlich kostet und in<br />

der weiteren Folge, welche Verkaufspreise zumindest angesetzt werden müssten, um kostendeckend<br />

arbeiten zu können.<br />

8.2 Wie sehen Ihre betrieblichen Aufzeichnungspflichten aus<br />

Sie als Unternehmer sind verpflichtet, die verschiedenen Einnahmen- und Ausgabenbelege zu<br />

sammeln und Aufzeichnungen zu führen. Sie haben diese auch 7 Jahre aufzubewahren.<br />

Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, bei denen hinsichtlich des nicht<br />

unternehmerisch genutzten Teiles ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden konnte,<br />

sind ab 1.5.2004 22 Jahre, ansonsten 12 Jahre aufzubewahren. Ihre Aufzeichnungen als<br />

Einnahmen-/Ausgabenrechner sind das Einnahmen-/Ausgabenbuch, das Sie als kombiniertes<br />

Bank- und Kassabuch führen können. Hier sind alle Bar-, Zu- und Abflusszahlungen auf das<br />

bzw. vom Konto bzw. der Kasse erfasst.

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