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Macht Arbeit wirklich krank

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6 Streichung der HFU-ListeACHTUNG: werden nicht angemeldete <strong>Arbeit</strong>nehmerangetroffen droht die Streichung aus der HFU-Liste!Generalunternehmer bzw. Auftraggeber haften bei Erbringung von Bauleistungen(Reinigungsleistungen) für Beiträge und Abgaben aus <strong>Arbeit</strong>sverhältnissen vonSubunternehmen. Diese Haftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zumZeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der Gesamtliste der haftungsfreistellendenUnternehmen (HFU-Liste) geführt wird. Wird dieses Unternehmen nicht auf der HFU-Listegeführt, hat der Auftraggeber 25% des zu leistenden Werklohnes (Haftungsbetrages)gleichzeitig mit der Leistung des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum der WienerGebiets<strong>krank</strong>enkasse zu überweisen. Der Hauptverband der österreichischenSozialversicherungsträger ermöglicht den Unternehmen auf elektronischem Weg unterwww.sozialversicherung.at/agh eine kostenlose Einsicht in die HFU-Liste.Streichung aus der HFU-Liste:Ein in die HFU-Liste aufgenommenes Unternehmen ist unverzüglich aus dieser Liste zustreichen, wenn es die bis zum zeitvorangegangenen Kalendermonat fälligen Beiträge nichtentrichtet oder Beitragsnachweisungen für diesen Zeitraum nicht vorlegt. Außer Betrachtbleiben dabei Beitragsrückstände, die 10 % der im Kalendermonat vor Antragstellungabzuführenden Beiträge nicht übersteigen, sowie vereinbarungsgemäße Beitragsstundungenund Ratenzahlungen.Ein Unternehmen kann auch aus der HFU-Liste gestrichen werden, wenn schwerwiegendeverwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Verstöße vorliegen oder zu erwarten ist, dassdas Unternehmen seine sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Dienstgeber nichterfüllen wird. Dabei wird in der Praxis insbesondere Bedacht auf eine rechtskräftigeVerhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Nichtanmeldung eines Dienstnehmers bzw. aufVerurteilungen wegen Sozialbetrug genommen. Das bedeutet, dass es beispielsweisewegen Betretung eines nicht zur Sozialversicherung angemeldeten Dienstnehmers aufeiner Baustelle, der unter Umständen auch im <strong>Arbeit</strong>slosengeldbezug steht, zurStreichung des <strong>Arbeit</strong>sgebers aus der HFU-Liste kommen kann. Bei Prüfung eines nacheiner gewissen Zeit gestellten Antrages auf Wiederaufnahme in die HFU-Liste wird nachden gleichen Kriterien wie bei der Streichung vorgegangen. Fit2work - BetriebsberatungDie fit2work Betriebsberatung ist im <strong>Arbeit</strong>s- und Gesundheitsgesetz (AGG) verankert undbietet kostenfreie, vertrauliche und freiwillige Beratung für Betriebe, die präventivhandeln wollen.Zielsetzung:Betriebe unterstützen bei Erhalt, Steigerung oder Wiederherstellung der <strong>Arbeit</strong>sfähigkeitihrer MitarbeiterInnen. Dadurch Steigerung der Produktivität der MitarbeiterInnen undSicherung ihres Erfahrungswissens für den Betrieb durch:

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