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Ausgabe 01 - Württembergischer Leichtathletikverband

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§ 5 Der AthletenvertreterDer Athletenvertreter vertritt die Interessen der Athleten im Präsidium. Er soll als Bindeglied zwischen Präsidium und Athleten fungieren. Der Athletenvertreterund dessen Stellvertreter werden von den Kaderathleten gewählt und bedürfen der Bestätigung des Verbandrates.§ 6 Der Breitensport- und SeniorenwartDer Breitensport- und Seniorenwart ist Vorsitzender des Breiten-, Freizeit- und Seniorensportausschusses. Ihm obliegt - in Zusammenarbeit mitdem hauptamtlichen Breitensportreferenten - die Entwicklung und Durchführung von zeitgemäßen breitensportlich sowie gesundheitssportlich orientiertenMaßnahmen, auch in Kooperation mit anderen Fachverbänden, Schulen u.a. (§ 2 Ziffer 5 der Satzung) und eines attraktiven und zeitgemäßenWettkampfprogramms für Leichtathleten im Seniorenalter.§ 7 Der FrauenwartDer Frauenwart ist Vorsitzender des Frauenausschusses und vertritt die sportfachlichen, sportpolitischen und gesellschaftspolitischen Interessender Frauen im Verband. Er vertritt die Interessen der Frauen auch in den übrigen Fachbereichen.§ 8 Der JugendwartDer Jugendwart ist Vorsitzender des Jugendausschusses und leitet die jugendsportliche und jugendpflegerische Arbeit im Verbandsgebiet unterenger Fühlungsnahme mit dem Kultusministerium, den Schulen, dem Sportjugendausschuss des WLSB und dem Jugendwart des DLV. Er leitetin Verbindung mit den anderen Fachbereichen die Jugend- und Schülerarbeit des Verbandes. Er vertritt den Verband in den Tagungen der DLV-Jugendwarte und den sonstigen Jugendgremien des DLV.§ 9 Der LehrwartDer Lehrwart ist Vorsitzender des Lehrausschusses. Er ist verantwortlich für das Lehrwesen des Verbandes nach Maßgabe der Lehrordnung. Erlegt mit dem Ausschuss die Richtlinien für die Lehrarbeit sowie die Planung und Durchführung der Trainer- und Übungsleiteraus- und Fortbildungfest. Er koordiniert die Kreislehrarbeit und arbeitet mit Schule und Verein zusammen.§ 10 Der Öffentlichkeits- und PressewartDer Öffentlichkeits- und Pressewart ist Vorsitzender des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit. Ihm obliegt die Aufgabe, den Verband in derÖffentlichkeit darzustellen, insbesondere durch Zusammenarbeit mit allen Medien und durch die Herausgabe von Veröffentlichungen, die dieArbeit des Verbandes dokumentieren, insbesondere des Verbandsorgans und des WLV-Jahrbuches.Er hat zu diesem Zweck das Recht, sich über sämtliche Sitzungen aller Verbandsgremien zu unterrichten, an solchen Sitzungen teilzunehmen.Ihm sind die Protokolle der Gremien zuzuleiten.§ 11 Der RechtswartDer Rechtswart berät den Verband in allen rechtlichen Angelegenheiten. In Rechts- und Verbandsrechtsverfahren ist der Rechtswart besondererVertreter im Sinne des § 30 BGB. Er soll ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften nachweisen können.§ 12 Der SchatzmeisterDer Schatzmeister ist zuständig für das Kassen- und Rechnungswesen. Er verwaltet das Verbandsvermögen und leitet die Wirtschafts- und Kassengeschäftenach den Bestimmungen der Finanzordnung. Ihm obliegt die Erledigung aller Finanz- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie dieErstellung des Haushaltsvoranschlages und die Überwachung der Abwicklung des Haushaltsplanes und des Zahlungsverkehrs.Er ist verantwortlich für alle mit Werbung und Sponsoring zusammenhängenden Fragen. Er vertritt - zusammen mit dem Präsidenten oder demVizepräsidenten - den Verband in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft zur Förderung der Leichtathletik (GFLW).§ 13 Der SportwartDer Sportwart ist Vorsitzender des Sportausschusses und für die Leistungsförderung zuständig. Er ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mitdem BAL, LAL, DLV, Olympiastützpunkt, Leistungszentren und Landesstützpunkten, die Durchführung von Länderkämpfen und Auslandskontakten,die Kaderbildung und Kaderschulung, die Aufstellung, Betreuung und Leitung der Verbandsauswahlmannschaften und den Einsatz, dieTätigkeit und für das Controlling des Trainereinsatzes.§ 14 Der WettkampfwartDer Wettkampfwart ist Vorsitzender des Wettkampfausschusses. Ihm obliegt die Aufstellung des Veranstaltungskalenders, die Durchführung undGenehmigung von Veranstaltungen und Meisterschaften, die Überprüfung und Festsetzung von Qualifikationsnormen, die Führung von Rekordprotokollenund Statistiken, das gesamte Kampfrichterwesen, einschließlich der Sportstättenberatung, die wett-kampfbezogene EDV, das Passwesenund die Dopingkontrollen.§ 15 Der GeschäftsführerDer Geschäftsführer wird vom Präsidium berufen. Er leitet die Verbandsgeschäftsstelle und übt die Dienstaufsicht über die hauptamtlich angestelltenMitarbeiter aus. Die Fachaufsicht für die Referenten wird vom zuständigen Präsidiumsmitglied ausgeübt; im übrigen wird sie ebenfallsvom Geschäftsführer ausgeübt. Näheres regelt der Geschäftsverteilungsplan, welcher vom Präsidium zu erstellen und in welchem auch die Vertretungzu regeln ist.

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