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Ausgabe 01 - Württembergischer Leichtathletikverband

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JUGENDORDNUNGdes Württembergischen Leichtathletik-Verbandes (WLV),Beschlussvorlage zum WLV-Verbandstag am 25.03.2006 in Ludwigsburg..§ 1 Württembergisch Leichtathletik-JugendAlle Jugendlichen und Schüler des WLV - gemäß Einteilung in der LAO - und die gewählten und berufenen Mitarbeiter in den Leichtathletik-Jugendabteilungen der Vereine und in den Jugendorganen im Bereich des WLV werden unter dem Namen "Württembergische Leichtathletik-Jugend" zusammengefasst.§ 2 Grundsätze und AufgabenDie Württembergische Leichtathletik-Jugend führt und verwaltet sich selbständig (§ 1 Ziffer 1, Satz 2 der Satzung). Die Aufgaben der WürttembergischenLeichtathletik-Jugend ergeben sich aus § 2, zweiter Absatz der Jugendordnung des DLV - in der Fassung vom 24.03.20<strong>01</strong>.§ 3 Organe der Württembergischen Leichtathletik-JugendDie Organe der Württembergischen Leichtathletik-Jugend sind:1. der Jugendwart,2. der stellvertretende Jugendwart,3. der Schülerwart,4. der WLV-Jugendausschuss,5. die Jugend- und Schülerwarte der Kreise.§ 4 Der Jugendwartist verantwortlich für die Jugend- und Schülerarbeit im WLV. Ihm obliegen insbesondere die in § 8 der Verwaltungsordnung erwähnten Aufgaben.In seiner Arbeit wird er unterstützt vom stellvertretenden Jugendwart und vom Schülerwart.Der Jugendwart wird von der Versammlung der Jugend- und Schülerwarte der Kreise gewählt und durch den Verbandstag bestätigt.Die Wahlen erfolgen entsprechend dem Turnus des WLV-Präsidiums. Sie finden in der jeweils letzten Sitzung vor dem WLV-Verbandstag statt,auf dem satzungsgemäß die Wahl des WLV-Präsidiums ansteht.§ 5 Der WLV-Jugendausschuss1. Zusammensetzung:Jugendwart als Leiterstellvertretender JugendwartSchülerwartSchülerwettkampfwartSchüler- und JugendsportwartJugendwettkampfwartJugendbreitensportwartTeamleiter NachwuchsReferent für Schule und Vereindie beiden Jugendsprecher2. Aufgaben:Der Jugendausschuss ist das Beschluss-, Kontroll- und Wahlorgan der Württembergischen Leichtathletik-Jugend. Er beschließt den Haushalt fürdie Württembergische Leichtathletik-Jugend, er legt die Richtlinien der Jugend- und Schülerarbeit fest.Er wählt den stellvertretenden Jugendwart und den Schülerwart.Er ist zuständig füra) Erarbeitung der Bestimmungen für das Wettkampfwesen im Jugendbereich,b) Terminplanung, Ausschreibung und Leitung der Verbands- und Jugendveranstaltungen,c) Koordination zwischen Schule und Verein zur Förderung der Leichtathletik,d) Talentsuche und -förderung,e) Förderung des Breiten- und Freizeitsports im Jugendbereich,f) Jugendleiter Aus- und Fortbildung,g) Jugendpflegerischen Maßnahmen,h) Behandlungen von sportpolitischen und sportsoziologischen Fragen im Bereich des Jugendsports,i) Mitwirkung bei Aufstellung und Betreuung von WLV-Jugend und gemischten Mannschaften,j) Mitwirkung bei der Leistungsförderung einschließlich Einsatz der Trainer im Nachwuchsbereich,k) Bereitstellung von Analysen zur Leistungsentwicklung des Nachwuchses.§ 6 Änderungen der Jugendordnungwerden vom Jugendausschuss beraten und beschlossen. Sie können jedoch nur durch den Verbandstag oder in den Jahren, in denen ein Verbandstagnicht stattfindet, durch den Verbandsrat in Kraft gesetzt werden, wobei einfache Mehrheit erforderlich ist.

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