30.11.2012 Aufrufe

Brandenburgisches Ärzteblatt 05/2009 - Landesärztekammer ...

Brandenburgisches Ärzteblatt 05/2009 - Landesärztekammer ...

Brandenburgisches Ärzteblatt 05/2009 - Landesärztekammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gen. Gerade für ein Land wie Brandenburg ist<br />

das Gesundheitswesen ein zunehmend wichtiger<br />

Wirtschaftsfaktor. Dieser Sachverhalt<br />

darf nicht länger mit dem unsinnigen Argument<br />

vernebelt werden, steigende Gesundheitsausgaben<br />

belasteten als Lohnnebenkosten<br />

die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen<br />

Wirtschaft. Der Sachverständigenrat für Gesundheit<br />

hat es schon vor einigen Jahren ausgerechnet:<br />

Die Anhebung der Krankenkassenbeiträge<br />

um einen Prozentpunkt erhöht<br />

die Arbeitskosten je nach Branche um zwischen<br />

0,35 und 0,4 Prozent. Daraus ein<br />

volkswirtschaftliches Kernproblem abzuleiten,<br />

ist absurd.<br />

Aber auch das ist richtig: Wir müssen fragen<br />

und prüfen, welche medizinischen Leistungen<br />

sinnvoll und notwendig sind, und welche<br />

nicht. Nicht jede neue Untersuchungs- und<br />

Behandlungsmethode verdient wirklich die<br />

Bezeichnung „medizinischer Fortschritt“.<br />

Mittlerweile bietet das Gesundheitssystem im<br />

weiteren Sinn immer mehr Dienstleistungen<br />

im „Wellness“-Bereich an, die mit dem traditionellen<br />

Auftrag der Medizin als Heilkunst<br />

eigentlich kaum noch etwas zu tun haben<br />

und daher auch von den Kassen nicht bezahlt<br />

werden dürfen. Auch werden bestimmte<br />

an sich sinnvolle und effektive Leistungen<br />

in einem Umfang erbracht, der bei näherem<br />

Hinsehen medizinisch nicht begründbar und<br />

eher das Ergebnis falscher Anreize in den<br />

Vergütungssystemen für Ärzte und Krankenhäuser<br />

ist. Der Medizinhistoriker Roy Porter<br />

hat das damit zusammenhängende Problem<br />

in seiner beeindruckenden „Geschichte der<br />

Medizin von der Antike bis heute“ präzise<br />

zusammengefasst:<br />

„Die Medizin hat zu übersteigerten Erwartungen<br />

geführt, welche die Öffentlichkeit gerne<br />

übernahm. Da aber diese Erwartungen<br />

ins Unermessliche wachsen, werden sie unerfüllbar.<br />

Die Medizin wird ihre Grenzen neu<br />

definieren müssen, auch wenn ihre Möglichkeiten<br />

immer größer werden.“<br />

Diese Aufgabe muss von den Akteuren im Gesundheitswesen,<br />

insbesondere den Ärzten,<br />

selbst wahrgenommen werden. Die verschiedentlich<br />

auch von Ärztefunktionären zu vernehmende<br />

Forderung an die Politik, sie solle<br />

doch mal klar definieren, was als medizinischer<br />

Fortschritt von den Kassen bezahlt werden<br />

soll und was nicht, halte ich für äußerst<br />

problematisch. Kann man allen Ernstes von<br />

Parlamenten und Regierungen erwarten, dass<br />

sie eher in der Lage sind, das medizinisch<br />

Notwendige und Erforderliche besser definieren<br />

zu können als die dafür in unserem Gesundheitssystem<br />

verantwortliche gemeinsame<br />

Selbstverwaltung in Form des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses? Doch wohl kaum. Diese<br />

für die Steuerung des Gesundheitswesens immer<br />

wichtiger werdende Institution ist durch<br />

den Gesetzgeber insbesondere mit dem Gesundheits-Modernisierungsgesetz<br />

von 2003<br />

erheblich gestärkt worden. Eine solche Einrichtung<br />

gibt es in vergleichbar unabhängiger<br />

Form in keinem anderen europäischen Land.<br />

Sogar in der Schweiz mit seinem sehr viel stär-<br />

Die ÄSQR informiert:<br />

Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen<br />

Durch das Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde<br />

am 13. Januar <strong>2009</strong> ein einheitliches Bewertungssystem<br />

für die Ärztlichen Stellen beschlossen.<br />

Die Länderministerien wurden beauftragt,<br />

dieses Bewertungssystem mit<br />

sofortiger Wirkung der Arbeit der Ärztlichen<br />

Stelle zu Grunde zu legen.<br />

Dies bedeutet, dass vorgegebene Mängel,<br />

die in einer Mängelliste aufgeführt sind, mit<br />

entsprechenden Bewertungen versehen werden.<br />

Die Ärztliche Stelle Röntgen wird aus<br />

diesem Grund mit sofortiger Wirkung diese<br />

einheitlichen Bewertungskriterien in Anwendung<br />

bringen.<br />

Dabei wird im Ergebnis der Überprüfung<br />

der Unterlagen eine Bewertung für die Technik<br />

und eine für die Patientenunterlagen vorgenommen,<br />

die an die einheitlichen Bewertungskriterien<br />

gebunden sind. Folgende vier<br />

Mängelkategorien mit den sich daraus ergebenden<br />

Konsequenzen werden unterschieden:<br />

„Mängelkategorie 1“: Keine Mängel. Innerhalb<br />

des regulären Prüfintervalls soll die<br />

nächste Überprüfung abgeschlossen sein.<br />

„Mängelkategorie 2“: Geringfügige Mängel,<br />

die den Strahlenschutz oder die Bildqualität<br />

nur unbedeutend beeinträchtigen.<br />

Innerhalb des regulären Prüfintervalls soll<br />

die nächste Überprüfung abgeschlossen<br />

sein. Es wird eine Bestätigung der Umsetzung<br />

der Hinweise der Ärztlichen Stelle erwartet.<br />

„Mängelkategorie 3“: Mängel, welche den<br />

Strahlenschutz oder die Bildqualität nur<br />

beinträchtigen oder geringfügige Mängel<br />

in häufiger Anzahl. Eine Wiedervorlage erfolgt<br />

nach 12 Monaten. Es wird eine Bestätigung<br />

der Umsetzung der Hinweise der<br />

Ärztlichen Stellen innerhalb von 6 Monaten<br />

erwartet. Dies kann sich auf ein Teilgebiet<br />

(Technik oder medizinische Anwendung) beschränken.<br />

Kammerinformationen/Gesundheitspolitik<br />

ker als bei uns privat organisierten Gesundheitswesen<br />

werden vergleichbare Aufgaben<br />

von einer Regierungsbehörde wahrgenommen<br />

(Bundesamt für Gesundheit). Mittlerweile<br />

beobachten Fachleute in anderen Ländern<br />

sehr genau, wie unser selbst verwaltetes System<br />

funktioniert, weil es eine sehr viel bessere<br />

Legitimationsgrundlage für Entscheidungen<br />

über die erforderliche Versorgungsqualität<br />

bietet als die Erlasse von Regierungsbehörden.<br />

„Schwarzer Peter“-Spiel gefährdet<br />

Selbstverwaltungsprinzip<br />

Mit gegenseitigen Schuldzuweisungen, wie<br />

wir sie aktuell mal wieder anhand der Auseinandersetzung<br />

um die Reform der vertragsärztlichen<br />

Vergütung erleben, kommen wir nicht<br />

weiter. Unser Gesundheitswesen lebt von der<br />

Kooperation und Kompromissfähigkeit aller<br />

Beteiligten. Das leider nur zu oft zu beobachtende<br />

„Schwarzer Peter“-Spiel, in dem sich<br />

Selbstverwaltung und Politik die Verantwortung<br />

für aufkommende Probleme gegenseitig<br />

in die Schuhe schieben, gefährdet das sinnvolle<br />

Selbstverwaltungsprinzip und wird auch<br />

von den Bürgern überhaupt nicht akzeptiert.<br />

Die in unserem Land anstehenden großen<br />

Probleme insbesondere in der Sicherstellung<br />

der medizinischen Versorgung auf dem Land<br />

werden wir so jedenfalls nicht in den Griff<br />

bekommen. Da ist gemeinsames Handeln<br />

gefragt und kein Drücken um die Verantwortung<br />

nach dem Motto „Sei nicht so feige, lass<br />

mich hinter den Baum.“<br />

„Mängelkategorie 4“: Mängel, welche den<br />

Strahlenschutz oder die Bildqualität deutlich<br />

beinträchtigen oder Mängel der Kategorie 3<br />

in häufiger Anzahl. Eine Wiedervorlage erfolgt<br />

nach 6 Monaten. Es wird eine kurzfristige<br />

Bestätigung der Umsetzung der Hinweise<br />

der Ärztlichen Stelle oder Angaben zum geplanten<br />

weiteren Vorgehen erwartet.<br />

Welche Mängelkategorie zur Beurteilung heranzuziehen<br />

ist, wurde durch alle Ärztlichen<br />

Stellen in einem Katalog von Mängeln festgeschrieben.<br />

Dieser ist auf der Homepage der<br />

Ärztlichen Stelle Röntgen einsehbar.<br />

Im Zusammenhang mit diesem neuen Prüfsystem<br />

werden für die Teilprüfungen entsprechend<br />

angepasste Prüfgebühren erhoben.<br />

Dies bedeutet für eine Prüfung eines Teilbereiches<br />

(Technik oder medizinische Anwendung)<br />

wird eine Prüfgebühr von 150,–€ erhoben.<br />

Doz. Dr. med. habil. C.-P. Muth<br />

Vorsitzender der Ärztlichen Stelle Radiologie<br />

<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 5/<strong>2009</strong> · 19. Jahrgang<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!