Parkplatzreglement der Gemeinde Sisseln _Entwurf 2012.08.1-205
Parkplatzreglement der Gemeinde Sisseln _Entwurf 2012.08.1-205
Parkplatzreglement der Gemeinde Sisseln _Entwurf 2012.08.1-205
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Benützung von Besucherparkplätzen<br />
durch die Anwohner<br />
Sichtkontrollen <strong>der</strong> Parktickets<br />
/ Parkkarten /<br />
Parkvignetten<br />
2 Auch für das kostenlose Parkieren muss ein Parkticket am Automaten bezogen<br />
werden.<br />
3 Zweiradfahrzeuge dürfen nur in den gekennzeichneten Parkfel<strong>der</strong>n abgestellt<br />
werden. Für Zweiradfahrzeuge gelten dieselben Regeln wie für die<br />
an<strong>der</strong>en Fahrzeuge.<br />
§ 11<br />
1 Markierte Parkplätze auf <strong>Gemeinde</strong>strassen, welche als Besucherparkplätze<br />
deklariert sind (z.B. Ringstrasse im Rhyblick II) dürfen nur von den<br />
Anwohnern zum Umschlagen von Gütern o<strong>der</strong> Kurzparken verwendet werden,<br />
siehe § 4. Zum Parken ist jeweils eine Parkscheibe zu stellen.<br />
2 Anwohnerinnen und Anwohner sind Personen, die in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sisseln</strong> angemeldet sind inkl. Wochenaufenthalter.<br />
3 Besucherparkplätze auf <strong>Gemeinde</strong>strassen bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung<br />
durch den Gemein<strong>der</strong>at.<br />
4 Fahrzeuge, welche von Besuchern auf Besucherparkplätzen auf öffentlichem<br />
Grund abgestellt werden, müssen durch das Auslegen einer Besucherparkkarte<br />
erkennbar sein. Die Besucherparkkarten werden nur an Anwohner<br />
eines definierten Siedlungsraumes abgegeben. Siehe Anhang 2:<br />
„Bewirtschaftung von Besucherparkplätzen“.<br />
§ 12<br />
1 Parktickets, Parkvignetten o<strong>der</strong> Parkkarten müssen für die Kontrollorgane<br />
gut sichtbar und lesbar hinter <strong>der</strong> Frontscheibe des geparkten Fahrzeugs<br />
deponiert werden.<br />
2 Bei Einzel- o<strong>der</strong> Sammelparkuhren erfolgt die Kontrolle an <strong>der</strong> Uhr, resp.<br />
am Benutzerautomaten, d. h. nicht am Fahrzeug. Es obliegt <strong>der</strong> Sorgfalt <strong>der</strong><br />
Benutzer, am Automaten die richtige Parkfeldnummer einzutippen.<br />
Gebühren § 13<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Parkgebühren kann durch den Gemein<strong>der</strong>at festgelegt werden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat als Richtlinie für eine mögliche Gebührenerhebung,<br />
sich am Gebührenrahmen im Anhang 1 dieses <strong>Parkplatzreglement</strong>s<br />
zu halten.<br />
Son<strong>der</strong>regelung § 14<br />
<strong>Gemeinde</strong>fahrzeuge <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sisseln</strong> unterstehen nicht diesem <strong>Parkplatzreglement</strong>.<br />
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