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Parkplatzreglement der Gemeinde Sisseln _Entwurf 2012.08.1-205

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Benützung von Besucherparkplätzen<br />

durch die Anwohner<br />

Sichtkontrollen <strong>der</strong> Parktickets<br />

/ Parkkarten /<br />

Parkvignetten<br />

2 Auch für das kostenlose Parkieren muss ein Parkticket am Automaten bezogen<br />

werden.<br />

3 Zweiradfahrzeuge dürfen nur in den gekennzeichneten Parkfel<strong>der</strong>n abgestellt<br />

werden. Für Zweiradfahrzeuge gelten dieselben Regeln wie für die<br />

an<strong>der</strong>en Fahrzeuge.<br />

§ 11<br />

1 Markierte Parkplätze auf <strong>Gemeinde</strong>strassen, welche als Besucherparkplätze<br />

deklariert sind (z.B. Ringstrasse im Rhyblick II) dürfen nur von den<br />

Anwohnern zum Umschlagen von Gütern o<strong>der</strong> Kurzparken verwendet werden,<br />

siehe § 4. Zum Parken ist jeweils eine Parkscheibe zu stellen.<br />

2 Anwohnerinnen und Anwohner sind Personen, die in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sisseln</strong> angemeldet sind inkl. Wochenaufenthalter.<br />

3 Besucherparkplätze auf <strong>Gemeinde</strong>strassen bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung<br />

durch den Gemein<strong>der</strong>at.<br />

4 Fahrzeuge, welche von Besuchern auf Besucherparkplätzen auf öffentlichem<br />

Grund abgestellt werden, müssen durch das Auslegen einer Besucherparkkarte<br />

erkennbar sein. Die Besucherparkkarten werden nur an Anwohner<br />

eines definierten Siedlungsraumes abgegeben. Siehe Anhang 2:<br />

„Bewirtschaftung von Besucherparkplätzen“.<br />

§ 12<br />

1 Parktickets, Parkvignetten o<strong>der</strong> Parkkarten müssen für die Kontrollorgane<br />

gut sichtbar und lesbar hinter <strong>der</strong> Frontscheibe des geparkten Fahrzeugs<br />

deponiert werden.<br />

2 Bei Einzel- o<strong>der</strong> Sammelparkuhren erfolgt die Kontrolle an <strong>der</strong> Uhr, resp.<br />

am Benutzerautomaten, d. h. nicht am Fahrzeug. Es obliegt <strong>der</strong> Sorgfalt <strong>der</strong><br />

Benutzer, am Automaten die richtige Parkfeldnummer einzutippen.<br />

Gebühren § 13<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Parkgebühren kann durch den Gemein<strong>der</strong>at festgelegt werden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat als Richtlinie für eine mögliche Gebührenerhebung,<br />

sich am Gebührenrahmen im Anhang 1 dieses <strong>Parkplatzreglement</strong>s<br />

zu halten.<br />

Son<strong>der</strong>regelung § 14<br />

<strong>Gemeinde</strong>fahrzeuge <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sisseln</strong> unterstehen nicht diesem <strong>Parkplatzreglement</strong>.<br />

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