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Parkplatzreglement der Gemeinde Sisseln _Entwurf 2012.08.1-205

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Gebührenreglement Anhang 2<br />

Bewirtschaftung von Besucherparkplätzen gemäss § 9<br />

Besucherparkarten<br />

1 Die Besucherparkkarten sind nur gültig für die Besucherparkplätze <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Anwohnerliegenschaften und dürfen nur an Handwerker und Besucher abgegeben<br />

werden, welche sich bei einem Anwohner in <strong>der</strong> jeweiligen Parkzone aufhalten. Die<br />

Besucherparkkarte ist gut sichtbar und lesbar im Fahrzeug hinter <strong>der</strong> Frontscheibe zu<br />

deponieren.<br />

2 Besucherinnen und Besucher sind Personen, die sich vorübergehend bei<br />

Anwohnerinnen und Anwohnern in einem Haushalt in <strong>der</strong> Parkkartenzone aufhalten.<br />

3 Besucherparkkarten sind kodiert und mit einer durchgehenden Nummerierung zur<br />

Registrierung versehen. Hinter <strong>der</strong> Kodierung ist <strong>der</strong> Name und die Adresse des<br />

Besucherparkkartenbesitzers hinterlegt. Die Besucherparkkarte ist dem jeweiligen<br />

Siedlungsgebiet zugeordnet. Die Liegenschaften, welche zu einem Siedlungsgebiet<br />

zählen, werden durch den Gemein<strong>der</strong>at festgelegt.<br />

4 Die Besucherparkkarten werden nur durch das Hinterlegen einer vom Gemein<strong>der</strong>at<br />

festgelegten Depotgebühr in Höhe von CHF 20.00 bis 100.00 je Besucherparkkarte,<br />

den Anwohner <strong>der</strong> jeweiligen Parkzonen abgegeben.<br />

5 Die Parkdauer mit <strong>der</strong> Besucherparkkarte in <strong>der</strong> jeweiligen Parkzone ist auf max. 72<br />

Stunden festgelegt. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Parkdauer werden durch den Gemein<strong>der</strong>at festgelegt.<br />

6 Die Anzahl <strong>der</strong> Besucherparkkarten die von den Bewohnern <strong>der</strong> jeweiligen Liegenschaften<br />

- zu welchen die Besucherparkplätzen gehören - bezogen werden können,<br />

wird auf <strong>der</strong>en 3 Besucherparkkarten begrenzt, eine Erhöhung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />

Besucherparkkarten kann <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at festlegen.<br />

7 Benötigt ein Anwohner für einen privaten Anlass kurzfristig mehrere<br />

Besucherparkkarten, so kann er sich in <strong>der</strong> Nachbarschaft zusätzliche Besucherparkkarten<br />

ausleihen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zusätzlich zeitlich<br />

befristete prov. Besucherparkkarten, gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00,<br />

beantragen. Provisorische Besucherparkkarten sind 3 Tage vorher bei <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu bestellen.<br />

8 Die Gültigkeitsdauer <strong>der</strong> provisorischen Besucherparkkarten wird durch den Gemein<strong>der</strong>at<br />

festgelegt.<br />

9 Blaulicht-Organisationen im Einsatz, benötigen keine Besucherparkkarte und sind in <strong>der</strong><br />

Parkdauer an kein zeitliches Limit gebunden.<br />

10 Der Missbrauch einer Besucherparkkarte gegen die Vorschriften des Parkplatz-<br />

reglementes – namentlich die missbräuchliche Verwendung <strong>der</strong> Besucherparkkarte –<br />

o<strong>der</strong> gegen Verfügungen, die in Anwendung dieser Ausführungsbestimmung erlassen<br />

werden, werden mit Bussen bis zu CHF 2000.00 bestraft, soweit nicht eidgenössische<br />

o<strong>der</strong> kantonale Strafvorschriften Anwendung finden.<br />

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