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079 514 47 05 - Reality-Drive

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Rechtsvortritt<br />

� Keine klare Abgrenzung von Trottoir und der Strasse<br />

von Rechts<br />

Da das Trottoir mit der Strasse von Rechts nicht klar abge-<br />

trennt ist, gilt hier Rechtsvortritt.<br />

Achtung, Fussgänger haben Vortritt!<br />

Trottoirüberfahrt<br />

� Falsche Markierung, Trottoirüberfahrt ist übergeord-<br />

net<br />

Hier wurde eine nicht korrekte Leitlinie angebracht, die<br />

einen Rechtsvortritt signalisieren sollte. Da das Trottoir<br />

aber klar von der Strasse von Rechts abtrennt ist, gilt hier<br />

Trottoirüberfahrt.<br />

Allgemeines Fahrverbot<br />

Beim allgemeinen Fahrverbot gilt nie Rechtsvortritt.<br />

Allgemeines Fahrverbot mit Hinweissignal Zubringerdienst gestattet<br />

Hier gilt Rechtsvortritt, sofern es keine Trottoirüberfahrt ist oder Markierungen<br />

hat.<br />

Fahrverbot für einzelne Fahrzeuge<br />

Hier gilt Rechtsvortritt, sofern es keine Trottoirüberfahrt ist oder Markierungen<br />

hat.<br />

Achtung, Fussgänger haben Vortritt!<br />

19<br />

Trottoirüberfahrt<br />

<strong>079</strong> <strong>514</strong> <strong>47</strong> <strong>05</strong><br />

www.reality-drive.ch<br />

� Das Trottoir ist hier klar von der Strasse von Rechts<br />

abgegrenzt<br />

Da das Trottoir mit der Strasse von Rechts klar abgegrenzt<br />

ist, gilt hier Trottoirüberfahrt.<br />

Achtung, Fussgänger haben Vortritt!<br />

Verhaltenstipp: Sich so verhalten, als sei es ein Rechtsvortritt. Denn die wenigsten sind sich über die Fehlmarkierung bewusst.<br />

Falls es doch zu einem Unfall mit einem Verkehrspartner von Rechts kommen sollte, unbedingt die Polizei mit einbeziehen und<br />

auf die Situation aufmerksam machen. Im schlimmsten Fall bis vors Bundesgericht ziehen. Diese Stützen sich auf die Gesetzgebung<br />

der Strassenverkehrsordnung.

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