079 514 47 05 - Reality-Drive
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Rechtsvortritt<br />
� Keine klare Abgrenzung von Trottoir und der Strasse<br />
von Rechts<br />
Da das Trottoir mit der Strasse von Rechts nicht klar abge-<br />
trennt ist, gilt hier Rechtsvortritt.<br />
Achtung, Fussgänger haben Vortritt!<br />
Trottoirüberfahrt<br />
� Falsche Markierung, Trottoirüberfahrt ist übergeord-<br />
net<br />
Hier wurde eine nicht korrekte Leitlinie angebracht, die<br />
einen Rechtsvortritt signalisieren sollte. Da das Trottoir<br />
aber klar von der Strasse von Rechts abtrennt ist, gilt hier<br />
Trottoirüberfahrt.<br />
Allgemeines Fahrverbot<br />
Beim allgemeinen Fahrverbot gilt nie Rechtsvortritt.<br />
Allgemeines Fahrverbot mit Hinweissignal Zubringerdienst gestattet<br />
Hier gilt Rechtsvortritt, sofern es keine Trottoirüberfahrt ist oder Markierungen<br />
hat.<br />
Fahrverbot für einzelne Fahrzeuge<br />
Hier gilt Rechtsvortritt, sofern es keine Trottoirüberfahrt ist oder Markierungen<br />
hat.<br />
Achtung, Fussgänger haben Vortritt!<br />
19<br />
Trottoirüberfahrt<br />
<strong>079</strong> <strong>514</strong> <strong>47</strong> <strong>05</strong><br />
www.reality-drive.ch<br />
� Das Trottoir ist hier klar von der Strasse von Rechts<br />
abgegrenzt<br />
Da das Trottoir mit der Strasse von Rechts klar abgegrenzt<br />
ist, gilt hier Trottoirüberfahrt.<br />
Achtung, Fussgänger haben Vortritt!<br />
Verhaltenstipp: Sich so verhalten, als sei es ein Rechtsvortritt. Denn die wenigsten sind sich über die Fehlmarkierung bewusst.<br />
Falls es doch zu einem Unfall mit einem Verkehrspartner von Rechts kommen sollte, unbedingt die Polizei mit einbeziehen und<br />
auf die Situation aufmerksam machen. Im schlimmsten Fall bis vors Bundesgericht ziehen. Diese Stützen sich auf die Gesetzgebung<br />
der Strassenverkehrsordnung.