KURIER - Amt Dömitz-Malliß
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28 <strong>Amt</strong>skurier Woche 27 / 04. Juli 2008<br />
ßenfläche sowie der dazugehörige Geh-Radweg und die Parkflächen<br />
dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.<br />
Die Straße trägt die Bezeichnung “Am Alten Postweg”. Die Verkehrssicherungspflicht<br />
obliegt der Gemeinde Neu Kaliß.<br />
Die Einstufung der Straße erfolgt als Anliegerstraße. Die Straße kann<br />
durch Kraftfahrzeuge aller Art, ausgenommen Kettenfahrzeuge, genutzt<br />
werden. Sie dient vorwiegend der Nutzung der Anlieger insbesondere<br />
des Kunden- u. Zulieferverkehrs. Die Widmung wird mit dieser<br />
Bekanntmachung wirksam.<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diese Widmungsverfügung ist Widerspruch zulässig. Der Widerspruch<br />
kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung<br />
schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde<br />
Neu Kaliß oder beim <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestr. 21,<br />
19303 <strong>Dömitz</strong> eingelegt werden.<br />
gez. Burkhard Thees<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Neu Kaliß Neu Kaliß, 13.06.2008<br />
- Der Bürgermeister -<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachung der Gemeinde Neu Kaliß<br />
Widmungsverfügung gemäß § 7<br />
Straßen- u. Wegegesetz M-V<br />
Auf der Grundlage des § 7 Straßen- u. Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
(StrWG M-V) vom 13.01.1993, zuletzt geändert<br />
durch Art. 22 des Gesetzes v. 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539) sowie<br />
durch Beschluss der Gemeindevertretung Neu Kaliß vom 12.06.2008<br />
wird die im B-Plangebiet “Eldeaue” in Heiddorf als Planstraße gekennzeichnete<br />
Straßenfläche sowie der dazugehörige Gehweg und die<br />
Parktaschen, verlaufend von der Theodor-Körner-Straße zur Straße der<br />
Jugend, dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Straße<br />
trägt die Bezeichnung “Eldeaue”. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt<br />
der Gemeinde Neu Kaliß.<br />
Die Einstufung der Straße erfolgt als Anliegerstraße. Die Straße kann<br />
durch Kraftfahrzeuge aller Art, ausgenommen Kettenfahrzeuge, genutzt<br />
werden. Sie dient vorwiegend der Nutzung von Anliegern insbesondere<br />
Anwohnern und Zulieferern. Die Widmung wird mit dieser<br />
Bekanntmachung wirksam.<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diese Widmungsverfügung ist Widerspruch zulässig.<br />
Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der<br />
Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der<br />
Gemeinde Neu Kaliß oder beim <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestr. 21,<br />
19303 <strong>Dömitz</strong>, eingelegt werden.<br />
gez. Burkhard Thees<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
GLL Lüneburg Lüneburg, den 09.06.2008<br />
<strong>Amt</strong> für Landentwicklung<br />
Adolph-Kolping-Straße 12<br />
21337 Lüneburg<br />
Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren<br />
Tripkau und Sumte,<br />
Landkreis Lüneburg<br />
Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen<br />
Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG) - Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit<br />
In den vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Tripkau und Sumte,<br />
Landkreis Lüneburg, sind die Wege und Gewässerpläne nach § 41<br />
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) am 19.10.2001 bzw. 24.7.2001 festgestellt<br />
worden. Da diese Pläne gemäß § 19 i. V. mit § 9 (3) des Gesetzes<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25.06.2005<br />
(BGBl. I 2005, 1757, 2797) zur Einsicht durch die Öffentlichkeit auszulegen<br />
waren, sind auch deren Änderungen auszulegen.<br />
Der Entwurf des Änderungsantrages zum Plan nach § 41 FlurbG, bestehend<br />
aus den Planunterlagen Erläuterungsbericht, Verzeichnis der<br />
Anlagen und Festsetzungen, Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
und Karten, kann in der Zeit<br />
vom 30. Juni 2008 bis zum 30. Juli 2008<br />
bei der Gemeinde <strong>Amt</strong> Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus, während<br />
der Geschäftszeiten von jedermann eingesehen werden.<br />
Umweltrelevante Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf<br />
der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>Amt</strong> für<br />
Landentwicklung Lüneburg vorgebracht werden.<br />
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />
nicht begründet.<br />
gez. Matthias Kriks Siegel<br />
Die nächste Ausgabe des<br />
<strong>Amt</strong>skuriers <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> erscheint<br />
am Freitag, dem 01.08.2008