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KURIER - Amt Dömitz-Malliß

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28 <strong>Amt</strong>skurier Woche 27 / 04. Juli 2008<br />

ßenfläche sowie der dazugehörige Geh-Radweg und die Parkflächen<br />

dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.<br />

Die Straße trägt die Bezeichnung “Am Alten Postweg”. Die Verkehrssicherungspflicht<br />

obliegt der Gemeinde Neu Kaliß.<br />

Die Einstufung der Straße erfolgt als Anliegerstraße. Die Straße kann<br />

durch Kraftfahrzeuge aller Art, ausgenommen Kettenfahrzeuge, genutzt<br />

werden. Sie dient vorwiegend der Nutzung der Anlieger insbesondere<br />

des Kunden- u. Zulieferverkehrs. Die Widmung wird mit dieser<br />

Bekanntmachung wirksam.<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diese Widmungsverfügung ist Widerspruch zulässig. Der Widerspruch<br />

kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung<br />

schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde<br />

Neu Kaliß oder beim <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestr. 21,<br />

19303 <strong>Dömitz</strong> eingelegt werden.<br />

gez. Burkhard Thees<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Neu Kaliß Neu Kaliß, 13.06.2008<br />

- Der Bürgermeister -<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachung der Gemeinde Neu Kaliß<br />

Widmungsverfügung gemäß § 7<br />

Straßen- u. Wegegesetz M-V<br />

Auf der Grundlage des § 7 Straßen- u. Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

(StrWG M-V) vom 13.01.1993, zuletzt geändert<br />

durch Art. 22 des Gesetzes v. 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539) sowie<br />

durch Beschluss der Gemeindevertretung Neu Kaliß vom 12.06.2008<br />

wird die im B-Plangebiet “Eldeaue” in Heiddorf als Planstraße gekennzeichnete<br />

Straßenfläche sowie der dazugehörige Gehweg und die<br />

Parktaschen, verlaufend von der Theodor-Körner-Straße zur Straße der<br />

Jugend, dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Straße<br />

trägt die Bezeichnung “Eldeaue”. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt<br />

der Gemeinde Neu Kaliß.<br />

Die Einstufung der Straße erfolgt als Anliegerstraße. Die Straße kann<br />

durch Kraftfahrzeuge aller Art, ausgenommen Kettenfahrzeuge, genutzt<br />

werden. Sie dient vorwiegend der Nutzung von Anliegern insbesondere<br />

Anwohnern und Zulieferern. Die Widmung wird mit dieser<br />

Bekanntmachung wirksam.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diese Widmungsverfügung ist Widerspruch zulässig.<br />

Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der<br />

Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der<br />

Gemeinde Neu Kaliß oder beim <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestr. 21,<br />

19303 <strong>Dömitz</strong>, eingelegt werden.<br />

gez. Burkhard Thees<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

GLL Lüneburg Lüneburg, den 09.06.2008<br />

<strong>Amt</strong> für Landentwicklung<br />

Adolph-Kolping-Straße 12<br />

21337 Lüneburg<br />

Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren<br />

Tripkau und Sumte,<br />

Landkreis Lüneburg<br />

Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen<br />

Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG) - Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit<br />

In den vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Tripkau und Sumte,<br />

Landkreis Lüneburg, sind die Wege und Gewässerpläne nach § 41<br />

Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) am 19.10.2001 bzw. 24.7.2001 festgestellt<br />

worden. Da diese Pläne gemäß § 19 i. V. mit § 9 (3) des Gesetzes<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25.06.2005<br />

(BGBl. I 2005, 1757, 2797) zur Einsicht durch die Öffentlichkeit auszulegen<br />

waren, sind auch deren Änderungen auszulegen.<br />

Der Entwurf des Änderungsantrages zum Plan nach § 41 FlurbG, bestehend<br />

aus den Planunterlagen Erläuterungsbericht, Verzeichnis der<br />

Anlagen und Festsetzungen, Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

und Karten, kann in der Zeit<br />

vom 30. Juni 2008 bis zum 30. Juli 2008<br />

bei der Gemeinde <strong>Amt</strong> Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus, während<br />

der Geschäftszeiten von jedermann eingesehen werden.<br />

Umweltrelevante Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf<br />

der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>Amt</strong> für<br />

Landentwicklung Lüneburg vorgebracht werden.<br />

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />

nicht begründet.<br />

gez. Matthias Kriks Siegel<br />

Die nächste Ausgabe des<br />

<strong>Amt</strong>skuriers <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> erscheint<br />

am Freitag, dem 01.08.2008

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