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AiD Check Fluessiggas - DRK

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Nutzen Sie eine Kopie dieser Vorlage zur Überprüfung des Arbeitsschutzes in einem bestimmten Arbeitsbereich, in Ihrer Organisation oder Einrichtung. Die ausgefüllte <strong>Check</strong>liste heften Sie bitte im Arbeitsschutz-Ordner ab.Denken Sie daran, die notwendigen Maßnahmen zu treffen und den <strong>Check</strong> regelmäßig zu wiederholen.LandesverbandBaden-Württemberg e.V.Arbeitshilfen<strong>Check</strong>liste „Umgang mit Flüssiggas“Stand: Juli 2009Quellen: <strong>Check</strong>liste Gasflaschen (SUVA, FlagaGas), Sicherheitshinweise (Linde-Gas, Messer-Industriegase),<strong>Check</strong>liste Laborsicherheit (Uni Bonn), ASA-Briefe und <strong>Check</strong>listen (BGM), BGN-CD-Rom 2009 (BGN),Handlungshilfe 3.1 (UK Bund)Arbeitsbereich / Organisation / Einrichtung:Bearbeitet von:Bearbeitet am:Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wichtiger Fragen zum Thema dieser <strong>Check</strong>liste.Sollte eine Frage für Ihren Betrieb / Bereich nicht zutreffen, streichen Sie diese einfach weg.Wo Sie eine Frage mit «nein» oder «teilweise» beantworten, ist eine Maßnahme zutreffen.Notieren Sie die zu treffenden Maßnahmen in der Maßnahmenliste. Sind sie sich über zu treffendeMaßnahmen nicht im Klaren, nehmen Sie Kontakt zu Ihren Arbeitsschutz-Fachkräften auf.Weitere Hilfen bietet die CD Handlungshilfe, Bezug über die Unfallkasse des Bundes.1. Trägt das mit Flüssiggas betriebene Gerät(Herd, Fritteuse, Grill, Hockerkocher, Heizgerät,Heizkessel, Schaustellerleuchte) dieCE- und die GS-Kennzeichnung?2. Ist das Gerät für den vorgesehenen Aufstellungsortgeeignet (im Raum / im Freien / imFahrzeug)?3. Ist das Gerät für den gewerblichen Einsatzzugelassen?4. Sind die Aufstellungsanforderungen eingehalten?5. Sind die Schutzabstände zu brennbarenStoffen eingehalten?6. Sind die Flüssiggasflaschen standsicherund aufrecht aufgestellt und gegen Umfallengesichert?7. Sind die Flüssiggasflaschen und Schlauchleitungengegen Beschädigung geschützt? ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise neinsiehe Betriebsanleitung des HerstellersDas <strong>DRK</strong> ist gewerblichen Anwenderngleichgestellt (vgl. SGB VII, GUV-V A1)siehe Betreibsanelitung des HerstellersRedaktion: Björn Vetter, <strong>DRK</strong> Landesverband Baden-Württemberg e.V.Verantwortlich für den Inhalt:Udo Burkhard - Instruktor Technik und Sicherheit, Gefahrgutberater (bd-arbeitsschutz, Aichhalden)Seite 1 von 2


Arbeitshilfen8. Ist sichergestellt, dass die Flüssiggasflaschekeiner gefährlichen Wärmeeinwirkungdurch Öfen, Strahler, Heißluftgebläse oderSonne ausgesetzt ist?9. Wird nach dem Wechsel der Flüssiggasflaschemit einem geeigneten Gasspürgerätoder Dichtprüfspray geprüft, ob die Anschlussverbindungdicht ist?10. Achten Sie beim Instandsetzen/Verändernvon Ausrüstungsteilen darauf, dass Siegleichwertige Teile verwenden?11. Ist der ausgetauschte Druckregler für denEinsatzbereich geeignet?12. Hängt eine Betriebsanweisung für die Mitarbeiteraus?13. Wird die Flüssiggasanlage regelmäßig geprüft,werden die Prüffristen eingehaltenund liegen die Prüfbescheinigungen vor?14. Werden alle Verwender von Flüssiggas undFlüssiggasgeräten periodisch über die besonderenGefahren der Gase und die zutreffenden Sicherheitsvorkehrungen unterwiesen?15. Wird von den Vorgesetzten kontrolliert, obdie erforderlichen Sicherheitsvorkehrungengetroffen und eingehalten werden?16. Bestehen schriftliche Anweisungen über dieMaßnahmen, die bei einem Unfall zu treffensind? ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise nein ja teilweise neinDie Dichtigkeitsprüfung muss dokumentiertwerden!Nur Teile mit entsprechender Zulassungverwenden!Gegebenenfalls ist eine erneute Prüfungerforderlich.Verpflichtend! (vgl. GUV-V D34)Die Prüfbescheinigungen müssen vorOrt vorliegen!Bei ortsveränderlichen Geräten mussvor jeder neuen Inbetriebnahme einePrüfung erfolgen! (analog zu BGG 937)Die Unterweisung ist nachvollziehbarzu dokumentieren.Der Nachweis ist mindestens bis zurnächsten Unterweisung aufzubewahren.Literaturhinweise:TRG 280 „Technische Regeln Druckgase – Betreiben von Druckgasbehältern“GUV-V D34 „Flüssiggas“ZH 1/455 „Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas“BGG 937 „Prüfbescheinigung über Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie ausDruckgasbehältern/Druckbehältern versorgt werden.“ASI 8.04/09 „Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und inFahrzeugen“Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe.Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegendenFassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen.Eine Haftung des <strong>DRK</strong>-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. und derjenigen, die an der Ausarbeitungbeteiligt waren, ist ausgeschlossen.Seite 2 von 2

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