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AiD Info Sicherheitsunterweisung - DRK Ortsverein Leingarten

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LandesverbandBaden-Württemberg e.V.d ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern.Bitte heften Sie diese <strong>Info</strong>rmation im Arbeitsschutz-Ordner ab.Nutzen Sie diese <strong>Info</strong>rmation als Grundlage für Unterweisungen und auch zur <strong>Info</strong>rmation Ihrer Mitarbeiter in den hauptamtlichen un<strong>Info</strong>rmationen zur Arbeitssicherheitfür Führungskräfte, Leitungskräfte und MitarbeiterApril 2011Das große Gähnen !?<strong>Sicherheitsunterweisung</strong> – Pflicht und KürErinnern Sie sich noch …an die Themen Ihrer letzten „jährlichen <strong>Sicherheitsunterweisung</strong>“?Nicht? Schade.Denn dann war es vielleicht eine der Unterweisungen,bei denen die Teilnehmer bereits nach denersten Minuten selig ins Reich der Träume entglittensind.Dabei sind <strong>Sicherheitsunterweisung</strong>en – oder nennenwir sie besser „Sicherheitsgespräche“ – diebeste Gelegenheit, Mitarbeiter über sicherheitsgerechtesVerhalten zu informieren.Warum das Ganze?Sicherheitsgerecht verhalten können sich Mitarbeiternur dann, wenn sie wissen wie - und wenn sie diesesWissen auch anwenden können und wollen.Erstes Ziel Ihrer Unterweisungen muss es also sein,die Mitarbeiter die Lage zu versetzen, sich sicherheitsgerechtzu verhalten, indem ihnen das nötigeWissen und die notwendigen Fähigkeiten vermitteltwerden. Zweites Ziel ist die Motivation der Mitarbeiter,dieses Wissen und Können auch tatsächlich inder Praxis anzuwenden.Wer unterweist wen?Im <strong>DRK</strong> ist zunächst der „Unternehmer“, also derVorstand, für die tätigkeitsgerechte Unterweisungder Mitarbeiter verantwortlich.Die praktische Durchführung kann jedoch auf andereMitarbeiter, meist Vorgesetzte oder andere befähigtePersonen übertragen werden. Im <strong>DRK</strong> ist diesim ehrenamtlichen Bereich teils durch die „Aufgabenkalalogefür Führungs- und Leitungskräfte“ erfolgt.In hauptamtlichen Bereichen kann dies z.B.über Stellenbeschreibungen geschehen.Allerdings ist der Vorstand (Unternehmer) damitnicht aus seinen Kontrollpflichten entlassen.Denken Sie auch daran, dass die Vorgesetzten ihrerMitarbeiter auch entsprechend ihren Aufgabenbereichenunterwiesen werden müssen. Organisieren Siealso auch für diese Personengruppe Unterweisungen.Können bestimmte Themen nicht durch interneFachleute vermittelt werden, muss auf externe Fachkräftezurückgegriffen werden.Wann, wie oft unterweisen?Unterweisungen müssen bei Bedarf, mindestensjedoch jährlich durchgeführt werden, insbesonderejedoch: vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderung in den Aufgabenbereichen, nach Unfällen und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oderTechnologien.Damit ist klar, dass für neue Mitarbeiter oder Mitarbeitermit neuen Aufgabenbereichen zwingend eineErstunterweisung durchgeführt werden muss.Die nachfolgenden Wiederholungsunterweisungendienen der Festigung bzw. Auffrischung des Wissens,der Überprüfung des Wissenstandes und derFertigkeiten. Die Wiederholungen sollen die Mitarbeiteranhalten, ihr Wissen und ihre Fähigkeitenauch in der Praxis anzuwenden.Wie unterweisen?Von einer guten Unterweisung kann man dann sprechen,wenn die Mitarbeiter/innen danach "wollen,was sie sollen".Die Unterweisung soll das Verständnis für bestehendeVorschriften ebenso wie die Eigen- und Mitverantwortungder Beschäftigten fördern. Sie sollensich – letztendlich – aus Überzeugung richtig verhalten,nicht weil sie es müssen oder Sanktionen drohen.Ob Mitarbeiter/innen aber vom Arbeitsschutz überzeugtwerden, hängt sehr davon ab, wie die Unterweisungdurchgeführt wird.Denn: Wer etwas mitgeteilt bekommt, erwartet etwasNeues und Interessantes. Dennoch sollten <strong>Info</strong>rmationenan Bekanntem festmachen und denTeilnehmern einen Nutzen versprechen, dann prägensie sich besser ein.Organisieren Sie doch mal eine betriebliche „Gefahrensafari“oder Experimentalvorträge zu Gefahrstoffen!Auch sind übers Jahr verteilt mehrere kurzeUnterweisungen vor Ort am Objekt von 10-15 MinutenDauer besser und effektiver, als alle Themenpraxisfern in ein oder zwei Stunden Vortrag zu packen.So vermeiden Sie das „Große Gähnen“.Redaktion: Björn Vetter, <strong>DRK</strong> Landesverband Baden-Württemberg e.V.Verantwortlich für den Inhalt:Udo Burkhard - Instruktor Technik und Sicherheit, Gefahrgutberater (bd-arbeitsschutz, Aichhalden)Seite 1 von 2


<strong>Info</strong>rmationen zur Arbeitssicherheitfür Führungskräfte, Leitungskräfte und MitarbeiterBeispiel-Themen für Sicherheitsgespräche und Unterweisungen im <strong>DRK</strong>(nicht abschließende Auflistung)Erstunterweisung bei neuen MitarbeiternWeitere Unterweisungsthemen z.B. aus derGrund- und FachdienstausbildungArbeitsschutz-Organisation:Wie funktioniert der Arbeitsschutz im Verband /in der Gemeinschaft? Ansprechpartner, Zuständigkeiten.Verhalten bei Unfällen. Sicherheitskennzeichnung.Verhalten im Brandfall, Umgang mit dem FeuerlöscherBenutzung und Pflege der ausgegebenen PSA:Kopfschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Handschutz,SchutzkleidungVerhaltensregeln im Einsatz.Hygiene-Schulung und Einweisung in den Hygiene-und Desinfektionsplan:u.a. Richtige Händereinigung, Hygienische Händedesinfektion,Richtige HautpflegeErstschulung nach § 43 IfSG (Lebensmittelbereiche)Sicheres Verhalten auf außerbetrieblichen undinnerbetrieblichen Verkehrswegen.Unterweisungsthemen für spezielle PersonengruppenUmgang mit Mitgänger-FlurförderzeugenUmgang mit Flurförderzeugen (Wiederholungsgesprächnach Erstschulung)Umgang mit der Motorkettensäge (Wiederholungsgesprächnach Erstschulung)Umgang mit Winden, GreifzugKraftfahrerschulung:allgemein (Fahrzeugeinweisung), Ladungssicherung,Umgang mit Fahrzeugeinrichtungen (z.B.Hebebühne, Winde), Verhalten bei Pannen(Selbsthilfe), Verhalten bei EigenunfällenKraftfahrerschulung: für geländegängige Fahrzeugeoder SpezialfahrzeugeVerhalten bei Einsatzfahrten / im Straßenverkehr:§ 35 StVO, § 38 StVO, § 27 StVOTransport von Gefahrgut:Bestimmungen, Verhalten beim Umgang, Verhaltenbei Unfällen, Versandvorbereitung, VerpackenUmgang mit Küchenmessern, SchneidwerkzeugenWiederholungschulung nach § 43 IfSG (Lebensmittelbereiche),Wechselnde Themen: HygienischeReinigung, Händehygiene, Temperaturüberwachung,Lebensmittelagerung, …Umgang mit MPG-Geräten (Wiederholungsgespräch)Verhaltensregeln im Einsatz.Sicheres Heben und Tragen von PatientenEinweisung in die Fahrzeugtechnik (Tragegestell,Tragetisch, Fahrzeugeinrichtungen)Umgang mit Transportmitteln (Trage, Fahrtrage,Tragestuhl, Rollstuhl)Umgang mit speziellen Personengruppen,ggf. Deeskalationstraining.Sicheres Heben und Tragen von LastenUmgang mit technischen Arbeitsmitteln:Zeltbau, Heizgeräte, Kochgeräte, Handwerkzeuge,Leitern, elektrische Geräte, Stromerzeuger,Beleuchtungsgeräte, Transportmittel, …Umgang mit Gefahrstoffen, Handhabung, Lagerung,Entsorgung: z.B. Flüssiggas, Kraftstoffe,Sauerstoff, Reinigungs- und DesinfektionsmittelUmgang mit Abfällen: Sachgerechte Lagerung,EntsorgungVerhalten im Brandfall, Umgang mit dem FeuerlöscherBenutzung und Pflege der ausgegebenen PSA:Kopfschutz, Fußschutz, Gehörschutz, HandschutzUnterweisung im Umgang mit spezieller PSA:Atemschutz, Infektionsschutz, Overgarment, …Hygiene-Schulung und Einweisung in den Hygiene-und Desinfektionsplan:u.a. Richtige Händereinigung, Hygienische Händedesinfektion,Richtige HautpflegeHygiene im EinsatzArbeitsschutz-Organisation:Wie funktioniert der Arbeitsschutz im Verband /in der Gemeinschaft? Ansprechpartner, Zuständigkeiten.Verhalten bei Unfällen.Sicheres Verhalten auf außerbetrieblichen undinnerbetrieblichen Verkehrswegen.Weitere Themen können sich aus der durchgeführtenGefährdungsbeurteilung ergeben.Die Themen werden teilweise durch die regelmäßigeAusbildung der ehrenamtlichen Helferinnen undHelfer am Standort abgedeckt. Zum Nachweis solltenauch diese Themen/Ausbildungen nachvollziehbardokumentiert werden.(siehe GUV-R A1, Punkt 2.3 und die <strong>AiD</strong>-<strong>Info</strong>rmationvom Februar 2010)Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe.Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegendenFassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen.Eine Haftung des <strong>DRK</strong>-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. und derjenigen, die an der Ausarbeitungbeteiligt waren, ist ausgeschlossen.Seite 2 von 2

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