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Landwirtschaft Grundwasserschutz - Wasserland Steiermark

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Mag. Dr. Michael FerstlAmt der SteiermärkischenLandesregierungFachabteilung 19AWasserwirtschaftliche Planungund Siedlungswasserwirtschaft8010 Graz, Stempfergasse 7Tel. +43(0)316/877-4355michael.ferstl@stmk.gv.atÜberblick SchongebieteZum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung oder gegen eineBeeinträchtigung ihrer Ergiebigkeit können durch Bescheid besondere Anordnungenüber die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken und Gewässerngetroffen sowie die Errichtung bestimmter Anlagen untersagt und entsprechende Schutzgebietebestimmt werden.Diese Schutzgebiete dürfen nichtmit den meist wesentlich größerenSchongebieten verwechseltwerden. Basis dafür bildet §34Abs. 2 WRG 1959, in dem esheißt:„Zum Schutz der allgemeinenWasserversorgung kann derLandeshauptmann ferner mitVerordnung bestimmen, dassin einem näher zu bezeichnendenTeil des Einzugsgebietes(Schongebiet) Maßnahmen, diedie Beschaffenheit, Ergiebigkeitoder Spiegellage des Wasservorkommenszu gefährden vermögen,vor ihrer Durchführungder Wasserrechtsbehörde anzuzeigensind oder der wasserrechtlichenBewilligung bedürfen,oder nicht oder nur in bestimmterWeise zulässig sind...“Die fachliche Grundlage für dieEinrichtung eines Schongebietsbildet die Richtlinie „W72– Schutz- und Schongebiete“ derÖsterreichischen Vereinigung fürdas Gas- und Wasserfach ausdem Jahr 2004. Diese Richtlinieliefert neben allgemeinenhydrogeologischen Grundlagenauch Aussagen über Ziel, Struktur,Umfang und Bemessungwasserrechtlich besonders zuschützender Gebiete und zeigtwichtige Vorarbeiten für die Ausweisungvon Schongebieten auf.Überblick Schongebiete <strong>Steiermark</strong>Weiters wird auf Schutzanordnungenund Gefährdungspotenziale,bauliche und betrieblicheSchutzmaßnahmen sowie dieÜberwachung der Grundwasserbeschaffenheitdurch Wasserversorgungsunternehmeneingegangen.Im Allgemeinen bestehen Schongebieteaus einer „engeren“ undeiner „weiteren“ Zone, für dieunterschiedliche Anordnungengelten.In der <strong>Steiermark</strong> gibt es derzeit31 Schongebiete, die in 4 Kategorieneingeteilt werden können:Ausschließlich in der südlichenOststeiermark befinden sichSchongebiete für Heil- bzw.Mineralwässer (insgesamt 4,z.B. Sicheldorf), vorwiegend imNorden der <strong>Steiermark</strong> liegenSchongebiete für Quellen (insgesamt6, z.B. Hochschwab).Schongebiete für artesischeTiefengrundwässer sind in derOststeiermark zu finden (insgesamt3, z.B. Feldbach). DenHauptanteil der Schongebietemachen aber diejenigen für denSchutz der Porengrundwässeraus, die sich in erster Linie imMurtal zwischen Friesach undBad Radkersburg befinden(insgesamt 18, z.B. Graz-Feld-.6ÜberblickSchongebieteUnteres Murtalkirchen). In diesem Bereich wirdeine große Menge an Trinkwasservorwiegend von den WasserversorgungsunternehmenGrazer Stadtwerke AG, WasserverbandUmland Graz bzw.Grazerfeld Südost, LeibnitzerfeldWasserversorgung GmbHund Wasserverband GrenzlandSüdost gefördert und verteilt.Der Bereich dieser Porengrundwasserkörperwird allerdingsauch von der <strong>Landwirtschaft</strong>intensiv genutzt, sodass hierauch ein gewisses Konfliktpotenzialgegeben ist. Durch dieDialogbereitschaft zwischenden Vertretern der Wasserversorgungsunternehmenund der<strong>Landwirtschaft</strong>s- bzw. Bezirkskammernund die Unterstützungder steirischen Wasserwirtschaftkonnte bisher aber doch stetsein gegenseitiges Verständniserzielt und Kompromisslösungenwie die Abminderung zu harterEinschränkungen oder Entschädigungenbei Ertragseinbußengefunden werden, sodass in der<strong>Steiermark</strong> der flächendeckendeBezug qualitativ einwandfreienWassers in ausreichenderMenge und zu leistbaren Preisensichergestellt ist. Insgesamt nehmendie Schongebiete etwa 13%der Fläche der <strong>Steiermark</strong> ein.

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