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Landwirtschaft Grundwasserschutz - Wasserland Steiermark

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Die Wasserzeitschrift der <strong>Steiermark</strong> 1.1 / 2007<strong>Landwirtschaft</strong>und<strong>Grundwasserschutz</strong>


ImpressumMedieninhaber/Verleger:Umwelt-Bildungs-Zentrum <strong>Steiermark</strong>8010 Graz, Brockmanngasse 53Postanschrift:<strong>Wasserland</strong> <strong>Steiermark</strong>8010 Graz, Stempfergasse 5-7Tel. +43(0)316/877 5801E-Mail: post@wasserland.atwww.wasserland.atGestaltung:Walter Spätauf<strong>Wasserland</strong> <strong>Steiermark</strong>Fotos:A. Bernsteiner, Umschlagfoto; F. Auer; T. Battisti; J. Fank;<strong>Landwirtschaft</strong>liche Umweltberatung <strong>Steiermark</strong>; K. Mayer;S. Neubauer; K. Perscha; W. Spätauf.Druck:Reha-Druck, Graz


VorwortDie weiten Tallandschaften unserer südlichen Landesteile und hier vor allem das Murtal südlich vonGraz bilden in zweierlei Hinsicht eine wichtige Lebensgrundlage für die steirische Bevölkerung. Einerseitssind sie unverzichtbare Standorte landwirtschaftlicher Nutzflächen und gewährleisten damit dieVersorgung der <strong>Steiermark</strong> mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln. Andererseits sind in den mächtigenFlussablagerungen große Mengen an Wasser gespeichert und verfügbar. Dieses Grundwasserist für die Menschen in der Region ein hochwertiges Trinkwasser. Darüber hinaus sind diese TallagenGrundlage für die Entwicklung von Siedlungs- und Gewerbegebieten bzw. Standort für Infrastruktureinrichtungenwie Straßen und Schienen.Eine derartige intensive Nutzung eines Landschaftsraumes bringt naturgemäß Interessenskonflikte mitsich. Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in Verbindung mit der oftmals praktiziertenGülleausbringung führt immer wieder zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser speziell bei denNitratwerten. Nach den alarmierenden Entwicklungen in den 1980er Jahren schien dieses Problemdurch die enge Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Wissenschaft weitgehendgelöst. In Verbindung mit den außergewöhnlichen klimatischen Bedingungen in den letzten Jahrenführten die offensichtlich geänderten Betriebsstrukturen mit zusätzlich zu verwertendem Substrat aberzu einer neuerlichen Verschärfung der Belastungen. Neuerlich bedarf es intensiver Anstrengungen allerBeteiligten, um unsere lebenswichtigen Grundwasserressourcen dauerhaft zu schützen.Mit der Einrichtung von Schongebieten, Beobachtungs- und Maßnahmengebieten und laufendenstrengen Kontrollen hat die Wasserwirtschaftsbehörde auf die negative Entwicklung im Rahmen desGesetzesauftrages reagiert. Daneben unterstützte ich als Landesrat für Wasserwirtschaft und <strong>Landwirtschaft</strong>mehrere Projekte, die eine grundwasserschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächensicherstellen sollen. Die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Umweltberatung nimmt dabei eine wichtigeRolle ein. Weiters werden ein Konzept der <strong>Landwirtschaft</strong>skammer und des Maschinenringes für denAufbau eines modernen, gewässerverträglichen Güllemanagements sowie im Rahmen eines neuenProjektes eine Qualitätssicherung für Biogasanlagen unterstützt, die im Besonderen auch Fragen des<strong>Grundwasserschutz</strong>es umfassen soll. Ein wichtiger Beitrag zum <strong>Grundwasserschutz</strong> wird von denLandwirten durch ihre Teilnahme an ÖPUL-Programmen geleistet. Die rege Beteiligung an den Gewässerschutzmaßnahmenvon Seiten der <strong>Landwirtschaft</strong> zeigt die generell hohe Bereitschaft der steirischenBäuerinnen und Bauern, ihren Teil zur Sicherung unserer Trinkwasserversorgung beizutragen.Als zuständiger Landesrat sowohl für die <strong>Landwirtschaft</strong> als auch für die Wasserwirtschaft sehe ich esals eine vordringliche Aufgabe, die Lösung dieses Konfliktes voranzutreiben. Dabei ist mir der Erhaltder bäuerlichen Strukturen ebenso ein zentrales Anliegen wie der nachhaltige Schutz der steirischenWasserressourcen. Mit der vorliegenden Sondernummer zum Thema <strong>Landwirtschaft</strong> und <strong>Grundwasserschutz</strong>,die sich im Speziellen an Landwirte richtet, soll dazu ein wertvoller Beitrag geleistet werden.Johann SeitingerLandesrat1


Dir. Ing. Walter UltesLeibnitzerfeldWasserversorgung GmbH8430 LeibnitzWasserwerkstraße 33Tel. +43(0)3452/825 22mail@lfwv.atDie Nitratproblematikaus der Sicht eines betroffenenWasserversorgungsunternehmensTrinkwasser-Qualitätsproblematik bedeutet im Unteren Murtal und Leibnitzerfeld Nitratproblematik.Bereits Ende der 80er Jahreherrschte mit dem Erlass derTrinkwasser – Nitratverordnung(BGBl. 557/1989) und derdarin verordneten stufenweisenSenkung des Nitratgrenzwertesakuter Handlungsbedarf.Umfangreiche Schutzgebieteund in weiterer Folge Schongebietewurden ausgewiesen. Diegesetzten Maßnahmen stelltensich als efzient heraus, undes erfolgte die Sanierung desGrundwasserkörpers bzw. dasErreichen des in der Verordnungvorgegebenen Grenzwertes von50 mg/l Nitrat.Trinkwasser mit Nitratgehaltenvon 25 bis 35 mg/l zu liefern(Wert des Hochbehälters Leibnitz).Die Intensiv-Schweinemast undder Maisanbau sind als Verursacherdes neuerlichen NO 3-Anstieges heute unbestritten.Die wesentlichen Faktoren dabeiliegen aber nicht im Verantwortungsbereichdes Wasserversorgungsunternehmens:Gülleausbringung, mineralischeDüngung, neue spät reifendeMaissorten, Bodenverhältnisse,Tatsache aber ist, dass gesetzlicheRahmenbedingungenbestehen, die eine sach- undfachgerechte landwirtschaftlicheNutzung fordern, um den Grundwasserkörpernicht zu verunreinigen.Um die Entwicklungen im Bereichder <strong>Landwirtschaft</strong> besserbeobachten, mitverfolgen undkontrollieren zu können, wurde imvergangenen Jahr von der LeibnitzerfeldWV-GmbH und demWasserverband LeibnitzerfeldSüd die Trinkwasserschutz-GesbR.wieder ins Leben gerufen.Entwicklung der NO 3– Werte von 1997 bis 2007 Brunnen Haslach 1, Brunnen Kaindorf 2, Hochbehälter LeibnitzSeit 2001 beobachtet die LeibnitzerfeldWasserversorgungGmbH wieder einen Anstiegder Nitratwerte in den Brunnen.Durch Beimischung der hervorragendenWasserqualität unsererBrunnen in der Haslacher Au,Nitratwerte um 10 mg/l, ist esuns möglich, den KonsumentenWitterung, zeitweise Aussetzungdes NO 3-Aktionsprogrammes,Gründecken und Herbizidanwendung,Futtermittelzukauf, Biogasanlagenund deren Substratentsorgung,landwirtschaftlicheStrukturveränderungen, agrarischeFördersysteme, usw.können hier genannt werden.Auch ist die Efzienz und Umsetzbarkeitder Schongebietsnovelle2007 noch abzuwarten.In der Problematik Nitrat imGrundwasser hat auf alle Fälledas Verursacherprinzip zugreifen, und es darf nicht derWasserversorger und damit letztlichder Konsument zur Kassegebeten werden.2


Die Nitratproblematik im Murtalvon Graz bis Radkersburg aus hydrologischer SichtEnde der 80er und Anfang der90er Jahre des 20. Jahrhundertswurden im Grundwasserdes Murtales zwischen Grazund Bad Radkersburg Nitratwertegemessen, die überden erlaubten Grenzwertenlagen. In Zusammenarbeit vonVerwaltung, Behörde, <strong>Landwirtschaft</strong>und Wissenschaftgelang es, das Grundwasserbis Anfang des 21. Jahrhundertszu sanieren. Nach denTrockenjahren 2001 bis 2003begannen die Nitratwerte imGrundwasser des Murtaleswieder zu steigen, so dassaktuell an einigen Wasserversorgungsbrunneneine direkteEinspeisung in das Trinkwasserversorgungsnetznichtmöglich ist.Die Nitratkonzentration im Grundwasserdes Murtales ist in ersterLinie eine Folge der Art und Intensitätder landwirtschaftlichenBewirtschaftung. Stickstoff ausder Düngung wird über infiltrierendeNiederschläge über dasSickerwasser aus der ungesättigtenZone in das Grundwassereingetragen und dort über dieGrundwasserströmung verteilt.Infiltrierende Oberflächengewässer(Flüsse und Nassbaggerungen)führen zu einer Verdünnungund damit zu einer Verminderungder Nitratkonzentration imGrundwasser. Derzeit ist imMurtal die Einhaltung von Trinkwassergrenzwertennur in jenenBereichen möglich,• in denen die Erneuerungdes Grundwassers zusätzlichzur ächenhaften Neubildungüber inltrierendeNiederschläge auch durcheine Wechselwirkung desGrundwassers mit Flüssenund Bächen gesteuert wird,• im Aubereich, der durchgeringe Boden- und Überdeckungsmächtigkeitensowie durch Waldbestandgekennzeichnet ist, wo eineReduktion der Nitratkonzentrationenim Grundwasserim Zuge der Durchströmungvon Nassbaggerungen erfolgt.Generell war nach den Trockenjahren2001 – 2003 ein Ansteigender Nitratwerte zu erwarten.Das Ausmaß dieses Anstieges inüberwiegend landwirtschaftlichgenutzten Bereichen ist aber alleindurch die Witterungsverhältnissenicht erklärbar. Als möglicheUrsachen für die negativenEntwicklungen der Nitratsituationim Murtal lassen sich drei Faktorenherausarbeiten:• Die landwirtschaftlicheNutzungssituation, die durchgroßächig zu hohe Düngeniveauscharakterisiertwerden muss.• Die Wettersituation derJahre 2001 bis 2003, diezu einer Depotbildung vonStickstoff in der ungesättigtenZone führte; dieseswurde in den darauf folgendenJahren mit hoherGrundwasserneubildung insGrundwasser ausgetragen.• Die Grundwassersituation,die in den Jahren2004 bis 2006 durch hoheGrundwasserspiegellagen– entsprechend einem höherenDargebot an Wasser– charakterisiert werdenkann. Dies führt v.a. in denRandbereichen des südöstlichenLeibnitzer Feldes(Wagendorfer Terrasse) undan der Einmündung der Grabenlandbächein das UntereMurtal zu einem verstärktenZuuss von Grundwassermit hohen Nitratwerten.Die seit 1987 laufenden Großparzellenversucheam landwirtschaftlichenVersuchsfeld Wagnamit der integrierten Lysimeteranlagezeigen, dass sich geradeauf den gut durchlässigen,seicht- bis mittelgründigenStandorten im Murtal die Anwendungder Richtlinien für sachgerechteDüngung empfiehlt,wobei jedoch das angeführteAbschlagssystem zu berücksichtigenist. Wesentlichstes Elementist dabei die korrekte Einschätzungder standortbezogenzu erwartenden Ernteerträge, dieauf den meisten Böden des MurtalGrundwasserleitersbestenfallsals „mittel“ einzustufen sind. Einedem Standort (Bodenverhältnisse)angepasste Düngemenge,die Anlage von winterhartenGründecken (mit möglichstfrüher Anlage im Herbst undmöglichst spätem Umbruch imFrühjahr) sowie der Verzicht aufeine Düngung im Herbst führenim Maisanbau zu Nitratkonzentrationenvon unter 50 mg/l imSickerwasser. Die Ertragssituationwird auf den seichten sandigbis sandig-lehmigen Böden inerster Linie durch die verfügbareWassermenge in der Vegetationszeitund erst in zweiter Liniedurch die Stickstoffdüngermengegesteuert. Eine zu hohe Stickstoffdüngermengeführt zu einerüberproportional starken Zunahmeder Nitratauswaschung unddamit zu einer nicht tolerierbarenNitratkonzentration im Grundwasser.Während die grundwasserverträglicheackerbauliche Bewirtschaftungunter Anwendung dersachgerechten Düngung auf denkurzfristig reagierenden Systemender leichten Böden realiesierbarscheint, wurden bishernoch keine Strategien entwickelt,die die Sanierung der Nitratwerteunter den gut Wasser speicherndentiefgründigen Böden erlauben.Hier sind langfristige Konzeptedes „Abmagerns“ zu entwickeln,da das Grundwasserunter diesen Böden mit demGrundwasser der Niederterrasseoft in Wechselwirkung tritt (Jöss,Wagendorfer Terrasse, Einmündungsbereichder Grabenlandbächein das Untere Murtal etc.),woraus sich eine Gefährdungfür die Trinkwassergewinnungin den Talgrundwassersystemenergibt.Dr. Johann FankJOANNEUM RESEARCHInstitut für WasserRessourcenManagement8010 GrazElisabethstraße 16Tel. +43(0)316/876 1391johann.fank@joanneum.at<strong>Landwirtschaft</strong>liches VersuchsfeldWagna3


Gülledüngung: Wann? - Wie viel? - Wo?Dr. Heinrich Holzner, DI Arno Mayer, <strong>Landwirtschaft</strong>skammer <strong>Steiermark</strong>Gülle ist ein wertvoller Dünger. Beachtet man aber bei der Ausbringung die vier „W“ (Wann - Wie viel - Wo - Wie)nicht, dann wird sie zum Abfall. Die Zunahme der Nitratwerte im Grundwasser zwingt zu einer erhöhten Vorsicht beider Ausbringung von Gülle. Betroffen sind davon nicht nur die Landwirte in Schon- oder Schutzgebieten, sondernalle Landwirte in den steirischen Ackerbaugebieten.Die Gewässeraufsicht des Landes<strong>Steiermark</strong> hat seit dem Herbst 2006die Kontrollen enorm verschärft undzum Teil sehr hohe Strafen und Abgabenbei Überschreitung der gesetzlichenVorgaben verhängt. Die Strafensetzen sich zusammen aus• einer Verwaltungsstrafe, die beiÜberschreitung der Bestimmungendes Aktionsprogramms Nitrat2003 bis zu 3.630 € betragenkann und• einem Entsorgungsbeitrag nachdem Altlastensanierungsgesetz inder Höhe von 87 € je Kubikmeternicht ordnungsgemäß ausgebrachterGülle. Wirtschaftsdüngergelten nämlich nur dann nicht alsAbfall, wenn sie einer zulässigenVerwendung zugeführt werden.Außerhalb der Schutz-, Schon- undMaßnahmengebieteWann?Hier gelten im Wesentlichen die Vorgabendes Aktionsprogramms Nitrat2003 (in der Fassung 2006). Nimmtman den oben genannten Grundsatzernst, so lautet die Antwort: Wenndie Kultur die Nährstoffe braucht. FürMais gilt nach Ansicht der Wasserrechtsbehörde- abgesehen vonden allgemeinen Verbotszeiträumenwährend der Wintermonate und denVerboten bei schlechten Bodenverhältnissen(schneebedeckt, durchgefroren,wassergesättigt, überschwemmt) – einGülleausbringungsverbot bis 10Tage vor dem Anbau.Auch in jenen Fällen, wo eine Bodenbedeckung(z.B. Winterzwischenfrucht)vorhanden ist, sollen die Gülleausbringungund die folgende Einarbeitungder Bedeckung so knapp wie möglichvor dem Anbau erfolgen. Es wird daherin Analogie zur oben genannten Fristempfohlen, diese Gründecken frühestens10 Tage vor dem Anbau umzubrechen.Neben einer geeigneten Ausbringungstechnikist auch ausreichend Grubenraumerforderlich, um diese Vorgabeneinhalten zu können. Der Grubenraummuss für mindestens 6 Monate reichen,bei einer maisbetonten Fruchtfolgeist aber aufgrund der starkenEinengung des möglichen Ausbringungszeitraumsin der Regel wesentlichmehr Lagerraum zu schaffen (10bis 12 Monate).Wie viel?Es sind hinsichtlich der Stickstoffdüngungdrei Grenzen unabhängig voneinanderzu beachten:a) max. 170 kg Stickstoff ab Lager(Nab Lager) aus der Tierhaltung jeHektar LNb) max. 175 kg Stickstoff in feldfallenderForm (Nff = Nab Lager minusAusbringungsverluste + Mineraldünger-N)auf Flächen ohnestickstoffzehrende Fruchtfolge undohne Gründeckung bzw. max. 210kg Nff auf Flächen mit stickstoffzehrenderFruchtfolge oder mitGründeckung,c) max. dem Bedarf der Kultur entsprechendeMenge an jahreswirksamemStickstoff (Nff ausorganischen Düngern abzüglichorganischer Bindung + Mineraldünger-N).Der Bedarf der Kulturhängt von der Ertragslage undden Bodeneigenschaften ab.Die Berechnung des Stickstoffanfallsaus der Tierhaltung erfolgt gemäßden Vorgaben des AktionsprogrammsNitrat. Zur Berechnung des Bedarfsder Kulturen dienen die Richtlinien fürdie sachgerechte Düngung (6. Auflage,2006). Achtung: ÖPUL-Teilnehmermüssen hinsichtlich der Grenze c)strengere Vorgaben einhalten!Wo?Besondere Vorsicht ist bei der Düngungin Hanglagen und in Gewässernähegeboten. Ab 10% Hangneigungsind Stickstoffgaben ab 100 kg Nff jeHektar auf jeden Fall zu teilen. WirdMais angebaut, so ist zusätzlich eineErosion hemmende Maßnahme (Querstreifen,Quergräben, Anbau quer zumHang, 20 m „gut bestockter Streifen“zwischen Schlag und Gewässer,Mulchsaat, Drillsaat, Schlagteilung…) vorzunehmen. In Gewässernähesind bei der Düngung „Randzonen“so zu behandeln, dass es keinendirekten Düngereintrag und auch keineAbschwemmung von Düngern in dasGewässer geben kann:4Stehende Gewässer• Seen: 20 m• sonstige stehendeGewässer kleiner 1 ha: 10 mFließgewässer• Hangneigung zumGewässer ab 10%:10 m• Hangneigung zum Gewässerunter 10%:5 m• bei Entwässerungsgräben oder• Flächen kleiner 1 ha undHanglänge zum Gewässerkleiner 50 m:3mWie?Das Aktionsprogramm Nitrat bestimmt,dass Gülle nur bei Bodenbedeckungoder unmittelbar vor der Feldbestellung(siehe oben) oder zur Strohrotte(bis max. 30 kg Nff/ha) ausgebrachtwerden darf, wenn ein Bedarf besteht.Die Düngung zur Getreide-Strohrotteist – sofern keine Gründecke oderWinterung angelegt wird – bis 14.Oktober möglich. Maisstroh brauchtin der Regel keinen zusätzlichenStickstoff für die Verrottung. Die Ausnahmeregelungender letzten Jahrewird es nicht mehr geben. Gülle, dieauf Flächen ohne Bodenbedeckung(z.B unmittelbar vor der Feldbestellung)ausgebracht wird, soll innerhalbvon vier Stunden, zumindest aberinnerhalb eines Tages eingearbeitetwerden. Leicht lösliche Stickstoffgabenvon mehr als 100 kg/ha sind zuteilen, ausgenommen zu Hackfrüchtenund Gemüse auf Böden mit über 15%Tonanteil.Auswirkung auf die BetriebsprämieDarüber hinaus kann ein Verstoß gegenCross-Compliance-Auflagen auchnoch zu einer Kürzung (im Wiederholungsfallbei Nachweis von Vorsatz biszu 100%) von Marktordnungsprämienführen.Was ist „ordnungsgemäß“?Die richtige Beantwortung dieser Fragehängt vor allem davon ab, wo die zubewirtschaftenden Flächen liegen. InWasserschutz- und Wasserschongebietengelten wesentlich strengere Auflagenals in den Gebieten außerhalbdieser Bereiche. Der wichtigste Grundsatz,den es hier zu beachten gilt, istin §7, Abs.1 des AktionsprogrammsNitrat 2003 formuliert: „Stickstoffdüngersind zeitlich und mengenmäßigbedarfsgerecht auszubringen.“


In der Folge sind die Bestimmungenzur Gülledüngung in den verschiedenenGebieten aufgelistet:Innerhalb der Schutzgebiete und der„alten“ SchongebieteDie Schon- und Schutzgebietsverordnungensind für die verschiedenenWasserentnahmestellen der <strong>Steiermark</strong>recht unterschiedlich formuliertund bei den betroffenen Landwirteninzwischen gut bekannt. Es gelten hierdie Bestimmungen der ausgestelltenBescheide. Im Fall einer Überlappungmit den Vorgaben des AktionsprogrammsNitrat (siehe oben) gilt diejeweils strengere Regelung!Innerhalb der „neuen“ Schongebietedes Leibnitzer FeldesHier gelten, sofern es nicht anders bestimmtist, ebenfalls die Regelungendes Aktionsprogramms Nitrat und derbisherigen Schongebietsverordnungen.Wann?Gülle darf zu Mais frühestens am6. April nach der Beseitigung derGründecken ausgebracht werden;der Anbau hat spätestens am drittenTag nach der Ausbringung zu erfolgen.Alle weiteren Gaben sind in den Bestandzu düngen. Die Gülleausbringungauf Winterzwischenfrüchte(Pflanzenbestände, die nach dem1. September ausgesät werden) istnicht erlaubt. Winter-Hauptkulturen,die nach dem 31. August angebautwerden, dürfen erst im Frühjahr nachden Vorgaben des AktionsprogrammsNitrat gedüngt werden. Schnell wirkendebzw. leicht lösliche mineralischeStickstoffdünger (Ammonium- und Nitratdünger,Amidstickstoff in Form vonHarnstoff) dürfen zu Mais und Hackfrüchtenerst ab 10. Mai ausgebrachtwerden. Obwohl einige N-Mineraldüngerhier nicht aufgezählt sind (z.B.Kalkstickstoff, mit Nitrifikationshemmstoffenversetzte Dünger, Isodur-Stickstoffo.ä.), empfehlen wir, auch dieseDünger nicht vor dem 10. Mai anzuwenden.Für Mais sind folgende Grenzen einzuhalten:• Lehmiger Sand auf Schotter,Zustandsstufe 3,4 und 5,Sand, anlehmiger Sand,stark sandiger Lehmauf Schotter (starkaustragsgefährdete Böden)• Lehmiger Sand, starksandiger Lehm• Sandiger Lehm, Lehm,Lehm auf Ton115 kg N/ha160 kg N/ha170 kg N/haWo?Hier gelten die Vorgaben des AktionsprogrammsNitrat in der geltendenFassung. Kürbis darf auf stark austragsgefährdetenBöden mit maximal50 kg N/ha gedüngt werden.Wie?Unabhängig von der erlaubten Gesamtmengeist die Stickstoffdüngungzu Mais in mindestens zwei Teilgabenvorzunehmen. Auf hoch austragsgefährdetenBöden darf die Startdüngung50 kg N/ha (entspricht ca. 15 m³ Gülle)nicht überschreiten. Ein KubikmeterGülle wird mit einem N-Gehalt von 3,5kg je m³ berechnet, Schnelltests zurN-Bestimmung werden nicht anerkannt.Dieser Annahme liegt zugrunde,dass die neuen Verordnungen einevom Aktionsprogramm Nitrat 2003 abweichendeBerechnung des N-Anfallsaus der Schweinehaltung vorsehen:• Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht:3,15 kg N/Mastschwein• Zuchtsauen (+ Ferkel bis 32 kg):22,4 kg N/a/ZuchtsauDie Mastdauer oder eine eiweißreduzierteFütterung werden hier nicht berücksichtigt.Die N-Düngung zu Maisist schlagbezogen zu dokumentieren(Menge, Zeit, Ort: Schlagbezeichnung,Grundstücksgröße). Die Belege überStickstoffzukäufe und die verkauftenMastschweine sind 7 Jahre aufzubewahrenund auf Verlangen der Wasserrechtsbehördevorzulegen.Im voraussichtlichen MaßnahmengebietGrundwasserkörper LeibnitzerFeldJedermann (außer Hausgärtner) ist indiesen Gebieten verpflichtet, Aufzeichnungenüber jegliche Handlungzu führen, die bewirken kann, dassStickstoff in das Grundwasser gelangt(z.B. Düngung aber auch Flächen-Enteisenmit Harnstoff etc.). Diese habenzu enthalten:1. welche Art und welche Menge stickstoffhältigerStoffe angefallen sind,2. wo und in welcher Menge diesestickstoffhältigen Stoffe verbliebensind und3. wann, wo (Grundstücksbezeichnung),welche Art und Menge derstickstoffhältigen Stoffe im voraussichtlichenMaßnahmengebiet ausgebrachtwurde.Die Aufbewahrungspflicht für alle Belegeund Aufzeichnungen gilt bis zumEnde der Gültigkeitsdauer der Verordnung(30.6.2008).5Im Übrigen gelten für dieses Gebietdie Vorgaben des AktionsprogrammesNitrat 2003. Sofern es eine räumlicheÜberlappung mit einem der Schongebietegibt, gelten die jeweils strengerenBestimmungen.Bemühungen der Landeskammerzur Lösung der ProblemeDie strengen Vorgaben hinsichtlichdes Ausbringungszeitpunkts und desraschen Einarbeitens erfordern einegroße Schlagkraft und in vielen Fälleneine überbetriebliche Zusammenarbeit.Die Landeskammer ist in Zusammenarbeitmit dem Maschinenring<strong>Steiermark</strong> bemüht, im Rahmen desGüllemanagementprojekts Lösungenfür eine effiziente Logistik (Lagerung,Transport, Ausbringung) für lokalüberschüssige Güllemengen zu finden.Außerdem werden zusammen mit denUmweltberatern des LFI <strong>Steiermark</strong>in den sensiblen Gebieten verstärktGülleuntersuchungen und Nmin-Analysenangeboten, damit eine exaktereBilanzierung der Stickstoffflüssemöglich wird. Darüber hinaus stehendie Vertreter der Landeskammer inständigen Verhandlungen mit der Behörde,um Minderungen oder kulantereInterpretationen zu erreichen.Die Landeskammer ist auf jedenFall bemüht, dass widersprüchlicheund fachlich überholte Gesetze undVerordnungen entweder angepasstund vereinheitlicht oder außer Kraftgesetzt werden. Ein Beispiel dafür istdie Gülleverordnung, die durch dasAktionsprogramm Nitrat 2003 zwarfachlich längst überholt, aber – mitteilweise strengeren Bestimmungen– immer noch in Kraft ist und damit zuVerwirrung und Unsicherheit führt.Zuständige Stellen innerhalb der<strong>Landwirtschaft</strong>skammer <strong>Steiermark</strong>, Abteilung Pflanzenbau8010 Graz, Hamerlinggasse 3Ing. Josef Herka Tel. 0316/8050-1303DI Dr. Heinrich Holzner Tel. 0316/8050-1348DI Arno Mayer Tel. 0316/8050-1261DI Dr. Karl Mayer Tel. 0316/8050-1283DI Reinhold Pucher Tel. 0316/8050-1358DI Christine Greimel Tel. 0664/6025968048Rechtsabteilung Tel. 0316/8050-1247Pflanzenbauberater der Bezirkskammern, BK LeibnitzIng. Martin Rechberger Tel. 03452/82578-23BK Radkersburg, BK FeldbachDI Anton HolzerbauerTel. 03476/2436-17 und03152/2766-4344BK Fürstenfeld, BK HartbergDI Maria Luise Schlögl Tel. 0664/6025964642Umweltberater (speziell für Fragen zur Düngungin den Schongebieten)BK Graz-UmgebungDI Albert Bernsteiner Tel. 0699/1805-4530Alexander Beichler Tel. 0699/1805-4523BK LeibnitzIng. Maria Kerngast Tel. 0699/1805-4931Ing. Stefan Neubauer Tel. 0699/1805 4930Mag. Mathy Sandra Tel. 0699/1805-4932BK RadkersburIng. Franz Auer Tel. 0699/1805-5320DI Johannes Maßwohl Tel. 0699/1805-5321


Mag. Dr. Michael FerstlAmt der SteiermärkischenLandesregierungFachabteilung 19AWasserwirtschaftliche Planungund Siedlungswasserwirtschaft8010 Graz, Stempfergasse 7Tel. +43(0)316/877-4355michael.ferstl@stmk.gv.atÜberblick SchongebieteZum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung oder gegen eineBeeinträchtigung ihrer Ergiebigkeit können durch Bescheid besondere Anordnungenüber die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken und Gewässerngetroffen sowie die Errichtung bestimmter Anlagen untersagt und entsprechende Schutzgebietebestimmt werden.Diese Schutzgebiete dürfen nichtmit den meist wesentlich größerenSchongebieten verwechseltwerden. Basis dafür bildet §34Abs. 2 WRG 1959, in dem esheißt:„Zum Schutz der allgemeinenWasserversorgung kann derLandeshauptmann ferner mitVerordnung bestimmen, dassin einem näher zu bezeichnendenTeil des Einzugsgebietes(Schongebiet) Maßnahmen, diedie Beschaffenheit, Ergiebigkeitoder Spiegellage des Wasservorkommenszu gefährden vermögen,vor ihrer Durchführungder Wasserrechtsbehörde anzuzeigensind oder der wasserrechtlichenBewilligung bedürfen,oder nicht oder nur in bestimmterWeise zulässig sind...“Die fachliche Grundlage für dieEinrichtung eines Schongebietsbildet die Richtlinie „W72– Schutz- und Schongebiete“ derÖsterreichischen Vereinigung fürdas Gas- und Wasserfach ausdem Jahr 2004. Diese Richtlinieliefert neben allgemeinenhydrogeologischen Grundlagenauch Aussagen über Ziel, Struktur,Umfang und Bemessungwasserrechtlich besonders zuschützender Gebiete und zeigtwichtige Vorarbeiten für die Ausweisungvon Schongebieten auf.Überblick Schongebiete <strong>Steiermark</strong>Weiters wird auf Schutzanordnungenund Gefährdungspotenziale,bauliche und betrieblicheSchutzmaßnahmen sowie dieÜberwachung der Grundwasserbeschaffenheitdurch Wasserversorgungsunternehmeneingegangen.Im Allgemeinen bestehen Schongebieteaus einer „engeren“ undeiner „weiteren“ Zone, für dieunterschiedliche Anordnungengelten.In der <strong>Steiermark</strong> gibt es derzeit31 Schongebiete, die in 4 Kategorieneingeteilt werden können:Ausschließlich in der südlichenOststeiermark befinden sichSchongebiete für Heil- bzw.Mineralwässer (insgesamt 4,z.B. Sicheldorf), vorwiegend imNorden der <strong>Steiermark</strong> liegenSchongebiete für Quellen (insgesamt6, z.B. Hochschwab).Schongebiete für artesischeTiefengrundwässer sind in derOststeiermark zu finden (insgesamt3, z.B. Feldbach). DenHauptanteil der Schongebietemachen aber diejenigen für denSchutz der Porengrundwässeraus, die sich in erster Linie imMurtal zwischen Friesach undBad Radkersburg befinden(insgesamt 18, z.B. Graz-Feld-.6ÜberblickSchongebieteUnteres Murtalkirchen). In diesem Bereich wirdeine große Menge an Trinkwasservorwiegend von den WasserversorgungsunternehmenGrazer Stadtwerke AG, WasserverbandUmland Graz bzw.Grazerfeld Südost, LeibnitzerfeldWasserversorgung GmbHund Wasserverband GrenzlandSüdost gefördert und verteilt.Der Bereich dieser Porengrundwasserkörperwird allerdingsauch von der <strong>Landwirtschaft</strong>intensiv genutzt, sodass hierauch ein gewisses Konfliktpotenzialgegeben ist. Durch dieDialogbereitschaft zwischenden Vertretern der Wasserversorgungsunternehmenund der<strong>Landwirtschaft</strong>s- bzw. Bezirkskammernund die Unterstützungder steirischen Wasserwirtschaftkonnte bisher aber doch stetsein gegenseitiges Verständniserzielt und Kompromisslösungenwie die Abminderung zu harterEinschränkungen oder Entschädigungenbei Ertragseinbußengefunden werden, sodass in der<strong>Steiermark</strong> der flächendeckendeBezug qualitativ einwandfreienWassers in ausreichenderMenge und zu leistbaren Preisensichergestellt ist. Insgesamt nehmendie Schongebiete etwa 13%der Fläche der <strong>Steiermark</strong> ein.


Die Bedeutung des Bodensfür die GrundwassernutzungDer Boden hat viele Funktionen. Er ist Träger von Infrastruktur, Rohstoffen sowie Grundlagefür die Produktion von Lebensmitteln. Der Boden hat auch eine wichtige Filterfunktionfür das Grundwasser.Art und Mächtigkeit der Gesteins-und Bodenschichtenbedingen das Ausmaß derGrundwasserneubildung. DieGeschwindigkeit, mit der sichdas Wasser durch den Bodenbewegt, hängt von dessenWasserleitfähigkeit ab. BeiWassersättigung des Bodenskommt es zur Grundwasserneubildung.Eine bedeutendeGrundwasserneubildungszeit,z.B. in der südlichen <strong>Steiermark</strong>,ist das zeitige Frühjahr. Durchdie in der Deckschichte ablaufendenProzesse wie Filtration,Fällung, Adsorption, mikrobiellenAbbau etc. kommt es zu einerReduktion unerwünschter Stoffeim Sickerwasser. Gleichzeitigkommt es in dieser Phase zurAnreicherung von im Bodengelösten (Mineral)Stoffen wieKalzium, Magnesium, Nitrat.Das Grundwasser bildet dieBasis für die Trinkwasserversorgung.Eine wesentliche Voraussetzungfür die Beurteilung derGrundwasserbelastung in der<strong>Landwirtschaft</strong> ist die Kenntnisvon Zustand und Dynamik derAckerböden. Die Bodendauereigenschaftenberücksichtigendie Nährstoffwirkung für dielandwirtschaftlichen Kulturartenund spiegeln sich in den Standortfaktorenwie Gründigkeit,Bodenschwere, Wasserverhältnisse,Grobanteil etc. wider. Siesind maßgebliche Parameter fürdie Qualität und Quantität desSickerwassers. Zur Beurteilungeiner Grundwasserbelastungdurch vertikale Verlagerunggelöster Stoffe im Boden wirdu.a. auf monolithische Lysimeterzurückgegriffen, die sich besondersgut eignen, um Stoffverlagerungenim Boden verfolgen zukönnen.Die Fähigkeit, anfallende Wassermengenvorübergehend zuspeichern, ist auf den Böden insehr unterschiedlichem Ausmaßvorhanden. Damit verbundenist das Ausmaß der Grundwasserneubildungbzw. der Nitratauswaschung.Das Wasserspeichervermögenspielt aber aucheine entscheidende Rolle beimAblauf der mikrobiologischenUmsetzungen im Boden. DasWasserspeichervermögen einesBodens ist umso größer, je größerder Tonanteil im Boden ist.Humus erhöht das Wasserspeichervermögen,während größereGrobanteile im Oberboden dementgegenwirken.Aus der Bodenschätzungsreinkartedes Finanzamtes sind dieBodenart, die Zustandsstufe (Bodentiefe,durchwurzelbare Zone)sowie die Bodenzahlen (Ertragswertdes Bodens) abzulesen.Die 9-teilige Gliederung derBodenart reicht vom reinen Sand(S) über Lehm (L) bis hin zumTon (T). Die 7-teilige Zustandsstufenbewertungdes Bodensgibt den Entwicklungszustanddes Bodens wider. Die Zustandsstufe1 bedeutet, dass derBoden auf dem höchsten Niveauangelangt ist. Der beste Bodenwird mit 100 bewertet.Lehmiger Sand über Schotter,Zustandsstufe 4, Bodenzahl 32.Das Speichervermögen für Wasserund Nährstoffe ist gering.In einer Tiefe von ca. 40-50 cmbeginnt ein Schotterhorizontund begrenzt die Bodentiefe.Im Oberboden ist mittelmäßigerbis hoher Grobanteil (Schotter)wahrscheinlich. Der Maisertraggeht über die mittlere Ertragslage(kleiner 10 t/ha) nicht hinaus.In Trockenjahren ist bei Maismit einem nicht erntewürdigenErtrag zu rechnen. Die Nitrataustragsgefährdungist hoch.Ing. Maria KerngastLFI - <strong>Steiermark</strong>8430 Leibnitz,Julius-Strauss-Weg 1Tel. +43(0)3452/82578-30maria.kerngast@lfi-steiermark.atLehmiger Sand über Schotter – lS/Scho 4 D (Al) 327


DI Johannes MaßwohlLFI - <strong>Steiermark</strong>8490 Bad Radkersburg,Grazertorplatz 3Tel. +43(0)3476/2436-20johannes.maszwohl@lfi-steiermark.atGülle – ein Stoff der besonderen ArtLaut Definition ist Gülle ein Wirtschaftsdünger der hauptsächlich aus Urin und Kot besteht.Je nach Beigabe von Einstreu und Wasser spricht man von Dick- oder Dünngülle,Schwemmmist oder Flüssigmist. Die Vielfalt der Begriffe für diesen Stoff lässt schonerahnen wie unübersichtlich die Auslegungen und Bestimmungen zur Verwendung derGülle sein können.Gülle aus der Sicht verschiedenerDisziplinenAus landwirtschaftlicher Sicht istGülle ein Mehrnährstoffdünger,der in der Regel als Grunddüngungeingesetzt wird.Aus chemisch-physikalischerSicht ist Gülle ein Gemisch ausfesten, überwiegend organischenVerbindungen, gelöstenSalzen (Nährstoffe), gelöstenorganischen Verbindungen undvor allem Wasser (90 – 95%).Aus der Sicht der Wasserwirtschaftist Gülle – auch in Kombinationmit Mineraldüngern - einVerursacher für die Belastungvon Grund- und Oberflächenwasser.Aus der Sicht des Klimaschutzesbzw. der Luftreinhaltungfällt Gülle insbesondere durchdie Freisetzung von Ammoniak,Methan und Lachgas negativauf. Gleichzeitig ist Gülle beider Vergärung in Biogasanlagenaber auch ein wertvoller Energielieferant,der zur Reduktionklimarelevanter Treibhausgasebeitragen kann.Aus der Sicht der nicht landwirtschaftlichenBevölkerungist Gülle ein Verursacher der„Landluft“. Mit sinkendem Anteilder landwirtschaftlichen Bevölkerungwird diese „Landluft“ zueinem beachtlichen Problem imdörflichen Zusammenleben.Stickstofffraktionen in derGülleDie Umwandlungsgeschwindigkeitin aeroben Böden wird inerster Linie durch die Temperaturgesteuert und dauert einige Tagebis Monate. Die zweite Stickstoffkomponenteist organischgebunden. Erst nach Abbauder organischen Substanz liegtder Stickstoff als mineralischeKomponente (Ammonium oderNitrat) vor und kann so von derPflanze aufgenommen werden.Der Abbau dieser organischenStickstoffverbindungen dauerteinige Wochen bis Jahre. Dieselangsam fließende Stickstoffquelleist aus pflanzenbaulicherSicht schwierig einzuschätzen,da die Freisetzung der pflanzenaufnehmbarenStickstoffformenschwer vorhergesagt werdenkann. Versuche dieses Freisetzungsverhaltenanalytisch zu bestimmenhaben bis heute nochkeine praxistauglichen Systemehervorgebracht.Stickstoffverluste bedeutetUmweltbelastungBei Verwendung von Gülle in der<strong>Landwirtschaft</strong> muss mit mehroder weniger hohen Stickstoffverlustengerechnet werden.Stickstoffverluste ins Grund- undOberflächengewässer und in dieLuft sind nicht zu verhindern. DieGrößenordnung der Verluste inder Praxis schwankt allerdingssehr stark. Abhängig sind dieVerluste vom Zeitpunkt der Ausbringung(Witterung und Kulturzustand),der Ausbringtechnik,der Menge und von der Beschaffenheitder Gülle.Mit der Nitratbelastung desGrundwassers, aber in zunehmendemAusmaß auch mit derFeinstaub- und Klimadiskussionwird schon seit Jahren versuchtden Stoff Gülle zu normieren.Fragen wie Anfallsmengen proTiereinheit, Pflanzenverfügbarkeit,Auswaschgefährdung,Ammoniak- und Methanemissionenund vieles mehr beschäftigendabei gleichsam Juristen,Fachexperten aus verschiedenstenDisziplinen und Landwirte.Einstimmige Regelungen sindbis dato noch nicht gefunden.ProblemlösungsversucheSeit Jahresbeginn versuchtwieder einmal ein ehrgeizigesProjekt mit dem Titel „GüllemanagmentUnteres Murtal undLeibnitzer Feld“ Probleme undFragen im Bereich der Lagerungund Ausbringung von Gülle zuklären und praktikable Lösungenumzusetzen.Erst wenn Gülle als hoch effizienterDünger in der <strong>Landwirtschaft</strong>gesehen und verwendetwerden kann, werden die oftmalsdestruktiv geführten Diskussionenüber die Verwendung vonGülle beendet sein.Der in der Gülle enthalteneStickstoff liegt in zwei Formenvor. Ammonium, die mineralischeStickstoffkomponente hataus pflanzenbaulicher Sichteine relativ rasche Wirkung aufdas Pflanzenwachstum. Ammoniumwird unter normalenBedingungen nicht ins Grundwasserausgewaschen, sondernam Ton-Humus-Komplex desBodens gebunden. Erst nachder Umwandlung zu Nitrat durchMikroorganismen kann dieserStickstoff ins Grundwasser verlagertwerden.8Gülletrac


Alternativen zu Mais im <strong>Grundwasserschutz</strong>Obwohl gegen Mais aus Sicht des <strong>Grundwasserschutz</strong>es nichts spricht, weil hohe Nährstoffentzügedem Grundwasser eher förderlich als hinderlich sind, hat Mais nun mal einschlechtes Image, weil er öfters nicht im Einklang mit der Ökologie produziert wurde.Welche Alternativen bietensich daher an?Die Antwort auf diese Frage istje nach Interesse und Bedarf derLandwirte sehr unterschiedlichzu beantworten. Geht es umeine Futtergrundlage für dieVeredelung, sind die Alternativenim Wesentlichen auf das Getreidebeschränkt. Die Erträgesind zwar bei entsprechendemAufwand ansprechend, erreichenaber niemals das Niveauvon Mais. Das Erreichen vonsehr hohen Erträgen stößt anpflanzenbauliche Grenzen,abgesehen von der Düngungsbeschränkung,handelt es sichbei Getreide um C-3 – Pflanzen,die keine so hohe Assimilationsleistungerbringen können, wiedie C-4-Pflanze Mais.Nichts desto Trotz hat Getreideals Winterung den Vorteil, dassStickstoff in der an sich bracheliegendenZeit Nährstoffe ausdem Boden entzieht und, wasin den letzten Jahren verstärktan Bedeutung gewinnt, dass diehöheren Niederschläge und geringereVerdunstung des Wintersund Frühjahres von Getreidebesser genutzt werden kann alsvon Mais.Im Rahmen der energetischenNutzung kommen Kulturen inFrage, die vielleicht mit derknappen Wasserversorgungauf leichten Böden sogar nochbesser zurechtkommen als Mais.Für die Biogaserzeugung istdiesbezüglich an Hirse gedacht.Diese C-4-Pflanze, wie Mais,hat sogar einen noch geringerenTranspirationskoeffizienten alsMais, darunter versteht manden Wasserbedarf je gebildeterEinheit Trockenmasse. Bei derMaiswurzelbohrerbekämpfungstellt diese Kultur eine Alternativezu Mais dar und mussdaher nicht mit Poncho gebeiztwerden, wie auch der auf derselben Fläche folgende Mais.Der Nachteil dieser Kultur liegtin der geringen Standfestigkeit,wenn die Saatstärke zu hochbemessen wird. Es sollten dahermaximal 25 Pflanzen je Quadratmeterangestrebt werden.Energiepappeln haben sich in Italien unter Trockenheit bewährtDie Unkrautbekämpfung stelltderzeit das größere Problem dar,weil die Safenertechnologie, mitwelcher man Unkrauthirsen inder Kulturhirse beseitigen kann,derzeit noch nicht registriert ist.Bei dieser Technologie handeltes sich um eine Beizung, diedie Kulturhirse vor der Wirkungvon Gräserherbiziden schützt.Um Irrtümern vorzubeugen: Eshandelt sich dabei um keineGentechnik.Im Bereich der festen Biomassefür die Verbrennung oderstoffliche Nutzung (Papierindustrie)laufen derzeit Versuche mitWeide- und Pappelklone ausganz Europa, welche auch aufsandigen Böden im Bezirk Radkersburggetestet werden. Vielversprechend sind diese Kulturen,weil die Erfahrungen ausItalien mit Pappel, besonders imvorigen trockenen Jahr, gezeigthaben, dass diese Kultur durchihre tiefe Durchwurzelung dasGrundwasser in sensiblen Zeitenbesser nutzen kann als Mais. Einweiterer Vorteil ist, dass dieseBiomasse im Vergleich zu Maisbilliger mit weit geringeremNährstoffbedarf (Stickstoff)erzeugt werden kann.Die Probleme, welche wir derzeitbei diesen Kulturen haben, sind,ähnlich wie bei Hirse, in dermangelnden Registrierung vonHerbiziden zu finden, welchebesonders in den ersten beidenKulturjahren von Nöten sind.Für die verbleibende Umtriebszeitvon bis zu 20 Jahren istnach Etablierung der Beständekeine Herbizidanwendung mehrnotwendig. Ausgenommen sindStreifenbehandlungen entlangder Erntereihen, die im Intervallvon drei bis vier Jahren stattfinden.Für Miscanthus oder Chinaschilfsprechen die billigen Produktionskosten.Dagegen allerdings,dass auf sehr leichten Bödendie Anwuchsraten der Wurzelrhizomeeher dürftig sind, sodassaufwendige Nachpflanzungenerforderlich sein könnten.Abschließend wird festgehalten,dass Mais zwar nach wie vor diebeste Allround-Pflanze ist, aberfür ausgewählte Zwecke würdigeAlternativen gefunden wurden.Dr. Karl Mayer<strong>Landwirtschaft</strong>skammer<strong>Steiermark</strong>8010 Graz, Hamerlinggasse 3Tel. +43(0)316/8050-1283karl.mayer@lk-stmk.at9


Ing. Stefan NeubauerLFI - <strong>Steiermark</strong>8430 Leibnitz,Julius-Strauss-Weg 1Telefon: 03452/82578-30stefan.neubauer@lfi-steiermark.at<strong>Grundwasserschutz</strong> durch denAnbau von WinterbegrünungenHerbst- und Winterbegrünungen binden durch ihr Wachstum Stickstoff (in Form vonNitrat) und verhindern dadurch, dass dieser in tiefere Bodenschichten verlagert bzw. insGrundwasser ausgewaschen wird. Durch den Umbruch der Begrünung im Frühjahr – diePflanzen werden zersetzt – steht der Stickstoff infolge von Umwandlungsprozessen dernächsten Hauptkultur zur Verfügung.Die hackfurchtbetonte Fruchtfolgein der <strong>Steiermark</strong>, bedingtdurch Mais und Kürbis, bringtden Nachteil mit sich, dass dieÄcker in der Winterperiode ca.6 Monate brachliegen. Begrünungensollen angebaut werdenauf jene Flächen, die im Herbstzu düngen beabsichtigt werdenoder jene mit hohem Reststickstoffgehaltnach der Ernte derHauptkultur.Die Bindung des Nitratstickstoffesüber den Winter in der Begrünungspflanzeist wichtig, weilgerade in dieser Zeit eine großeGrundwasserneubildung stattfindet.Durch die tieferen Temperaturenim Winter versickertder Großteil des Niederschlages,lediglich ein geringer Teil desNiederschlages verdunstet. Mitdiesem Sickerwasser wird natürlichauch der Stickstoff, der inNitratform im Boden vorhandenist, in tiefere Bodenschichtentransportiert.Versuche der Umweltberatunghaben gezeigt, dass beim Anbauvon Herbst- und Winterbegrünungennachfolgende Punkte zubeachten sind:• Abfrostende Kulturen wieSenf, Sonnenblumen etc.sollen nur gewählt werden,wenn die Begrünung schonim Juli oder August angebautwird.• Begrünungen, die imSeptember oder Oktoberangelegt werden, solltenwinterhart sein, weil diesePflanzen in der Regel auchbei niedrigeren Temperaturenwachsen können (z.B.Grünschnittroggen, PerkoPVH).• Bei einem späteren Anbauist auch auf die Wahl derAnbaumethode zu achten.Durch Einhäckseln desSaatgutes ins Maisstrohoder durch eine Saat auf diePflugfurche kann sich derAufgang wegen Mangelsan Feuchtigkeit einige Tageverzögern. Das Ausbringendes Saatgutes mittels Säkastenam Grubber ist einesehr effiziente Variante undbewerkstelligt einen sehrguten Aufgang der Begrünung.• Ein weiterer wichtiger Gesichtspunktbetrifft die Mineralisationdes Stickstoffs imBoden. Je tiefer die Bearbeitungerfolgt, desto mehr Nitratstickstoffwird im Bodenfreigesetzt. Aus dieser Sichtist seichtes Grubbern einemPflugumbruch beim Begrünungsanbauvorzuziehen.Für Kürbisäcker bietet sich derBegrünungsanbau als Untersaatsehr gut an. Die Untersaat wirdbei der letzten Hacke (Mitte Juni)mit gesät. Als Saatgut eignetsich Englisches Raygras odereine Raygras-Klee – Mischungim Verhältnis 3:1. Die Untersaatentwickelt sich zunächst durchdie Beschattung der Kürbispflanzensehr langsam. Erst ab MitteAugust im abreifenden Kürbisbestandbekommt die Untersaatgenügend Licht und kann schonvor der Ernte anwachsen.• Die Begrünung soll so frühwie möglich angebaut werden(s. Grafik: N-Aufnahme imHerbst), damit die Pflanzennoch genügend Temperatursummefür ihr Wachstum imHerbst bekommen.Anmerkung: In den GrundwasserschongebietenWestliches Leibnitzer Feld,Ehrenhausen und Ragnitzist die Begrünung mit Kleeunzulässig.Der Umbruch der Begrünung sollerst im Frühjahr vor dem Anbau derHauptkultur erfolgen. Dabei ist daraufRücksicht zu nehmen, dass sichdas Saatbeet noch absetzen kannund die Begrünung in trockenenJahren nicht zum Wasserkonkurrentender Hauptkultur wird.10


Förderung von Gewässerschutzmaßnahmenim Rahmen vom ÖPUL 2007<strong>Grundwasserschutz</strong> als Grundlage für die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser isterklärtes Ziel der Öffentlichkeit. In den österreichischen Umweltprogrammen wurde demGewässerschutz stets ein hoher Stellenwert eingeräumt.Im ÖPUL 98 von 1998 bis 2004wurde ein „Steirisches Regionalprojekt“zum Schutz desGrundwassers angeboten. ImÖPUL 2007 wird die Maßnahme„Vorbeugender Boden- undGewässerschutz“ mit dem Zieleiner grundwasserschonendenBewirtschaftung in nitratgefährdetenGebieten angeboten.Diese Maßnahme wird im Murtalin definierten Gemeinden der BezirkeGraz-Umgebung, Leibnitz,Deutschlandsberg und Radkersburgangeboten. Ebenso findenausgewählte Gemeinden in denBezirken Weiz, Hartberg undFürstenfeld Berücksichtigung.Wichtige Förderauflagen dieserMaßnahme sind:• Begrünung von Ackerflächenin einem bestimmtenUmfang im Herbst bzw. überden Winter• keine Düngung von 15.Oktober bis 15. Februar• Düngemanagement: Düngeplanung,Aufzeichnung undNährstoffbilanzierung• Schulung und Weiterbildung• verpflichtende Teilnahmean weiteren Umweltmaßnahmenwie „biologischeWirtschaftsweise” oder„umweltgerechte Bewirtschaftungvon Acker- undGrünlandflächen”Für Biobetriebe oder Teilnehmeran der Maßnahme „umweltgerechteBewirtschaftung vonAcker- und Grünlandflächen“(UBAG) gelten auch Düngebeschränkungen.Weitere imÖPUL verankerte Maßnahmenzielen auf eine Reduktion desMineraldüngereinsatzes ab undunterstützen damit den <strong>Grundwasserschutz</strong>.Erhaltung von Natur- bzw.GewässerschutzflächenIn der <strong>Steiermark</strong> nicht unbedeutendist die ÖPUL-Maßnahme„Erhaltung und Entwicklungnaturschutzfachlich wertvolleroder gewässerschutzfachlich bedeutsamerFlächen“ (WFR, WFGoder WFB). Ziel dieser Maßnahmeist neben der Erhaltung undEntwicklung naturschutzfachlichwertvoller Flächen und Strukturenauch die besonders gewässerschonendeBewirtschaftungvon Acker- und Grünlandflächen.Die Teilnahme an dieser Maßnahmesetzt eine Projektbestätigungvoraus. Diese Projektbestätigungbeinhaltet die maßgeschneidertenAuflagen für diejeweilige Fläche in Abstimmungzwischen Landwirt und Kartierer.Damit wird ein hohes Maß anTreffsicherheit hinsichtlich desUmweltnutzens erreicht.Im letzten Jahr wurde aufnahezu 3.000 Betrieben eineFlächenkartierung durchgeführt.Für rund 8.000 Hektar wurdeeine Projektbestätigung ausgestellt.Wie viel Fläche tatsächlichmit den bestätigten Naturschutzauflagenbewirtschaftetwird, kann erst nach Auswertungder Mehrfachantragsdaten 2007konkret beurteilt werden. In derFlächennutzungsliste muss jederAntragsteller die Naturschutzschlägemit den vorgegebenenCodierungen (WFR, WFG undWFB) versehen.Derzeit ist aus budgetärenGründen außerhalb von Europaschutzgebietenkeine neueTeilnahme mit Naturschutzmaßnahmenmöglich, weil dievorgesehenen Budgetmittel fürdiese Maßnahme bereits aufgebrauchtzu sein scheinen. Bleibtnach Auswertung der tatsächlichbeantragten Naturschutzflächennoch ein Budgetspielraum, wäreauch außerhalb der Natura2000-Gebiete im Jahr 2007 eineFlächenkartierung möglich.FörderabwicklungDie Teilnahme am ÖPUL 2007setzt die Beantragung dergewünschten Maßnahmen mitdem so genannten Herbstantragvoraus. Abgabetermin ist der 15.Oktober für die Maßnahmen „Begrünungvon Ackerflächen“ und„Erweiterung der Begrünung“.Für alle weiteren ÖPUL 2007-Maßnahmen ist der Herbstantragbis spätestens 15. November inder zuständigen Bezirkskammereinzubringen.Für das ÖPUL 2007 liegt derzeitnoch keine Genehmigung vonder Kommission vor. Änderungensind deshalb möglich. ErsterAnsprechpartner in Fragen zumÖPUL 2007 ist die zuständigeBezirkskammer für Land- undForstwirtschaft.Lendva, OberlaufIng. August Strasser<strong>Landwirtschaft</strong>skammer<strong>Steiermark</strong>8010 Graz, Hamerlingasse 3Tel.: +43(0)316/8050-1326strasserA@lk-stmk.at11


DI Albert BernsteinerLFI - <strong>Steiermark</strong>Projektleiter Umweltberatung8020 Graz,Kindermanngasse 8/ITel. +43(0)316/713171-4523albert.bernsteiner@lfi-steiermark.atProjekt " <strong>Landwirtschaft</strong>licheUmweltberatung <strong>Steiermark</strong>"Die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit sauberem Trinkwasserhat oberste politische Priorität. „Sauber“ heißt, dass das Trinkwasser bestimmteSchadstoffe nicht oder nur bis zu einem bestimmten Grenzwert enthalten darf.Die <strong>Steiermark</strong> ist in der Frageder Trinkwasservorsorge österreichweiteinen beispielhaftenWeg gegangen und hat mit derGründung der <strong>Landwirtschaft</strong>lichenUmweltberatung verstärktdie Beratung in den Vordergrundgestellt.aus den Bodenschichten löstenund das Grundwasser anreicherten.Ein wesentlicher Faktor, der dieNitratauswaschung beeinflusst,ist der Boden.Die Berücksichtigung der Bodendauereigenschaften(Bodenart,Schotteranteil, Bodentiefe)zur Stickstoffbemessung istin Gesetzen und Richtliniengeregelt. In der Schongebietsnovelle1996 heißt es dazu:„Die Ausbringungsmenge vonStickstoff (...) ist nach fachlicherBeratung unter Bedachtnahmeauf die Standortverhältnisse undden Nährstoffbedarf der Kulturzu bemessen. Über die ausgebrachtenStickstoffdünger sindAufzeichnungen (...) zu führen.“Das Team der <strong>Landwirtschaft</strong>lichen Umweltberater mit LFI GeschäftsführerDI Dieter Frei sowie dem Leiter der Abteilung Pflanzenbauder <strong>Landwirtschaft</strong>skammer <strong>Steiermark</strong> DI Arno MayerDie Nitrat-Messungen der letztenJahre zeigen, dass der bis datozufrieden stellende Rückgangder Nitratwerte im Grundwasserwieder eine Trendumkehr erfahrenhat (siehe Grafik). Dies istnicht nur hinsichtlich der möglichengesundheitlichen Folgenbedauerlich, sondern schädigtauch den Ruf jener Landwirte,die sich seit Jahren um eine boden-und grundwasserschonendeBewirtschaftung ihrer Flächenbemühen.AusgangssituationAufgrund der erhöhten Nitratwerteim Trinkwasser (bis über100 mg NO 3/l) im Leibnitzer Feldkommt es 1988 zur Gründungdes Projektes „<strong>Landwirtschaft</strong>licheUmweltberatung <strong>Steiermark</strong>“.Das Ansteigen der Nitratwerte istals komplexes Gefüge zu sehen.Neben den überhöhten Düngergabenist weiters der Einfluss derWitterung, die – vor allem in denletzten Jahren – unterschiedlicheMineralisationsschübe verursachte,zu nennen. Aber auchdie Ausbringung von Gülle imHerbst nach der Ernte, sowohlauf Maisstroh als auch auf spätangelegtenBegrünungen, hateinen wesentlichen Einfluss aufdie zum Teil bedenklich erhöhtenNitratwerte. Ebenso sind die angestiegenenGrundwasserständezu nennen, die vermehrt NitratQuelle: Wasserverbände Leibnitzer Feld, 200712


ZielsetzungAufgabe der <strong>Landwirtschaft</strong>lichenUmweltberatung ist es, mitfachlich kompetenter Beratungdie vorhandenen Nitratproblemezu verringern, den Stoffaustragaus landwirtschaftlich genutztenBöden zu verhindern undweitere grundwasserschonendeMaßnahmen zu initiieren. DasBeratungsgebiet erstreckt sichentlang der quartären Talflurdes Murtales von Graz bisRadkersburg.Die boden- und grundwasserschonendeBewirtschaftung,insbesondere die Umsetzunggrundwasserrelevanter Förderungsrichtlinienund Maßnahmenwie Fruchtfolgegestaltung,reduzierte Stickstoffdüngung,gezielter Gülleeinsatz, schlagbezogeneNährstoffbilanzierungetc. sind hierbei inhaltlicheSchwerpunkte.Um den gesetzlichen Auflagen inden Schon- bzw. Schutzgebietenzu entsprechen, ist neben denStandortverhältnissen ebensoder Nährstoffbedarf der Kulturpflanzenzu berücksichtigen.Beratungsangebot• Bildungsarbeit (Schaffenvon Problembewusstsein,Erläuterung gesetzlicherRahmenbedingungen,landwirtschaftliche Fachberatung,Beratungsprojekte)• Öffentlichkeitsarbeitwww.lub.at• Umweltlabor: Organisationund Auswertung von Bodenproben(insb. integrierteProduktion bei Gemüse,Sollwertsystem bei Mais)• Wirtschaftsdüngerbewertungnach Kjeldahl• Güllemanagement: Mitarbeitund fachliche Beratungam neu initiierten Gülleprojektder <strong>Landwirtschaft</strong>skammer<strong>Steiermark</strong> (Abt.Pflanzenbau) und desMaschinenringes <strong>Steiermark</strong>,innovative Beiträgeim Bereich der Gülleaufbereitung,• EDV-unterstützte Nährstoffbilanzierungen• Umsetzung des ÖPUL-Gewässerschutzprojektes2.31 bzw. des Projektes„vorbeugender Boden- undGewässerschutz” im Rahmenvon ÖPUL 2007• Lysimeterbetreuung• Versuchstätigkeiten: Feldgemüseprojekt(Einflussdes Feldgemüsebaus aufdie Nitratgehalte im Grundwasser,Zusammenarbeitmit Joanneum Research),Begrünungsversuch St.Georgen/Stiefing, EnergiepflanzenversuchHalbenrain• gemeinsamer Saatguteinkauf,Untersaaten-Aktion• Einzel-/Gruppenberatungund Vortragstätigkeit• Organisation von Workshops,Maschinenvorführungen,Exkursionen etc.Für die Umweltberatung ist esAufgabe und zugleich Verpflichtung,Probleme im Bereich desSchadstoffeintrages zu erkennenund Lösungen zu entwickeln undumzusetzen!LösungsansätzeVon grundlegender Bedeutungist die Schaffung von Lagerräumen,um die Ausbringung vonGülle im Herbst zu reduzieren.Die Schaffung von Lagerräumenbedeutet allerdings auch hoheGüllemengen im Frühjahr. HoheSchlagkraft und die Ausbringungin den Pflanzenbestanderfordern daher unbedingt, dassdie notwendigen Lagerraum-Kapazitäten erhöht werden. Mitder Verwirklichung des Gülleprojektes2007 scheint nun auchein innovativer Impuls gesetztworden zu sein.Mittelfristig ist aber aufgrund desgenerellen Transportproblemsvon Gülle (90 – 95% Wasser)sicherlich auch über Aufbereitungsanlagennachzudenken.In der Frage des Stickstoffanfallsaus Wirtschaftsdünger ist dieAnpassung an das Aktionsprogramm2003 unbedingt erforderlich.Damit wäre Transparenzgeschaffen, die den Landwirten,den Beratungskräften und denKontrollorganen der Wasserrechtsbehördezugute käme.Kontaktpersonen LFI <strong>Steiermark</strong>:Umweltberater in der Bezirkskammer Graz-UmgebungAlexander Beichler, Dipl.-Ing. Albert Bernsteiner, ProjektleiterKindermanngasse 8/I, 8020 GrazTel: 0316/713171-4523 od. 4530, Fax-DW: 4551E-Mail: alexander.beichler@lfi-steiermark.atalbert.bernsteiner@lfi-steiermark.atInternet: www.lub.atUmweltberaterInnen in der Bezirkskammer LeibnitzIng. Maria Kerngast, Mag. Sandra Mathy, Ing. Stefan NeubauerJulius Strauß Weg 1, 8430 LeibnitzTel.: 03452/82578-30, Fax-DW: 51E-Mail: maria.kerngast@lfi-steiermark.at,sandra.mathy@lfi-steiermark.at,stefan.neubauer@lfi-steiermark.atUmweltberater in der Bezirkskammer RadkersburgIng. Franz Auer, Dipl.-Ing. Johannes MaßwohlGrazertorplatz 3, 8490 RadkersburgTel.: 03476/2436-20, Fax-DW: 51E-Mail: franz.auer@lfi-steiermark.at,johannes.maszwohl@lfi-steiermark.at13


<strong>Landwirtschaft</strong> & <strong>Grundwasserschutz</strong>InhaltsangabeLandesrat Johann SeitingerDir. Ing. Walter UltesLeibnitzerfeld WasserversorgungGmbHDr. Johann FankJOANNEUM RESEARCHInst. f. WasserRessourcenManagementDr. Heinrich HolznerDI Arno Mayer<strong>Landwirtschaft</strong>skammer<strong>Steiermark</strong>Mag. Dr. Michael FerstlFachabteilung 19A -Wasserwirtschaftliche Planungund SiedlungswasserwirtschaftIng. Maria KerngastLFI <strong>Steiermark</strong>DI Johannes MasswohlLFI <strong>Steiermark</strong>Dr. Karl Mayer<strong>Landwirtschaft</strong>skammer<strong>Steiermark</strong>Ing. Stefan NeubauerLFI <strong>Steiermark</strong>VorwortDie Nitratproblematik aus der Sicht einesbetroffenen WasserversorgungsunternehmensDie Nitratproblematik im Murtal von Graz bisRadkersburg aus hydrologischer SichtGülledüngung: Wann? - Wie viel? - Wo?Überblick SchongebieteDie Bedeutung des Bodensfür die GrundwassernutzungGülle – ein Stoff der besonderen ArtAlternativen zu Mais im <strong>Grundwasserschutz</strong><strong>Grundwasserschutz</strong> durch den Anbauvon Winterbegrünungen1234678910Ing. August Strasser Förderungen von Gewässerschutzmaßnahmen<strong>Landwirtschaft</strong>skammer im Rahmen von ÖPUL 2007<strong>Steiermark</strong>11DI Albert BernsteinerLFI <strong>Steiermark</strong>Projekt „<strong>Landwirtschaft</strong>licheUmweltberatung <strong>Steiermark</strong>“12P.b.b. Verlagspostamt 8010 . Aufgabepostamt 8010 GrazDVR: 0841421 . Auflage 1.400

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