DIE ZUKUNFT VON EGGESIN: REGION, STADT, QUARTIER
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CHARRETTE <strong>EGGESIN</strong> 2002<br />
Situation und Ansätze<br />
Der in Kürze stattfindende Auszug der Armee lässt kaum Spielraum<br />
für die Suche nach neuen Nutzungsmöglichkeiten. Das Areal wird in<br />
das Eigentum des Bundesvermögensamtes übergehen und dann<br />
durch dieses veräußert werden. Damit werden für potenzielle Nutzer<br />
möglicherweise kaum überwindbare Hürden entstehen, da interessierte<br />
Vereine allein an den Bodenpreisen scheitern würden. Planungsrechtlich<br />
besteht die “Gefahr”, dass das Gelände oder Teile davon<br />
nach § 35 zum Außenbereich erklärt werden und damit erhebliche<br />
Probleme in der Nachnutzbarkeit entstehen. Beide Probleme sind<br />
nicht außergewöhnlich. Dennoch ist im Falle dieser Kaserne eine<br />
städtebauliche wie funktionelle Anbindung bzw. Integration von besonderer<br />
Bedeutung. Sie ist inzwischen von Wohnbebauung faktisch<br />
umgeben. Die Qualität und der Zustand der Bauten und Freianlagen<br />
bieten beste Voraussetzungen für eine direkte Nachnutzung – was<br />
sich innerhalb weniger Jahre nach Schließung und bei Nichtnutzung<br />
radikal ändern würde. Die Gefahr einer weiteren Brache mit verfallenen<br />
Gebäuden würde dem problematischen Image der Stadt weiter<br />
Vorschub leisten. Unmittelbar neben der Kaserne befindet sich das<br />
ehemalige Hotel “Mecklenburg” – eines der größten Häuser dieser<br />
Art in Eggesin. Ein Bauwerk (Hotel, Gaststätte, Saal) aus den 50er<br />
Jahren – heute eine Ruine und für viele Bewohner ein Synonym für<br />
den Zustand der Stadt. Die Kasernenbauten würden ein gleiches<br />
Schicksal erleiden. Die Stadt Eggesin hat deshalb dieses Areal mit<br />
zu einem Gegenstand der Charrette erhoben. Sie beabsichtigt, dieses<br />
Gelände (zusammen mit der Wohnsiedlung) als ein Sanierungsgebiet<br />
auszuweisen. Es sind verschiedene Varianten vorstellbar:<br />
Variante a) das Wohngebiet<br />
Das Gelände wird nach Abzug der Armee zu einem noch zu bestimmenden<br />
Zeitpunkt komplett beräumt und für Wohnzwecke – als “Reines”<br />
oder “Allgemeines Wohngebiet” möglich (Einfamilienhaus- bzw.<br />
Reihenhausbebauung) – neu erschlossen, sofern die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen, ein Investor für die Wohnbauten und<br />
die Finanzen für die Beräumung des Areals gegeben sind. Diese<br />
Variante wurde lediglich skizzenhaft untersucht, da es in absehbarer<br />
Zeit keinen Bedarf geben wird, dieses Gelände für Wohnzwecke zu<br />
erschließen. Es sind im Innenbereich – insbesondere auf den Standorten<br />
der Plattenbauten – mehr als ausreichend Flächen vorhanden,<br />
die erschlossen sind und leichter mobilisierbar wären. Außerdem<br />
würde die Bebauung dieses Geländes für Wohnzwecke die Randentwicklung<br />
der Stadt befördern und die Innenbereiche weiter entwerten,<br />
was der notwendigen Stärkung des Zentrums entgegenwirkt.<br />
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