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DIE ZUKUNFT VON EGGESIN: REGION, STADT, QUARTIER

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CHARRETTE <strong>EGGESIN</strong> 2002<br />

Situation und Ansätze<br />

Der in Kürze stattfindende Auszug der Armee lässt kaum Spielraum<br />

für die Suche nach neuen Nutzungsmöglichkeiten. Das Areal wird in<br />

das Eigentum des Bundesvermögensamtes übergehen und dann<br />

durch dieses veräußert werden. Damit werden für potenzielle Nutzer<br />

möglicherweise kaum überwindbare Hürden entstehen, da interessierte<br />

Vereine allein an den Bodenpreisen scheitern würden. Planungsrechtlich<br />

besteht die “Gefahr”, dass das Gelände oder Teile davon<br />

nach § 35 zum Außenbereich erklärt werden und damit erhebliche<br />

Probleme in der Nachnutzbarkeit entstehen. Beide Probleme sind<br />

nicht außergewöhnlich. Dennoch ist im Falle dieser Kaserne eine<br />

städtebauliche wie funktionelle Anbindung bzw. Integration von besonderer<br />

Bedeutung. Sie ist inzwischen von Wohnbebauung faktisch<br />

umgeben. Die Qualität und der Zustand der Bauten und Freianlagen<br />

bieten beste Voraussetzungen für eine direkte Nachnutzung – was<br />

sich innerhalb weniger Jahre nach Schließung und bei Nichtnutzung<br />

radikal ändern würde. Die Gefahr einer weiteren Brache mit verfallenen<br />

Gebäuden würde dem problematischen Image der Stadt weiter<br />

Vorschub leisten. Unmittelbar neben der Kaserne befindet sich das<br />

ehemalige Hotel “Mecklenburg” – eines der größten Häuser dieser<br />

Art in Eggesin. Ein Bauwerk (Hotel, Gaststätte, Saal) aus den 50er<br />

Jahren – heute eine Ruine und für viele Bewohner ein Synonym für<br />

den Zustand der Stadt. Die Kasernenbauten würden ein gleiches<br />

Schicksal erleiden. Die Stadt Eggesin hat deshalb dieses Areal mit<br />

zu einem Gegenstand der Charrette erhoben. Sie beabsichtigt, dieses<br />

Gelände (zusammen mit der Wohnsiedlung) als ein Sanierungsgebiet<br />

auszuweisen. Es sind verschiedene Varianten vorstellbar:<br />

Variante a) das Wohngebiet<br />

Das Gelände wird nach Abzug der Armee zu einem noch zu bestimmenden<br />

Zeitpunkt komplett beräumt und für Wohnzwecke – als “Reines”<br />

oder “Allgemeines Wohngebiet” möglich (Einfamilienhaus- bzw.<br />

Reihenhausbebauung) – neu erschlossen, sofern die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen, ein Investor für die Wohnbauten und<br />

die Finanzen für die Beräumung des Areals gegeben sind. Diese<br />

Variante wurde lediglich skizzenhaft untersucht, da es in absehbarer<br />

Zeit keinen Bedarf geben wird, dieses Gelände für Wohnzwecke zu<br />

erschließen. Es sind im Innenbereich – insbesondere auf den Standorten<br />

der Plattenbauten – mehr als ausreichend Flächen vorhanden,<br />

die erschlossen sind und leichter mobilisierbar wären. Außerdem<br />

würde die Bebauung dieses Geländes für Wohnzwecke die Randentwicklung<br />

der Stadt befördern und die Innenbereiche weiter entwerten,<br />

was der notwendigen Stärkung des Zentrums entgegenwirkt.<br />

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