Symposium „Environmental Mediation in Europe“ - ÖGUT
Symposium „Environmental Mediation in Europe“ - ÖGUT
Symposium „Environmental Mediation in Europe“ - ÖGUT
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Symposium</strong> <strong>„Environmental</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>Europe“</strong>, 22/23.11.2001, Vienna<br />
Im <strong>Mediation</strong>sverfahren gibt es niemand, der die Interessen der Umwelt und die zukünftiger<br />
Generationen zu verteidigen hat. Der Mediator ist nicht der Umwelt, sondern der Konfliktlösung<br />
verpflichtet. Er ist normalerweise nicht Beamter und daher nicht dem Geme<strong>in</strong>wohl verpflichtet.<br />
Er erhält se<strong>in</strong>e Bezahlung, wie ausgeführt, unmittelbar oder mittelbar von den <strong>in</strong>teressierten<br />
Parteien - was so gut wie stets bedeutet: von den wirtschaftlich Interessierten. Er<br />
muss, je mehr er auf Umweltmediation spezialisiert ist und se<strong>in</strong>en Lebensunterhalt aus dieser<br />
Tätigkeit erzielt, darauf achten, auch Folgeaufträge zu erhalten. Schon diese Umstände<br />
werden es normalerweise schwer machen, dass er gegen die Interessen der verschiedenen<br />
Gruppen den Schutz der Umwelt verteidigt und gegebenenfalls obsiegen lässt.<br />
Dieses Phänomen ist aus dem Bereich etwa der Pharma-Forschung oder der Forschung<br />
über Gentechnologie gut bekannt. Selbstverständlich s<strong>in</strong>d die universitären Forschungsstellen<br />
und Institute wissenschaftlich unabhängig und "neutral", d.h. nicht den Interessen ihrer<br />
Geldgeber verbunden. Nur: sofern e<strong>in</strong> Forscher zu Ergebnissen kommt, dass die<br />
Gentechnologie oder e<strong>in</strong> bestimmtes Verfahren zu viele Risiken birgt, dass dieser oder jene<br />
Wirkstoff, dieses oder jenes Arzneimittel zu gefährlich sei, ist die Zahl der folgenden<br />
Forschungsaufträge typischerweise ger<strong>in</strong>ger als bei e<strong>in</strong>em anderen Forscher, der zu<br />
Ergebnissen gelangt, die für wirtschaftliche Anbieter vorteilhafter s<strong>in</strong>d.<br />
Die Umweltmediation wird auch nicht dadurch ausgewogener, dass die öffentliche Verwaltung,<br />
also die Stelle, die letztlich die jeweilige Verwaltungsentscheidung zu treffen hat, an<br />
dem <strong>Mediation</strong>sverfahren beteiligt wird. Denn die Verwaltung hat <strong>in</strong> dem <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />
nur e<strong>in</strong>e unter vielen Stimmen. Im Gegenteil, der Druck auf die Verwaltung, das Ergebnis<br />
des <strong>Mediation</strong>sverfahrens zu billigen und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Verwaltungsentscheidung<br />
umzuformen, wird <strong>in</strong> diesen Fällen zunehmen, weil der Verwaltung vorgeworfen werden<br />
kann, das Ergebnis der Umweltmediation sei ja mit ihrer Mitwirkung zustandegekommen.<br />
Das von britischer Seite geäusserte Bedenken 31 , die Umweltmediation führe dazu, dass die<br />
Verwaltung die Kontrolle über die Entscheidungsverfahren zu verlieren drohe, ersche<strong>in</strong>t also<br />
<strong>in</strong>sgesamt berechtigt.<br />
Man mag e<strong>in</strong>wenden, dass das Bild der Verwaltung als Vertreter<strong>in</strong> des Gesamt<strong>in</strong>teresses,<br />
die Entscheidungen zum allgeme<strong>in</strong>en Wohl und nicht zugunsten e<strong>in</strong>zelner Interessengruppen<br />
treffe, sei e<strong>in</strong> Idealbild, das der Wirklichkeit der Verwaltung <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten zu<br />
Beg<strong>in</strong>n des 21. Jahrhunderts nicht entspreche. Dieser E<strong>in</strong>wand ist sicher teilweise berechtigt,<br />
doch führt dies nicht zu anderen Schlussfolgerungen.<br />
Denn zum e<strong>in</strong>en ist e<strong>in</strong>e demokratisch e<strong>in</strong>gesetzte, durch die gewählten Vertreter auf örtlicher,<br />
regionaler und nationaler Ebene kontrollierte Verwaltung, eher dem Geme<strong>in</strong>wohl verpflichtet<br />
als e<strong>in</strong> Mediator, der e<strong>in</strong>e Privatperson ist und normalerweise selbst wirtschaftliche<br />
Interessen am Ausgang des Verfahrens hat. Zum anderen wird die Verwaltung <strong>in</strong> ihren Verhaltensformen<br />
durch Presse, Funk und Fernsehen ständig stärker kontrolliert, so dass sachfremde<br />
Entscheidungen sicher nicht leichter werden. Bedenkt man, dass die Öffentlichkeit<br />
e<strong>in</strong>er der besten Verbündeten der Umwelt ist, dann kann aus Gründen des Umweltschutzes<br />
für jedwede Verwaltungsentscheidung, die die Umwelt berührt, nicht genug Transparenz und<br />
Öffentlichkeit geschaffen werden. Demgegenüber versteht sich das <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />
weitgehend als e<strong>in</strong> Verfahren, das gerade nicht alle Beteiligten oder Betroffenen e<strong>in</strong>bezieht,<br />
sondern nur diejenigen Personen oder Gruppen, die auch zu e<strong>in</strong>er Lösung des Konflikts beitragen<br />
können; ferner als e<strong>in</strong> Verfahren, das gerade nicht <strong>in</strong> allen Verfahrensstufen im Licht<br />
der Öffentlichkeit abläuft. Vielmehr soll das F<strong>in</strong>den von Lösungen <strong>in</strong> der camera caritatis,<br />
fernab der Öffentlichkeit, und unter Beteiligung nur e<strong>in</strong>iger Ausgewählter - als ob diese über<br />
den Schutz der Umwelt verfügen könnten! - erleichtert werden.<br />
Zum dritten geht das ganze Bemühen im Umweltschutz <strong>in</strong> den letzten zwanzig Jahren <strong>in</strong><br />
Westeuropa dah<strong>in</strong>, die umweltrelevanten Entscheidungen der Verwaltung durch vermehrte<br />
gesetzliche Regeln zum Schutz der Umwelt, durch grössere Transparenz des Verfahrens -<br />
Informationspflichten, zw<strong>in</strong>gende Beteiligung der Umweltbehörden, Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
und der Umweltorganisationen - und durch Formalisieren der Entscheidung - Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />
schriftliche Entscheidung, Begründung der Entscheidung, Über-<br />
31 Vgl. Mediator-Studie (Fn 17), S.68.<br />
56