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Übertritt an die Realschule nach Beendigung der 4.Klasse ...

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Übertritt <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>nach</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>der</strong> <strong>4.Klasse</strong> Grundschule(Informationsst<strong>an</strong>d Oktober 2004/vergleiche Dr. Helga Ulbricht,SB-München)1. Kurzinformation im ÜberblickIn Bayern endet <strong>die</strong> Grundschule mit <strong>der</strong> 4. Jahrg<strong>an</strong>gsstufe. D<strong>an</strong>ach wechseln <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong> <strong>an</strong>eine weiterführende Schule; das können <strong>die</strong> Hauptschule, <strong>die</strong> <strong>Realschule</strong> o<strong>der</strong> das Gymnasiumsein. Zusätzlich werden als beson<strong>der</strong>e Einrichtungen <strong>an</strong> wenigen Orten <strong>die</strong> Orientierungsstufe(5. und 6. Klasse) und <strong>die</strong> Gesamtschule <strong>an</strong>geboten (Schulen beson<strong>der</strong>er Art).Auch in höheren Klassen sind verschiedene Schulwechsel und Übergänge möglich (sieheInformationsbroschüre des Kultusministeriums, <strong>die</strong> <strong>an</strong> allen Schulen erhältlich ist). Hier solljedoch nur auf <strong>die</strong> Übertrittsmöglichkeiten <strong>nach</strong> <strong>der</strong> 4. Klasse Grundschule eingeg<strong>an</strong>genwerden.2. Schulrechtliche SituationÜbertritt <strong>an</strong> ein Gymnasium o<strong>der</strong> <strong>die</strong> sechsstufige <strong>Realschule</strong>(1) Zu Beginn <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufen 4 und 6 führt <strong>die</strong> Volksschule Informationsver<strong>an</strong>staltungenzur Wahl des schulischen Bildungswegs und zum Übertrittsverfahren durch. Den Erziehungsberechtigtenwird außerdem eine eingehende Beratung <strong>an</strong>geboten.(2) Schüler öffentlicher o<strong>der</strong> staatlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nter Volksschulen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong> unterste Jahrg<strong>an</strong>gsstufedes Gymnasiums o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sechsstufigen <strong>Realschule</strong> übertreten wollen, erhaltenauf Antrag <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten <strong>an</strong> den ersten drei Unterrichtstagen des Monats Maiein Übertrittszeugnis. ... Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart <strong>die</strong> Schülergeeignet sind." (VSO § 5)Kommentar: Für <strong>die</strong> Antragstellung ist kein Zeitpunkt festgelegt. Der Antrag selbst k<strong>an</strong>nmündlich o<strong>der</strong> schriftlich gestellt werden. ... Ein Übertrittszeugnis k<strong>an</strong>n bei Vorlage beson<strong>der</strong>erUmstände zwar auch noch später be<strong>an</strong>tragt werden, doch sind seiner Ausfertigung jeweils<strong>die</strong> Leistungen zugrunde zu legen, wie sie beim allgemeinen Termin zu verzeichnenwaren.(3) Das Übertrittszeugnis enthält 1. <strong>die</strong> Jahresfortg<strong>an</strong>gsnoten (St<strong>an</strong>d: Zeitpunkt des Antrages);2. <strong>die</strong> Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- undSachunterricht in <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 4.3. das pädagogische Wortgutachten, das Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten des Schülersbeschreibt, 4. eine zusammenfassende Beurteilung." (VSO § 5).Die Eignung für den Bildungsweg <strong>der</strong> sechsstufigen <strong>Realschule</strong> wird in einer zusammenfassendenBeurteilungfestgestellt:1. Wenn in <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 4 <strong>der</strong> Durchschnitt aus den Jahresfortg<strong>an</strong>gsnoten in denFächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,33 (Gesamtdurchschnittsnote)beträgt; auch hier bleibt das pädagogische Wortgutachten Best<strong>an</strong>dteildes Zeugnisses, hat aber keine Bedeutung für <strong>die</strong> zusammenfassende Beurteilung.2. Beträgt in <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 4 <strong>der</strong> Durchschnitt aus den Jahresfortg<strong>an</strong>gsnoten in denFächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,66 (Gesamtdurchschnittsnote),wird eine bedingte Eignung festgestellt. Dabei muss unterschiedenwerden zwischen:a) Notendurchschnitt 2,66 und gleichzeitig in den Fächern Deutsch und Mathematik <strong>die</strong>Noten 2/3 o<strong>der</strong> 3/2. Hier findet ein Beratungsgespräch im Rahmen einer Informations-Ver<strong>an</strong>staltung <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> statt. Die Eltern entscheiden.b) Notendurchschnitt 2,66 und gleichzeitig in den Fächern Deutsch und Mathematik <strong>die</strong>Noten 3/3 o<strong>der</strong> schlechter. Die Schüler nehmen am Probeunterricht (Deutsch und


Mathematik) teil. Diesen haben sie mit den Noten 3 und 4 best<strong>an</strong>den. Die Notenkonstellation4/4 im Probeunterricht erfor<strong>der</strong>t ein weiteres Elterngespräch, <strong>die</strong> Eltern können aberentscheiden. Wird im Probeunterricht in einem Fach <strong>die</strong> Note 5 o<strong>der</strong> schlechter erzielt, gilt <strong>der</strong>Probeunterricht als nicht best<strong>an</strong>den.3. Wenn in <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 4 <strong>der</strong> Durchschnitt aus den Jahresfortg<strong>an</strong>gsnoten in denFächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht schlechter als 2,66(Gesamtdurchschnittsnote) ist, muss <strong>der</strong> Schüler den Probeunterricht <strong>an</strong> einer <strong>Realschule</strong>bestehen.4. Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis, <strong>die</strong> sich ohne Erfolgdem Probeunterricht am Gymnasium unterzogen haben und auch nicht <strong>die</strong> Bedingungenunter 2. erfüllen, können erneut den Probeunterricht <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> absolvieren.Der Nachtermin findet in <strong>der</strong> Regel Ende <strong>der</strong> Sommerferien statt. Dies gilt auch fürSchüler mit einem Notendurchschnitt schlechter als 2,66.Wichtiger Hinweis: Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis, <strong>die</strong>sich wegen <strong>der</strong> Prüfungsnoten 4/4 ohne Erfolg dem Probeunterricht am Gymnasiumunterzogen haben, können <strong>nach</strong> einem individuellen Beratungsgespräch <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong>je <strong>nach</strong> Elternwillen direkt <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Realschule</strong> übertreten.(5) „Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler, <strong>die</strong> nicht bereits ab<strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, k<strong>an</strong>n auch bis zu einerGesamtdurchschnittsnote von 3,33 <strong>die</strong> Eignung festgestellt werden, wenn <strong>die</strong>s auf Schwächenin <strong>der</strong> deutschen Sprache zurückzuführen ist, <strong>die</strong> noch behebbar erscheinen.“ (§ 5 Abs.5 S.1)Für Schüler, <strong>die</strong> zweisprachige Klassen besuchen, tritt <strong>an</strong> <strong>die</strong> Stelle des Faches Deutsch dasFach Deutsch als Zweitsprache und ab <strong>der</strong> Jahrg<strong>an</strong>gsstufe 5 <strong>an</strong> <strong>die</strong> Stelle des Faches Englischdas Fach Muttersprache. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums, <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong>... setzt für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für Aussiedlerschülergrundsätzlich <strong>die</strong> Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass <strong>der</strong> Schüler demdeutschsprachigen Unterricht folgen k<strong>an</strong>n.(6) Das Übertrittszeugnis gilt nur für den Übertritt <strong>an</strong> das Gymnasium, <strong>die</strong> <strong>Realschule</strong> ... imfolgenden Schuljahr. (VSO § 5)Kommentar: Ab dem Schuljahr 1997/98 gilt eine festgestellte Eignung für den Übertritt nur imfolgenden Schuljahr. Erfolgt kein Übertritt (hier von <strong>der</strong> 4. Klasse Grundschule), muss <strong>die</strong>Eignung für einen späteren Übertritt (z.B. <strong>nach</strong> <strong>der</strong> 5. Klasse Hauptschule) neu erworbenwerden.Hinweise für Legastheniker und lese-rechtschreibschwache Kin<strong>der</strong>Seit dem 16. November 1999 sind neue Richtlinien für Legastheniker in Kraft getreten. Dieausführlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> amtlichen Veröffentlichung, <strong>die</strong> <strong>an</strong>allen Schulen aufliegt (Bek<strong>an</strong>ntmachungen <strong>der</strong> Bayerischen Staatsministerien für Unterrichtund Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst; KWMBI 1 Nr. 23/1999).Für den Übertritt <strong>an</strong> eine weiterführende Schule <strong>nach</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>der</strong> 4. Jahrg<strong>an</strong>gsstufe istFolgendes zu beachten:Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem Störungsbild <strong>der</strong> Legasthenie und dem<strong>der</strong> Lese-Rechtschreibschwäche.Für Kin<strong>der</strong> mit einer amtlich bestätigten Legasthenie gilt:(Auszug aus <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom16. November 1999 Nr. IV/1a-S7306/4-4/127883):• „Grundsätzlich sollten Schüler mit Legasthenie ... nur d<strong>an</strong>n übertreten, wenn Aussichtenbestehen, dass sie <strong>an</strong> <strong>der</strong> gewählten Schulart mit Erfolg am Unterricht teilnehmenkönnen.


• Legasthenie ... (darf) bei sonst <strong>an</strong>gemessener Gesamtleistung kein Grund sein, einenSchüler vom Übertritt ... auszuschließen.• ... Als ausreichende Bestätigung für das Vorliegen einer Legasthenie gelten nurGutachten,<strong>die</strong> durch einen Facharzt für Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie in Zusammenwirkenmit einem im Schul<strong>die</strong>nst tätigen Schulpsychologen <strong>der</strong> jeweiligenSchulart erstellt sind.• Das Gutachten über das Vorliegen einer Legasthenie ist beim Übertritt von <strong>der</strong>Grundschule in eine weiterführende Schule (Hauptschule, <strong>Realschule</strong>, Gymnasium)• neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt für Kin<strong>der</strong>- undJugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigenSchulpsychologen zu bestätigen.• Bei Schülern mit Legasthenie müssen ... <strong>die</strong> Leistungen im Lesen und Rechtschreibenzurückhaltend gewichtet werden. Die mündlichen Leistungen sollen im Vor<strong>der</strong>grundstehen.“Da das Übertrittszeugnis <strong>die</strong> Leistungen <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler ab Schuljahresbeginnberücksichtigt, muss auch <strong>die</strong> Bestätigung einer Legasthenie spätestens zu Beginn des 4.Schuljahres <strong>der</strong> Schule vorliegen, um den Nachteilsausgleich gewähren zu können. Eine<strong>nach</strong>trägliche Berücksichtigung ist in <strong>der</strong> Regel nicht möglich.Als Einzelmaßnahmen müssen während des Schuljahres <strong>an</strong>geboten werden:Nachteilsausgleich:- Zeitzuschlag bis zu 50% bei schriftlichen Arbeiten, er wird auf Empfehlung <strong>der</strong> fachlichzuständigen Lehrkräfte vom Schulleiter festgelegt.- ersatzweise mündliche Leistungsfeststellung,- Vorlesen gestellter Aufgaben bei Übungen und Leistungserhebungen,- so weit mögliche mediale Hilfen, z.B. Computer.Leistungsbewertung:-Befreiung von schriftlichen Leistungserhebungen zu Rechtschreibkenntnissen; bei freiwilligerTeilnahmen nur verbale Beurteilung,- keine Benotung <strong>der</strong> Rechtschrift bei schriftlichen Arbeiten (z.B. Aufsatz, HSK),- keine Benotung <strong>der</strong> Rechtschrift in <strong>an</strong><strong>der</strong>en Fächern,- keine Benotung <strong>der</strong> Leseleistungen,-Verbindliche Zeugnisbemerkung:„Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreib- (und Lese)-leistungen nicht bewertet.“ProbeunterrichtSchüler, <strong>die</strong> den vorgesehenen Notendurchschnitt – auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Legasthenie– nicht erreicht haben, können am Probeunterricht teilnehmen. Auch im Probeunterrichtfindet <strong>die</strong> bereits im Übertrittszeugnis bestätigte Legasthenie Berücksichtigung:• Im Aufsatz und in <strong>der</strong> Sprachlehre wird <strong>die</strong> fehlerhafte Rechtschreibung nicht bewertet.• Für Schüler mit <strong>nach</strong>gewiesener Legasthenie entfällt das Diktat.• Im mündlichen Probeunterricht werden <strong>die</strong> Leistungen im Lesen nicht bewertet.• Eine mo<strong>der</strong>ate Arbeitszeitverlängerung ist möglich.• Die Aufgaben in Mathematik können gegebenenfalls auch vorgelesen werden.


Für Kin<strong>der</strong> mit einer vom Schulpsychologen bestätigten Lese-Rechtschreibschwächegilt:(Auszug aus <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht undKultus vom 16. November 1999 Nr. IV/1a-S7306/4-4/127883):• Die Lese-Rechtschreibschwäche muss von einem Schulpsychologen <strong>der</strong> Volksschulebestätigt werden. Auch hier gilt <strong>an</strong>alog zu den o.g. Bestimmungen, dass <strong>die</strong>Bestätigung bereits zu Beginn des 4. Schuljahres <strong>der</strong> Schule vorliegen muss.• „Bei Schülern mit einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche sind <strong>die</strong>durch <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung erreichten Verbesserungen im Abst<strong>an</strong>d von höchstens 2Schuljahren durch den Schulpsychologen zu überprüfen. Die weitere Gewährungvon För<strong>der</strong>ung und Hilfsmaßnahmen sowie <strong>die</strong> Berücksichtung bei <strong>der</strong> Leistungsbewertungsind dem Entwicklungsst<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zupassen.• Bei Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche liegt es im pädagogischenErmessen <strong>der</strong> Lehrkraft, <strong>die</strong> Leistungserhebung dem aktuellen Leistungsst<strong>an</strong>d deseinzelnen Schülers <strong>an</strong>zupassen, z.B. durch Verkürzung des Inhalts o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong>Möglichkeit eines Lückendiktats. Schriftliche Probearbeiten im Rechtschreiben könnenohne ziffernmäßige Benotung verbal beurteilt werden.• Bei Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche können <strong>die</strong> Leistungen imLesen und Rechtschreiben zurückhaltend gewichtet werden.• Grundsätzlich darf bei <strong>die</strong>sen Schülern <strong>die</strong> Rechtschreibleistung nur bei Leistungserhebungen,<strong>die</strong> <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Rechtschreibkenntnisse <strong>die</strong>nen (z.B. Diktate),notenmäßig bewertet werden. Bei allen <strong>an</strong><strong>der</strong>en Arbeiten, z.B. bei Aufsätzen,Nie<strong>der</strong>schriften, Protokollen, u.a. ist eine fehlerhafte Rechtschreibung zwar zukennzeichnen, darf aber nicht in <strong>die</strong> Bewertung einfließen.• Grundsätzlich sollten Schüler mit ... einer Lese- und Rechtschreibschwäche jedochnur d<strong>an</strong>n übertreten, wenn Aussichten bestehen, dass sie <strong>an</strong> <strong>der</strong> gewählten Schulartmit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.Verbindliche Zeugnisbemerkung"Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche wurden <strong>die</strong> Leistungenim Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet".ProbeunterrichtSchüler, <strong>die</strong> den vorgesehenen Notendurchschnitt – auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Lese-Rechtschreibschwäche – nicht erreicht haben, können am Probeunterricht teilnehmen. Auchim Probeunterricht findet <strong>die</strong> bereits im Übertrittszeugnis bestätigte Lese-RechtschreibschwächeBerücksichtigung:• Im Aufsatz und in <strong>der</strong> Sprachlehre wird <strong>die</strong> fehlerhafte Rechtschreibung nichtbewertet.• Die Rechtschreibleistung im Diktat wird notenmäßig bewertet.• Im mündlichen Probeunterricht fließen <strong>die</strong> Leistungen im Lesen zurückhaltend in <strong>die</strong>Bewertung mit ein.Hinweis:Der Nachteilsausgleich verschafft den betroffenen Kin<strong>der</strong>n sicherlich in vielerlei HinsichtErleichterung und steigert <strong>die</strong> Motivation. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sowohl dasGymnasium als auch <strong>die</strong> <strong>Realschule</strong> als weiterführende Schulen erhöhte Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> deneigenständigen Wissenserwerb <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> (häufig durch Lesen) und <strong>die</strong> schriftlichenDarstellungsformen (viele Hefteinträge) stellen. Dies k<strong>an</strong>n zu einer enormen Belastung führenund bereits erzielte, therapeutische Fortschritte wie<strong>der</strong> zunichte machen. Es ist daherempfehlenswert, jeden Einzelfall zu überdenken und in Absprache mit dem beh<strong>an</strong>delnden


Therapeuten und <strong>der</strong> Beratungsfachkraft (SchulpsychologIn, BeratungslehrerIn) <strong>der</strong> Schule<strong>nach</strong> einer individuellen Lösung zu suchen.3. VerlaufserfahrungenDie Entscheidung, welche weiterführende Schule ein Kind besuchen soll und k<strong>an</strong>n, gehörtmit zu den schwierigsten Fragen innerhalb unseres Schulsystems. Nur wenige Kin<strong>der</strong> habenbereits eine Vorstellung vom Anfor<strong>der</strong>ungsprofil <strong>der</strong> jeweiligen Schularten, so dass aus <strong>der</strong>Sicht des Kindes <strong>die</strong> Entscheidung sich meistens <strong>an</strong> den Plänen des Freundes o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Freundin orientiert. Die Eltern wie<strong>der</strong>um haben konkrete Bildungs- und Berufsziele für ihreKin<strong>der</strong> vor Augen. Beide Motive – <strong>die</strong> Aufrechterhaltung von Freundschaftsbeziehungen beiKin<strong>der</strong>n und <strong>die</strong> elterliche Lebenspl<strong>an</strong>ung – sind verständlich, führen aber m<strong>an</strong>chmal zuFehlentscheidungen. Die Statistiken zeigen eine hohe Zahl von Wie<strong>der</strong>holern undMehrfachwie<strong>der</strong>holern <strong>an</strong> Gymnasien und <strong>Realschule</strong>n, Schulabbruch o<strong>der</strong> Wechsel <strong>an</strong> <strong>die</strong>„nächstniedrigere“ Schulart und ungezählte Ausgabenmillionen für Nachhilfe.Kin<strong>der</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Grundschule mit geringem Aufw<strong>an</strong>d schaffen und zudemüber gute o<strong>der</strong> sehr gute Kenntnisse in Mathematik und Deutsch verfügen, haben <strong>die</strong> bestenCh<strong>an</strong>cen für eine erfolgreiche Schullaufbahn am Gymnasium. Ist bereits in <strong>der</strong> Grundschule<strong>der</strong> Notenschnitt für das Übertrittszeugnis nur mit großem Aufw<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> mit l<strong>an</strong>gfristigerNachhilfe zu erreichen, so führen <strong>die</strong> erhöhten Anfor<strong>der</strong>ungen am Gymnasium schnell zueiner Überfor<strong>der</strong>ungssituation und allgemeinem Leistungseinbruch. Gezielte, individuelleBeratung über das Anspruchsniveau <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> bzw. <strong>der</strong> M-Klassen <strong>an</strong> den Hauptschulensollten unbedingt eingeholt werden. Diese Schularten können in <strong>die</strong>sem Fall eine sehr gute un<strong>der</strong>folgreiche Alternative für das betreffende Kind sein.4. Pädagogisch-psychologische HinweiseJede Schule bietet mit <strong>der</strong> Klassenleitung, <strong>der</strong> Beratungslehrkraft und <strong>der</strong> Schulpsychologinein umf<strong>an</strong>greiches Beratungs<strong>an</strong>gebot, das Eltern und Schüler nutzen sollten. Auf <strong>der</strong> Grundlageeiner ausführlichen Beratung steigt <strong>die</strong> Ch<strong>an</strong>ce, <strong>die</strong> passende Schulart zu finden.Es gibt kein Patentrezept, das allen Kin<strong>der</strong>n gerecht werden könnte. In <strong>der</strong> Regel ist <strong>die</strong>Beurteilung durch <strong>die</strong> Klassenleitung <strong>der</strong> Grundschule auf <strong>der</strong> Basis einer längerenBeobachtung (3. Und 4. Jahrg<strong>an</strong>gsstufe) ein verlässlicher Indikator. Es gibt aber auchimmer wie<strong>der</strong> Ausnahmen, z.B. sog. „Spätentwickler“ o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, <strong>die</strong> aufgrund beson<strong>der</strong>erSituationen und kritischer Lebensereignisse in <strong>der</strong> fraglichen Zeit nicht leistungsstark genugsind. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Kind noch mehr Zeit benötigt, z.B. erst<strong>nach</strong> <strong>der</strong> 5. Jahrg<strong>an</strong>gsstufe übertritt, ob es kurzfristige Stützmaßnahmen braucht (Nachhilfe)o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Schullaufbahn insgesamt einen <strong>an</strong><strong>der</strong>en Verlauf nehmen sollte. Auch <strong>die</strong> Hauptschulebietet zahlreiche Möglichkeiten für eine l<strong>an</strong>gfristig erfolgreiche Schullaufbahn und differenzierteSchulabschlüsse (siehe hierzu auch <strong>die</strong> Übersicht auf <strong>der</strong> homepage <strong>der</strong> schulberatung.bayern.de).Datei: Übertritt-Text-04-0501/05 May

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