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Mietspiegel 2006

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<strong>Mietspiegel</strong> <strong>2006</strong>für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Hamm


Erstellt von derGeschäftsstelle des Gutachterausschusses fürGrundstückswerte in der Stadt HammGustav-Heinemann-Str. 10, 59065 HammTelefon: (02381) 174202; Fax: 172961Mitgewirkt haben:Stadt Hamm, Vermessungs- und KatasteramtGustav-Heinemann-Str. 10, 59065 HammTelefon: (02381) 174202; Fax: 172961ImpressumStadt Hamm, WohnungsförderungsamtGustav-Heinemann-Str. 10, 59065 HammTelefon: (02381) 178000; Fax: 172929Haus + Grund Hamm e.V.Südring Center, Eingang Am Stadtbad, 59065 HammTelefon: (02381) 20090; Fax: 436100Mieter-Verein Hamm und Umgebung e.V.Chattanoogaplatz 2 - 4, 59065 HammTelefon: (02381) 20056; Fax: 20058Haus-, Wohnungs- und GrundeigentümerBezirksverband e.V., Ostring 23, 59423 UnnaTelefon: (02303) 239911Haus u. Grund Hamm-Heessen e.V.Kegenhoffweg 3, 59073 HammTelefon: (02381) 81 517; Fax: 3730609Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbHWidumstr. 33, 59065 HammTelefon: (02381) 9338-0; Fax: 9338-357Internet:http://www.hamm.de (siehe: Bürgerservice)


1. AllgemeinesAllgemeinesAuf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt der vorliegendequalifizierte <strong>Mietspiegel</strong> im Sinne des § 558 d BGB eine Übersichtüber die ortsüblichen, angemessenen, nicht preisgebundenen Vergleichsmietenim Stadtgebiet Hamm für Wohnungen vergleichbarerLage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit dar.Ein qualifizierter <strong>Mietspiegel</strong> kann nach 2 Jahren entsprechend § 558 dBGB ohne Auswertung einer neuen Stichprobe erstellt werden, wenndie Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexesfür die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschlandzugrunde gelegt wird.Alle am <strong>Mietspiegel</strong> Beteiligten haben über die Entwicklung des Preisindexesberaten und beschlossen, die Daten des <strong>Mietspiegel</strong>s 2004unverändert fortzuschreiben.Der <strong>Mietspiegel</strong> bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, im Rahmeneines Mieterhöhungsverlangens die ortsübliche Vergleichsmiete nach§ 558 ff BGB in eigener Verantwortung zu ermitteln.Bei Neuvermietungen, die grundsätzlich frei vereinbart werden können,steht der <strong>Mietspiegel</strong> als angemessene Orientierungshilfe zur Verfügung.Die nachfolgenden Tabellen-Werte sind Netto-Kaltmieten für frei vermietbaren,nicht preisgebundenen und nicht möblierten Wohnraum. Sieenthalten nicht die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung(BetrkV) sowie Kosten der Schönheitsreparaturen und sonstigeNebenleistungen.Die Spannbreiten der erfassten Mieten sind auf objektiv nicht messbareQualitätsunterschiede zurückzuführen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeitenwird empfohlen, den Mittelwert der jeweiligen Spanne alsBasismiete für die im folgenden beschriebenen Zu- und Abschläge anzusetzen.Bei Abweichungen in Bezug auf Lage, Art und Wohnungsgröße sowieAusstattungs- und Modernisierungsaufwand können die Tabellenwertedurch entsprechende Zu- und Abschläge über- oder unterschritten werden.


2. M i e t w e r t - T a b e l l e (Stand: 1. 1. <strong>2006</strong>)(in Euro/m² Wohnfläche)Wohnungen mit Standardausstattung der entsprechenden Baualtersklasse,Wohnungsgröße größer 60 m² - 90m²Baualtersklasse und Mit WC, Mit WC, Mit WC,Wohnlage ohne Bad und mit Bad oder mit Bad undohne Heizung mit Heizung mit HeizungA B C1. ...bis 19481.1 einfache 2,25 - 2,75 2,80 - 3,30 3,80 - 4,501.2 mittlere 2,35 - 2,85 2,95 - 3,45 3,95 - 4,651.3 gute 3,10 - 3,60 4,30 - 5,00<strong>Mietspiegel</strong>2. von 1948 bis 19602.1 einfache 2,40 - 2,90 3,15 - 3,65 3,95 - 4,652.2 mittlere 2,55 - 3,05 3,30 - 3,80 4,15 - 4,852.3 gute 3,50 - 4,00 4,50 - 5,203. von 1961 bis 19703.1 einfache 3,55 - 4,05 4,25 - 4,953.2 mittlere 3,75 - 4,25 4,45 - 5,153.3 gute 3,95 - 4,45 4,85 - 5,554. von 1971 bis 19804.1 einfache 4,50 - 5,204.2 mittlere 4,70 - 5,404.3 gute 5,10 - 5,805. von 1981 bis 19905.1 einfache 4,80 - 5,505.2 mittlere 5,00 - 5,705.3 gute 5,45 - 6,156. ab 19916.1 einfache 5,10 - 5,806.2 mittlere 5,35 - 6,056.3 gute 5,80 - 6,50


3. Zu- und Abschläge für unterschiedliche Ausstattungs-, Qualitäts- undModernisierungsstandards und WohnungsgrößenFassadeohne Wärmedämmung,ohne Putz, einfacher, glatterPutzohne Wärmedämmung,Kratzputzfassade, SichtoderKlinkermauerwerkMit Wärmedämmung, z.B.Wärmedämmputz,vorgehängte Fassade,Stuckornamentfassadevor 1961 0% 1% 5%nach 1961 -1% 0% 4%nach 1981 -5% -4% 0%TreppenhausLinoleum-, PVC-Böden,Ölsockel, einfacher Putz,Holztreppe in einfacherAusführungteilweise Plattierung, hochwertige BodenbelägeStrukturputz, Massivtreppe in und Treppengeländer sowienormaler Ausführung mit Wohnungseingangstüren,Kunststeinbelagaufwendige Haustür,Gegensprechanlagevor 1961 0% 2% 4%nach 1961 -2% 0% 2%Fenster Einfachverglasung Einfachverglasung Isolierverglasungvor 1981 0% 0% 4%nach 1981 -4% -4% 0%HeizungsanlageHeizung nicht in allenWohnräumenGasetagenheizung,Zentralheizung, Fernwärme,ElektrospeicherheizungNiedertemperaturkesselvor 1961 0% 0% 6%nach 1961 -4% 0% 4%nach 1991 -6% -2% 0%Elektroanlage Deckenlampenanschlüsse,Schalter und Steckdosen ingeringer AnzahlDeckenlampenanschlüsse,Schalter und Steckdosen inausreichender Anzahlanspruchsvolle Installationund Ausführung, neueStromverteilungvor 1961 0% 2% 4%nach 1961 -2% 0% 2%SanitärinstallationinBad/WCBadewanne oder Dusche,Waschbecken, WC, insges.schlichte AusführungBadewanne oder Dusche,WC, Waschbecken, insges.StandardausführungBadewanne und Dusche,Hänge-WC, Mischarmatu-ren,hochwertige Ausführung bzw.Kompletterneuerung nichtälter als 15 Jahrevor 1961 0% 3% 6%nach 1961 -3% 0% 3%Wandfliesen Bad: keine oder geringfügige Bad: umlaufendeBad, Gäste-WC und Küchein Bad undKücheVerfliesung Küche: ohneVerfliesungVerfliesung, Küche:Fliesenspiegelmit großzügiger und neuwertigerWandplattierungbzw. Kompletterneuerungnicht älter als 15 Jahrevor 1961 0% 2% 4%einfache, gestricheneHolztürenfurnierte Holztürenhochwertige oder neueNaturholztüren, hochwertigeBeschlägevor 1961 0% 2% 4%nach 1961 -2% 0% 2%Balkon/ohne Balkon mit Balkon mit Loggia/DachterasseLoggia-2 0% 2%6%2%Zusätzliches Gäste-WCalleinige Gartennutzungnicht abgeschlossenen WohnungEinfamilienhausnach 1961 -2% 0% 2%Fußbodenbelägeohne Beläge, Holzdielen überwiegend Linoleum oderPVC, Teppichboden,überwiegend Fliesen, Parkett,hochwertiger TeppichbodenLaminatvor 1961 0% 1% 2%nach 1961 -1% 0% 1%WohnungsinnentürenWohnungsgröße-10%20%bis 40 m² mind. 20 %größer 40 m² 15%größer 50 m² 7%größer 60 m² 0%größer 90 m² -2%größer 100 m² -5%größer 120 m² mind. -10 %Summe der Zu- und Abschläge in % des AusgangswertesProzentzahlenfür diebewerteteWohnung


4. BaualtersklassenSonstige EinflüsseDie Tabellenwerte gelten für Wohnungen mit einer Standardausstattungder entsprechenden Baualtersklasse. Das Herstellungsjahrstellt dabei nur einen allgemeinen Anhalt für die Einordnungin die entsprechende Baualtersklasse dar. Insbesonderesind die Übergangsbereiche zwischen den einzelnen Baujahrseinstufungenals fließend anzusehen.Wird der Standard einer neueren Baualtersklasse erreicht, dannbegrenzt die Mietangabe für die neuere Baualtersklasse die Summeder Zuschläge zur vorhandenen Baualtersklasse.AltersklassenumstufungWenn eine Wohnung in einem voll modernisierten Gebäude liegtund neuzeitlichen Wohnansprüchen gerecht wird, dann ist sie derBaualtersgruppe zuzurechnen, in der die Modernisierungsmaßnahmeabgeschlossen worden ist.Notwendige Bau-Instandhaltungsmaßnahmen (erforderliche Reparaturen)allein und Modernisierungen, die durch den Mieterdurchgeführt worden sind, bleiben bei der Mietwertermittlung unberücksichtigt.


5. BaumängelBaumängel, die die Nutzung der Wohnung bzw. des Hauses betreffenund durch Reparaturen behebbar sind, bleiben bei derMietwertermittlung grundsätzlich unberücksichtigt. Sie können vomMieter gesondert außerhalb des Mieterhöhungsbegehrens geltendgemacht werden.Für zukünftige Modernisierungsmaßnahmen bleibt das Recht, eineMieterhöhung gemäß § 559 BGB durchzuführen, unberührt.6. WohnlagenFür die Lagequalität des Hauses/ der Wohnung sind die Gegebenheitendes Wohnumfeldes von Bedeutung, wie Bauweise,Bauform, Baudichte, baulicher Zustand, Grün- und Freiflächen,Naherholungsmöglichkeiten, Beeinträchtigung durch Immissionen(Lärm, Staub, Geruch), Verkehrsverbindungen zur Innenstadt,Lage der Wohnung innerhalb des Stadtgebietes, Infrastruktur(Geschäfte, Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken usw.), Straßenbildsowie Image der Straße oder des Viertels.Die angegebenen Wohnlagen beschreiben die typischenQualitäts-Merkmale. Für die entsprechende Einordnung müssendie meisten der genannten oder ähnliche Kriterien zutreffen. Zuberücksichtigen ist, dass jede Wohnlage Vor- und Nachteile aufweist,die gegeneinander abgewogen werden können.Es ist zu beachten, dass die Wohnlage innerhalb eines Viertels,einer Straße oder von einer Straßenseite zur anderen Straßenseitewechseln kann. Ecklagen zu anderen Straßen, die schwerpunktmäßigvon der anderen Straße beeinflusst werden, könneneine Eingruppierung in die Straße rechtfertigen, von der die Wohnungim wesentlichen beeinflusst wird.Baualtersklassen, Baumängel, Wohnlagen


A. Einfache Wohnlage:WohnlageSie ist gegeben,- wenn das Wohnen durch überdurchschnittliche Geräuschund/oderGeruchsbelästigungen und durch besondere Beengungbeeinträchtigt wird, insbesondere bei in der Nähe liegendenIndustrie- oder Gewerbebetrieben oder Verkehrswegen,z. B. stark belastete Durchgangsstraßen. Außerdem fehlenbei solchen Lagen die entsprechenden Freiflächen.B. Mittlere Wohnlage:Sie ist gegeben- in der Innenstadt bei Wohnungen an Straßen ohne Lagevorteilemit dichter Bebauung, meist ohne Begrünung und durchschnittlicherImmissionsbelastung,- Durchmischung mit Geschäfts-, Büro-, Gewerbe- und Industrienutzung,teilweise auch beeinträchtigenden Verkehrslagen,mittlere Infrastruktur,- in Stadtrandgebieten bei Wohnungen an Straßen mit vorwiegendaufgelockertem Geschossbau, in Kleinsiedlungsgebietenmit im Vergleich zur guten Wohnlage weniger ausgeprägtemGrünbezug und weniger gepflegtem Stadtbild,- in Außenbereichen bzw. Bauernschaften bei Wohnungen anStraßen, in denen sich nur vereinzelt Einfamilienhäuser bzw.Bauernhöfe befinden.Der überwiegende Teil der Wohnungen im Stadtgebiet ist der normalenWohnlage zuzuordnen.


C. Gute Wohnlage:Sie ist gegeben- bei Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung, auchmit größeren Wohnobjekten, mit Baumbepflanzung an Straßenund in Vorgärten, im wesentlichen nur mit Anliegerverkehr, mittlerebis gute Infrastruktur sowie in ruhiger und verkehrsgünstigerGrünlage, ohne bedeutenden Durchgangsverkehr,- bei Wohnungen in der Innenstadt bzw. in Ortskernen in der Regelmit bis zu 4-geschossiger Bauweise mit gepflegtem Straßenbildund Grünbezug, jedoch ohne Beeinträchtigung durch starkenDurchgangsverkehr.Bei Wohnungen in Gebieten überwiegend mit Ein- oder Zwei-Familienhäusern in extrem ruhiger Lage mit starkem Grünbezug,jedoch günstigen Verkehrsanbindungen sowie guten Versorgungseinrichtungen(Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten etc.)können entsprechende Zuschläge von bis zu 10% zu den Tabellenwertengemacht werden.Wohnlage, Fortschreibung7. Fortschreibung des <strong>Mietspiegel</strong>sDer <strong>Mietspiegel</strong> hat Gültigkeit bis zum 31. 12. 2007. Danach ist erentsprechend § 558 d BGB der Marktentwicklung anzupassen.

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