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Methodik der Fallbearbeitung - Tappe-online.de

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dêìåÇo=^d =eÉååáåÖ=q~ééÉ= = pK=SV. <strong>Methodik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Fallbearbeitung</strong>:1. Ausgangspunkt: Fragestellung- Frage nach <strong><strong>de</strong>r</strong> materiellen Rechtslage- Frage nach <strong>de</strong>n Erfolgsaussichten einer Klage o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>- Gutachten über ...- Ist das Gesetz verfassungsmäßig?- Was kann A tun?- Handlungsvorschlag, beraten<strong>de</strong> Tätigkeit2. Welches Aufbauschema greift ein?- Verwaltungsgerichtliche Klage (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, AllgemeineLeistungsklage)- Verfassungsgerichtliche Klage (Klagearten gemäß Art. 93 GG, § 13 BVerfGG)- rein materieller AufbauZur Gewichtung: Zulässigkeitsprobleme nicht zu breit behan<strong>de</strong>ln, Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> „Kopflastigkeit“.Unproblematische Zulässigkeitsvoraussetzungen unbedingt weglassen! Sie dürfen hiernicht versuchen, zu zeigen, welches abstrakte Wissen zur Zulässigkeit sie angesammelt haben.Für erlernte Aufbauschemata gilt allgemein: Sie sind nur ein anpassungsbedürftiger Rahmen.Das Schema darf nicht abgespult, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n muss <strong>de</strong>m konkreten Fall angepasst wer<strong>de</strong>n. Innerhalb<strong>de</strong>s Schemas muss gewichtet wer<strong>de</strong>n: Überflüssiges weglassen, unwichtiges aber notwendigesso weit wie möglich kürzen. Probleme müssen gewichtet wer<strong>de</strong>n, bevor Sie mit<strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung beginnen: Nicht das bekannte, aber nebensächliche Problem extensiv bearbeiten,<strong>de</strong>nn dann haben Sie für die wichtigen Weichenstellungen <strong>de</strong>s Falles nicht mehrgenügend Zeit!3. Ausgangsnorm o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgangssatz ermitteln:Welche Norm ordnet die gesuchte Rechtsfolge an? Zur Normsuche evtl. das Gesetz durchblättern!Es gibt für die o.g. Aufbauschemata typische „Anfangssätze“.- „Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> hat (Aussicht auf) Erfolg, wenn sie zulässig undbegrün<strong>de</strong>t ist.“- „Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> ist begrün<strong>de</strong>t, wenn (die angegriffene Maßnahme<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Gewalt) Grundrechte <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers verletzt. Dasist <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall, wenn ein Eingriff in das Grundrecht <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers aus ...vorliegt und dieser Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt wer<strong>de</strong>n kann.“

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