dêìåÇo=^d =eÉååáåÖ=q~ééÉ= = pK=SV. <strong>Methodik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Fallbearbeitung</strong>:1. Ausgangspunkt: Fragestellung- Frage nach <strong><strong>de</strong>r</strong> materiellen Rechtslage- Frage nach <strong>de</strong>n Erfolgsaussichten einer Klage o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>- Gutachten über ...- Ist das Gesetz verfassungsmäßig?- Was kann A tun?- Handlungsvorschlag, beraten<strong>de</strong> Tätigkeit2. Welches Aufbauschema greift ein?- Verwaltungsgerichtliche Klage (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, AllgemeineLeistungsklage)- Verfassungsgerichtliche Klage (Klagearten gemäß Art. 93 GG, § 13 BVerfGG)- rein materieller AufbauZur Gewichtung: Zulässigkeitsprobleme nicht zu breit behan<strong>de</strong>ln, Gefahr <strong><strong>de</strong>r</strong> „Kopflastigkeit“.Unproblematische Zulässigkeitsvoraussetzungen unbedingt weglassen! Sie dürfen hiernicht versuchen, zu zeigen, welches abstrakte Wissen zur Zulässigkeit sie angesammelt haben.Für erlernte Aufbauschemata gilt allgemein: Sie sind nur ein anpassungsbedürftiger Rahmen.Das Schema darf nicht abgespult, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n muss <strong>de</strong>m konkreten Fall angepasst wer<strong>de</strong>n. Innerhalb<strong>de</strong>s Schemas muss gewichtet wer<strong>de</strong>n: Überflüssiges weglassen, unwichtiges aber notwendigesso weit wie möglich kürzen. Probleme müssen gewichtet wer<strong>de</strong>n, bevor Sie mit<strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung beginnen: Nicht das bekannte, aber nebensächliche Problem extensiv bearbeiten,<strong>de</strong>nn dann haben Sie für die wichtigen Weichenstellungen <strong>de</strong>s Falles nicht mehrgenügend Zeit!3. Ausgangsnorm o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgangssatz ermitteln:Welche Norm ordnet die gesuchte Rechtsfolge an? Zur Normsuche evtl. das Gesetz durchblättern!Es gibt für die o.g. Aufbauschemata typische „Anfangssätze“.- „Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> hat (Aussicht auf) Erfolg, wenn sie zulässig undbegrün<strong>de</strong>t ist.“- „Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> ist begrün<strong>de</strong>t, wenn (die angegriffene Maßnahme<strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Gewalt) Grundrechte <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers verletzt. Dasist <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall, wenn ein Eingriff in das Grundrecht <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers aus ...vorliegt und dieser Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt wer<strong>de</strong>n kann.“
dêìåÇo=^d =eÉååáåÖ=q~ééÉ= = pK=T4. Norm aufarbeiten:Einzelne Tatbestandselemente isolieren, daraus das Prüfungsprogramm ableiten, das die weiterenGlie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspunkte bestimmt. Einzelne Tatbestandselemente <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgangsnorm setzendann oft voraus, dass die Voraussetzungen einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en (Hilfs-) Norm gegeben o<strong><strong>de</strong>r</strong> dieVoraussetzungen einer Gegennorm nicht gegeben sind.Wenn auf diese Weise die Ausgangsnorm, diejenige also, die die gesuchte Rechtsfolge anordnet,in alle ihre Voraussetzungen und Unter-Voraussetzungen aufgelöst ist, liegt zugleichdie Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutachtens vor. Es folgt:5. Subsumtion unter die einzelnen Elemente <strong>de</strong>s Tatbestan<strong>de</strong>s:= das Gegenüberstellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Merkmale <strong>de</strong>s Tatbestan<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>n Elementen <strong>de</strong>s Sachverhaltesmit <strong>de</strong>m Ziel, festzustellen, ob das Sachverhaltselement die Kriterien <strong>de</strong>s Tatbestandselementeserfüllt.In je<strong>de</strong>m Zweifelsfall ist es erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, <strong>de</strong>n Obersatz, das Tatbestandselement mit Hilfeeiner Definition in seine Einzel-Elemente zu zerlegen und die einzelnen Definitionselementedann, wenn sie nicht ein<strong>de</strong>utig vorliegen, mit Hilfe <strong><strong>de</strong>r</strong> oben genannten Auslegungsmetho<strong>de</strong>ndaraufhin zu befragen, ob sie das fragliche Sachverhaltselement noch erfassen o<strong><strong>de</strong>r</strong>nicht.Wichtig ist dabei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezug auf das fragliche Sachverhaltselement: ausführliche Subsumtionsschrittezu unzweifelhaft vorliegen<strong>de</strong>n, im zu behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Fall nicht fraglichen Sachverhaltselementensind überflüssig. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Subsumtion darf nie <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezug zum konkreten Fallverloren gehen. Es ist nicht abstrakt zu klären, welche Fälle unter dieses Tatbestandselementpassen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur, ob es das vorliegen<strong>de</strong> Sachverhaltselement tut.- Erst aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Subsumtion unter die einschlägigen Normen ergeben sich die rechtlichenProbleme <strong>de</strong>s Falles: nämlich dann, wenn die Subsumtion nicht ohne weiteres klappt.- Sie übersehen ein Problem, wenn Sie vorschnell Evi<strong>de</strong>nz annehmen, wo keine ist.- Sie behan<strong>de</strong>ln das Problem falsch, wenn Sie es nicht auf <strong><strong>de</strong>r</strong> „Schiene“ <strong><strong>de</strong>r</strong> Subsumtionerreichen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es „intuitiv“ ansprechen, weil Sie meinen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall müsse etwasdamit zu tun haben.6. ErgebnisAm Schluss eines je<strong>de</strong>n Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspunktes, vor allem am Schluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Zulässigkeits- und Begrün<strong>de</strong>theitsprüfungmuss das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich zusammengefasst undfestgestellt wer<strong>de</strong>n. Dieser Ergebnissatz muss die Antwort auf die eingangs gestellte Subsumtions-o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fallfrage sein.