Statuten - Friesenpferde Verband CH
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Art. 4.6Art. 4.7Art. 4.8BeschlussfähigkeitJede statutengemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähigohne Rücksicht auf die Zahl der anwesendenstimmberechtigten Mitglieder.Über die Versammlung ist ein Protokoll zu führen.KompetenzDie Generalversammlung entscheidet in allen <strong>Verband</strong>sangelegenheitenendgültig. Insbesondere obliegen ihr:a) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlungb) Genehmigung der Jahresberichtec) Abnahme der Jahresrechnung und Bericht der Kontrollstelle,Déchargeerteilung an den Vorstandd) Genehmigung des Budgetse) Festsetzung der Mitgliederbeiträge und allfälliger, ausserordentlicherBeiträgef) Wahl des Standortes der Generalversammlungg) Wahlen: 1. des Präsidenten2. der übrigen Vorstandsmitglieder3. der Kontrollstelleh) Abänderung der <strong>Statuten</strong>i) Beschlussfassung über Anträge an den Vorstandk) Genehmigung des Jahresprogrammes des Vorstandesl) Ernennung von Ehrenmitgliedernm) Erledigung von Rekursenn) Auflösung des <strong>Verband</strong>eso) Beschlussfassung über nicht budgetierte Ausgaben von mehrals SFr. 3'000.-- pro Jahr.p) Genehmigung durch den Vorstand abgeschlossene SponsorenverträgeAbstimmungJedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme, eineStellvertretung ist ausgeschlossen.Seite 5