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Statuten - Friesenpferde Verband CH

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6. FinanzenBeisitzer / Verantwortlicher der ZuchtkommissionDie Zuchtkommission besteht aus mind. zwei Personen. Der Verantwortlicheist zugleich Mitglied des Vorstandes. Er fördert diereinrassige Zucht des <strong>Friesenpferde</strong>s gemäss den Richtlinien derKoninklijke Vereinigung, "Het Friesch Paarden-Stamboek"(F.P.S.).KontrollstelleDie Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren und einerErsatzperson. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Sie könnenwiedergewählt werden.Die Kontrollstelle prüft, ob sich Jahresrechnung und Bilanz inÜbereinstimmung mit den Büchern befinden, ob diese ordnungsgemässgeführt sind. Sie erstattet der Generalversammlungschriftlich Bericht.Die genauen Aufgaben der einzelnen Ämter können den vorhandenenPflichtenheften entnommen werden.Art. 6.1Art. 6.2EinkünfteDer <strong>Verband</strong> erzielt seine Einkünfte durch:a) Ordentliche Mitgliederbeiträgeb) Beiträge (Gönnermitglieder)c) Andere Beiträge, Einnahmen und Zuwendungen.<strong>Verband</strong>svermögenFür die Verbindlichkeiten des <strong>Verband</strong>es haftet nur das <strong>Verband</strong>svermögen.Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.7. Geschäftsjahr / UnterschriftAls Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Die rechtsverbindlicheUnterschrift für den <strong>Verband</strong> führt der Präsident zusammen miteinem Vorstandsmitglied.Seite 8

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