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kw 32 - Verbandsgemeinde Maxdorf

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A m t s b l a t tder <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Maxdorf</strong>Ortsgemeinden Birkenheide, Fußgönheim, <strong>Maxdorf</strong>www.vg-maxdorf.de39. Jahrgang Nr. <strong>32</strong>/ Woche <strong>32</strong> Freitag, 9. August 2013


<strong>Maxdorf</strong> Freitag, den 9. August 2013 Seite 2Wichtiges auf einen Blick<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungTel. 06237/401-0 Fax 401-222 E-Mail: willkommen@vg-maxdorf.de Amtsblatt - E-Mail: amtsblatt@vg-maxdorf.deBürgerbüro:Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 UhrVerwaltung: Wegen Gleitzeit volle Besetzung erst ab 8.30 Uhr weiter siehe „Öffentliche Einrichtungen“ Seite 4Ver- und Entsorgungbei Störungen in der Stromversorgung Fußgönheim(außerhalb der Dienstzeiten):Fa. Pfalzwerke, Tel. 0800/7977777. Bei Stromausfall innerhalb der Installation desGebäudes sind die jeweiligen Elektrofirmen für die Schadensbehebung zuständig.Während der Dienstzeiten des EVU Fußgönheim werden Störungsmeldungen durch die<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Maxdorf</strong> (Tel. 06237/401-127) entgegengenommen.Im Ausnahmefall: Werksleiter Andreas Paczulla, Handy 0151/50584249.Bei Störungen in der Stromversorgung Birkenheide und <strong>Maxdorf</strong>:Pfalzwerke, Aktiengesellschaft, Netzteam <strong>Maxdorf</strong>, Voltastr. 1, 67133 <strong>Maxdorf</strong>,Tel. 935-211, Fax. 06237/935-253. Bei Störungen im Stromnetz: (0800) 7977777Bei Stromausfall innerhalb der Installation des Gebäudes sind die jew. Elektro-Installateurefür die Schadensbehebung zuständig.Wasserversorgung: Zweckverb. f. Wasservers. Friedelsheimer Gruppe, Fußgönheim,Industriestr. <strong>32</strong> (Ind.-Geb.), Mo. - Do. 7.00 - 16.00 Uhr: Tel. 06237/9270-0Freitag 7.00 - 12.30 Uhr: Tel. 06237/9270-0bei Störungen: 0174/3470242Abwasser: Zweckverb. Abwasserverb. Lambsheim, Kläranl. LambsheimAm Eppsteiner Weg Tel. 06233/50414 oder 0170/3065041bei Störungen außerhalb der Geschäftszeiten: 0170/3065041Gas: Gasentstörung Tel. 0800/1003448Zuständige Bezirksschornsteinfeger in der VG <strong>Maxdorf</strong>Für <strong>Maxdorf</strong>:Bernhard Bender, Hauptstr. 40, 67125 Dannstadt Tel. 06231/2474Sprechzeit: 7.30 - 8.15 Uhr außer Sa. und So.Für Fußgönheim:Thomas Hoffmann, Fußgönheimer Str. 3, 67112 Mutterstadt Tel. 06234/929901Sprechzeit: 7.00-8.00 Uhr.Für Birkenheide:Uli Merk, Georg-Fitz-Str. 9, 67158 Ellerstadt Tel. 01624262181 oder 06237/9259526Soziale DiensteSozialstation - ambulanter PflegedienstZentrale Lambsheim, Mühltorstr. 10b Tel. 06233/3567-0Pflegedienst Tel. 06233/3567-13Pflegestützpunkt Tel. 06233/5790-551 oder -552Fax-Nummer: 06233/5790-553Sprechstunde jeden 2. Donnerstag im Monat 15.00 - 16.00 Uhr im Rathaus <strong>Maxdorf</strong>Sozialpsychiatrischer Dienst Tel. 0621-5909-0Krisentelefon - Tel. 0800-220-330-0Selbsthilfesuchende Tel. 0621/6882115 jeweils Mittwoch 18 - 20 UhrTelefonseelsorge (ev./kath.)rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel. 0800-1110111 und 1110222Donum VitaeStaatl. anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle, Tel. 0621/5724344, Fax 0621/75724346Anonyme Alkoholiker (AA) Telefon- Kontakt 0621/19295Die Nummer gegen Kummer Kinder- und Jugendtelefon, Tel. 0800-1110333Elterntelefon Tel. 0800-1110550Pro Familia Schwangeren- u. Partnerschaftsberatung, Sexualberatung,www.profamilia-ludwigshafen.de Tel. 0621-563015Referentin für FrauenfragenKreishaus Europaplatz 5, Ludwigshafen, Frau Dr. Ksiensik, Tel. 0621/5909-434Mo. - Do. 9.00 -13.00 Uhr, nach VereinbarungKindertagespflege - Beratung und VermittlungKerstin Graber, E-Mail: kerstin.graber@kv-rpk.de Tel. 0621/5909-193Sprechstunde JugendamtFrau Angelika Stegelmann-Weichert, Sozialarbeiterin der KreisverwaltungKreishaus Tel. 0621/5909119, jeden 2. Donnerstag im Monat, 14 - 15 Uhr, Rathaus<strong>Maxdorf</strong>, Zimmer 9, ErdgeschossTierschutz <strong>Maxdorf</strong>Tel. 01573/9663795 / www.tierschutz-maxdorf-ev.deÄrzteNotdienstzentralen Ludwigshafen/RheinBereitschaftspraxen:- am KLINIKUM der Stadt Ludwigshafen, Bremserstr. 79 Tel. 0621/5929999- am ST. MARIENKRANKENHAUS, Salzburger Str. 15 Tel. 0621/5580222Bereitschaftszeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag: 20.00 bis 7.00 Uhr, Mittwoch: 14.00 bis 7.00 UhrFreitag bis Montag: 19.00 bis 7.00 Uhr, durchgehend an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen,außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder FacharztKinderarztan Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9.00 - 21.00 Uhr in der Zentrale am KLINIKUMZahnarztDienst am 10./14.08.Dr. Kendzia Gregor, Bahnhofstr. 41, Fußgönheim Tel. 929033Kurzfristige Änderungen können unter www.zahnnotfall-pfalz.de abgerufen werden.Augenärztlicher Notfalldiensttel. zu erfragen Tel. 062<strong>32</strong>/1330Tierärztlicher NotdienstUnter der Tel.-Nr. des Haustierarztes zu erfragen oder Tierklinik Dr. Schall,Tel. 0621/569611 oder Praxis Dr. David /Dr. Krützfeld, Tel. 06233/770820oder 24h-Notdienst, Tel. (0800) 3306233 (gebührenfrei)Dienstbereite ApothekenAnsage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 EUR/Min.)Mobilfunknetz:0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 EUR/Min.)Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.deDer Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr –auch an Sonn- u. Feiertagen –und jederzeit über die Nummer22 833 (Tag-und Nachtservice)Dieser Service funktioniert durch Eingabe von Postleitzahl und/oder Ort.Servicebereitschaft auch und insbesondere an Sonn- und Feiertagen und Notdienst.Handhabungsmöglichkeiten:per Anruf von jedem Handy bundesweit ohne Vorwahl (69 ct/Min)per Anruf der Tel.Nr. 0137888 22833 aus dem dt.Festnetz (50 ct/Min)per SMS mit „apo“ an 22833 von jedem HandyMobile Web-Surfer unter „www.22833.mobi“ zum entspr.NotdienstWichtige TelefonnummernPolizei-Notruf 110Polizeiwache <strong>Maxdorf</strong> 06237/934100Montag bis Freitag von 6.00 - 22.00 Uhr. Samstag, Sonn- und Feiertage von 08.00 - 18.00Uhr danach jeweils Weiterleitung zur Polizei Polizeiinspektion FrankenthalDie Klingel mit Sprechanlage am Gebäude der Polizeiwache in <strong>Maxdorf</strong> ist nachSchließung der Polizeiwache nach Frankenthal geschaltetSprechstunden der Bezirksbeamtenmontags von 9.30 - 12.00 Uhr Tel. 06237/934100 - Polizeiwache <strong>Maxdorf</strong>POK Thomas Grub für Birkenheide • POK Wolfgang Görtz für Fußgönheim und <strong>Maxdorf</strong>Feuerwehr-Notruf 112Polizeipräsidium Rheinpfalz K15Informationszentrum Prävention 0621/963-2510Opferberatung 0621/9631-117Rettungsdienst 19222Klinikum der Stadt Ludwigshafen 0621/5030Unfallklinik Ludwigshafen-Oggersheim 0621/68101Kreisverwaltung Rhein-Pfalz 0621/59090Giftnotrufzentrale(Tag und Nacht besetzt) 06131/19240Sie haben kein Amtsblatt erhalten? Dann bitte gleich melden bei:Fieguth-Amtsblatt, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbHNiederlassung Friedrichstr. 59, 67433 Neustadt,Tel.: 06<strong>32</strong>1/3939-65, Fax: 06<strong>32</strong>1/3939-66, Mail: vertrieb@amtsblatt.net


Seite 3 Freitag, den 9. August 2013 <strong>Maxdorf</strong>Sprechtage der Bürgermeisterund Beigeordneten<strong>Verbandsgemeinde</strong>Bürgermeisterin Marie-Luise Klein, Rathaus <strong>Maxdorf</strong>nach Vereinbarung, Zi. 210, Tel. 401-1151. Beigeordneter Rainer Reiß,Mo. 14.00 - 16.00 UhrDi. 10.00 - 12.00 UhrDo. 14.00 - 18.00 Uhrsowie nach VereinbarungRathaus <strong>Maxdorf</strong>,Zi. 003, Tel. 401-137 oder 0177/72370883. Beigeordneter Emil KoobTel. 7463, priv. Mobil 0172/7483349Sprechzeiten nach VereinbarungOrtsgemeinde BirkenheideOrtsbürgermeister Rainer Reiß,Dorfgemeinschaftshaus -Tel. 7872, priv. 0177/7237088Do. 18.30 - 20.00 Uhr1. Ortsbeigeordneter Günter Hoffmann,Dorfgemeinschaftshaus - Tel. 7872, priv. 86602. Ortsbeigeordnete Maria Bedas-RätschDorfgemeinschaftshaus -Tel. 7872, Mobil 01781331<strong>32</strong>6Ortsgemeinde FußgönheimOrtsbürgermeisterin Marie-Luise KleinRathaus Fußgönheim - Tel. 7628, Fax. 925730Mo. keine Sprechstunde während der SommerferienDo. 9.00 – 10.00 Uhr1. Ortsbeigeordneter Werner MeiningerRathaus Fußgönheim - Tel. 925739 bzw. 7628 (AB)Mo. keine Sprechstunde während der SommerferienDo. 9.00 – 10.00 Uhr2. Ortsbeigeordneter Gunter BeckmannTel. 3840, Sprechzeiten nach VereinbarungOrtsgemeinde <strong>Maxdorf</strong>Tel. 401-156, Fax 401-204Ortsbürgermeister Werner Baumann,Rathaus <strong>Maxdorf</strong>, Zi. 202, Tel. 401-155,Di. 10.30 – 12.00 UhrDo. 17.00 – 18.00 Uhrund nach Vereinbarung1. Ortsbeigeordneter Ewald KoppRathaus <strong>Maxdorf</strong>, Zi. 204, Tel. 401-159Di. 11.00 - 12.00 UhrDo. 16.00 - 17.00 Uhrund nach tel. Vereinbarung2. Ortsbeigeordneter Georg KieferSprechzeiten nach Verienbarung3. Ortsbeigeordneter Konrad ReichertImpressum:Herausgeber: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungHauptstraße 79, 67133 <strong>Maxdorf</strong>Verantwortlich für den amtl. Teil, Nachrichten undHinweise: Bürgermeisterin Marie-Luise KleinRedaktion: Rosemarie BaumannMo. – Do. 8.30 – 12.00 UhrTel. 06237/401-152, Fax 06237/401-222E-Mail: amtsblatt@vg-maxdorf.deRedaktionsschluss:montags 11.00 Uhr (bei Feiertagen früher)Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rainer Zais,Fieguth-Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH,Niederlassung Friedrichstraße 59,67433 Neustadt, Telefon 06<strong>32</strong>1/3939-60, Fax06<strong>32</strong>1/3939-66, E-Mail: anzeigen@amtsblatt.netDruck: GREISERDRUCK GmbH & CO. KG, Rastatt.Das Amtsblatt erscheint wöchentlich freitags.Treffpunkt <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Maxdorf</strong>:Freitag:Sonntag:Flohmarkt, Tierschutz <strong>Maxdorf</strong>Clubabend, Skatclub <strong>Maxdorf</strong>Sommernachtsfest, ASV <strong>Maxdorf</strong> (bis So.)Exkursion, NABU HeidewaldWandertag, Naturfreunde <strong>Maxdorf</strong><strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Maxdorf</strong>www.vg-maxdorf.deAmtlicheBekanntmachungenEDV UmstellungenIn der Woche vom 12. - 16.08.2013 werden in derVerwaltung verschiedene EDV-Arbeiten und Umstellungenim Serverbereich vorgenommen.Dementsprechend kann es verstärkt am13./14. August zu vereinzelten Einschränkungenbei der Sachbearbeitung kommen.FälligkeitsanzeigeSehr geehrte Steuerzahler,wir möchten Sie hiermit auf den in Kürze anstehendenSteuertermin15.08.2013aufmerksam machen. Zur Zahlung werden fällig:GrundsteuerHundesteuerGewerbesteuerSofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilthaben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltungdieses Zahlungstermins.Wir erinnern daran, dass seitens der VG-Verwaltungkeine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminenverschickt werden.Für das aktuelle Steuerjahr sind die Fälligkeitsbeträgemaßgeblich, die in Ihrem zuletzt zugestelltenSteuerbescheid festgesetzt wurden.Steueramtder <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Maxdorf</strong>Sprechstunde der SchiedspersonDie nächste Sprechstunde der Schiedsperson, EmilKoob, findet am Donnerstag, 22.08.2013, von16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus <strong>Maxdorf</strong>, Erdgeschoss,Zimmer 9, statt.Belegungsplänefür die SportstättenDie Vereine und Gruppen sind aufgefordert, ihreBelegungswünsche für den Winterbelegungsplan(01.11.2013-31.03.2014) für die Waldsporthalle(einschließlich Konditionsraum) und für die Alois-Jung-Sporthalle schriftlich bis 19.08.2013 bei der<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung einzureichen.Sprechtag zu Rente,Reha und AltersvorsorgeAm 19.08.2013 berät die Deutsche RentenversicherungRheinland- Pfalz in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<strong>Maxdorf</strong> von 9:00 Uhr bis 15:20Uhr vor Ort in allen Fragen zu Rente, Reha undAltersvorsorge individuell und neutral. Dabei spieltes keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträgerdas Konto führt.Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontosund die aktuelle Rentenhöhe oder hilftdabei, einen Antrag auszufüllen. Dazu sind der Personalausweisoder Reisepass sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagenerforderlich. Auskünfteüber andere Personen, zum Beispiel den Ehegatten,sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt.Einen Termin für eine persönliche Beratung gibtes bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, FrauMatheis, Telefon 401-140 oder Frau Rodach,Telefon 401-139. Dabei sollten die Versicherungsnummerund der Grund der Beratung angegebenwerden.Außerhalb der Sprechtage bietet Ihnen derFachbereich Bürgerdienste der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<strong>Maxdorf</strong> Unterstützung beiz. B. Rentenantragstellung und Kontenklärung.Ansprechpartner: Frau Matheis, Tel.: 401-140oder birgit.matheis@vg-maxdorf.de.Bekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnisund die Erteilung von Wahlscheinenfür die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am22. September 20131. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl fürdie Wahlbezirke der Gemeinde Birkenheide,Fußgönheim und <strong>Maxdorf</strong> wird in der Zeit vonMontag, 2. September 2013, bis Freitag, 6.September 2013, während der allgemeinenÖffnungszeiten im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rathaus,Hauptstraße 79, 67133 <strong>Maxdorf</strong>, Zimmer 005(EG) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahmebereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme istbarrierefrei zu erreichen. Jeder Wahlberechtigtekann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zuseiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenenDaten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigterdie Richtigkeit oder Vollständigkeit derDaten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenenPersonen überprüfen will, hat er Tatsachenglaubhaft zu machen, aus denen sich eineUnrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnissesergeben kann. Das Recht aufÜberprüfung besteht nicht hinsichtlich der Datenvon Wahlberechtigten, für die im Melderegisterein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 desMelderechtsrahmengesetzes entsprechendenVorschriften der Landesmeldegesetze eingetragenist.Das Wählerverzeichnis wird im automatisiertenVerfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durchein Datensichtgerät möglich.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichniseingetragen ist oder einen Wahlschein hat.


<strong>Maxdorf</strong> Freitag, den 9. August 2013 Seite 42. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oderunvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tagbis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens amFreitag, 06. September 2013, bis 12 Uhr, beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Maxdorf</strong>,Hauptstraße 79, 67133 <strong>Maxdorf</strong> , Zimmer 005(EG) Einspruch einlegen.Der Einspruch kann schriftlich oder durchErklärung zur Niederschrift eingelegt werden.3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichniseingetragen sind, erhalten bis spätestens zumSonntag, 01. September 2013eine Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruchgegen das Wählerverzeichnis einlegen,wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er seinWahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in dasWählerverzeichnis eingetragen werden und diebereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagenbeantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl imWahlkreis 208 (Ludwigshafen/Frankenthal)durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum(Wahlbezirk) dieses Wahlkreisesoderdurch Briefwahlteilnehmen.5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragenerWahlberechtigter,5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenerWahlberechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschuldendie Antragsfrist auf Aufnahme indas Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1der Bundeswahlordnung (bis zum 1. September2013) oder die Einspruchsfristgegen das Wählerverzeichnis nach § 22Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum06. September 2013) versäumt hat,b) wenn sein Recht auf Teilnahme an derWahl erst nach Ablauf der Antragsfristnach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnungoder der Einspruchsfrist nach § 22Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstandenist,c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahrenfestgestellt worden und die Feststellungerst nach Abschluss des Wählerverzeichnisseszur Kenntnis der Gemeindebehördegelangt ist.Wahlscheine können von in das Wählerverzeichniseingetragenen Wahlberechtigtenbis zum 20. September 2013, 18.00 Uhr,bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Maxdorf</strong>mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragtwerden.Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, dieVornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift(Straße, Hausnummer, Postleitzahl undOrt) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaussoll die Angabe der Wählerverzeichnissowieder Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigungentnommen werden können,erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagenan eine von der Hauptwohnung abweichendeAdresse gewünscht wird, muss auch dieseAdresse angegeben werden.Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgendeE-Mail-Adresse: wahlen@vg-maxdorf.deIm Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, dieein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nurunter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglichmacht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,15.00 Uhr, gestellt werden.Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dassihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangenist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl,12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis eingetrageneWahlberechtigte können aus den unter 5.2.Buchstaben a bis c angegebenen Gründen denAntrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch biszum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.Wer den Antrag für einen anderen stellt, mussdurch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Einbehinderter Wahlberechtigter kann sich bei derAntragstellung der Hilfe einer anderen Personbedienen.6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die derWahlbrief zurückzusenden ist, versehenenroten Wahlbriefumschlag und- ein Merkblatt für die Briefwahl.Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagenfür einen anderen ist nur möglich, wenndie Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagendurch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachgewiesen wird und die bevollmächtigte Personnicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahmeder Unterlagen schriftlich zu versichern.Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigtePerson auszuweisen.Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl-Öffentliche Einrichtungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>WertstoffhofTel.-Nr. 401 123Ansprechpartner Herr WünstelÖffnungszeiten:Samstag8:00 - 12:00 Uhrin den Monaten März, April, Maiund September, Oktober, November auchMittwoch16:00 - 17:00 UhrSchulenGrundschule Birkenheide Tel. 7874Grundschule Fußgönheim Tel. 2693Grundschule <strong>Maxdorf</strong> Tel. 7007Realschule Tel. 2457Gymnasium Tel. 4030681Haus der BegegnungHauptstraße 60 Tel. 06237/4030944Öffnungszeiten: Offener TreffDienstag9.00 - 11.00 UhrMittwoch9.00 - 11.00 Uhr14.00 - 16.00 UhrNachbarn helfen Nachbarnmittwochs 11 - 12 Uhr, Zimmer 9 im EG des RathausesTel.06237/401113 oder 401191AnmietungenBürgerhaus FußgönheimAnprechpartnerin Frau Rupietta-RitthalerTel.-Nr. 06237/800872montags 9.00 – 11.00 Uhrfreitags 16.00 – 18.00 Uhrin dringenden Fällen: 06237/8318Dorfgemeinschaftshaus BirkenheideAnsprechpartnerin Frau TossmannTel.-Nr. 06237/7872montags – freitags 8.00 – 12.00 UhrCarl-Bosch-Haus <strong>Maxdorf</strong>Ansprechpartner Herr KleinTel.-Nr. 06237/7677montags 10.00 - 12.00 Uhrdonnerstag 15.00 - 17.00 UhrE-Mail: horst.klein@maxdorf.deJugendhäuserBirkenheide, Jugendraumdienstags 17 - 20 Uhr, 12 - 15 Jahre - Mareendonnerstags 16 - 19 Uhr, 8 - 12 Jahre - Batoulsamstags 15 - 18 Uhr, 12 - 15 Jahre - Sabrina<strong>Maxdorf</strong>, Industriestr. 8 Tel. 80822Mo., Do., Fr. 16.00 - 22.00 UhrDi./Mi., Sa. = AG-TageFußgönheim, Hauptstr. 62a Tel. 800951Mo./ Mi./ Fr. 15.00 - 16.30 Uhr AGMo./Fr. 16.30 - 18.00 Uhr bis 14 JahreDi./Do. 16.00 - 18.00 Uhr bis 14 JahreDo./Fr. 18.00 - 20.00 Uhr ab 15 JahreGemeindebüchereien<strong>Maxdorf</strong>,Hauptstr. 62 Tel. 1682dienstags 15.00 - 19.00 Uhrdonnerstags 17.00 - 19.00 Uhrmittwochs 9.00 - 11.00 Uhrsamstags 10.00 - 13.00 UhrFußgönheim,Amtsstraße 10 Tel. 925729donnerstags 16.00 - 19.00 UhrKreishallenbad <strong>Maxdorf</strong>Tel. 06237/9209922Seniorentelefonfür Rat und Hilfe<strong>Maxdorf</strong>: Horst Ströble Tel. 2153Birkenheide: Hannelore Bayer Tel. 6137Fußgönheim: Ursula Borchers Tel. 7713Ambulante HospizhilfeVG <strong>Maxdorf</strong>06233-4960094ganztägig erreichbar, unentgeltlich, ehrenamtlichLeitung: Sabine TarasinskiRuftaxiverkehrTel. 7374


<strong>Maxdorf</strong> Freitag, den 9. August 2013 Seite 6Der Vorstand bedankt sich auf diesem Wege beiPfarrer Fröhlich und 64 Spendern für Ihre Unterstützungzur Hilfe am Nächsten. Denn Blut gibt es nichtim nächsten Laden.Zur nächsten Blutspende laden wir am 30. Sept.2013 in Fußgönheim ein.Lothar Wilke, 1. VorsitzenderTierschutzTierschutz <strong>Maxdorf</strong> e.V.Wer vermisst eine Wasserschildkröte?– Tel. 6297Kätzchen (Tel. 1567) und Hund (Tel.6369) zu vermittelnAusverkauf von Flohmarktartikeln am 09./16. u. 23.Aug. 2013, ab 10 Uhr, Bauhof <strong>Maxdorf</strong> (nebenDM-Markt)Das TierschutzteamOrtsgemeindeBirkenheidewww.birkenheide.deAmtlicheBekanntmachungenDorfgemeinschaftshausverschmiertImmerhin knapp 11 Monate hat der neue Anstrichund die Außenrenovierung des Dorfgemeinschaftshausesgehalten. Am letzten Samstag wurde es mitroter Farbe und den Worten „No Home“ (ist englischund bedeutet „kein Zuhause“) verschmiert.Der Tatzeitraum lässt sich auf die Abendstunden desSamstages (03.08.2013) nach ca. 17.30 Uhr einschränken.Bis dorthin war das Haus noch sauber.Der Gebäudeeigentümer hat selbstverständlichStrafanzeige bei der Polizei gestellt, denn der Schadenwird sich auf mehrere hundert Euro beziffern.Die Gemeinde ist nicht gewillt, immer wieder Geldder Bürger für solch unnötige Ausgaben zu verwenden.Wegen der eingeworfenen Scheiben gibt es zumindestfür den Schaden am Dorfgemeinschaftshauseinen Tatverdächtigen, der von Zeugen gesehenwurde. Auch hier ermittelt die Polizei. Da der Verursachererst 9 Jahre alt sein soll, muss/müssen dieErziehungsberechtigte(n) sich auch den Fragen desJugendamtes stellen.NichtamtlicheNachrichten undVereinsmitteilungenVeranstaltungskalenderder Ortsgemeinde BirkenheideAugust 2013Mi. 14. Seniorenspielenachmittag,Kath. KirchengemeindeDi. 20. Seniorennachmittag, OrtsgemeindeFr. 23.-Mo. 26. Kerwe, Birkenheider VereineDi. 27. Seniorennachmittag, OrtsgemeindeFr. 30. Jahreshauptversammlung, KC „Kraniche“Änderungen vorbehalten!KC „Die Kraniche“Einladung an alle Mitglieder zurJahreshauptversammlung am Freitag,30.08.2013, 19.00 Uhr, im DorfgemeinschaftshausBirkenheide.Tagesordnung1. Begrüßung2. Totengedenken3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Bericht der 1. Vorsitzenden5. Bericht des Präsidenten6. Bericht der Gardeleiterin7. Bericht des Schatzmeisters8. Bericht der Revisoren9. Aussprache zu Punkt 4-810. a) Entlastung 1. Und 2. Vorsitzende/rb) Entlastung Schatzmeister11. „Satzungsänderung der §§ 1, 2, 9, 10“12. AnträgeVerschiedenesAnträge sind bis zum 23.08.2013, schriftlich bei der1. Vorsitzenden, Frau Simone Acker, Mittelstr. 19,67134 Birkenheide, einzureichen.gez. Simone Acker, 1. VorsitzendeOrtsgemeindeFußgönheimwww.fussgoenheim.deAmtlicheBekanntmachungenVollsperrung derSchauernheimer StraßeAb Montag, 12. August 2013, wird die SchauernheimerStraße in Fußgönheim für den Durchgangsverkehrgesperrt werden. Die Umleitung für denBus- und P<strong>kw</strong>-Verkehr erfolgt durch die SpeyererStraße. Dort bitten wir alle Anwohner darauf zuachten, dass das Parken in der Speyerer Straße abdiesem Tag nicht mehr erlaubt ist. Mit Beginn desneuen Schuljahres wird in der Speyerer Straße inHöhe der Schillerstraße eine Ersatzbushaltestellefür den Schulbus eingerichtet werden. Die Schulbushaltestellein der Hauptstraße kann währendder gesamten Bauphase nicht angefahren werden.Da die Speyerer Straße nicht für den Schwerlastverkehrausgelegt ist, besteht hier nur die Möglichkeit,weiträumig über die A 650, A 61 und A 65auszuweichen. Generell empfehlen wir für die Zeitder Baumaßnahme die Ortsdurchfahrt von Fußgönheimzu meiden.Die Anwohner der Mutterstadter Straße könnenzunächst ihre Anwesen noch über die GönnheimerStraße bzw. Hauptstraße erreichen. Beachten Sie,dass mit zunehmendem Baufortschritt sich die Verkehrsbeziehungenändern und dann eine Zufahrtüber die Gönnheimer Straße auch nicht mehr möglichsein wird. Eine innerörtliche Umgehung wirdausgeschildert bzw. veröffentlicht.Über den weiteren Baufortschritt werden wir Sieüber unsere Veröffentlichungen im Amtsblatt informieren.Haben Sie jedoch Verständnis, dass kurzfristigeÄnderungen beim Bauablauf jederzeit eintretenkönnen.OrdnungsamtNichtamtlicheNachrichten undVereinsmitteilungenVeranstaltungskalenderder Ortsgemeinde FußgönheimAugust 2013Sa. 17. Sommerfest, Landfrauen, Schloss-ScheuneSa. 24. Sommerfest, JagdhornbläserSa. 24. Pfälzer Gottesdienst,Kath. Kirchengemeinde, SchlosshofDi. 27. Dienstag-Treff, Gemeinde, BürgerhausDo. 29. Mitarbeitertreffen, Prot. Kirchengemeinde,PfarrhausSa. 31. Tagesausflug, LandfrauenÄnderungen vorbehalten!Ortsgemeinde<strong>Maxdorf</strong>www.maxdorf.deNichtamtlicheNachrichten undVereinsmitteilungenVeranstaltungskalenderder Ortsgemeinde <strong>Maxdorf</strong>August 2013Fr. 09.-So. 11. Sommernachtsfest, ASV-Fußball,ASV GeländeSa. 17. Grillfest, MGV HarmonieSo. 18. Tag der offenen Tür, Freiw. Feuerwehr <strong>Maxdorf</strong>,FW-Haus IndustriestraßeDo. 22. Treffen Seniorenstube Sonniger Herbst,Hauptstr. 66 aFr. 23. Mitgliederversammlung,KV Floßbachschwalben, CBHSa. 31. Sommerfest/Flohmarkt,Prot. Kita Kirchenmäuse, Kirchenstr. 1aÄnderungen vorbehalten!NaturfreundeWanderung am 11. August 2013Von der Alten Schmelz zum Isenachweiher,Mittagsrast, gleicher Rüc<strong>kw</strong>eg;ca. 6 km. Abfahrt 10.00 Uhr am Carl-Bosch-Hausmit P<strong>kw</strong>. Gäste sind herzlich willkommen.Vorsitzender K. Nester


Seite 7 Freitag, den 9. August 2013 <strong>Maxdorf</strong>Seniorenausflugder OrtsgemeindeDie Ortsgemeinde <strong>Maxdorf</strong> lädt zu Seniorenfahrtenam Dienstag, 03. September 2013und am Mittwoch, 11. September 2013, ein.Beide Fahrten werden mit gleichem Programmdurchgeführt. Bitte haben Sie dafür Verständnis,dass jeder nur einmal mitfahren kann und Terminwünschenur so lange berücksichtigt werdenkönnen, wie Plätze frei sind. Die Einladungerfolgt nur über das Amtsblatt.Die Fahrt führt ins Dreiländereck Baden-Württemberg-Hessen-Bayern, in den WallfahrtsortWalldürn.Nach der Stadtführung erfolgt eine Führungdurch die Basilika mit einem eigens für unsdurchgeführten Orgelkonzert. Nach der Mittagspause,die Sie selbst gestalten können, fahrenwir weiter nach Gottersdorf. Dort machenwir im Odenwälder Freilandmuseum eine Zeitreisezurück bis ins Jahr 1788. Wie jedes Jahrbegehen wir den gemeinsamen Abschluss imCarl Bosch Haus <strong>Maxdorf</strong>.Die Ortsgemeinde übernimmt die Kosten für dieBusfahrt und die Eintrittsgelder. Bitte denken Siedaran, notwendige Medikamente bei der Fahrtmitzuführen.Anmelden können Sie sich ab Montag,12.August 2013, während der üblichen Öffnungszeitenbei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,Zimmer 11 im Erdgeschoss. Bei der Anmeldungerhalten Sie einen Bon zur Einlösung beimAbendessen. Der Kostenbeitrag je Teilnehmerbeträgt 5 EUR und ist bei der Anmeldung in barzu entrichten.Abfahrt: jeweils um 8:15 Uhr am Carl BoschHausAnkunft: ca. 18:00 Uhr am Carl Bosch Haus(hier Abschluss)Wichtig: Nur wer auf der Anmeldeliste/Buslistesteht kann mitfahren. Zusatzplätze sind nicht vorhanden.Bei Fragen steht Ihnen gerne Horst Klein, Tel:06237-7677 zur Verfügung.Einen schönen Ausflug wünschenWerner Baumann, OrtsbürgermeisterEwald Kopp, OrtsbeigeordneterGeorg Kiefer, OrtsbeigeordneterKonrad Reichert, OrtsbeigeordneterKarnevalvereinFloßbachschwalben e.V.<strong>Maxdorf</strong>Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlungdes K.V. „Floßbachschwalben“ am Freitag,23.08.2013, 20:00 Uhr, im Carl-Bosch-Haus,<strong>Maxdorf</strong>.Tagesordnung1. Begrüßung2. Totenehrung3. Bericht der Schriftführers4. Bericht des Vorsitzenden5. Bericht des Präsidenten6. Bericht der Schatzmeisterin7. Bericht der Revisoren8. Entlastung der Vorstandschaft9. VerschiedenesDie VorstandschaftKirchliche NachrichtenProt. KirchengemeindeBirkenheide und BASF-Siedl.So., 11.08.BIRKENHEIDE10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Gunklach)MAXDORF09.15 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Gunklach)Pfarramt: Pfarrerin Jasmin GunklachTel. 06237/7868, Fax 06237/5223Waldstr. 34, BirkenheideE-Mail: pfarramt.birkenheide@evkirchepfalz.deProt. KirchengemeindeFußgönheimSo., 11.08.10.10 Uhr Gottesdienst (Pfr. Erlenwein)Mo., 12.08.14.30 Uhr Kreativ-Kreis, GemeindehausPfarramt: Hauptstr. 20, 67136 FußgönheimPfarrer Dr. Wolfram KernerTel. 06237/7664 – Fax: 06237/<strong>32</strong>28Email: prot.pfarramt.fgh@gmx.deSekretariat: Di./Do. 9.00 – 11.30 Uhrwww.evkirche-online.deGemeindepädagogin Frau Özer:Tel: 06231/98585, Fax: 4030507,Email oezerbeate@gmx.deKath. PfarrgemeindenBirkenheide, Fußgönheimund <strong>Maxdorf</strong>GottesdiensteSo., 11.08.<strong>Maxdorf</strong> 09:00 Uhr AmtBirkenheide 10:30 Uhr AmtFußgönheim 10:30 Uhr Wortgottesfeier (Kares)Di., 13.08.<strong>Maxdorf</strong> 18:00 Uhr Rosenkranz-MeditationBirkenheide 19:00 Uhr GottesdienstDo., 15.08.<strong>Maxdorf</strong>19:00 Uhr Gottesdienstmit KräutersegnungBIRKENHEIDEDer nächste Spielnachmittag für Seniorinnen undSenioren findet am Mi., 14.08.2013, im kath. Pfarrsaalstatt. Beginn 14.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen.Einladung ergeht an alle Interessierten.Ansprechpartnerinnen im August: Frau Ofer (Tel.2894) und Frau Wickenhäuser (Tel. 8750).INFORMATIONENÖffnungszeiten Pfarrbüro:von Mo., 12.08. – Fr., 16.08.13Mo., Mi., Fr., jeweils 9.00-10.30 UhrPfarramt:Wiesenstr. 2, 67133 <strong>Maxdorf</strong>www.sankt-maximilian-maxdorf.dePfarrer Klaus MeisterTel. 06237/975888,Fax. 06237/975889E-mail: kath.pfarramt.maxdorf@t-online.deGemeindeassistent Patrick Kuhn,Büro Hauptstr. 65, FußgönheimTel. 06237/925016,Fax 06237/978074,e-mail: GemRef-Kuhn@web.deSportnachrichtenAikido im Atelier e.V.Nach den Sommerferien können wieder neue Kinder(9-13 Jahre) aufgenommen werden. Trainingdonnerstags, 18:00-19:20 Uhr, in der Mehrzweckhalle,Jahnstr. 2, Fußgönheim.Telefonische Anmeldung erbeten bei Annette Kreiner (06237 – 60394)BIRKENHEIDEASV BirkenheideAbt. FußballKreisliga Rheinpfalz Süd:ASV Birkenheide - ASV Edigheim 4:1Torschützen:A. Brunner (2 x) und N´Gamlert (2 x)Vorschau:So., 11.08.2013, 12.30 UhrLudwigshafener SC II - ASV BirkenheideAb sofort können wieder Dauerkarten für die neueSaison bestellt werden.ASP: Helmut Marnet 0171 3398257oder am Kasseneingang vor SpielbeginnAbteilungsleitungFUßGÖNHEIMASV FußgönheimAbt. FußballErgebnisse:ASV Fußgönheim 1-VfL Neustadt 3:1Im ersten Spiel der Verbandsliga gewann der ASVbei extremen Temperaturen verdient.Torschützen: Sanli, Rhannam und Bischoff.ASV Fußgönheim 2 - BSC Oppau 3:7Torschützen: Moncada (2) und MotukVorschau:So. 11.8.2013, 15 UhrLudwigshafer SC - ASV Fußgönheim 1So. 11.8.2013, 15 UhrASV <strong>Maxdorf</strong> 2 - ASV Fußgönheim 2MAXDORFTennisclub <strong>Maxdorf</strong>Der Tennisclub <strong>Maxdorf</strong> feiert in diesemJahr sein 40-jähriges Jubiläum.Dieses Fest soll in Verbindung miteinem kleinen Einladungsturnier ab16 Uhr am Sa., 24. August 2013, gefeiert werden.Zur besseren Planung werden die Mitglieder umAnmeldung bis zum 15. August gebeten bei:K. Vortanz, Tel. 06237/3064990,Mobil: 0175/2955374, kvortanz@me.com oderH. Maurer, Tel. 06237/6366,Mobil: 0175/5851386, anlage@tc-maxdorf.deWeitere Infos sowie Programm auf: tc-maxdorf.deWir weisen auf den vor einiger Zeit gestarteten Tennis-Treff(mittwochs 18.00 – 20.00 Uhr) und dasHobbyspielertraining (montags 18.30 – 20.00 Uhr)hin. Alle Hobbyspieler und die es werden wollen,sind herzlich willkommen.Der Vorstand


<strong>Maxdorf</strong> Freitag, den 9. August 2013 Seite 8ASV <strong>Maxdorf</strong>Abt. FußballErgebnisse:VfL Neuhofen – ASV <strong>Maxdorf</strong> I 2:3Torschützen: Thomas Däuwel, DavidMichalski, Christian JesbergerTV Edigheim – ASV <strong>Maxdorf</strong> II 1:2Torschützen: Manuel Gunzelmann, Michael KroppVorschau:Sa., 10.08.2013, 16.00 UhrBezirksliga VorderpfalzASV <strong>Maxdorf</strong> I - SV RW SeebachSo., 11.08.2013, 15.30 UhrB-Klasse Rhein Pfalz SüdASV <strong>Maxdorf</strong> II – ASV Fußgönhein IISC Herz AsAm 30. Clubabend nahmen 20 Skatfreunde teil.Tagessieger wurde Gastspieler Moritz Noder mit1722 Spielpunkten.Weitere Tischsieger:Franz Gugler (1260 Pkt.), Rudolf Noll (1004 Pkt.),Sam Wiebelskircher (1214 Pkt.) und AndreasSchmidt (1112 Pkt.)Unter 16 teilnehmenden Skatfreunden gewannHeinz Kochenburger am 31. Clubabend mit 1739Spielpunkten.Weitere Tischsieger:Sam Wiebelskircher (1573 Pkt.), Monika Koßmehl(1310 Pkt.) und Yannik Sorg (963 Pkt.)Achtung - Ortswechsel wegen des ASV-SommernachtsfestesNächster Clubabend: Fr., 09.08.13, 20 h, imNebenzimmer des ASV-Clubheims am Sportplatz inBirkenheide.Mitteilungender KreisverwaltungÖffentliche BekanntmachungZwischen dem Rhein-Pfalz-Kreis,vertreten durch den Landrat, Herrn Clemens Körner,undder Stadt Ludwigshafen am Rhein,vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.Eva Lohse,wird aufgrund der Beschlüsse- des Kreistages der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis vom 27.05.2013- des Stadtrates der Stadt Ludwigshafen am Rheinvom 29.04.2013und der erfolgten aufsichtsbehördlichen Genehmigungnach § 12 Abs. 2 KomZG durch Schreibender Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom17.07.2013 im Sinne der §§12 und 13 des Landesgesetzesüber die Kommunale Zusammenarbeit(KomZG) folgende Zweckvereinbarung getroffen:Zweckvereinbarungzwischen dem Rhein-Pfalz-Kreis,vertreten durch den Landrat, Herrn Clemens Körnerundder Stadt Ludwigshafen am Rhein,vertreten durch die Oberbürgermeisterin,Frau Dr. Eva Lohseüberdie Übertragung von Aufgaben derStadt Ludwigshafen am Rhein aus dem Bereich desLebensmittel- und Bedarfsgegenständerechtsauf den Rhein-Pfalz-KreisPräambelMit Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Ausführungdes Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts(AGLBR) und der Landesverordnung über Zuständigkeitenauf dem Gebiet des Lebensmittel- undBedarfsgegenständerechts am 05.11.2010 erhieltdie Stadt erweiterte Zuständigkeiten als untereBehörde im Bereich des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechtsbei gleichzeitigem Wegfall derbisher von den beamteten Tierärzten bei der KreisverwaltungRhein-Pfalz-Kreis wahrgenommenenSachverständigenfunktion.Die erweiterte Zuständigkeit umfasst unter anderemAufgaben aus dem Bereich der Schlachttier- undFleischuntersuchung einschließlich der Rückstandsuntersuchungund der Untersuchung auf Trichinen.Der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Ludwigshafenam Rhein vereinbaren die Rückübertragung dieserAufgaben auf den Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Wahrnehmungder Sachverständigenfunktion durch diebeamteten Tierärzte bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis für die Stadt Ludwigshafen am Rhein aufder Grundlage dieser Zweckvereinbarung im Sinneder §§ 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunaleZusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982(GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom28.09.2010 (GVBl. S. 280).§ 1 Gegenstand(1) Die Stadt Ludwigshafen am Rhein überträgtdem Rhein-Pfalz-Kreis die Aufgaben und Befugnisseeinschließlich der Satzungs- und Gebührenhoheit imBereich der Schlachttier-, Fleisch-, Trichinen- undRückstandsuntersuchung, die bis zum 04.11.2010dem Rhein-Pfalz-Kreis oblagen und die mit Inkrafttretendes AGLBR sowie der Landesverordnung überZuständigkeiten auf dem Gebiet des LebensmittelundBedarfsgegenständerechts am 05.11.2010 vonder Stadt Ludwigshafen am Rhein wahrzunehmensind. Die Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über dieErhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichenVorschriften findet insoweitauch für die Stadt Ludwigshafen am Rhein Anwendung.(2) Die beamteten Tierärzte bei der KreisverwaltungRhein-Pfalz-Kreis übernehmen im Rahmen ihrerdienstlichen Möglichkeiten für den Bereich desLebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts dieSachverständigenfunktion für die Stadt Ludwigshafenam Rhein in dem Umfang, in dem sie diese Funktionbisher nach § 3 des Landesgesetzes zur Ausführungdes Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzesund Weinüberwachung (AGLMBG) in derbis zum 04.11.2010 geltenden Fassung ausgeübthaben.(3) Die Stadt überträgt dem Landkreis die Befugnisnach § 6 Abs. 2 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung(Tier-LMÜV), die Entnahmevon Proben zur Untersuchung auf Trichinen aufJäger, die Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheinessind, zu übertragen.§ 2 Gebühren und AuslagenFür die Wahrnehmung der nach § 1 Absatz 1 undAbsatz 3 übertragenen Aufgaben erhebt der Landkreisausschließlich bei den Veranlassern der Amtshandlungenbeziehungsweise bei denjenigen, zuderen Gunsten die Amtshandlungen vorgenommenwerden, Gebühren und Auslagen nach der Satzungdes Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung vonGebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichenVorschriften in der jeweils geltenden Fassung.§ 3 KostenersatzFür die Wahrnehmung der nach § 1 Absatz 2 übertragenenAufgaben erhält der Rhein-Pfalz-Kreis vonder Stadt Ludwigshafen am Rhein einen Ersatz derentsprechend den Sätzen der Landesverordnungüber Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes,der amtlichen Lebensmittelüberwachungsowie der Gesundheitsverwaltung im Rahmendes Trin<strong>kw</strong>asserrechts und der Umwelthygiene(Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweilsgeltenden Fassung für den Personalaufwand einschließlichSachkosten nach Zeitaufwand ermitteltenKosten.§ 4 Inkrafttreten und Dauer(1) Die Zweckvereinbarung wird am Tag nach derletzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam undläuft auf unbestimmte Zeit.(2) Sie kann frühestens mit Wirkung zum31.12.2014 gekündigt werden. Die Zweckvereinbarungverlängert sich automatisch jeweils um ein weiteresJahr, soweit nicht eine schriftliche Kündigungbis zum 30.09. des Jahres durch die Stadt oder denLandkreis erfolgt.(3) Soweit die Zuständigkeit für die nach § 1 derZweckvereinbarung übertragenen Aufgaben undBefugnisse gesetzlich neu geregelt wird, verpflichtensich die Stadt Ludwigshafen und der Rhein-Pfalz-Kreis die Zweckvereinbarung aufzuheben oder entsprechendzu ändern.§ 5 Schlussvorschriften1. Änderungen und Zusätze zu dieser Zweckvereinbarungbedürfen der Schriftform und der Genehmigungdurch die Aufsichtsbehörde. Dies giltauch für die Änderung dieser Klausel. MündlicheNebenabreden sind nicht getroffen worden.2. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksamsein oder sollte sich eine Lücke herausstellen,berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht. Der Rhein-Pfalz-Kreis und die StadtLudwigshafen am Rhein verpflichten sich, rechtsunwirksameBestimmungen durch wirksameBestimmungen zu ersetzen, die von ihrer (wirtschaftlichen)Intention demjenigen am nächstenkommen, was Inhalt der unwirksamen Bestimmungwar.Ludwigshafen, den 02.07.2013gez. Clemens Körner, Landrat des Rhein-Pfalz-KreisesLudwigshafen, den 17.06.2013gez. Dr. Eva Lohse, Oberbürgermeisterin der StadtÖffentliche BekanntmachungI.Die Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über dieErhebung von Gebühren nach fleisch- undgeflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriftenin der Fassung vom 10.12.2012 wird wie folgtneu gefasst:S A T Z U N Gdes Landkreises Rhein-Pfalz-Kreisüber dieErhebung von Gebühren nach fleisch- undgeflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriftenvom 01.08.2013Der Kreistag hat am 27.05.2013 aufgrund des § 17Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in derFassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188, BS2020-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.Oktober 2010 (GVBl. S. 319), des § 8 des Landesgesetzeszur Ausführung des Lebensmittel- undBedarfsgegenständerechts (AGLBR) vom 20. Oktober2010 (GVBl. S. 362, BS 2125-1), der VerordnungEG Nr. 882/2004 des Europäischen Parlamentsund des Rates über amtliche Kontrollen zurÜberprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- undFuttermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tier-


Seite 9 Freitag, den 9. August 2013 <strong>Maxdorf</strong>gesundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EUAbl. Nr. L 165 S. 1), zuletzt geändert durch VerordnungEG 596/2009 vom 18. Juni 2009 (EU Abl.Nr. L 188, S. 14) in der jeweils geltenden Fassungund in Verbindung mit der Landesverordnung überZuständigkeiten auf dem Gebiet des LebensmittelundBedarfsgegenständerechts vom 21.10.2010(GVBl. S. 373) sowie dem Landesgebührengesetzfür Rheinland-Pfalz vom 3. September 1974 (GVBl.S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetzvom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) die folgendeSatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemachtwird:I N H A L T§ 1 Gebührenpflichtige Tatbestände§ 2 Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungin gewerblichen Betrieben undsonstige Schlachttieruntersuchungen§ 3 Trichinenuntersuchungstage§ 4 Gebühren für die Durchführung der amtlichenVeterinärkontrollen in zugelassenen Betrieben§ 5 Gebühren für amtliche Kontrollen und sonstigeLeistungen§ 6 Gebührenschuldner§ 7 Entstehung des Kostenanspruchs und Fälligkeitder Gebühren§ 8 Geltungsbereich§ 9 InkrafttretenAnlage 1: Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungenbei gewerblichen Schlachtungenje TierAnlage 2: Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungenbei nicht gewerblichen Schlachtungenje Tier (Hausschlachtungen)Anlage 3: Gebühren für die Untersuchung vonerlegten Wildschweinen und anderem jagdbaremWild auf TrichinellenAnlage 4: Gebühren für Überwachung, Kontrollenund Untersuchungen im Zusammenhang mit der Zerlegungvon FleischAnlage 5: Gebühren für die Trichinenuntersuchungaußerhalb der festgelegten Trichinenuntersuchungstage§ 1Gebührenpflichtige Tatbestände(1) Für die amtlichen Kontrollen zur Überprüfungder Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtssowie der Bestimmungen über Tiergesundheitund Tierschutz werden Gebühren und Auslagennach dieser Satzung erhoben.(2) Eine Gebührenpflicht besteht insbesondere füra) die Durchführung der amtlichen Untersuchungenin Erzeugerbetrieben, gewerblichen Schlachtbetriebenund Gehegen (Schlachttieruntersuchungeneinschließlich der Gesundheitsüberwachungbei Haarwild in Gehegen, Fleisch- undGeflügelfleischuntersuchungen einschließlichder Hygieneüberwachung, Untersuchung aufTrichinen, der Rückstandsuntersuchungen, derUntersuchung von geschlachteten Rindern undanderen untersuchungspflichtigen Tieren aufBSE / TSE sowie der bakteriologischen Fleischuntersuchung,Überwachung von Fleischsendungenaus anderen Mitgliedstaaten oder anderenVertragsstaaten des Abkommens über deneuropäischen Wirtschaftsraum, sowie sonstigevon der zuständigen Behörde angeordneteUntersuchungen);b) die Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlichBeurteilung und Kennzeichnung beiSchlachtungen außerhalb gewerblicher Schlachtstätten,wenn das Fleisch ausschließlich im Haushaltder Besitzerin oder des Besitzers verwendetwerden soll (Hausschlachtungen);c) die Untersuchungen und Kontrollen in EG-zugelassenenZerlegungsbetrieben einschließlich derKennzeichnung und der Ausstellung der Bescheinigungen;d) die Untersuchungen und Kontrollen in EG-zugelassenenKühl- und Gefriereinrichtungen, dieaußerhalb von EG-zugelassenen Schlacht- undZerlegungsbetrieben liegen, in EG-zugelassenenVerarbeitungsbetrieben, in sonstigen EGzugelassenenBetrieben. Eine Gebührenpflichtbesteht auch für Kontrollen in EU-zugelassenenZerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben fürGeflügelfleisch;e) die Überprüfung zum Zwecke der Zulassungeiner Abgabestelle;f) die amtliche Beaufsichtigung der Brauchbarmachungvon Fleisch;g) die Untersuchung und Kontrolle bei eingelagertemFleisch;h) die Schlachttieruntersuchung außerhalb einergewerblichen Schlachtstätte - ausgenommenbei Hausschlachtungen - sowie die Gesundheitsüberwachungbei Gehegewild einschließlichder Ausstellung eines Begleitscheines;i) sonstige Untersuchungen, Kontrollen und Hygieneüberwachungnach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichenBestimmungen einschließlichder Erteilung von Bescheinigungen;j) sonstige Untersuchungen, Kontrollen und Hygieneüberwachung,die auf Antrag im Rahmen desVollzugs fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicherVorschriften vorgenommen werden.(3) Eine entsprechende Gebührenpflicht besteht fürdie Untersuchung von Schlachtgeflügel im Schlachtbetrieboder im Erzeugerbetrieb.§ 2Gebühren für die Schlachttier- undFleischuntersuchung in gewerblichen Betriebenund sonstige Schlachttieruntersuchungen(1) Der Rhein-Pfalz-Kreis erhebt für Amtshandlungenaufgrund der Verordnung (EG) NR. 882/2004kostendeckende Gebühren nach Art. 26, 27, 28und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt Bund Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung. Fürdie Gebührensätze wurden die in Art. 27 Abs. 5 derVerordnung (EG) Nr. 882/2004 vorgegebenen Kriterien(die Art des betroffenen Unternehmens unddie entsprechenden Risikofaktoren; die Interessender Unternehmen mit geringem Durchsatz; die traditionellenMethoden der Produktion, der Verarbeitungund des Betriebs; die Erfordernisse von Unternehmenin Regionen in schwieriger geografischerLage) berücksichtigt.(2) Die Gebühren werden in der Anlage als einheitlicheGebühren ausgewiesen. Die Anlagen bildeneinen Teil dieser Satzung.§ 3Trichinenuntersuchungstage(1) Von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis werdendie Trichinenuntersuchungstage festgelegt. Diefestgelegten Trichinenuntersuchungstage können beider Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erfragt werdenund sind auf der Internetseite unterwww.rhein-pfalz-kreis.de abrufbar.(2) Sofern die Trichinenuntersuchung außerhalb derfestgelegten Trichinenuntersuchungstage erfolgt,wird eine weitere Gebühr gemäß Anlage 5 für dieDurchführung der Untersuchung erhoben.§ 4Gebühren für die Durchführung der amtlichenVeterinärkontrollen in zugelassenen Betrieben(1) Für Überwachung, Kontrollen und Untersuchungenim Zusammenhang mit der Zerlegung vonFleisch wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sichnach dem Gewicht des im Zerlegebetrieb angeliefertenFleisches mit Knochen bestimmt. Die Höhe derGebühr richtet sich nach Art. 27, Anhang IV,Abschnitt B, Kapitel II der (EG)VO 882/2004 (sieheAnlage 4).(2) Für Kontrollen und Nachkontrollen in Schlachtbetrieben,Fleischverarbeitungs- und Fleischzubereitungsbetrieben,Verarbeitungsbetrieben für Fischereiprodukteund Eier, Wildzerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben,Verarbeitungsbetrieben für Bluterzeugnisse,Fischereiverarbeitungsbetrieben sowiefür die Kontrollen in Kühllagern für Fische und sonstigeLebensmittel tierischen Ursprungs wird eine Gebührentsprechend dem zeitlichen Aufwand erhoben.§ 5Gebühren für amtliche Kontrollenund sonstige Leistungen(1) Für alle gebührenpflichtigen Tatbestände die nichtüber die Anlagen 1 bis 5 dieser Satzung geregeltsind, wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben.(2) Für die Berechnung einer Gebühr nach dem zeitlichenAufwand werden die entsprechenden Gebührennach der Landesverordnung über Gebührender Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes, deramtlichen Lebensmittelüberwachung sowie derGesundheitsverwaltung im Rahmen des Trin<strong>kw</strong>asserrechtsund der Umwelthygiene (Besonderes Gebührenverzeichnis)vom 22.07.2010 (GVBl. S. 244)in der jeweils geltenden Fassung zu Grunde gelegt.(3) Führt die Feststellung eines Verstoßes zu amtlichenKontrollen, die über die normale Kontrolltätigkeithinausgehen, so werden dem Gebührenschuldnerdie für die zusätzlichen Kontrollen entstehendenPersonalkosten entsprechend dem zeitlichen Aufwandund die sonstigen Auslagen (z.B. Untersuchungskosten,Wegstreckenentschädigung, Transportkosten)in Rechnung gestellt. Normale Kontrolltätigkeitensind die routinemäßig durchgeführtenKontrolltätigkeiten, die nach dem Gemeinschaftsrechtoder nationalem Recht erforderlich sind.§ 6GebührenschuldnerGebührenpflichtig sind natürliche und juristische Personen,die die nach dem § 1 gebühren- oder kostenpflichtigenAmtshandlungen zurechenbar verursachenbzw. deren Tätigkeiten Amtshandlungen imSinne des § 1 unterliegen. Mehrere Kostenschuldnerhaften als Gesamtschuldner.§ 7Entstehung des Kostenanspruchsund Fälligkeit der Gebühren(1) Der Kostenanspruch entsteht mit der Beendigungder kostenpflichtigen Amtshandlung. Die Gebührwird mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidungfällig.(2) Die Gebühren werden auch in den Fällen erhoben,in denen nur ein Teil der Untersuchungen ausgeführtworden ist.(3) Die Gebühren werden auch in den Fällen erhoben,wenna) die amtliche Tierärztin oder der amtliche Tierarztoder die amtliche Fachassistentin oder der amtlicheFachassistent sich antragsgemäß zur Schlachtstättebegibt, die Amtshandlungen aber abbrechenmuss, weil kein Tier zur Untersuchung bereitgehaltenwird; wurden mehrere Tiere angemeldet,so ist die Gebühr für ein Tier, bei Tierenverschiedener Art die höchste Gebühr fällig;b) die amtliche Tierärztin oder der amtliche Tierarztoder die amtliche Fachassistentin oder der amtlicheFachassistent sich antragsgemäß zum


<strong>Maxdorf</strong> Freitag, den 9. August 2013 Seite 10Schlachtbetrieb oder zum Erzeugerbetrieb begibt, die Amtshandlungenaber abbrechen muss, weil kein Schlachtgeflügel oder Geflügelfleisch zurUntersuchung bereitgehalten wird.§ 8Geltungsbereich(1) Diese Satzung gilt im Rhein-Pfalz-Kreis.(2) Im Rahmen der Zuständigkeit des Rhein-Pfalz-Kreises auf dem Gebiet derkreisfreien Städte Frankenthal, Speyer und Ludwigshafen am Rhein gilt dieseSatzung auch dort.§ 9InkrafttretenDie Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Landkreisesüber die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichenVorschriften vom 10. Dezember 2012, in Kraft getreten am 01.Januar 2013, außer Kraft.II.Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 17 Abs. 6 der Landkreisordnungeine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Satzungfür deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalbeines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüberder Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.Ludwigshafen am Rhein, 29.07.2013gez. Clemens Körner, LandratAnlage 1Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichenSchlachtungen je Tier (Schlachtungen im Betrieb nach § 1 Absatz 2 a der Satzung).Untersuchungspflichtige Tierart Betrag Ab dem 6. Tierin Euro pro TagRind 29,38 27,01Schwein 17,35 14,98Einhufer 44,16 41,79Schafe, Ziegen und andere Paarhufer 14,18 11,81Wildwiederkäuer, Feder und Haarwild 16,54 14,17Wildschweine 24,79 22,42Gebühr für Rückstandsuntersuchungenbei besonderen Verdacht 15,47Anlage 2Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei nicht gewerblichenSchlachtungen je Tier (Hausschlachtungen nach § 1 Absatz 2 b der Satzung)Untersuchungspflichtige Tierart Betrag Ab dem 6. Tierin Euro pro TagRind 31,44 29,07Schwein 19,70 17,33Einhufer 46,25 43,88Schafe, Ziegen und andere Paarhufer 16,62 14,25Wildwiederkäuer 19,00 16,63Haarwild 19,00 16,63Wildschweine 27,25 24,88Gebühr für Rückstandsuntersuchungenbei besonderen Verdacht 15,47Anlage 3Gebühren für die Untersuchung von erlegten Wildschweinen und anderemjagdbarem Wild auf Trichinellen (Trichinenuntersuchungen nach § 1Abs. 2 ader Satzung)Je TierWildschweine bei Abgabe der Trichinenprobendurch den Jagdausübungsberechtigten / Jäger 9,50Anderes jagdbares Wild bei Abgabe der Trichinenprobendurch den Jagdsausübungsberechtigten / Jäger 9,50Gebühren bei der Entnahme der Trichinenproben durcheine amtliche Person der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreisinkl. Trichinenuntersuchung 29,65Betrag in EuroAnlage 4Gebühren für Überwachung, Kontrollen und Untersuchungen im Zusammenhangmit der Zerlegung von Fleisch (Überwachung, Kontrollen und Untersuchungennach § 4 Absatz 1 der Satzung)Je Tonne bezogen auf die Durchschnittstonnage(angelieferte Tonnage im Kalenderjahr /Arbeitstage im Kalenderjahr)Betrag in EuroÜberwachung, Kontrollen und Untersuchungenim Zusammenhang mit der Zerlegung von Fleisch 4,00Anlage 5Weitere Gebühren für die Trichinenuntersuchung außerhalb der festgelegtenTrichinenuntersuchungstage nach § 3 Absatz 2 der Satzunga) Je Ansatz Betrag in EuroBei Hausschlachtungen und bei gewerblichen Schlachtungensowie bei der Untersuchung von erlegten Wildschweinen undanderem jagdbarem Wild, für bis zu 10 Tiere, sofern nicht b) 51,86b) Je Ansatz Betrag in EuroDurchführung der Untersuchung auf Trichinellen nach derQuetschglasmethode bei Hausschlachtungen 9,73Betreuungsgeld –Beantragung im Rhein-Pfalz-KreisDie Beantragung des Betreuungsgeldes ist seit 1. August 2013 möglich.Voraussetzung ist, dass das Kind keine Kindertagesstätte besucht oder von einervom Jugendamt geförderten Tagesmutter betreut wird. Einen Antrag könnenEltern stellen, deren Kind zwischen 15 und 36 Monate alt ist und nach dem 1.August 2012 geboren wurde. Für Kinder, die jünger sind als 15 Monate, wirddas Betreuungsgeld nur dann gezahlt, wenn die Eltern das ihnen zustehendeElterngeld bereits komplett erhalten haben.Zuständig für die Anträge der Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist die Betreuungsgeldstelledes Jugendamtes, Europaplatz 5, Zimmer 105 und 106. Die Mitarbeiterinnen,Frau Völker und Frau Tamgaci sind telefonisch erreichbar unter0621-5909-105/106.Was gibt es sonst noch?Ausbildung zum ElektronikerDie Ausbildungswerkstatt beim Elektronikzentrum der Bundeswehr in Bad Bergzabernbildet auch im kommenden Jahr wieder aus.Zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2014 werden wieder 24 Schülerinnen undSchüler in die Berufsausbildung zum/zurElektroniker/-in für Geräte und Systemeeingestellt.Wer im kommenden Jahr einen Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reifeerwirbt und mindestens befriedigende Noten in Deutsch, Mathematik, Englischund Physik hat, kann sich bereits jetzt für diese anspruchsvolle Ausbildungbewerben.Die aussagefähigen Bewerbungen (einschließlich Lebenslauf, Zeugnisse derbeiden letzten Schuljahre und Zeugnisse über durchgeführte Praktika) sind anfolgende Adresse zu senden:Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mainz, Rheinallee 111, 55118 MainzAus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagengrundsätzlich nicht erfolgen.Es sollten daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen etc. eingereichtwerden.Rheuma-LigaAm Donnerstag, 15.08.13, 19.00 Uhr, findet die Mitgliederversammlung in derWeinstube „Marktschänke“, Marktgasse 1, Bad Dürkheim, statt.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bericht des 1. Vorsitzenden3. Bericht des Rechnungsführers4. Bericht der Rechnungsprüfer5. Entlastung des Vorstandes bzw. Rechnungsführers6. Wünsche und Anträge7. VerschiedenesAnsprechpartner der öAG Bad Dürkheim sind:Helmut Schultz, Tel. 06238/98024und Inge Reinhardt, Tel. 06<strong>32</strong>2/9559783.G. Baumann, Schriftführerin


Seite 11 Freitag, den 9. August 2013 <strong>Maxdorf</strong>Hoffest der Pfalzbibliothekmit AntiquariatDas Hoffest der Pfalzbibliothek in Kaiserslautern, Bismarckstraße17, findet am Samstag, 17. August, von11 bis 16 Uhr, statt. Mischa Volkmann, Schmied undFachlehrer für Metallgestaltung an der Meisterschulefür Handwerker, hält einen Kurzvortrag über dieDorfschmieden früher in der Pfalz mit anschließenderpraktischer Vorführung im Hof an der mobilenEsse.Auch bringt er noch ein Pferd (Kaltblüter) mit.Bereits ab 10 Uhr können die Besucherinnen undBesucher im traditionsgemäß reich bestücktenAntiquariat stöbern. Kindern bietet das Pfalzbibliotheksteamkreative Aktionen zur Kurzweil.Gegen Mittag spielen Günther Veit und Dieter Zimmervom Musikantenland-Trio auf. Dazu gibt’s regionaleSpezialitäten.Lambsheimer Fischerfestvom 16. bis 19. August 2013am Baggersee „Nachtweide“, LambsheimFreitag:19.30 Uhr Eröffnung mit FassbieranstichFreitag + Samstag:19.30 Uhr Midnights – Stimmungs- und PartybandSonntag:11.00 – 14.00 Uhr Traditionelle Blasmusik zum Frühschoppenund Mittag17.00 Uhr Elwetritsche unn Die 3 DolleMontag:14.00 Uhr Familiennachmittag19.00 Uhr Krachleder – Freche Jungs in Lederhosen22.00 Uhr Feuerwerk am BaggerseeSie haben kein Amtsblatt erhalten?Dann melden Sie sich bei uns:Amtsblatt <strong>Maxdorf</strong> / Fieguth-Amtsblätter, Friedrichstr. 59,67433 Neustadt • Telefon: 06<strong>32</strong>1 / 39 39-70 • Telefax: 06<strong>32</strong>1 / 39 39-66E-Mail: vertrieb@amtsblatt.netKostenlose, aktuelle Exemplare erhalten Sie bei:A. Vollmer • Postagentur u. Schreibwaren • Hauptstr. 92 • <strong>Maxdorf</strong>Wittke • Waldstr. 22 • BirkenheideTilgers Hofladen • Ruchheimer Str. 4 • FußgönheimGetränke Kares • Siemensstraße 21 • <strong>Maxdorf</strong>und freitags ab 12 Uhr unter www.amtsblatt.net

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