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Beihilfen vom BMUKK - Lev-tirol.at

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Schema der <strong>Beihilfen</strong>berechnungGrundbeträge - Erhöhung - MinderungBerechnung: + Grundbetrag/-beträge+ Erhöhungsbetrag/-beträge- Minderungsbetrag/-beträge= <strong>Beihilfen</strong>höheGrundbeträge pro Schuljahr Schulbeihilfe: € 1.130,-- Heimbeihilfe: € 1.380,-- (+ Fahrtkostenbeihilfe von € 105,--)Erhöhungsbeträge(je die Hälfte davon, wenn nur Schulbeihilfe oder nur Heimbeihilfe zuerkannt wird)€ 1.172,-- bei 4-jährigem Selbsterhalt, Berufstätigkeit des Schülers/der Schülerin, beiBesuch einer Schule für Berufstätige, Schüler/in ist Vollwaise oder verheir<strong>at</strong>et undlebt nicht bei den eigenen Eltern oder jenen seiner/ihres Ehefrau/Ehemannes€ 1.298,-- bei erheblicher Behinderung des Schülers/der SchülerinMinderungsbeträge(je die Hälfte davon, wenn nur Schulbeihilfe oder nur Heimbeihilfe zuerkannt wird)1) zumutbare Unterhaltsleistunga) der ElternDie Bemessungsgrundlage zur Errechnung der zumutbaren Unterhaltsleistungergibt sicho aus dem Einkommen nach Einkommensteuergesetz (bzw. Bruttoeinkommenminus Sozialversicherung) zuzüglich der Hinzurechnungen gemäß § 5 SchBG(z.B. ALG) und des Pauschalierungsausgleichs gemäß § 6 SchBG (z.B. LandundForstwirtschaft)o abzüglich von Absetzbeträgen für Unterhaltspflichten und Freibeträgen je nachEinkommensarto aufgrund der Bemessungsgrundlage errechnet sich dann die zumutbareUnterhaltsleistung:bis zu € 6.269,-- 0%, für die nächsten € 1.254,-- (bis € 7.523,--) 10%, für dienächsten € 1.672,-- (bis € 9.195,--) 15%, für die nächsten € 1.672,-- (bis€ 10.867,--) 20% über € 10.867,-- 25%b) der Eheg<strong>at</strong>tin des Schülers/des Eheg<strong>at</strong>ten der SchülerinBei der Eheg<strong>at</strong>tin des Schülers/beim Eheg<strong>at</strong>ten der Schülerin beträgt die zumutbareUnterhaltsleistung 30% des € 4.263,-- übersteigenden Teiles der Bemessungsgrundlage.‣ Ehe-bzw. familienbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch für eingetragene Partnerschaften

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