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Bewerbungsunterlagen für ein Bachelorstudium im höheren ...

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III. Einstufung<br />

Eine Zulassung <strong>im</strong> <strong>höheren</strong> Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn bisherige Studienleistungen auf das<br />

angestrebte Studium angerechnet werden können und Ihnen <strong>ein</strong>e Einstufung in <strong>ein</strong> höheres Semester besch<strong>ein</strong>igt<br />

werden kann. Es können max<strong>im</strong>al 3 Fachsemester angerechnet werden.<br />

Die Einstufung erfolgt grundsätzlich <strong>für</strong> alle Module, sofern anrechenbare Leistungen vorliegen. Die Einstufung<br />

wird durch das Akademische Prüfungsamt von Dipl-Soz. Andreas Thomsing durchgeführt.<br />

Sprechzeiten: Di 13 – 15 Uhr, Do 10 – 12 Uhr, KG II, Raum 212A, Tel.: 0761/682-440.<br />

Für die Einstufung ist persönliches Ersch<strong>ein</strong>en erforderlich, schriftlich gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.<br />

Bringen Sie zur Einstufung alle bisherigen Studienunterlagen (Studienbuch, Immatrikulationsbesch<strong>ein</strong>igungen,<br />

Nachweise über Studienleistungen …) <strong>im</strong> Original mit.<br />

Die Einstufung ist <strong>für</strong> alle Studienbewerber in <strong>ein</strong> höheres Fachsemester verpflichtend!<br />

Beizufügende Unterlagen<br />

Fügen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung folgende Unterlagen bei:<br />

- beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses<br />

- alle bisherigen Studien- und/oder Prüfungsleistungen<br />

- Immatrikulationsbesch<strong>ein</strong>igung (des laufenden Semesters)<br />

- sonstige <strong>für</strong> die Zulassung relevante Unterlagen (Eignungsprüfungen usw.)<br />

- Nachweis vom bisherigen Prüfungsamt, dass der Prüfungsanspruch <strong>im</strong> aktuellen Studium noch besteht.<br />

Die Hochschule weist darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Nachweisen belegte<br />

Anträge, die fristgerecht <strong>ein</strong>gegangen sind, bearbeitet werden können. Eine Verweisung auf Unterlagen, die sich<br />

bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Pädagogischen Hochschule befinden, ist unzulässig.<br />

<strong>Bewerbungsunterlagen</strong> gehen in das Eigentum der Hochschule über und werden nicht zurückgegeben!<br />

Bitte fügen sie daher k<strong>ein</strong>e Originalunterlagen bei, sondern <strong>im</strong>mer amtlich beglaubigte Kopien!<br />

Vergabeverfahren von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />

Die Bachelorstudiengänge sind zulassungsbeschränkt. Wenn nach abgeschlossener Rückmeldung zum entsprechenden<br />

Semester freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe von diesen freien Plätzen nach folgender<br />

Reihenfolge (gem. § 19 Abs. 1 HVVO):<br />

1) an Aufrückende (Personen, die <strong>für</strong> das 1. Fachsemester in dem Studiengang, <strong>für</strong> den sie die Zulassung<br />

zu <strong>ein</strong>em <strong>höheren</strong> Fachsemester beantragen, an der PH Freiburg bereits zugelassen sind; sog. Höherstufungen)<br />

2) Hochschulortwechselnde, Studienunterbrechende (Personen, die <strong>im</strong> gleichen Studiengang an <strong>ein</strong>er<br />

deutschen Hochschule <strong>im</strong>matrikuliert sind oder waren)<br />

3) Quer<strong>ein</strong>steigende, Studiengangwechselnde.<br />

Falls innerhalb dieser drei Gruppen <strong>ein</strong>e Auswahl erforderlich ist, wird folgende Rangfolge gebildet:<br />

Bei den Gruppen unter Ziffer 1) und 3) wird <strong>ein</strong>e Rangfolge gebildet aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen.<br />

Hinweise <strong>für</strong> BAföG-Empfänger:<br />

BAföG-Empfänger sollten beachten, dass sich <strong>ein</strong> Studien- oder Fachwechsel auf die weitere Förderung auswirken<br />

kann. Bitte informieren Sie sich deshalb vor der Bewerbung be<strong>im</strong> BAföG-Amt, Schreiberstr. 12, 79098 Freiburg,<br />

Tel.: 0761/2101-261, ob der Wechsel <strong>für</strong> Ihre Förderung ggf. Nachteile bringt.<br />

Auskünfte erteilt auch die Senatsbeauftragte <strong>für</strong> BAföG-Angelegenheiten Frau Barbara Peter, KG IV, Raum 017,<br />

Kunzenweg 21, 79117 Freiburg, Tel.: 0761/682-426; Sprechzeit <strong>für</strong> Förderungsberatung: Di/Do 13 - 14 Uhr.

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