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MANFRED HELLERvereidigter BuchprüferSteuerberaterJOACHIM BUXANSteuerberaterBüro: Wittrockstraße 26D-34121 KasselTelefon: (05 61) 92 882-0privat: (05 61) 40 22 06(0 5693) 75 85Fax: (05 61) 92 882-30Ausgabe Juli 2012THEMENDas Aktuelle Aus Steuern <strong>und</strong> WirtschaftGESETZGEBUNG............................................................. 1 GMBH..........................................................................4Mietrechtsreform: Energetische Modernisierung................ 1 Gehaltskürzung <strong>und</strong> Pensionsrückstellung ................4Bekämpfung der sog. Mietnomaden ................................. 2 Zinsschranke verfassungsmäßig? ..............................4Vermittlungsverfahren zur kalten Progression.................... 2Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung................... 2ARBEITGEBER UND -NEHMER................................4Lohnsteuer bei Familienpflegezeit ..............................4UNTERNEHMER................................................................ 2 Lkw-Fahrer: Fahrten zum Lkw-Wechselplatz..............5Fahrtenbuch: Neues zu Mängeln ...................................... 2Rücklage für Ersatzbeschaffung: Frist ............................... 3PRIVATBEREICH........................................................5Innergemeinschaftliche Lieferungen: Nachweise............... 3Abzug von Kosten bei Schenkungen .........................5Verkäufe über „ebay“.......................................................... 3Erbschaftsteuerliche Vergünstigungen gefährdet?......5Hinweise für Unternehmer in Kurzform.............................. 3ALLE STEUERZAHLER.............................................6Neue höchstrichterliche Verfahren..............................6FREIBERUFLER................................................................ 4Berufsgeheimnis: Auskunftsverweigerungsrecht ............... 4Verschiedenes kurz - notiert........................................607GESETZGEBUNGMietrechtsreform: Energetische ModernisierungEin Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform enthält u.a. den folgendenRegelungsbereich:geltend gemacht werden, sofern die Baumaßnahme bis dahinnicht abgeschlossen <strong>und</strong> die Nutzung der Wohnung weiterbeeinträchtigt ist. Der Gr<strong>und</strong>satz, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmenmit jährlich maximal elf Prozent aufdie Miete umgelegt werden können, gilt auch für die energetischeModernisierung.Energetische Modernisierungen sollen für eine begrenzte Zeitvon drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen.Ab dem vierten Monat kann eine Mietminderung wie bisherBisher konnte sich der Beginn von Modernisierungsmaßnahmenverzögern, wenn der Mieter vortrug, dass die gesetzlichvorgesehene Umlage von Modernisierungskosten eine für ihn07/2012- 1 -


unzumutbare wirtschaftliche Härte wäre. Diese Härtefallprüfungwird in das spätere Mieterhöhungsverfahren verlagert,damit die Modernisierung zunächst ohne Verzögerungenrealisiert werden kann. Die formalen Anforderungen an dieBegründungspflicht des Vermieters bei Modernisierungenwerden gesenkt. Der Vermieter kann sich etwa auf anerkanntePauschalwerte berufen, die bisher teilweise kostspieligenSachverständigengutachten entfallen.Bekämpfung der sog. MietnomadenDer Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform (s. vorigen Beitrag)sieht auch Maßnahmen vor, mittels deren Vermieter sich bessergegen sog. Mietnomaden sollen zur Wehr setzen können:sieht nun daneben die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaftmit beschränkter Berufshaftung vor.Bei dieser neuen Gesellschaftsform wird die Haftung für beruflicheFehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt,die Haftung für andere Schulden wie Mieten <strong>und</strong> Löhne bleibtwie bisher unbeschränkt. Es müssen Haftpflichtversicherungenmit Mindestversicherungssummen abgeschlossenwerden. Die Partnerschaft wird einen Namenszusatz führenmüssen, der auf die beschränkte Berufshaftung hinweist. DasGesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten.UNTERNEHMERFahrtenbuch: Neues zu MängelnMit einer neuen Sicherungsanordnung kann der Mieter vomGericht verpflichtet werden, für die während eines GerichtsverfahrensMonat für Monat auflaufende Miete eine Sicherheit(z. B. Bürgschaft, Hinterlegung von Geld) zu leisten.Die in der Praxis entwickelte „Berliner Räumung“ erleichtertdie Vollstreckung von Räumungsurteilen <strong>und</strong> wird gesetzlichgeregelt. Hat ein Vermieter vor Gericht ein Räumungsurteilerstritten, soll der Gerichtsvollzieher die Wohnung räumenkönnen, ohne gleichzeitig die - oft kostenaufwendige - Wegschaffung<strong>und</strong> Einlagerung der Gegenstände in der Wohnungdurchzuführen. Die Räumung kann darauf beschränkt werden,den Schuldner aus dem Besitz der Wohnung zu setzen.Die Haftung des Vermieters für zurückgelassene Gegenständewird auf Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit begrenzt.Vermittlungsverfahren zur kalten ProgressionDas Gesetz zum Abbau der sog. kalten Progression wurdevom B<strong>und</strong>esrat abgelehnt. Der vorhandene Steuertarif <strong>und</strong>die Freibeträge bewirken, dass Arbeitnehmer <strong>und</strong> andereSteuerzahler, auch wenn sie nur einen Inflationsausgleich erhalten,höhere Steuersätze zu zahlen haben. Diese Wirkungsollte durch das Gesetz gemildert werden. Einige B<strong>und</strong>esländerhaben zur „Gegenfinanzierung“ eine Erhöhung des Spitzensteuersatzesvon 42 % auf 49 % verlangt.Die B<strong>und</strong>esregierung hat nun ein Vermittlungsverfahren beantragt.Die Privatfahrten mit betrieblichen Pkw sind gr<strong>und</strong>sätzlichnach der sog. 1 %-Regelung zu versteuern, wenn kein ordnungsgemäßesFahrtenbuch geführt wird. Voraussetzung der1 %-Regelung ist eine betriebliche Nutzung des Fahrzeugszu über 50 %. Angesichts der strengen Anforderungen an dasFahrtenbuch ist es ständiger Streitpunkt mit dem Finanzamt,ob es im Einzelfall ordnungsgemäß geführt ist. Neuen Entscheidungendes B<strong>und</strong>esfinanzhofs ist zu entnehmen:Zu den Mindestanforderungen gehören insbesondere derAusweis von Datum <strong>und</strong> Ziel der jeweiligen betrieblichenFahrt. Es genügt nicht, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamenangegeben sind, Hausnummer <strong>und</strong> Name desbesuchten Unternehmens oder K<strong>und</strong>en fehlen. Anders ist esallenfalls, wenn im Einzelfall allein aus der Angabe der Straßeauf das genaue Fahrtziel geschlossen werden kann. Fernerreicht nicht der Name eines Unternehmens, wenn es in demOrt mehrere Filialen des Unternehmens gibt. Sicherheitshalbersollte man daher Straße <strong>und</strong> Hausnummer sowie den Namender besuchten Firma oder des K<strong>und</strong>en angeben.Die für ein Fahrtenbuch notwendigen Angaben müssengr<strong>und</strong>sätzlich in diesem selbst enthalten sein. Fehlende Angabendürfen nicht durch nachträglich erstellte Auflistungenergänzt werden.Handschriftliche Aufzeichnungen genügen nicht, wenn sienur der Unternehmer selbst entziffern kann. Nur wenn auchein Finanzbeamter sie lesen kann, sind sie als Nachweis geeignet.Partnerschaft mit beschränkter BerufshaftungAngehörige der freien Berufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte<strong>und</strong> Notare können sich außer zu einer Gesellschaftbürgerlichen Rechts zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen.Ein Gesetzentwurf der B<strong>und</strong>esregierungGrößere Abweichungen hinsichtlich der gefahrenen Kilometerbei wiederholten Fahrten zu demselben Ziel können die Ordnungsgemäßheiteines Fahrtenbuchs in Frage stellen, wennfür die Abweichungen keine Erklärungen gegeben werden. Ineinem entschiedenen Fall ergaben sich bei Fahrten zu demselbenZiel zwischen 232 <strong>und</strong> 288 gefahrene Kilometer. Beiderart großen Unterschieden liege der Verdacht nahe, dass07/2012- 2 -


Umwege gefahren wurden. Der Gr<strong>und</strong> für die Umwege hätteim Fahrtenbuch verzeichnet werden müssen.Rücklage für Ersatzbeschaffung: FristWird ein Gebäude zerstört, das zum Betriebsvermögen gehört,besteht häufig ein Anspruch auf Entschädigung, meistgegenüber einer Versicherung. Soweit die Entschädigung denBuchwert des Gebäudes übersteigt, entsteht ein steuerpflichtigerGewinn. Beabsichtigt der Unternehmer, ein funktionsgleichesGebäude wieder zu errichten, kann dieser Gewinnin der Bilanz durch eine sog. Rücklage für Ersatzbeschaffungneutralisiert werden. Die Rücklage ist nach Auffassung derFinanzverwaltung gewinnerhöhend aufzulösen, wenn das Ersatzwirtschaftsgut(Gebäude) nicht innerhalb einer Frist vonzwei Jahren angeschafft oder hergestellt wird. Die Frist kannim Einzelfall verlängert werden.Der B<strong>und</strong>esfinanzhof hat hiervon abweichend entschieden,dass die Reinvestitionsfrist für Gebäude sechs Jahre beträgt,ebenso wie bei der sog. § 6b-Rücklage. Beide Rücklagendienten ähnlichen Zwecken. Für eine kürzere Reinvestitionsfristfür Rücklagen für Ersatzbeschaffung bestehe kein Gr<strong>und</strong>.Wie der B<strong>und</strong>esfinanzhof nun entschieden hat, kann beimVerkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen übermehrere Jahre über die Internet-Plattform „ebay“ eine nachhaltige,unternehmerische <strong>und</strong> damit umsatzsteuerpflichtigeTätigkeit vorliegen. Die Beurteilung als nachhaltig hängt nichtvon einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsichtab. Bei dem laufenden Verkauf von Gegenständen inerheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltungvor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertriebder Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittelwie ein Händler bedient.Diese Voraussetzungen sah das Gericht bei einem Ehepaarals erfüllt an, das im Jahr 2002 aus 356 Verkäufen ca.25.000 €, im Jahr 2003 aus 328 Verkäufen ca. 28.000 €, imJahr 2004 aus 226 Verkäufen ca. 21.000 € <strong>und</strong> bis zur Einstellungder Tätigkeit im Sommer 2005 aus 287 Verkäufen ca.35.000 € erzielte. Das Ehepaar musste für seine Verkäufe daherUmsatzsteuer zahlen.Hinweise für Unternehmer in KurzformInnergemeinschaftliche Lieferungen: NachweiseFür die buch- <strong>und</strong> belegmäßigen Nachweise bei innergemeinschaftlichenLieferungen <strong>und</strong> Ausfuhrlieferungen gelten seitdem 1.1.2012 neue Regelungen. Hinsichtlich der Ausfuhrlieferungenist spätestens seit dem 1.4.2012 das neue Recht zubeachten. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem Verwaltungsschreiben.Hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Lieferungen hat dasneue Recht zu Problemen geführt, die bisher nicht gelöst werdenkonnten. Es ist nun eine Änderung der entsprechendenRechtsverordnung geplant. Bis zu deren Inkrafttreten lässt esdie Finanzverwaltung weiterhin zu, die Nachweise nach dembis zum 31.12.2011 geltenden Recht zu führen. Somit ist dieÜbergangsregelung, die an sich bis zum 30.6.2012 befristetwar, auf unbestimmte Zeit verlängert worden.Die elektronische Bilanz wird spätestens erstmals für dasWirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 gr<strong>und</strong>sätzlich für alleUnternehmen verpflichtend sein. Damit sind elektronische Bilanzenzusammen mit elektronischen Steuererklärungen imJahr 2014 abzugeben. Für das Wirtschaftsjahr 2012 oder2012/2013 steht es den Unternehmen frei, ihre Bilanzen nochauf Papier oder bereits elektronisch einzureichen. Unternehmen,ihren Beratern <strong>und</strong> Softwarehäusern bleibt daher nochZeit, um sich auf das neue System umzustellen. (B<strong>und</strong>esfinanzministerium)Verkäufe über „ebay“Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen, die ein Unternehmer imInland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,unterliegen der Umsatzsteuer. Unternehmer in diesemSinne ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständigausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede „nachhaltigeTätigkeit“ zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn dieAbsicht fehlt, Gewinn zu erzielen.Das Unterhalten einer Reitanlage ist bei einer wohlhabendenGeschäftsfrau, die über hohe Einkünfte als Geschäftsführerinverfügt, als Liebhaberei anzusehen, wenn aus der Reitanlageauf Dauer keine Überschüsse erzielbar sind <strong>und</strong> die Verlustesteuerlich willkommen wären, um sie mit anderen Einkünftenzu verrechnen. Die Verluste können dann steuerlich nicht berücksichtigtwerden. (Sächsisches Finanzgericht)Lizenznehmer des Grünen Punkts berechnen bei Lieferungvon Waren ihren Abnehmern die Lizenzgebühr für den Grünen07/2012- 3 -


Punkt weiter. Unterliegt die Warenlieferung dem ermäßigtenUmsatzsteuersatz, so gilt dies auch für die weiterberechneteLizenzgebühr, da es sich insoweit um eine Nebenleistunghandelt. (Finanzverwaltung)Verbot der Überversorgung. Es darf nur eine zugesagte Altersrenteberücksichtigt werden, die zusammen mit etwaigenAnsprüchen des Zusageberechtigten aus der gesetzlichenRentenversicherung höchstens 75 % der letzten Aktivbezügeam Bilanzstichtag beträgt.FREIBERUFLERBerufsgeheimnis: AuskunftsverweigerungsrechtBefindet sich eine Familien-GmbH in einer wirtschaftlichenKrise, wird häufig eine Senkung der Aktivbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführernoder anderen angestellten Gesellschafternvereinbart. Dies kann dazu führen, dass von da andie oben genannte 75 %-Grenze überschritten ist, wenn diezugesagte Altersversorgung unverändert bleibt. Auch in einemderartigen Fall sind die Gr<strong>und</strong>sätze der Überversorgungzu beachten, wie der B<strong>und</strong>esfinanzhof in einer neuen Entscheidungklargestellt hat. Die Pensionsrückstellung ist beieiner Gehaltsherabsetzung daher unter Umständen teilweisegewinnerhöhend aufzulösen. Nach der Entscheidung kanndavon allenfalls dann abgesehen werden, wenn die Gehaltskürzungnur vorübergehend ist.Angehörigen bestimmter Berufe wie Steuerberatern, Rechtsanwälten,Notaren, Ärzten usw. steht ein Auskunftsverweigerungsrechtdarüber zu, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertrautoder bekannt geworden ist. Soweit sie eine Auskunftverweigern dürfen, gilt dies ebenfalls für die Vorlage von Urk<strong>und</strong>en.Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt gr<strong>und</strong>sätzlichdie Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagenin neutralisierter Form verlangen, auch wenn Unterlagenmit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erstelltwerden. Dabei gilt für den Datenzugriff nach einer Verfügungdes Bayerischen Landesamts für Steuern u.a. Folgendes:Enthalten Datenbestände - unabhängig ob in Papierform oderelektronisch - dem Auskünfte- <strong>und</strong> Vorlageverweigerungsrechtunterliegende Daten, obliegt es dem Berufsgeheimnisträger,durch entsprechende Maßnahmen eine geeigneteZugriffsbeschränkung sicherzustellen. Damit liegt es auch inseiner Verantwortung, das EDV-System so auszuwählen <strong>und</strong>einzusetzen, dass einerseits seine Geheimhaltungspflichtengewahrt sind, andererseits dem Finanzamt der Zugriff auf allesteuerlich relevanten Daten, die keinem Auskunftsverweigerungsrechtunterliegen, möglich ist. Wenn er dies unterlässt,kann das Finanzamt auf die Daten im vorliegenden Bestandzugreifen.GMBHGehaltskürzung <strong>und</strong> PensionsrückstellungZinsschranke verfassungsmäßig?Das Unternehmenssteuerreformgesetz von 2008 hat denAbzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben eingeschränkt.Soweit Zinsaufwendungen die Zinserträge übersteigen,sind sie sofort absetzbar nur bis 30 % des Gewinns vorAbzug von Steuern, Zinsaufwand <strong>und</strong> Abschreibungen. Es gilteine Freigrenze von 3 Mio € (bezogen auf den Netto-Zinsaufwand);kleinere <strong>und</strong> mittlere Unternehmen können dem Abzugsverbotdaher meist entgehen.Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschritt ist nach wie vor umstritten.Der B<strong>und</strong>esfinanzhof lässt es in einer aktuellen Entscheidungzur Aussetzung der Vollziehung dahingestellt, obdie Regelung generell verfassungswidrig ist. Jedenfalls seifolgende Detailregelung möglicherweise verfassungswidrig:Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) wird eine schädlicheFinanzierung angenommen, wenn finanzierende Banken inHöhe von mehr als 10 % des Netto-Zinsaufwands auf GesellschafterRückgriff nehmen können, die zu über 25 % beteiligtsind, z.B. wenn die Gesellschafter Sicherheiten gestellt haben.Den Kapitalgesellschaften werde hierdurch die Möglichkeitder Finanzierung zu sehr eingeschränkt. Das Gericht hatdaher Aussetzung der Vollziehung gewährt.ARBEITGEBER UND -NEHMERLohnsteuer bei FamilienpflegezeitFür betriebliche Pensionszusagen hat das Unternehmen desArbeitgebers eine Rückstellung zu bilden. Hierfür gilt dasDurch das Ende 2011 verabschiedete Familienpflegezeitgesetzsoll die Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> familiärer Pflegegefördert werden. Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit maximal07/2012- 4 -


zwei Jahre auf bis zu 15 St<strong>und</strong>en wöchentlich reduzieren, umeinen Angehörigen zu pflegen, erhalten während dieser Familienpflegezeiteine staatlich geförderte Entgeltaufstockung.Diese beträgt 50 % der Entgeltminderung (z.B. Entgeltaufstockungauf 75 % des letzten Bruttoeinkommens, wenn die Arbeitszeitauf 50 % reduziert wurde).Andererseits erhalten die Arbeitnehmer später (in der Nachpflegephase)bei voller Arbeitszeit zunächst weiterhin nur dasreduzierte Gehalt (z.B. 75 % des letzten Bruttoeinkommensbei 100 % Arbeitszeit). Somit muss der Arbeitnehmer dieEntgeltaufstockung im Ergebnis wieder abarbeiten. Die Förderungist daher wirtschaftlich in der Regel nur ein Darlehen.Ein neuer Erlass des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums behandeltdie steuerlichen Folgen der Familienpflegezeit. Es wird unteranderem bestimmt:Während der Pflegezeit sind beim Arbeitnehmer als Arbeitslohndie ihm gezahlten Beträge anzusetzen, also der Bruttogr<strong>und</strong>lohnnebst dem Aufstockungsbetrag. In der Nachpflegephaseist dafür nur der reduzierte Arbeitslohn steuerpflichtig.Hat der Arbeitnehmer eine Familienpflegezeitversicherungabgeschlossen <strong>und</strong> zahlt er die Versicherungsprämien, handeltes sich um absetzbare Werbungskosten.Schließt der Arbeitgeber die Familienpflegezeitversicherungab, <strong>und</strong> lässt er sich die Beiträge nicht vom Arbeitnehmererstatten, handelt es sich nicht um Arbeitslohn, da ein ganzüberwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebersangenommen wird.Lkw-Fahrer: Fahrten zum Lkw-WechselplatzKeine regelmäßige Arbeitsstätte ist nach einem neuen Urteildes B<strong>und</strong>esfinanzhofs der Lkw-Wechselplatz eines Fernfahrers.Es handelt sich dabei nicht um eine betriebliche Einrichtungdes Arbeitgebers. Auch der Lkw selbst ist keine regelmäßigeArbeitsstätte, weil er nicht ortsfest ist. Ein Lkw-Fahrerkann damit die Aufwendungen für die Fahrten von seinerWohnung zum Lkw-Wechselplatz mit einem Pkw in tatsächlicherHöhe oder pauschal mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometerals Werbungskosten abziehen. Die Entfernungspauschale istnicht anwendbar.PRIVATBEREICHAbzug von Kosten bei SchenkungenDurch Schenkungen können Kosten entstehen, z.B. für Beratungdurch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, für Notar,Eintragung in das Gr<strong>und</strong>buch oder Handelsregister. BeiErbschaften können nach dem Gesetz derartige Kosten meistals sonstige Nachlassverbindlichkeiten (Nachlassabwicklungskosten)vom Wert der Erbschaft abgezogen werden. FürSchenkungen fehlt eine gesetzliche Regelung. Die Finanzverwaltunghat nun in einem ausführlichen Erlass zur Behandlungderartiger Kosten bei Schenkungen Stellung genommen.Es kommt unter anderem darauf an, ob sie vom Schenkeroder vom Beschenkten getragen werden. Ferner kann dieArt der Schenkung von Bedeutung sein. Zu unterscheidensind u.a. sog. Vollschenkungen, also ohne Gegenleistungen;Schenkung unter Auflage oder unter Nießbrauchsvorbehaltu.Ä., sog. gemischte Schenkung, wenn der Beschenkte eineGegenleistung zu erbringen hat, z.B. eine Versorgungsrentezugunsten der Schenker übernimmt, wie es bei Vermögensübergabevon Eltern auf Kinder üblich ist. Aus dem Erlass ergibtsich unter anderem:Beratungskosten im Zusammenhang mit der Schenkungsind bei einer Vollschenkung beim Beschenkten nicht absetzbar.Ein Arbeitnehmer kann die Aufwendungen für die Fahrtenzwischen Wohnung <strong>und</strong> regelmäßiger Arbeitsstätte nur mitder Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer)als Werbungskosten abziehen. Regelmäßige Arbeitsstätte istnur der ortsgeb<strong>und</strong>ene Mittelpunkt der dauerhaft angelegtenberuflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers. Dies ist im Regelfallder Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, die ermit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht.Notar-, Gr<strong>und</strong>buch, Handelsregister u.ä. Kosten, die durchdie Übertragung entstehen: Trägt der Beschenkte die Kosten,sind sie vom Wert der Schenkung abzuziehen. Übernimmtder Schenker die Kosten, erhöhen sie den Wert der Zuwendung.Zugleich sind sie aber beim Beschenkten vom Wert derSchenkung wieder abzuziehen. Im Ergebnis erhöht sich nurder Nettowert der Schenkung.Erbschaftsteuerliche Vergünstigungen gefährdet?Der Wissenschaftliche Beirat im B<strong>und</strong>esfinanzministerium hatdie jüngsten Reformen der Erbschaftssteuer aus den Jahren2008 <strong>und</strong> 2009 kritisch beurteilt. Bemängelt werden insbesondereangeblich zu hohe Freibeträge <strong>und</strong> zu hohe Ver-07/2012- 5 -


günstigungen für Betriebsvermögen. Statt der bisherigen oftweitgehenden Verschonung von Betriebsvermögen sei eineSt<strong>und</strong>ung der Steuer ausreichend.Vor kurzem hatte bereits der B<strong>und</strong>esfinanzhof die angeblichzu weitgehenden Vergünstigungen für Betriebsvermögen alsverfassungswidrig beurteilt <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtangerufen.• Darf das Finanzamt das Verzögerungsgeld wegen nichtrechtzeitiger Vorlage von Unterlagen ohne weiteres mit demMindestbetrag von 2.500 € vervielfachen, wenn dem Unternehmermehrere Pflichtverstöße zur Last fallen?• Sind Kosten einer Strafverteidigung gr<strong>und</strong>sätzlich nichtals außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn der Steuerzahlerwegen einer Straftat verurteilt worden ist?Es ist daher nicht auszuschließen, dass die derzeit relativgünstigen erbschaft- <strong>und</strong> schenkungsteuerlichen Regelungenfür Betriebsvermögen in nächster Zeit wieder wegfallenwerden.ALLE STEUERZAHLERNeue höchstrichterliche Verfahrenbetreffen u. a. folgende Fragen:• Handelt es sich bei der Regelung, wonach die Steuerbefreiungnach einem Doppelbesteuerungsabkommen fürArbeitnehmertätigkeit in dem anderen Vertragsstaat vomNachweis der Versteuerung in diesem abhängt, um ein verfassungsrechtlichunzulässiges „Treaty override“?• Verstößt die erbschaftsteuerliche Benachteiligung vonErben <strong>und</strong> Beschenkten im Drittlandsgebiet gegen dasRecht der EU?• Ist bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft)die Übertragung von Wirtschaftsgütern aufeine Schwestergesellschaft zu Buchwerten möglich, ohneVersteuerung stiller Reserven?• Ist der Gewinn aus der Planungsleistung eines Bauingenieursjedenfalls in dem Moment realisiert, in dem nach demVertrag die Verjährung für Gewährleistung <strong>und</strong> Schadensersatzbeginnt?• Können Aufwendungen für spielerische <strong>und</strong> nicht unterrichtsbezogeneVermittlung von Kenntnissen der französischenSprache als Kinderbetreuungskosten absetzbarsein?Verschiedenes kurz - notiertOb die Finanzverwaltung berechtigt war, die vom Gesetzgeberabgeschaffte Steuerbefreiung für Sanierungsgewinnedurch ein Verwaltungsschreiben wieder einzuführen, bleibtweiterhin offen. (B<strong>und</strong>esfinanzhof)Das bisherige Lastschriftverfahren wird ab dem 1.2.2014 imEuro-Zahlungsraum durch das „SEPA-Lastschriftverfahren“ersetzt werden, bei welchem außer, wie bisher, eine Ermächtigungan den Gläubiger, auch eine Ermächtigung an das kontoführendeKreditinstitut zu erteilen ist. (B<strong>und</strong>esministeriumder Justiz)• Wie weit reicht die Bindungswirkung einer Bescheinigungder Gemeinde bezüglich der steuerlichen Förderungselbstgenutzter Wohnungen in Sanierungsgebieten?Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftungkann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandeltenThemen wird gerne weitere Auskunft erteilt.ZAHLUNGSTERMINE STEUERN UND SOZIALVERSICHERUNGJuli 2012Mo Di Mi Do Fr Sa So25 26 27 28 29 30 12 3 4 5 6 7 89 10 11 12 13 (*) 14 1516 17 18 19 20 21 2210.07.2012 (13.07.2012 *)• Umsatzsteuer (MwSt.)(Monats- <strong>und</strong> Vierteljahreszahler)• Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt(Monats- <strong>und</strong> Vierteljahreszahler)27.07.2012• Sozialversicherungsbeiträge23 24 25 26 27 28 2930 31 1 2 3 4 5(*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- u. Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck sind erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.07/2012- 6 -

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