12.07.2015 Aufrufe

Anlage 1b - GELSENWASSER Energienetze GmbH

Anlage 1b - GELSENWASSER Energienetze GmbH

Anlage 1b - GELSENWASSER Energienetze GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lieferantenrahmenvertrag Strom<strong>Anlage</strong> <strong>1b</strong>: Vereinbarung über den elektronischen DatenaustauschArtikel 6Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten1) Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien währendeiner geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert undsicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen(insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLiGas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unterdiese Archivierungsvorschriften.2) Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Formatarchiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass dieLesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.3) Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglichsind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedrucktwerden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.Artikel 7Technische Spezifikationen und AnforderungenDer Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationenund Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.Artikel 8Inkrafttreten, Änderungen, Dauer und Teilnichtigkeit1) Die Vereinbarung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft.2) Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich kündigen.3) Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichtender Parteien auch nach der Kündigung fort.4) Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungenzu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarungbetrachtet.5) Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden,bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.<strong>GELSENWASSER</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!