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finden Sie das Vertragsformular zum Tarif McWatt Gas. - Stadtwerke ...

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Sondervertrag <strong>McWatt</strong> <strong>Gas</strong>(Abnahmemengen von 5.000 bis 100.000 kWh/Jahr in Niederdruck)Bitte zurücksenden an:Bisherige ErdgasversorgungIch beziehe bisher für die Verbrauchsstellekein ErdgasErdgas von den <strong>Stadtwerke</strong>n Norderstedt unter derKundennummer _____________________<strong>Stadtwerke</strong> NorderstedtHeidbergstraße 101 - 11122846 NorderstedtErdgas von ________________________________________ZahlungsweiseIch ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt widerruflich, fälligeZahlungen von folgendem Konto einzuziehen:_________________________________________________Name des KontoinhabersAuftraggeber / KundeHerr Frau Firma_________________________________________________NameVorname_________________________________________________Straße, Hausnummer_________________________________________________Postleitzahl, Ort_________________________________________________Geburtsdatum_________________________________________________Telefon_________________________________________________E-MailVerbrauchsstelle(nur ausfüllen wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)_________________________________________________Straße, Hausnummer_________________________________________________Postleitzahl, OrtPreise, Laufzeit - gültig ab 01.04.2013netto bruttoPreis 1: bis 28.020 kWh/JahrGrundpreis [EUR/Monat] 5,63 6,70Arbeitspreis [Ct/kWh] 4,66 5,55Preis 2: über 28.020 kWh/JahrGrundpreis [EUR/Monat] 10,30 12,26Arbeitspreis [Ct/kWh] 4,46 5,31In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer (zzt. 19 %) enthalten.Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von sechs Monaten. Erverlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einerFrist von zwei Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlichgekündigt wird. Zur Abrechnung kommt der für den Kundenjeweils günstigere Preis (Bestabrechnung).Gewünschter Erdgaslieferbeginn(bitte ankreuzen oder eintragen)Nächstmöglicher Termin_________________________________________________KontonummerBankleitzahl_________________________________________________Name der Bank _____________________________________________Datum Unterschrift des KontoinhabersIch überweise die fälligen Zahlungen.AuftragserteilungIch beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt zu den umseitigenBedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Erdgas zubeliefern. Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong>Norderstedt, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehendenErdgaslieferungsvertrag zu kündigen und die für dieErdgaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigenNetzbetreiber zu schließen. _____________________________________________Datum Unterschrift des AuftraggebersWiderrufsbelehrungWiderrufsrecht<strong>Sie</strong> können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohneAngabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedochnicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung unsererInformationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrungder Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt,Heidbergstraße 101-111 in 22846 NorderstedtWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.Zinsen) herauszugeben. Können <strong>Sie</strong> uns die empfangene Leistungganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen <strong>Sie</strong> uns insoweitggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungenmüssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für<strong>Sie</strong> mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die <strong>Stadtwerke</strong>Norderstedt mit deren Empfang.Ende der Widerrufsbelehrung _____________________________________________Datum Unterschrift des Auftraggebers____________________________Datum des Lieferbeginns


Allgemeine Vertragsbedingungen für Erdgaslieferungen in NiederdruckStand 01.01.20131. Vertragsabschluss1.1 Der <strong>Gas</strong>lieferungsvertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum wirksam.1.2 Der Zählerstand <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.1.3 Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Ende seiner Laufzeit schriftlich gekündigt werden.1.4 Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen <strong>zum</strong> Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.2. Preise und Preisanpassung2.1 Der Arbeitspreis ist auf den Brennwert (Hs,n) des Erdgases bezogen. Die Nettopreise enthalten die Kosten für die Energielieferung, Netzentgelte, <strong>das</strong>Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, sowie die für steuerbegünstigtes Erdgas zu zahlendeEnergiesteuer (Erdgassteuer). Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.2.2 Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder sollten behördliche Maßnahmen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben,<strong>das</strong>s sich der Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von Erdgas für die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt verteuert oderverbilligt, so erhöhen oder verbilligen sich <strong>zum</strong> Ausgleich dieser Entgelt- und Kostensteigerungen oder -senkungen die betreffenden in diesemVertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für die <strong>Stadtwerke</strong>Norderstedt Wirkung entfaltet.2.3 In allen anderen als den von Ziffer 2.2 erfassten Fällen erfolgen Änderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungen entsprechend § 5 Absatz2 und Absatz 3 <strong>Gas</strong>GVV. Das heißt insbesondere, <strong>das</strong>s Änderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungen jeweils <strong>zum</strong> Monatsbeginn underst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong>Norderstedt sind verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an denKunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einerFrist <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt werden eine Kündigung desKunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüberdemjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit den <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt die Einleitung eines Wechsels desLieferanten durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.2.4 Aktuelle Informationen über die geltenden <strong>Tarif</strong>e der <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt sind auf der Homepage www.stadtwerke-norderstedt.de zu <strong>finden</strong>.3. Abrechnung3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlichüberschreiten dürfen, soweit zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n Norderstedt und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.3.2 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so können die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt für die nach der letzten Abrechnung verbrauchteElektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletztabgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichenVerbrauch vergleichbarer Kunden.3.3 Das dem Kunden gelieferte Erdgas wird in Kubikmeter (m³) gemessen und mittels eines Umrechnungsfaktors in die entsprechende Energiemenge(kWh) umgerechnet. Der maßgebliche Umrechnungsfaktor kann der Abrechnung entnommen werden.4. Verschiedenes4.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Lieferung des Erdgases im Übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungenfür die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit <strong>Gas</strong> aus dem Niederdrucknetz (<strong>Gas</strong>grundversorgungsverordnung -Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom 07.11.2006, Seite 2396 - <strong>Gas</strong>GVV - in ihrer jeweils geltenden Fassung) und die ErgänzendenBedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt zur <strong>Gas</strong>GVV in ihrer jeweiligen Fassung. Die <strong>Gas</strong>GVV sowie die Ergänzenden Bedingungen in ihrerderzeitigen Fassung stehen <strong>zum</strong> Download auf der Homepage der <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt (www.stadtwerke-norderstedt.de) zur Verfügung oderwerden auf Wunsch dem Kunden zugesandt.4.2 Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägige Rechtsvorschriften (z.B. <strong>das</strong> EnWG sowie die hierzu ergangeneneinschlägigen Verordnungen) oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, sind die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt über Ziffer 2.2 und 2.3 hinausberechtigt, den Erdgaslieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen <strong>zum</strong> 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kunden<strong>zum</strong>utbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt werden dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitteilen. Indiesem Fall ist der Kunde berechtigt, <strong>das</strong> Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist <strong>zum</strong> Inkrafttreten einer Änderung schriftlich zu kündigen.Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannteFolge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.4.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt sind als Lieferant bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der <strong>Gas</strong>versorgung von der Leistungspflichtbefreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche wegen solcherVersorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Netzbetreiber in Norderstedt sind die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt(Heidbergstraße 101-111 in 22846 Norderstedt HRA 2643 NO). Bei Lieferung außerhalb Norderstedts teilen die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt als Lieferantden jeweiligen Netzbetreiber auf Anfrage mit.5. Verbraucherschutz und außergerichtliche Streitbeilegung5.1 Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen wenden an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, <strong>Gas</strong>, Telekommunikation, Postund Eisenbahnen, Verbraucherservice Elektrizität und <strong>Gas</strong>, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: Mo.- Fr.- von 9:00 - 15:00 Uhr 030/22480-500 oder01805/101000 - Bundesweites Infotelefon ( Festnetz 14 ct/min; Mobilfunkpreis Maximal 42 ct/min), Telefax: 030/22480323, Mail:verbraucherservice-energie@bnetza.de.5.2 Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt und dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann der Kunde,soweit die <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt die zugrundeliegende Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den<strong>Stadtwerke</strong>n beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen haben, zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Schlichtungsstelle Energie e.V.(www.schlichtungsstelle-energie.de) anrufen: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030/2757240-0, Telefax 030/2757240-69, Mail:info@schlichtungsstelle-energie.de.Das Recht des Kunden oder der <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zubeantragen, bleibt unberührt. Sofern wegen eines Anspruchs, der durch ein Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eigeleitet wurde,soll der <strong>das</strong> Mahnverfahren betreibenden Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle <strong>das</strong> Ruhen des Mahnverfahrens bewirken.6. RechtsnachfolgeDie <strong>Stadtwerke</strong> Norderstedt sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zu dem Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden vorab rechtzeitigschriftlich mitgeteilt wird.

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