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Sondervertrag McWatt Direkt für Strom - Stadtwerke Norderstedt

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Privatkunden-<strong>Sondervertrag</strong> „Gezeitenstrom“(Abnahmemengen bis 15.000 kWh/Jahr in Niederspannung)Bitte zurücksenden an:<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong>Heidbergstraße 101 - 11122846 <strong>Norderstedt</strong>Auftraggeber / KundeHerr Frau Firma_________________________________________________NameVorname_________________________________________________Straße, Hausnummer_________________________________________________Postleitzahl, Ort_________________________________________________Geburtsdatum_________________________________________________Telefon_________________________________________________E-MailVerbrauchsstelle(nur ausfüllen wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)_________________________________________________Straße, Hausnummer_________________________________________________Postleitzahl, OrtPreise, Laufzeit - gültig ab 01.03.2011netto bruttoPreise GezeitenstromGrundpreis [EUR/Monat] 2,311 2,75Arbeitspreis 1 [Ct/kWh] 13,45 16,00Arbeitspreis 2 [Ct/kWh] 16,81 20,00Arbeitspreis 3 [Ct/kWh] 25,21 30,00Arbeitspreis 1: Sa.-So. und bundeseiheitliche FeiertageArbeitspreis 2: Mo. - Fr.: 0:00 - 07:00h und 20:00 - 24:00hArbeitspreis 3: Mo. - Fr. 07:00 - 20:00hIn den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer (zzt. 19 %) enthalten.Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von sechs Monaten. Erverlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einerFrist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlichgekündigt wird. Der Bezug des Produktes „Gezeitenstrom“basiert auf einer zyklischen Fernmessung, Datenübertragung undDatenverarbeitung.Gewünschter <strong>Strom</strong>lieferbeginn(bitte ankreuzen oder eintragen)Nächstmöglicher Termin____________________________Datum des LieferbeginnsBisherige <strong>Strom</strong>versorgung/ wilhelm.tel-AnschlussIch beziehe bisher <strong>für</strong> die Verbrauchsstellekeinen <strong>Strom</strong><strong>Strom</strong> von den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Norderstedt</strong> unter der_______________________Kundennummerwilhelm.tel-Hausanschluss vorhandenZahlungsweiseIch ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> widerruflich, fälligeZahlungen von folgendem Konto einzuziehen:_________________________________________________Name des Kontoinhabers_________________________________________________KontonummerBankleitzahl_________________________________________________Name der Bank _____________________________________________Datum Unterschrift des KontoinhabersIch wünsche, zusätzlich zu meiner elektronischen Rechnung,eine monatliche Rechnung in Papierform. Hier<strong>für</strong> wird einmonatliches Entgelt in Höhe von 2,50 EUR berechnet.AuftragserteilungIch beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> zu den umseitigenBedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit <strong>Strom</strong> zubeliefern. Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong>, den <strong>für</strong> die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden<strong>Strom</strong>lieferungsvertrag zu kündigen und die <strong>für</strong> die<strong>Strom</strong>lieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigenNetzbetreiber zu schließen. _____________________________________________Datum Unterschrift des AuftraggebersWiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohneAngabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedochnicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung unsererInformationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrungder Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong>,Heidbergstraße 101-111 in 22846 <strong>Norderstedt</strong>WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistungganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweitggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungenmüssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt <strong>für</strong>Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, <strong>für</strong> die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> mit deren Empfang.Ende der Widerrufsbelehrung _____________________________________________Datum Unterschrift des Auftraggebers


DatenschutzhinweisIhre personenbezogenen und Energieverbrauchsdaten erheben, verarbeiten und nutzen wir zum Zwecke der Abrechnung, derEnergieberatung und zur Darstellung im geschützten Kundenbereich auf dem Internetwebportal der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong>. Die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> speichern die Daten ausschließlich zur Abwicklung der oben aufgeführten Zwecke und geben diese nicht an Dritte weiter, es seidenn, dieses ist zur Abwicklung des Vertrages erforderlich. Derzeit werden Daten an Dritte weitergegeben zur Erstellung der Abrechnung, imBereich des Zähl- und des Messwesens sowie zur Datenaufbereitung in elektronischer Form. Die Datenempfänger sind ebenfalls zurEinhaltung der Datenschutzvorgaben verpflichtet. Die Messdaten werden in einem Zyklus alle 5 Sekunden erfasst und übermittelt. Der Bezugdes Produktes „Gezeitenstrom“ basiert auf einer zyklischen Fernmessung, Datenübertragung und Datenverarbeitung. Im Falle des Widerrufesder Datenschutzeinwilligung ist der Vertrag nicht erfüllbar. Die Belieferung erfolgt dann zu den Bedingungen der Grund- undErsatzversorgung.DatenschutzeinwilligungJa, ich möchte alle Funktionalitäten von „Gezeitenstrom“ nutzen und willige hiermit ein, dass meine personenbezogenen Daten sowie meinedetaillierten Energieverbrauchsdaten zum Zwecke der Abrechnung, der Energieberatung, der Darstellung im geschützten Kundenbereich aufdem Internetwebportal der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet undgespeichert werden. Ich erteile den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Norderstedt</strong> die Einwilligung <strong>für</strong> die gemäß § 21 LandesdatenschutzGesetz-Schleswig-Holstein aufgeführten Handlungen (§ 21 Abs. 1 LDSG-SH „Wer eine Datenverarbeitungs- oder Übertragungseinrichtung zu dem Zweck nutzt,bei einem Betroffenen, insbesondere in der Wohnung oder in den Geschäftsräumen ferngesteuert Messungen vorzunehmen oder andereWirkungen auszulösen, bedarf dessen Einwilligung.“) _____________________________________________Datum Unterschrift des Auftraggebers


Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>Strom</strong>lieferungen in Niederspannung(Gezeitenstrom)1. Vertragsabschluss/Umzug1.1 Der <strong>Strom</strong>lieferungsvertrag wird zu dem in derAuftragsbestätigung (Annahme) genannten Datum wirksam (inder Regel am 1. des auf den Auftragseingang folgendenübernächsten Monats, jedoch nicht früher als zu dem vomKunden im Auftrag genannten Termin).1.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wirdrechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.1.3 Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einerFrist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zukündigen.2. Preise und Preisanpassung2.1 Die Nettopreise enthalten die Kosten <strong>für</strong> die Energielieferung,Netzentgelte, das Entgelt <strong>für</strong> Messung, Messstellenbetrieb undAbrechnung, die Konzessionsabgabe, die <strong>Strom</strong>steuer (zzt. 2,05Ct/kWh) sowie Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. DieBruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweilsgesetzlich geltenden Höhe (z.Zt. 19 %).2.2 Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen,Verordnungen [oder sollten behördliche Maßnahmen] nachVertragsabschluss die Wirkung haben, dass sich der Bezug, dieFortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe vonElektrizität <strong>für</strong> die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> verteuern oderverbilligen, so erhöhen oder verbilligen sich zum Ausgleichdieser Entgelt- und Kostensteigerungen oder -senkungen diebetreffenden in diesem Vertrag vereinbarten Entgelteentsprechend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verteuerung oderVerbilligung in Kraft tritt bzw. <strong>für</strong> die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong>Wirkung entfaltet. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> werden denKunden über die Preisanpassung schriftlich informieren.2.3 Änderungen der Preise, die nicht aus Ziffer 2.2. dieses Vertragesresultieren und der ergänzenden Bedingungen, erfolgenentsprechend § 5 Absatz 2 und Absatz 3 <strong>Strom</strong>GVV. DemKunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht nach § 20Absatz 1 Satz 1 <strong>Strom</strong>GVV zu. Das heißt insbesondere, dassÄnderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungenjeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicherBekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs Wochenvor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> sind verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungenzeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine brieflicheMitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen aufihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt,den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende desKalendermonats vor Wirksamwerden der Preisanpassung zukündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> sollen eine Kündigung des Kunden innerhalb einerFrist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.Änderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungenwerden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der beieiner fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit den<strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Norderstedt</strong> die Einleitung eines Wechsels desVersorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalbeines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.3. Abrechnung / Zahlungshinweise3.1 Die Abrechnung des Kunden erfolgt monatlich. Die Rechnungwird auf dem kundengeschützten Webportal der <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> kostenfrei zur Verfügung gestellt.3.2 Der Rechnungsbetrag und der Abschlag werden perBankeinzugsermächtigung abgebucht.3.3 Der Tarif „Gezeitenstrom“ setzt die Erteilung einerEinzugsermächtigung per Lastschrift voraus.3.4 Sollte die Einzugsermächtigung nicht erteilt werden oder diesewährend der Vertragslaufzeit von Seiten des Kunden gelöschtwerden oder der Einzug mehr als einmal nicht von statten gehen(Rücklastschrift), kann der Vertrag sofort zum jeweils nächstenMonatsende von Seiten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> gekündigtwerden.Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> stellen dem Kunden eine monatlicheelektronische Rechnung zur Verfügung. Der Kunde kann gegeneine zusätzliche Gebühr von 2,50€ die Rechnung in Papierformerhalten.4. Verschiedenes4.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten <strong>für</strong>die Lieferung der elektrischen Energie im Übrigen dieVerordnung über Allgemeine Bedingungen <strong>für</strong> dieGrundversorgung von Haushaltskunden und dieErsatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz(<strong>Strom</strong>grundversorgungsverordnung - BundesgesetzblattJahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom 7.11.2006, Seite 2391 -<strong>Strom</strong>GVV) und die Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> zur <strong>Strom</strong>GVV in ihrer jeweiligen Fassung. Die<strong>Strom</strong>GVV sowie die Ergänzenden Bedingungen in ihrerderzeitigen Fassung stehen zum Download auf der Homepageder <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> (www.stadtwerke-norderstedt.de)zur Verfügung oder werden auf Wunsch dem Kunden zugesandt.4.2 Darüber hinaus gelten die Vorschriften der Verordnung über"Allgemeine Bedingungen <strong>für</strong> den Netzanschluss und dessenNutzung <strong>für</strong> die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung(Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006(Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, S. 2477)" soweit sie <strong>für</strong> dieDurchführung des Messstellenbetriebs und derMessdienstleistung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong>erforderlich und auf diese anwendbar sind. Im Zusammenhangmit der Durchführung des Messtellenbetriebs und derMessdienstleistung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> findet imVerhältnis zum Kunden § 18 NAV entsprechend Anwendung.4.3 NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV in ihrerderzeit gültigen Fassung stehen zum Download auf derHomepage der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> (www.stadtwerkenorderstedt.de)zur Verfügung oder werden auf Wunsch demKunden zugesandt.4.4 Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerkeoder einschlägige Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie diehierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen) oder dieeinschlägige Rechtsprechung ändern, sind die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> über Ziffer 2.2 und 2.3 hinaus berechtigt, den<strong>Strom</strong>lieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1.eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kundenzumutbar ist. Änderungen des <strong>Strom</strong>liefervertrages und derallgemeinen Vertragsbedingungen erfolgen entsprechend § 5Absatz 2 und Absatz 3 <strong>Strom</strong>GVV. Dem Kunden steht in diesemFall ein Kündigungsrecht nach § 20 Absatz 1 Satz 1 <strong>Strom</strong>GVVzu. Das heißt insbesondere, dass Änderungen des<strong>Strom</strong>liefervertrages und der allgemeinen Vertragsbedingungenjeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicherBekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs Wochenvor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> sind verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungenzeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine brieflicheMitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen aufihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt,den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende desKalendermonats vor Wirksamwerden der Änderungen zukündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong> sollen eine Kündigung des Kunden innerhalb einerFrist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.Änderungen des <strong>Strom</strong>liefervertrages und der allgemeinenVertragsbedingungen werden gegenüber demjenigen Kundennicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung desVertrages mit den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Norderstedt</strong> die Einleitung einesWechsels des Versorgers durch entsprechendenVertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang derKündigung nachweist. Macht der Kunde von diesemKündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklichhingewiesen.4.5 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> sind als Lieferant bei einerUnterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in derElektrizitätsversorgung von der Leistungspflicht befreit, soweit essich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlichdes Netzanschlusses handelt. Ansprüche wegen solcherVersorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber geltendgemacht werden. Netzbetreiber sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong>,Heidbergstraße 101-111, 22846 <strong>Norderstedt</strong>, HRA 2643 NORegistergericht Amtsgericht Kiel.4.6 Der Vertrag „Gezeitenstrom“ kann nicht von Kundenabgeschlossen werden, welche Nachtspeicherheizungen undWärmepumpen an Ihrem Netzanschlusspunkt betreiben.Außerdem können nur Privatkunden mit einem maximalenJahresverbrauch von 15.000kWh den ‚Gezeitenstrom’ Vertragabschließen.


5. Technische VoraussetzungDer Vertrag „Gezeitenstrom“ setzt den Einsatz(Messstellenbetrieb/ Messdienstleistung durch <strong>Stadtwerke</strong><strong>Norderstedt</strong>) eines elektronischen Zählers, mindestens derSpezifikation EDL 21 mit einem Ethernet-Kommunikationsmodulvoraus. Weitere Voraussetzung ist, dass eineKommunikationsanbindung an das Kommunikationsnetz derwilhelm.tel GmbH, Heidbergstraße 101 -111, 22846 <strong>Norderstedt</strong>in der Liegenschaft vorhanden ist.Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle der<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> entstehenden Schäden zu ersetzen.Während dieser Zeit sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> von denVerpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, befreit.7. RechtsnachfolgeDie <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> sind berechtigt, die Rechte undPflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einenRechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fallberechtigt, den Vertrag mit Wirkung zu demÜbertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden vorabrechtzeitig schriftlich mitgeteilt wird.6. Mitwirkungspflichten6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norderstedt</strong> oderderen Subunternehmer bei der Durchführung derDienstleistungen auf bzw. in dem Eigentum des Kunden diejeweils erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen undden Zutritt zu gewähren.6.2 Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichendnachkommt, hat er daraus entstehende Folgen wie etwa

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