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"Widerständige Saat" (PDF) - Saatgutkampagne

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11. Patente auf PflanzenPatentierung von Pflanzen. Als solcheswaren sie ja geschaffen worden. Nochbevor die europäischen und nationalenGesetze angepasst worden waren, beganndas Europäische Patentamt (EPA)mit Sitz in München mit der Patentierungvon Eigenschaften, die in Pflanzendurch gentechnische Manipulationenerzeugt worden waren, die eben als„nicht-biologische“ Züchtungsverfahreneingestuft wurden.Die Verabschiedung einer EU-Richtliniezur Umsetzung dieses TRIPS-Artikelsscheiterte 1995 im EU-Parlament. Nachmassiver Lobbyarbeit der interessiertenIndustrie wurde 1998 im zweiten Anlaufeine EU-Biopatentrichtlinie beschlossen,die Richtlinie 98/44/EG. Diese wurde vonDeutschland und anderen europäischenStaaten wegen erheblicher Mängel erstEnde 2004 umgesetzt. Allerdings wurdedas deutsche Recht so gestaltet, dass eskeinerlei Einfluss auf Patententscheidungendes EPA hat, das EPA arbeitetweithin nach eigenem Gutdünken.Mittlerweile erteilt das Europäische Patentamtnicht mehr nur Patente auf gentechnischeingebaute Eigenschaften vonPflanzen, sondern auch auf konventionellgezüchtete Pflanzeneigenschaften,bei denen gentechnische Methoden nuram Rande eine Rolle spielen, etwa bei derBeschreibung oder Auswahl der Sorten.Gegen Patente können zwischen Anmeldungund Erteilung kostenfreie Einwendungenerhoben werden. Nach derPatenterteilung können neun Monatelang kostenpflichtige Einsprüche eingelegtwerden, die vom EPA bearbeitetwerden. In der Zeit danach sind dannnationale Behörden und Gerichte für diePatente zuständig - und dann wird dasAnfechten von Patenten sehr teuer.Alle Organismen, egal ob Pflanzen, Tiereoder Menschen und ihre Eigenschaftensind keine Erfindungen sondern Hervorbringungender Natur. Schon alleinaus diesem Grund ist das Patentierenvon Lebendigem absurd. „Kein Patentauf Leben“ lautet unsere Forderung wiedie des gleichnamigen Netzwerks (www.keinpatent.de).Privatisierung von Leben kommt einemRaub am Gemeingut Natur gleich!

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