Das neue Verbraucherinformationsgesetz - was kommt auf ... - WVEB
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<strong>Verbraucherinformationsgesetz</strong>§ 2 Ausschluss- und Beschränkungsgründe• Der Anspruch nach § 1 besteht nicht wegen(2) entgegenstehender privater Belange, zum Beispiel:Zugang zu personenbezogenen Daten, es sei denn, das Informationsinteresseder Verbraucher überwiegt das schutzwürdige Ausschlussinteresse des Drittenoder Dritter hat eingewilligt; Schutz des geistigen EigentumsBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige wettbewerbsrelevanteInformationen, die in ihrer Bedeutung für den Betrieb mit einem Betriebs- oderGeschäftsgeheimnis vergleichbar sind, (hierunter fallen nicht Informationenüber Verstöße gegen das Lebensmittelrecht)Aufgrund einer durch Rechtsvorschrift angeordneten Melde- oderUnterrichtungspflicht zugegangene Informationen (auch bei irrtümlicherMeldung)