BDE Kreislaufwirtschaft Nr. 1
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8. EG-Richtlinie<br />
Die EG-Mitgliedsstaaten sind aufgrund der bereits<br />
heute bestehenden EG-Richtlinien über Abfälle und<br />
giftige und gefährliche Abfälle verpflichtet, alle erforderlichen<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
Verwertung bestimmter Abfälle zu treffen.<br />
Anmerkung:<br />
Durch den deutschen Entwurf der ElektronikschrottV<br />
sah sich die EG-Kommission veranlaßt, eine „prioritywaste-streams”-Arbeitsgruppe<br />
einzurichten, die 1993<br />
ihre Tätigkeit aufgenommen hat; sie soll die Grundlagen<br />
für eine EG-Richtlinie über die Verwertung und Entsorgung<br />
von Elektronikschrott erarbeiten.<br />
Der erste Entwurf der Elektronikschrott-Verordnung wurde am 11. Juli 1992 vorgelegt. Die im Abfallgesetz vorgesehene<br />
Anhörung der betroffenen Kreise fand am 04. Oktober 1992 statt.<br />
Der überarbeitete Entwurf datiert vom 15. Oktober 1992 befindet sich im Anhang II. Im Anhang III ist die Antwort<br />
der Bundesregierung vom 28. April 1993 auf eine „Kleine Anfrage” mehrerer Abgeordneter zum Thema<br />
„Elektronikschrott-Verordnung” zu finden.