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BDE Kreislaufwirtschaft Nr. 1

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8. EG-Richtlinie<br />

Die EG-Mitgliedsstaaten sind aufgrund der bereits<br />

heute bestehenden EG-Richtlinien über Abfälle und<br />

giftige und gefährliche Abfälle verpflichtet, alle erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />

Verwertung bestimmter Abfälle zu treffen.<br />

Anmerkung:<br />

Durch den deutschen Entwurf der ElektronikschrottV<br />

sah sich die EG-Kommission veranlaßt, eine „prioritywaste-streams”-Arbeitsgruppe<br />

einzurichten, die 1993<br />

ihre Tätigkeit aufgenommen hat; sie soll die Grundlagen<br />

für eine EG-Richtlinie über die Verwertung und Entsorgung<br />

von Elektronikschrott erarbeiten.<br />

Der erste Entwurf der Elektronikschrott-Verordnung wurde am 11. Juli 1992 vorgelegt. Die im Abfallgesetz vorgesehene<br />

Anhörung der betroffenen Kreise fand am 04. Oktober 1992 statt.<br />

Der überarbeitete Entwurf datiert vom 15. Oktober 1992 befindet sich im Anhang II. Im Anhang III ist die Antwort<br />

der Bundesregierung vom 28. April 1993 auf eine „Kleine Anfrage” mehrerer Abgeordneter zum Thema<br />

„Elektronikschrott-Verordnung” zu finden.

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