01.12.2012 Aufrufe

BDE Kreislaufwirtschaft Nr. 1

BDE Kreislaufwirtschaft Nr. 1

BDE Kreislaufwirtschaft Nr. 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage (Rückseite)<br />

Folgende Hinweise sind zu beachten:<br />

Die Erklärung über die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten bzw. Geräteteilen ist vom<br />

Erklärungspflichtigen (§ 5 Satz 2) der Elektronik-Schrott-Verordnung nach Maßgabe der nachstehenden Hinweise<br />

einmal jährlich abzugeben:<br />

1) Neben Name und Anschrift des Erklärungspflichtigen ist die Art des Betriebes bzw. Branche anzugeben (z. B.<br />

Hersteller von Fernsehgeräten, Recyclingunternehmen, Abfallentsorger) anzugeben.<br />

2) Hier ist die Nummer des Begleitscheines bzw. des Entsorgungs-/Verwertungsnachweises einzutragen, soweit<br />

der Erklärungspflichtige nach § 11 Abs. 2 oder 3 des Abfallgesetzes in Verbindung mit der Abfall- und<br />

Reststoffüberwachungs-Verordnung Begleitscheine oder Entsorgungs-/Verwertungsnachweise auszufüllen<br />

hat.<br />

3) Die Angabe bezieht sich entweder auf das zurückgenommene Gerät oder auf separat angenommene Geräteteile<br />

entsprechend der Definition des § 3 Abs. 3 („Geräteteile im Sinne dieser Verordnung sind Baugruppen, wie<br />

Gehäuse, Bildschirme, Tastaturen und Platinen.“).<br />

4) Die Angaben zur Mengen können in m 3 oder t eingesetzt werden. Die entsprechende Bezeichnung ist in Spalte<br />

3 anzugeben.<br />

5) u. 6) Hier sind die Art und Ort der Entsorgung anzugeben. Der zuständigen Behörde sind auf Verlangen nähere<br />

Angaben zum Entsorgungsverfahren vorzulegen.<br />

Befindet sich der Ort der Entsorgung außerhalb des Geltungsbereiches des Abfallgesetzes, sind die Vorschriften<br />

der §§ 13 und 13 c Abfallgesetz zu beachten!<br />

A20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!