Polizei News 2-2009 - FSG GÖED Salzburg
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Die Bundespensionskasse<br />
als zusätzliche<br />
Altersvorsorge<br />
Die Altersvorsorge in Österreich besteht<br />
aus drei Säulen. Die erste Säule<br />
ist das gesetzliche (öffentliche) Pensionssystem<br />
nach dem Umlageverfahren.<br />
Dienstgeberbeiträge (nicht für Beamte) und<br />
Dienstnehmerbeiträge sind an den Bund<br />
bzw. an die Pensionsversicherungsanstalt<br />
(PV) zu leisten. Die Pensionsleistungen aus<br />
der gesetzlichen Vorsorge werden auch in<br />
Zukunft die größte Bedeutung für das Einkommen<br />
im Ruhestand bzw. in der Pension<br />
haben.<br />
Die individuelle Vorsorge wird als die dritte<br />
Säule in der Altersvorsorge bezeichnet.<br />
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können<br />
für sich aus den verschiedenen Angeboten<br />
von Versicherungen und Finanzdienstleister<br />
ein Vorsorgeprodukt auswählen. Die<br />
Beiträge dazu sind aus dem eigenen Einkommen<br />
zu leisten.<br />
Als zweite Säule der Altersvorsorge wird<br />
die Pensionskassenvorsorge bezeichnet.<br />
Sie ist kein Teil unseres Sozialsystems. Es<br />
handelt sich um ein beitragsorientiertes Modell.<br />
Die laufenden verpflichtenden Beiträge<br />
des Dienstgebers werden vereinbart. Die<br />
Höhe der Pensionsleistung ergibt sich durch<br />
Verrentung des angesparten Kapitals, die<br />
Verzinsung und durch den versicherungsmathematischen<br />
Gewinn. Eine Leistungszusage<br />
kann nicht garantiert werden.<br />
Am 16. November 2004, wurde in einer<br />
harten und sehr langen Verhandlungsrunde<br />
zwischen dem Dienstgeber Bund, vertreten<br />
durch den damaligen Bundeskanzler,<br />
und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,<br />
schriftlich vereinbart, dass „im Rahmen<br />
der kommenden Gehaltsverhandlungen<br />
mit dem öffentlichen Dienst auch die Einrichtung<br />
einer Pensionskasse für jene Teile<br />
des Bundesdienstes verhandelt werden, für<br />
die eine solche noch nicht besteht“. Bereits<br />
mit der Dienstrechtsnovelle 2005 wurde die<br />
gesetzliche Regelung der Pensionskassen-<br />
vorsorge (§ 22a GehG u. § 78a VBG) geschaffen.<br />
Demnach hat der Bund allen nach<br />
dem 31.12.1954 geborenen Beamten und<br />
Vertragsbediensteten (das sind alle Kolleginnen<br />
und Kollegen die von der Harmonisierung<br />
der Pensionssysteme betroffen sind)<br />
eine betriebliche Pensionskassenzusage im<br />
Sinne des Betriebspensionsgesetzes und<br />
des Pensionskassengesetzes zu erteilen.<br />
Die Basis für den erforderlichen Abschluss<br />
eines Kollektivvertrages über die Pensionskassenzusage<br />
zwischen dem Dienstgeber<br />
Bund und dem ÖGB - Gewerkschaft Öffentlicher<br />
Dienst war somit geschaffen. Zahlreiche<br />
„Anläufe“ für den Abschluss dieses<br />
Kollektivvertrages verliefen im Sand. Nach<br />
Jahren der Verhandlungen führte nun die<br />
Beharrlichkeit zum Erfolg.<br />
Am 17. September 2008 wurde nun der<br />
KV über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete<br />
zwischen dem Dienstgeber<br />
Bund und der GÖD abgeschlossen und unterzeichnet,<br />
und ist mit 1. Jänner <strong>2009</strong> in<br />
Kraft getreten. Der KV beinhaltet auch eine<br />
Nachzahlung der Dienstgeberbeiträge in<br />
jener Höhe, so als ob der KV bereits seit<br />
1. Jänner 2008 gelten würde. Die aushaftenden<br />
Dienstgeberbeiträge werden bis zur<br />
tatsächlichen Umsetzung mit 5% verzinst.<br />
Als Pensionskasse wurde die Bundespensionskasse<br />
gewählt. Die Bundespensionskasse<br />
ist eine betriebliche Pensionskasse,<br />
die sich grundsätzlich auf den Dienstgeber<br />
Bund bezieht und ist im Eigentum des<br />
Bundes. Ein Geschäftsplan dient als Grundlage<br />
für die Leistungsberechnung. Dieser<br />
Geschäftsplan unterliegt der Genehmigung<br />
durch die Finanzmarktaufsicht (FMA). Die<br />
versicherungsmathematischen Rahmenbedingungen<br />
sind die geschlechtsneutrale<br />
Gestaltung mittels UNISEX-Tabellen, ein<br />
Rechnungszinssatz von 3%, ein rechnungsmäßiger<br />
Überschuss von 5% und keine Mindestertragsgarantie.<br />
Einmal jährlich erfolgt<br />
6 Klub der Exekutive<br />
Johannes Gruber<br />
Bereichsleiter Besoldung der GÖD<br />
KLUBMAGAZIN<br />
durch die Bundespensionskasse (BPK) eine<br />
Kontoinformation mit Leistungsprognosen<br />
aufgrund der angeführten Rahmendaten.<br />
Wesentlich bei dieser zusätzlichen Altersvorsorge<br />
ist, dass der Dienstgeber jedenfalls<br />
0,75% der Bemessungsgrundlage zu<br />
leisten hat, sprich an die BPK abzuführen<br />
hat. Der Dienstnehmer kann freiwillig bis zu<br />
0,75% der Bemessungsgrundlage an Eigenbeiträgen<br />
zuzahlen. Diese freiwillige Zuzahlung<br />
kann 25%, 50%, 75% oder 100% des<br />
laufenden Dienstgeberbeitrages betragen.<br />
Die Möglichkeit des Aussetzens, der<br />
Einschränkung oder eines Widerrufes ist<br />
vorgesehen und bedürfen der Schriftform.<br />
Die Eigenbeiträge in die BPK sind steuerlich<br />
begünstigt. Die Bemessungsgrundlage<br />
beinhaltet den Monatsbezug inklusive Sonderzahlungen,<br />
die Funktions-, Ergänzungs-<br />
und Teuerungszulage, die Journaldienst-,<br />
Mehrleistungs-, Erschwernis- und Gefahrenzulage.<br />
Alle geleisteten Beiträge sind mit der<br />
Überweisung unverfallbar (keine Unverfallbarkeitsfrist).<br />
Eine Ruhestandsversetzung nach dem<br />
BDG oder dem ASVG bewirkt für Anwartschaftsberechtigte<br />
der BPK auch Leistungen<br />
aus der BPK, wie die Alterspension, die<br />
Berufsunfähigkeitspension (Dauernde<br />
Dienstunfähigkeit), und die Witwen- und<br />
Waisenpension. Die Pensionen gebühren<br />
lebenslang. Im Geschäftsplan ist eine 2%ige<br />
jährliche Erhöhung vorgesehen. Pensionsanteile<br />
aus Arbeitnehmeranteilen welche<br />
staatlich nach § 108a EStG gefördert<br />
wurden, sind zu 100% steuerfrei, solche aus