BGI 819-12 - beim Carl Heymanns Verlag
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BSB-Stellen dürfen in Form der Kleinstzweigstellenlösung, als Standard-BBA-Stellen<br />
und als BBA-Plus-Stellen betrieben werden.<br />
Sollen Auszahlungen erfolgen, die nicht über Automaten abgewickelt werden können,<br />
dürfen diese Auszahlungen nur über ständig besetzte Kassenboxen erfolgen. Als<br />
Alternative können auch Kassenboxen mit biometrischen Zugangssystemen<br />
verwendet werden. Griffbereite Banknoten dürfen nur in Kassenboxen aufbewahrt<br />
werden. Verschlusszeiten für nicht griffbereite Banknoten regelt die<br />
Durchführungsanweisung zum § 32.<br />
3 Sicherheitstechnische Mindestanforderungen<br />
BSB-Stellen dürfen nur in Kassenstellen betrieben werden, in denen<br />
– Fernsprecher,<br />
– Überfallmeldeanlage,<br />
– Raumüberwachungsanlagen<br />
vorhanden sind (§§ 4, 5 und 6 der BG-Vorschrift "Kassen” [BGV C9]).<br />
Außerdem müssen<br />
– Eingänge für den Publikumsverkehr,<br />
– Eingänge ohne Publikumsverkehr,<br />
– Fenster<br />
gesichert sein (§§ 8, 9 und 10 der BG-Vorschrift "Kassen” [BGV C9]).<br />
• Hinweise zur Aufstellung von Kundenbedienten Banknotenautomaten (KBA-<br />
Aufstellung)<br />
Zur Umsetzung des BSB-Konzeptes sind KBA erforderlich, damit die Kunden die<br />
Standardgeldversorgung selbst vornehmen können. Es empfiehlt sich, die Automaten<br />
so aufzustellen, dass die Ver- und Entsorgung in einem abgeschlossenen und nicht<br />
einsehbaren Nebenraum erfolgt. Diese Aufstellung erlaubt die Öffnung des<br />
Wertebereichs, ohne den Kundeneingang verschließen zu müssen. Außerdem wird<br />
der Diebstahl der Automaten erschwert, wenn der Automat in einer festen Wand<br />
eingebaut ist.<br />
4 Anforderungen an Kleinstzweigstellenlösungen<br />
Bei einer Kleinstzweigstellenlösung handelt es sich um eine "KBA-Stelle mit Berater<br />
ohne griffbereiten Banknotenbestand”. Sie ermöglicht, dass der Beschäftigte auch in<br />
1- bis 1,5-Mannstellen neben Beratungen höhere Geldbeträge zur Auszahlung aus<br />
einem KBA vorbereiten kann.<br />
Auf eine durchschusshemmende Abtrennung kann bei diesen Stellen nur verzichtet<br />
werden, wenn die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden:<br />
– Auszahlungen dürfen nur möglich sein, wenn der Kunde sich z.B. mit<br />
biometrischen Merkmalen, seiner PIN oder Bankkarte identifiziert hat.<br />
– Eine Auszahlung von einem neuen Konto darf erst nach 24 Stunden (alternativ<br />
Datumswechsel plus 8 Stunden) möglich sein.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />
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