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BGI 819-12 - beim Carl Heymanns Verlag

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BSB-Stellen dürfen in Form der Kleinstzweigstellenlösung, als Standard-BBA-Stellen<br />

und als BBA-Plus-Stellen betrieben werden.<br />

Sollen Auszahlungen erfolgen, die nicht über Automaten abgewickelt werden können,<br />

dürfen diese Auszahlungen nur über ständig besetzte Kassenboxen erfolgen. Als<br />

Alternative können auch Kassenboxen mit biometrischen Zugangssystemen<br />

verwendet werden. Griffbereite Banknoten dürfen nur in Kassenboxen aufbewahrt<br />

werden. Verschlusszeiten für nicht griffbereite Banknoten regelt die<br />

Durchführungsanweisung zum § 32.<br />

3 Sicherheitstechnische Mindestanforderungen<br />

BSB-Stellen dürfen nur in Kassenstellen betrieben werden, in denen<br />

– Fernsprecher,<br />

– Überfallmeldeanlage,<br />

– Raumüberwachungsanlagen<br />

vorhanden sind (§§ 4, 5 und 6 der BG-Vorschrift "Kassen” [BGV C9]).<br />

Außerdem müssen<br />

– Eingänge für den Publikumsverkehr,<br />

– Eingänge ohne Publikumsverkehr,<br />

– Fenster<br />

gesichert sein (§§ 8, 9 und 10 der BG-Vorschrift "Kassen” [BGV C9]).<br />

• Hinweise zur Aufstellung von Kundenbedienten Banknotenautomaten (KBA-<br />

Aufstellung)<br />

Zur Umsetzung des BSB-Konzeptes sind KBA erforderlich, damit die Kunden die<br />

Standardgeldversorgung selbst vornehmen können. Es empfiehlt sich, die Automaten<br />

so aufzustellen, dass die Ver- und Entsorgung in einem abgeschlossenen und nicht<br />

einsehbaren Nebenraum erfolgt. Diese Aufstellung erlaubt die Öffnung des<br />

Wertebereichs, ohne den Kundeneingang verschließen zu müssen. Außerdem wird<br />

der Diebstahl der Automaten erschwert, wenn der Automat in einer festen Wand<br />

eingebaut ist.<br />

4 Anforderungen an Kleinstzweigstellenlösungen<br />

Bei einer Kleinstzweigstellenlösung handelt es sich um eine "KBA-Stelle mit Berater<br />

ohne griffbereiten Banknotenbestand”. Sie ermöglicht, dass der Beschäftigte auch in<br />

1- bis 1,5-Mannstellen neben Beratungen höhere Geldbeträge zur Auszahlung aus<br />

einem KBA vorbereiten kann.<br />

Auf eine durchschusshemmende Abtrennung kann bei diesen Stellen nur verzichtet<br />

werden, wenn die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden:<br />

– Auszahlungen dürfen nur möglich sein, wenn der Kunde sich z.B. mit<br />

biometrischen Merkmalen, seiner PIN oder Bankkarte identifiziert hat.<br />

– Eine Auszahlung von einem neuen Konto darf erst nach 24 Stunden (alternativ<br />

Datumswechsel plus 8 Stunden) möglich sein.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />

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