BGI 819-12 - beim Carl Heymanns Verlag
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– In den Bedienvorgang muss eine Alarmauslösemöglichkeit integriert sein.<br />
– Ein weiterer herkömmlicher Alarmauslöser ist im Aufstellungsbereich des BBA<br />
erforderlich.<br />
– Ständiger Blickkontakt zu mindestens einem weiteren Beschäftigten, der sich im<br />
Kundenbereich aufhält, muss gegeben sein.<br />
– Der BBA muss mindestens durch einen "Stummeltresen” mit zwei<br />
Bedienerplätzen vom Kundenbereich abgetrennt sein.<br />
– Im Rücken der Beschäftigten dürfen sich keine Beraterplätze oder<br />
Beratungsräume befinden.<br />
Eine Standard-BBA-Stelle, die nach dem Konzept der BSB-Stelle betrieben werden<br />
kann, zeigt die Abbildung 2.<br />
Abb. 2: BSB-Stelle mit Standard-BBA<br />
Die Abbuchung von einem bankinternen Sonderkonto mit einer EC-Karte und PIN an<br />
einem KBA (z.B. GAA) durch Beschäftigte der Bank ist nicht zulässig, da die<br />
Beschäftigten dabei wegen der fehlenden Möblierung weder "den Rücken frei haben”<br />
noch über eine integrierte Alarmauslösemöglichkeit verfügen.<br />
4.2 BBA-Plus-Stellen<br />
Bei BBA-Plus-Stellen ist es zulässig, die nach der BG-Vorschrift "Kassen” geforderte<br />
organisatorisch sichergestellte ständige Anwesenheit der Beschäftigten durch den<br />
Einsatz von biometrischen Systemen auf den Zeitraum zu reduzieren, der zur<br />
Einleitung einer Auszahlung sowie der Auszahlung selbst benötigt wird, wenn die<br />
nachstehenden Bedingungen eingehalten werden:<br />
– Es müssen mindestens zwei Beschäftigte in der Zweigstelle anwesend sein, die<br />
sich jedoch nicht ständig im Kundenbereich aufhalten müssen.<br />
– Um die Auszahlung einzuleiten, müssen sich allerdings zwei Beschäftigte im<br />
Kundenbereich aufhalten.<br />
– Diese Beschäftigten müssen im Kundenbereich anwesend sein, bis die<br />
Auszahlung abgeschlossen ist.<br />
– Die Beschäftigten müssen an fest vorgegebenen Arbeitsplätzen durch<br />
biometrische Erkennungssysteme oder andere gleichwertige Systeme identifiziert<br />
werden.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.