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BGI 819-12 - beim Carl Heymanns Verlag

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– In den Bedienvorgang muss eine Alarmauslösemöglichkeit integriert sein.<br />

– Ein weiterer herkömmlicher Alarmauslöser ist im Aufstellungsbereich des BBA<br />

erforderlich.<br />

– Ständiger Blickkontakt zu mindestens einem weiteren Beschäftigten, der sich im<br />

Kundenbereich aufhält, muss gegeben sein.<br />

– Der BBA muss mindestens durch einen "Stummeltresen” mit zwei<br />

Bedienerplätzen vom Kundenbereich abgetrennt sein.<br />

– Im Rücken der Beschäftigten dürfen sich keine Beraterplätze oder<br />

Beratungsräume befinden.<br />

Eine Standard-BBA-Stelle, die nach dem Konzept der BSB-Stelle betrieben werden<br />

kann, zeigt die Abbildung 2.<br />

Abb. 2: BSB-Stelle mit Standard-BBA<br />

Die Abbuchung von einem bankinternen Sonderkonto mit einer EC-Karte und PIN an<br />

einem KBA (z.B. GAA) durch Beschäftigte der Bank ist nicht zulässig, da die<br />

Beschäftigten dabei wegen der fehlenden Möblierung weder "den Rücken frei haben”<br />

noch über eine integrierte Alarmauslösemöglichkeit verfügen.<br />

4.2 BBA-Plus-Stellen<br />

Bei BBA-Plus-Stellen ist es zulässig, die nach der BG-Vorschrift "Kassen” geforderte<br />

organisatorisch sichergestellte ständige Anwesenheit der Beschäftigten durch den<br />

Einsatz von biometrischen Systemen auf den Zeitraum zu reduzieren, der zur<br />

Einleitung einer Auszahlung sowie der Auszahlung selbst benötigt wird, wenn die<br />

nachstehenden Bedingungen eingehalten werden:<br />

– Es müssen mindestens zwei Beschäftigte in der Zweigstelle anwesend sein, die<br />

sich jedoch nicht ständig im Kundenbereich aufhalten müssen.<br />

– Um die Auszahlung einzuleiten, müssen sich allerdings zwei Beschäftigte im<br />

Kundenbereich aufhalten.<br />

– Diese Beschäftigten müssen im Kundenbereich anwesend sein, bis die<br />

Auszahlung abgeschlossen ist.<br />

– Die Beschäftigten müssen an fest vorgegebenen Arbeitsplätzen durch<br />

biometrische Erkennungssysteme oder andere gleichwertige Systeme identifiziert<br />

werden.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />

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