BGI 819-12 - beim Carl Heymanns Verlag
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– Eine Auszahlung nach der Neuzuordnung einer PIN, dem Einscannen der<br />
biometrischen Daten oder nach Neueröffnung des Kontos darf erst nach 24<br />
Stunden (alternativ Datumswechsel plus 8 Stunden) möglich sein.<br />
– Es darf pro Tag maximal € 5.000,– an einen Kunden ausgezahlt werden können.<br />
5 Steh-/Sitzarbeitsplatzkombinationen bei der Bedienten<br />
Selbstbedienung (BSB)<br />
§ 25 (1) der Arbeitsstättenverordnung 1 stellt die Forderung auf, dass jeder<br />
Beschäftigte einen Sitzarbeitsplatz in seinem Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt<br />
bekommen muss, wenn er seine Tätigkeiten im Sitzen erledigen kann. Die<br />
Beschäftigten in BSB-Stellen sollen hauptsächlich Beratungen z.B. über die<br />
Zinsentwicklung oder Aktienanlagen durchführen. Diese Beratungen können<br />
problemlos im Sitzen durchgeführt werden. Den Beschäftigten im Kundenbereich der<br />
Banken sind somit immer Sitzarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.<br />
Ein "dynamisches” Arbeiten, bei dem Beschäftigte ihre Arbeiten/Beratungen sowohl<br />
im Sitzen als auch zeitweise stehend verrichten, ist nach der<br />
Arbeitsstättenverordnung nicht verboten. Es muss dazu aber sichergestellt werden,<br />
dass der Stehbereich und der Sitzbereich des Arbeitsplatzes eine enge räumliche<br />
Einheit bilden, so dass die Beschäftigten jederzeit selber entscheiden können, ob sie<br />
eine Information im Stehen geben oder sich dabei lieber setzen (siehe Abbildungen 4<br />
und 5).<br />
Hinweis:<br />
Rückenbeschwerden bei Beschäftigten mit Sitzarbeitsplätzen (im Büro) sind im<br />
Vergleich zu Beschäftigten mit Steharbeitsplätzen, wie bei Verkäufern im<br />
Einzelhandel, wesentlich seltener.<br />
Abb. 4: Steh-/Sitzarbeitsplätze<br />
1 § 25 (1) Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden, sind den Arbeitnehmern am<br />
Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Die Sitzgelegenheiten müssen dem<br />
Arbeitsablauf und der Handhabung der Betriebseinrichtungen entsprechen und unfallsicher sein.<br />
Können aus betrieblichen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt<br />
werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind in der Nähe der<br />
Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitzustellen.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.